Blog Category: Finanzen

Pensionskasse-Auszahlung fürs Eigenheim: Vorbezug oder Verpfändung?

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Mehr Eigenkapital heute – was das für Ihre Rente und die Tragbarkeit Ihrer Hypothek morgen bedeutet.

Das Traumhaus ist gefunden, das Einkommen stimmt, der Termin bei der Bank steht. Trotzdem fehlt beim Eigenkapital der letzte Baustein.

Für viele künftige Eigentümer liegt genau dieser Baustein längst bereit, nur an einem unerwarteten Ort: auf dem Konto der Pensionskasse. Damit wird die Pensionskassen-Auszahlung zum entscheidenden Hebel auf dem Weg ins Eigenheim. Gerade in gefragten Lagen wie Frauenfeld oder Schaffhausen, wo die Preise zuletzt spürbar angezogen haben, gibt er oft den Ausschlag.

Bevor Sie Vorsorgegeld beziehen, lohnt sich jedoch der genaue Blick. Ein Vorbezug und eine Verpfändung führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, für Ihre Finanzierung heute und für Ihre Rente später.

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Wie viel Vorsorgegeld Sie fürs Eigenheim einsetzen dürfen

Für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum verlangen Schweizer Banken in der Regel 20 Prozent Eigenkapital. Die eine Hälfte davon, also 10 Prozent des Kaufpreises, muss aus harten Eigenmitteln stammen: aus Erspartem, aus Wertschriften oder aus der Säule 3a.

Für den Rest dürfen Sie Geld aus der Pensionskasse einsetzen. Ein feiner, aber entscheidender Unterschied wird dabei oft übersehen. Die Säule 3a zählt als hartes Eigenkapital, ein Vorbezug aus der Pensionskasse dagegen nicht.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Bei einem Kaufpreis von 800’000 Franken brauchen Sie rund 160’000 Franken Eigenkapital, wovon mindestens 80’000 Franken nicht aus der Pensionskasse kommen dürfen.

Wer 100’000 Franken gespart hat und zusätzlich 40’000 Franken in der Säule 3a, bringt bereits 140’000 Franken an harten Mitteln mit. Erst für die Lücke darüber kommt die zweite Säule ins Spiel. Genau an dieser 80’000-Franken-Hürde scheitern manche Kaufträume, obwohl auf dem Vorsorgekonto längst genug liegt.

Zum Vorsorgegeld zählen übrigens auch Freizügigkeitsguthaben aus früheren Anstellungen, die bei der Planung gerne in Vergessenheit geraten. Je früher Sie alles zusammentragen, desto klarer zeigt sich, welcher Kaufpreis für Sie realistisch ist. Den Betrag, den Sie tatsächlich beziehen können, hält Ihr Vorsorgeausweis fest oder Sie erfragen ihn bei Ihrer Kasse.

Eine Grenze gilt in jedem Fall. Vorsorgegeld ist ausschliesslich für selbst bewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz zugelassen. Ein Ferienhaus am Bodensee oder eine vermietete Wohnung als Renditeobjekt lassen sich damit nicht finanzieren. Wie die Bank Ihr Budget im Detail berechnet und warum tiefe Zinsen dabei täuschen können, lesen Sie im Beitrag: Tragbarkeit berechnen: Wie viel Eigenheim Ihnen die Bank wirklich erlaubt.

Vorbezug: Kapital auszahlen lassen und die Hypothek senken

Beim Vorbezug wird ein Teil Ihres Guthabens ausbezahlt und fliesst direkt in den Kauf. Ihr Eigenkapital steigt, die nötige Hypothek fällt kleiner aus und Sie zahlen Monat für Monat weniger Zins.

Dieser Vorteil hat allerdings seinen Preis. Auf den bezogenen Betrag wird eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer fällig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Wohnkanton und Betrag ab und liegt als grobe Orientierung im tiefen bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Bei grösseren Bezügen kann sie wegen der Progression höher ausfallen. Anders als oft gedacht lässt sich diese Last kaum in Tranchen glätten, denn zwischen zwei Bezügen müssen Jahre liegen.

Schwerer als die Steuer wiegt die Wirkung auf Ihre Vorsorge. Ein Vorbezug schmälert Ihr Alterskapital und je nach Kasse auch die Leistungen bei Invalidität oder Tod. Wer mit 45 einen grösseren Betrag bezieht, dem fehlt dieses Geld bis zur Pensionierung samt Zins und Zinseszins.

Dazu kommen ein paar feste Spielregeln. Bis zum Alter von 50 dürfen Sie das gesamte Guthaben beziehen, danach nur noch den höheren der beiden Werte aus halbem aktuellem Guthaben oder dem Stand mit 50. Der Mindestbezug liegt bei 20’000 Franken und ein Bezug ist höchstens alle fünf Jahre möglich. Sind Sie verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, braucht es die schriftliche Zustimmung des Partners.

Zwei Punkte werden gerne vergessen. Wer sich zuvor freiwillig in die Pensionskasse eingekauft hat, muss eine dreijährige Sperrfrist beachten, in der ein Bezug grundsätzlich nicht zulässig ist. Auch die Auszahlung selbst braucht Zeit, denn bis das Geld fliesst, vergehen oft mehrere Monate, was Verkäufer bei einer raschen Abwicklung ungern abwarten.

Verkaufen Sie das Eigenheim später, müssen Sie den Vorbezug in der Regel zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie den Erlös innert zwei Jahren wieder in ein selbst bewohntes Eigenheim investieren. Zahlen Sie den Bezug freiwillig zurück, können Sie die bezahlte Steuer auf Antrag zinslos zurückfordern. Den genauen Betrag und die Steuerfolgen rechnen Sie am besten vorab mit einer Fachperson durch.

Verpfändung: Vorsorge behalten und mehr Spielraum gewinnen

Bei der Verpfändung bleibt Ihr Guthaben in der Pensionskasse und dient der Bank nur als zusätzliche Sicherheit. Das Geld wandert nicht aus der Vorsorge, es rückt lediglich als Pfand in den Hintergrund.

Der Vorteil liegt auf der Hand. Ihre Alters- und Risikoleistungen bleiben vollständig erhalten und es fällt keine Kapitalauszahlungssteuer an. Weil verpfändetes Vorsorgekapital für die Bank eine verlässliche Sicherheit ist, finanziert sie häufig bis zu 90 statt der üblichen 80 Prozent. Das verschafft Ihnen Luft, wenn die Eigenmittel neben den harten 10 Prozent knapp sind. Auch Ihre Angehörigen bleiben im Todesfall über die vollen reglementarischen Leistungen abgesichert.

Der Preis dafür ist eine höhere Hypothek. Weil Sie mehr Fremdkapital aufnehmen, zahlen Sie insgesamt mehr Zins und müssen die Hypothek innert 15 Jahren auf zwei Drittel des Immobilienwerts zurückführen. Die Verpfändung setzt deshalb ein Einkommen voraus, das diese grössere Hypothek dauerhaft trägt. Nicht ohne Grund raten Fachleute oft zu diesem Weg, sofern das Budget ihn hergibt.

Für eine Familie in Winterthur mit stabilem Doppeleinkommen kann das der bessere Weg sein, während dieselbe Rechnung bei knapperem Budget an der Tragbarkeit scheitert. Gerade für jüngere Käufer mit langem Anlagehorizont wiegt der Unterschied schwer, weil das Kapital in der Kasse weiter verzinst wird.

In der Praxis müssen Sie sich nicht einmal strikt festlegen. Oft lassen sich beide Wege kombinieren, indem Sie einen kleineren Betrag beziehen und den Rest verpfänden. Ob Ihr Budget reicht, entscheidet sich an denselben strengen Vorgaben, die wir im Beitrag: Strengere Eigenkapitalregeln: Das müssen Immobilienkäufer jetzt wissen.

Vorbezug oder Verpfändung: So entscheiden Sie sich richtig

Die Wahl zwischen beiden Wegen ist keine reine Rechenaufgabe, sondern eine ehrliche Abwägung. Wer die künftige Rente nicht schmälern will und die höhere Hypothek gut trägt, fährt mit der Verpfändung meist besser. Wer die laufende Zinslast tief halten möchte und die Steuer auf den Bezug in Kauf nimmt, für den kann der Vorbezug der passende Weg sein.

Ein Beispiel bringt den Unterschied auf den Punkt. Nehmen wir an, für Ihr Eigenheim fehlen 60’000 Franken zum nötigen Eigenkapital. Beziehen Sie diese Summe vor, sinkt Ihre Hypothek, dafür zahlen Sie einmal Steuern und Ihr Alterskapital schrumpft. Verpfänden Sie dieselbe Summe, bleibt das Vorsorgeguthaben unangetastet. Dafür bleibt die Hypothek höher und die Zinsen summieren sich über die Jahre.

Über eine lange Laufzeit gerechnet kann diese zusätzliche Zinssumme durchaus die Grössenordnung der einmaligen Steuer erreichen. Der genaue Vergleich mit Ihren eigenen Zahlen lohnt sich also. Lassen Sie sich von Ihrer Bank ruhig beide Varianten nebeneinander vorrechnen. Eine Rolle spielt auch Ihr Alter, denn je näher die Pensionierung rückt, desto schwerer wiegt eine Lücke im Alterskapital.

Bewährt hat sich eine einfache Reihenfolge: zuerst die Säule 3a einsetzen und die Pensionskasse erst bei Bedarf antasten.

Neu kommt ein steuerlicher Punkt hinzu, den Sie im Blick behalten sollten. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 fällt der Abzug der Schuldzinsen für selbst bewohntes Eigentum weitgehend weg. Bis dahin gilt das heutige System weiter. Danach verliert eine hohe Hypothek einen Teil ihres steuerlichen Reizes, was eine kleinere Hypothek und damit den Vorbezug für manche Haushalte attraktiver macht.

Entscheiden Sie sich für einen Vorbezug, sollten Sie die entstehende Vorsorgelücke aktiv schliessen, etwa durch spätere Rückzahlungen oder eine ergänzende Absicherung gegen Invalidität und Tod.

Gut vorbereitet ins eigene Zuhause

Beide Wege führen ins eigene Zuhause und keiner ist von vornherein der bessere. Ob Sie in Frauenfeld, im übrigen Thurgau oder im benachbarten Winterthur kaufen: Den Ausschlag geben Ihr Alter, Ihr Einkommen und Ihre Vorsorgeziele. Auch Ihr Wohnort spielt hinein, denn er bestimmt, wie hoch die Steuer auf einen Bezug ausfällt.

Am Ende zählt vor allem eines: dass Sie die Folgen für Ihre Vorsorge kennen, bevor Sie bei der Pensionskasse unterschreiben. Ein kurzes Gespräch bringt hier oft mehr Klarheit als stundenlanges Recherchieren, weil es Ihre ganz persönliche Einkommens- und Vorsorgesituation berücksichtigt.

Möchten Sie in Ruhe über Ihre Ausgangslage sprechen? Schreiben Sie uns einfach, wir freuen uns auf Ihre Fragen.


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Haus kaufen oder Wohnung mieten? Die wichtigsten finanziellen Aspekte im Vergleich

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Eine praktische Analyse von Eigentum und Miete in der Schweiz

Die Entscheidung, wie und wo Sie wohnen möchten, gehört zu den wichtigsten im Leben. Soll es ein eigenes Haus sein, das ganz Ihnen gehört? Oder ist eine Mietwohnung die bessere Wahl, weil Sie flexibel bleiben wollen?

Gerade in der Schweiz, mit steigenden Immobilienpreisen und wachsenden Lebenshaltungskosten, ist diese Frage oft eine echte Herausforderung. Und besonders in Städten wie Schaffhausen oder Wil sind die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietoptionen deutlich spürbar.

In diesem Artikel nehmen wir diese Entscheidung für Sie genau unter die Lupe. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Vorteile mit einem Kauf oder einer Miete verbunden sind und welche Lösung am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Klar, verständlich und auf die Bedingungen des Schweizer Marktes abgestimmt – damit Sie am Ende sicher wissen, was für Sie die richtige Wahl ist.

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Die finanziellen Vorteile einer Mietwohnung

Wenn Sie flexibel bleiben möchten, ist eine Mietwohnung oft die bessere Wahl. Sie binden sich nicht langfristig und können unkompliziert auf neue Gegebenheiten reagieren – sei es durch einen Umzug in eine andere Region oder einen Wechsel in eine kleinere oder grössere Wohnung.

Ein weiterer Vorteil: Die Einstiegskosten sind deutlich geringer. Sie müssen kein Eigenkapital aufbringen und die anfallenden Nebenkosten halten sich in Grenzen. Mietverträge verlangen in der Regel lediglich eine Mietkaution, die überschaubar bleibt.

Bei einer durchschnittlichen Mietwohnung in Schaffhausen mit einem Mietzins von CHF 1’800 im Monat zahlen Sie im Jahr CHF 21’600. Diese Summe liegt unter den jährlichen Gesamtkosten, die beim Kauf einer vergleichbaren Immobilie anfallen – vor allem, wenn Hypothekarkosten und Nebenkosten hinzukommen.

Besonders für kürzere Wohnperioden oder unsichere Zukunftspläne bietet die Mietwohnung also eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Sie sparen sich langfristige Verpflichtungen und behalten Ihre finanzielle Freiheit.

Die finanziellen Vorteile eines Hauskaufs

Für viele Menschen ist der Hauskauf ein lang gehegter Traum – und er bietet finanzielle Vorteile, die weit über den Wohnwert hinausgehen. Besonders der Vermögensaufbau spielt dabei eine zentrale Rolle: Mit jeder Hypothekarzahlung reduzieren Sie Ihre Schulden und erhöhen den Eigenanteil an der Immobilie. So sparen Sie Vermögen an, während Sie Ihr Zuhause geniessen.

Ein weiterer Vorteil sind steuerliche Erleichterungen. Hypothekarzinsen können in der Schweiz steuerlich geltend gemacht werden, was Ihre jährliche Steuerbelastung senkt. 

Auch der Eigenmietwert kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein – etwa, wenn Ihre Abzüge die zusätzliche Steuerlast ausgleichen.

Der Eigenmietwert steht für den fiktiven Betrag, den Sie als Eigentümer zahlen müssten, wenn Sie Ihre Immobilie mieten würden. Dieser Betrag wird als Einkommen versteuert, um eine Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern sicherzustellen – denn Mieter profitieren nicht von steuerlichen Vorteilen wie Abzügen für Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten.

Kritisch wird der Eigenmietwert vor allem deshalb gesehen, weil er die Steuerlast für Eigentümer erhöhen kann. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die ihre Hypothek weitgehend abbezahlt haben und kaum noch Schuldzinsen absetzen können. Für sie fällt der Eigenmietwert stärker ins Gewicht.

Doch der Eigenmietwert hat auch seine Vorteile. Wenn Sie beispielsweise Hypothekarzinsen oder werterhaltende Renovationskosten geltend machen, können diese Abzüge Ihre Steuerbelastung senken – in manchen Fällen sogar so weit, dass sie den Eigenmietwert vollständig ausgleichen oder übertreffen. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie noch eine hohe Hypothek haben oder regelmässig in den Unterhalt Ihrer Immobilie investieren.

Wie sich der Eigenmietwert auf Ihre Situation auswirkt, hängt stark von Ihrer finanziellen Lage ab. Es lohnt sich, die Vor- und Nachteile genau zu prüfen und bei Bedarf einen Steuerexperten hinzuzuziehen, um die beste Lösung für sich zu finden.

Langfristig bietet der Kauf eines Hauses auch Schutz vor steigenden Wohnkosten. Während Mieten häufig ansteigen, bleibt Ihre Hypothek bei einer festen Zinsbindung stabil. Selbst bei variablen Zinsen profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihre Ausgaben durch Umschuldungen oder Anpassungen flexibel zu gestalten.

Betrachten wir ein Beispiel: In Wil könnte der Kauf eines Hauses mit einem Preis von CHF 800’000, einer Anzahlung von CHF 160’000 (20 %) und einer Hypothek von 1,5 % jährlichen Zinsen rund CHF 1’000 an Zinskosten im Monat bedeuten. Zuzüglich Nebenkosten und Rückstellungen kommen Sie auf etwa CHF 2’500 pro Monat. Das ist zwar höher als die Miete, wird aber durch den Vermögensaufbau und mögliche Wertsteigerungen Ihrer Immobilie kompensiert.

Ein Haus zu besitzen, bringt auch emotionale Sicherheit: Sie entscheiden, wie Ihr Zuhause aussieht, und sind nicht von Mietverträgen oder Kündigungsfristen abhängig. Für viele ist genau das der ausschlaggebende Punkt, langfristig Eigentum vorzuziehen.

Kauf einer Eigentumswohnung: Eine interessante Alternative

Der Erwerb einer Eigentumswohnung bietet eine attraktive Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, ohne die Verpflichtungen eines Hauses einzugehen.

Eigentumswohnungen sind oft preiswerter als Einfamilienhäuser, was den erforderlichen Eigenkapitalanteil reduziert. Beispielsweise kann eine Eigentumswohnung in Wil für CHF 400’000 erworben werden, was eine Anzahlung von CHF 80’000 (20 %) erfordert. Dies erleichtert den Einstieg ins Wohneigentum.

Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie für den Unterhalt Ihrer Einheit verantwortlich. Dazu gehören Malerarbeiten, Bodenbeläge und Sanitärinstallationen. Grössere Instandhaltungsarbeiten am gesamten Gebäude, wie Dachreparaturen oder Fassadenrenovationen, werden in der Regel von der Stockwerkeigentümergemeinschaft getragen und über den Erneuerungsfonds finanziert. Es ist üblich, monatliche Beiträge in diesen Fonds einzuzahlen, um zukünftige Renovationen abzudecken.

Nehmen wir an, die Stockwerkeigentümergemeinschaft beschliesst, das Dach zu sanieren. Die Gesamtkosten betragen CHF 200’000. Wenn Ihre Wertquote 10 % beträgt, würden Sie CHF 20’000 tragen. Idealerweise werden solche Ausgaben aus dem Erneuerungsfonds gedeckt, in den Sie regelmässig einzahlen. So vermeiden Sie unerwartete finanzielle Belastungen.

In der Schweiz können werterhaltende Unterhaltskosten von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen Reparaturen, Malerarbeiten und Prämien der Gebäudeversicherung. Es ist wichtig, zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Massnahmen zu unterscheiden, da nur erstere abzugsfähig sind.

Checkliste: Wichtige Fragen vor der Entscheidung

Bevor Sie sich für den Kauf oder die Miete einer Immobilie entscheiden, sollten Sie sich ein klares Bild von Ihren finanziellen und persönlichen Voraussetzungen machen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu klären:

Haben Sie genügend Eigenkapital für den Kauf?
In der Schweiz benötigen Sie mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital. Prüfen Sie Ihre Ersparnisse und mögliche Quellen wie die Pensionskasse. Denken Sie auch an die Zusatzkosten wie Notargebühren und Handänderungssteuern, die schnell mehrere tausend Franken ausmachen können.

Sind die laufenden Kosten tragbar?
Beim Kauf müssen Sie nicht nur Hypothekenzinsen und Amortisation berücksichtigen, sondern auch Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Unterhalt. Bei Mietwohnungen hingegen fallen monatlich nur der Mietzins und vergleichsweise geringe Nebenkosten an. Stellen Sie ein realistisches Budget auf, das beide Szenarien abdeckt.

Wie flexibel möchten Sie sein?
Mietwohnungen bieten Ihnen maximale Bewegungsfreiheit. Ein Umzug ist einfacher und schneller möglich, falls Sie beruflich oder privat flexibel bleiben möchten. Ein Immobilienkauf hingegen erfordert eine langfristige Planung, da ein Verkauf mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.

Wie beeinflusst die Region Ihre Entscheidung Immobilienpreise und Mietkosten variieren stark. In Wil finden Sie Einfamilienhäuser ab CHF 750’000, während in Schaffhausen ähnliche Häuser oft über CHF 1’000’000 kosten. Das kann dazu führen, dass der Kauf in einer günstigeren Region langfristig erschwinglicher ist als eine Mietwohnung in einer teureren Stadt. 

Haben Sie alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte bedacht? Informieren Sie sich über steuerliche Abzüge, Eigenmietwert und regionale Besonderheiten wie Bauvorschriften.

Wenn Sie eine Immobilie in Schaffhausen kaufen, können Sie jährlich CHF 10’000 Hypothekarzinsen und CHF 5’000 werterhaltende Renovationskosten von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Bei einer Mietwohnung entfällt dieser Vorteil.

Kleiner Tipp: Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie am besten finanzieren.

Haus kaufen oder Wohnung mieten – Was passt besser zu Ihrer Zukunft?

Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“ – nur das, was am besten zu Ihrer Lebensphase und Ihren Zielen passt. Ob Sie kaufen oder mieten, die Entscheidung sollte nicht nur von Zahlen abhängen, sondern davon, wie Sie heute und in Zukunft leben möchten.

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist ein Schritt in Richtung Sicherheit und Unabhängigkeit. Sie investieren in Ihre Zukunft, bauen Vermögen auf und schaffen ein Zuhause, das Ihnen ganz allein gehört. Besonders in Städten wie Wil oder Schaffhausen kann sich diese Investition auszahlen – finanziell und emotional.

Die Miete hingegen bietet mehr Flexibilität. Kein Eigenkapital, keine langfristigen Verpflichtungen, und bei einem neuen Job in einer anderen Stadt ist der Umzug schnell organisiert. Für viele, die flexibel bleiben möchten oder ihre langfristigen Pläne erst noch formen, ist eine Mietwohnung die ideale Lösung.

Wenn Sie Unterstützung bei dieser wichtigen Entscheidung brauchen, stehen wir Ihnen mit über 20 Jahren im Thurgau gerne zur Seite – schreiben Sie uns einfach! Gemeinsam finden wir heraus, welche Option für Sie die richtige ist.


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Gebäudeunterhalt absetzen: Für Hauseigentümer nur noch bis 2028

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Warum der Steuerabzug 2029 verschwindet, die Fördergelder aber bleiben

Der Ölbrenner im Keller läuft seit achtundzwanzig Jahren. Er steht in einem Einfamilienhaus in Weinfelden, Baujahr 1994, gepflegt, das Dach vor sechs Jahren neu gedeckt, die Fenster noch von damals. Die Offerte für die neue Heizung liegt seit dem Frühling in der Schublade. Der Eigentümer schiebt den Heizungstausch vor sich her. Es eilt ja nicht.

Ab 2029 eilt es doch. Dann lassen sich die Kosten für Gebäudeunterhalt am selbstbewohnten Haus nicht mehr von den Steuern abziehen. Wer bis dahin wartet, verliert den Abzug für den Unterhalt.

Wer jetzt weiss, was noch abziehbar ist, plant die Steuerjahre 2026, 2027 und 2028 in Ruhe. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Arbeiten bis Ende 2028 zählen, warum Förderung und Steuerabzug zusammen weniger bringen als gedacht, was der Kanton Thurgau 2026 noch bezahlt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.

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Gebäudeunterhalt: Was Sie bis Ende 2028 noch abziehen können

Der Bundesrat hat im April 2026 entschieden: Ab dem 1. Januar 2029 versteuern Sie den Eigenmietwert nicht mehr. Für das eigene Haus fällt damit ein fiktives Einkommen weg, das viele nie verstanden haben.

Der Haken steckt in der Gegenrichtung. Mit dem Eigenmietwert verschwinden auch die Abzüge, die daran hängen. Für das Steuerjahr 2028 gilt noch alles wie heute. Danach ist der Abzug für den Unterhalt weg, bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichzeitig.

Wer vermietet, behält den Abzug. Die Mieteinnahmen versteuern Sie ja weiterhin.

Im Thurgau haben Sie heute jedes Jahr die Wahl, für jede Liegenschaft einzeln. Entweder Sie zählen Ihre Rechnungen zusammen oder Sie nehmen die Pauschale: 10 Prozent des Eigenmietwerts bei Häusern bis zehn Jahre, 20 Prozent bei älteren.

Ein Beispiel. Ihr Eigenmietwert liegt bei 22’000 Franken und Ihr Haus ist älter als zehn Jahre. Damit gilt für Sie die Pauschale von 20 Prozent: Sie ziehen 4’400 Franken ab, ohne eine einzige Rechnung einzureichen. Haben Sie in diesem Jahr für 3’000 Franken die Fassade ausbessern lassen, fahren Sie mit der Pauschale besser. Für den neuen Brenner über 9’000 Franken rechnen Sie dagegen effektiv ab.

Genau diese Rechnung fällt 2029 weg. Auch für alle, die nie eine grosse Sanierung planen.

Zum Unterhalt zählt übrigens mehr, als die meisten denken. Neue Fenster in gleicher Qualität, ein frischer Anstrich, die geflickte Ziegelreihe nach dem Sturm, der Ersatz der Heizung. Auch die Prämie der Gebäudeversicherung gehört in der Regel dazu.

Stehen ohnehin mehrere kleinere Arbeiten an: Lohnt es sich, sie in ein Steuerjahr zu bündeln? Über der Pauschale sind Sie schneller, als es aussieht.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Sie wählen selbst: das Datum auf der Rechnung oder der Tag, an dem Sie zahlen. Einmal gewählt, bleiben Sie dabei. Bei Arbeiten über den Jahreswechsel heisst das: früh mit dem Handwerksbetrieb reden, damit die Schlussrechnung nicht erst im Januar 2029 im Briefkasten liegt. Vorziehen lässt sich dabei nur, was auch wirklich schon gemacht ist.

Energetisch sanieren: Warum Förderung und Steuerabzug sich nicht addieren

Ein Irrtum hält sich hartnäckig: Sie kassieren den Förderbeitrag und ziehen die vollen Kosten trotzdem ab. Das wäre schön.

Abziehen dürfen Sie nur, was Sie am Ende selbst bezahlt haben. Kommt Geld von der öffentlichen Hand, schrumpft der Abzug um genau diesen Betrag. Das gilt bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichermassen.

Sie sanieren Ihre Gebäudehülle für 60’000 Franken und erhalten 12’000 Franken Förderung. Abziehen können Sie 48’000. Sie bekommen also beides, nur nicht auf denselben Franken.

Bei grösseren Vorhaben gibt es eine Regel, die viele nicht kennen. Ein Abzug fürs Energiesparen kann Ihr Einkommen unter null drücken. Der Rest verfällt dann nicht: Sie nehmen ihn in die beiden folgenden Steuerjahre mit, zuerst ins nächste.

Wer 2028 saniert, reicht damit rechnerisch bis 2030, also über den Stichtag hinaus. Ob das dann noch trägt, hängt am Kanton: Der Bund lässt diesen Abzug ab 2029 nicht mehr zu, die Kantone dürfen ihn weiterführen. Planen Sie die grosse Sanierung erst für 2028? Dann fragen Sie vor dem Baustart bei der Steuerverwaltung nach.

Auch die zweite Stolperstelle steckt im Kalender. Fördergelder fliessen erst, wenn die Arbeiten fertig sind und die Schlussabrechnung eingereicht ist. Je nach Bauzeit und Budgetlage des Kantons ist das erst im Jahr darauf.

Gegenrechnen dürfen Sie den Beitrag trotzdem in dem Jahr, in dem die Rechnungen angefallen sind. Vergessen Sie das, zählt die Auszahlung als Einkommen und Sie versteuern sie. Wann sich eine Sanierung technisch überhaupt lohnt, haben wir in unserem Blogartikel „Nachhaltigkeit im Fokus: Wann ist eine energetische Sanierung sinnvoll?“ beschrieben.

Gebäudehülle und Heizung: Was der Thurgau 2026 noch fördert

Zuerst die gute Nachricht: An den Fördergeldern ändert die Steuerreform nichts. Das kantonale Programm und das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen laufen weiter, auch nach 2029. Das ist der Teil Ihrer Rechnung, den Sie planen können.

Eine Lücke trifft fast jedes Einfamilienhaus. Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 70 Kilowatt Heizleistung fördert der Kanton Thurgau seit 2025 nicht mehr. Ein Einfamilienhaus liegt weit unter dieser Grenze und fällt damit genau in die gestrichene Klasse.

Wer die Kosten einer Wärmepumpe kalkuliert und einen Kantonsbeitrag einrechnet, rechnet sich das Vorhaben zu schön. Welche Investitionen sich über die Jahre rechnen, führt unser Blogartikel „Kosten sparen mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage“ an konkreten Beispielen vor.

Bei anderen Massnahmen sind die Beiträge dagegen gestiegen. Von den Bundesmitteln für 2025 konnte der Kanton nur rund zwei Drittel verpflichten, 4,2 Millionen Franken. Was liegen bleibt, fällt an den Bund zurück.

Damit das nicht noch einmal passiert, zahlt der Kanton seit 2026 mehr. Beim Heizungsersatz über 70 Kilowatt sind es rund 50 Prozent mehr, bei den Bonusvarianten der Hüllensanierung im Schnitt 65 Prozent. Batteriespeicher ab zehn Kilowattstunden unterstützt der Kanton wieder, pauschal mit 1’000 Franken.

Nach oben ist der Beitrag gedeckelt: höchstens 40 Prozent der Kosten. Dazu kommen die Gemeinden: Frauenfeld legt auf Hüllensanierungen noch einmal die Hälfte des Kantonsbeitrags drauf, andere Gemeinden haben eigene Programme. Rufen Sie deshalb vor dem Gesuch bei Ihrer Gemeinde an. Und wenn Sie im angrenzenden Winterthur wohnen: Dort gelten eigene Regeln, jeder Kanton macht das für sich.

Bei der Hülle zahlt der Kanton nach Fläche für einzelne Bauteile, also Fenster, Wände, Dach und Boden, und obendrauf einen Bonus für die Gesamtsanierung. Ein Punkt entscheidet dabei über alles andere. Reichen Sie das Gesuch ein, bevor jemand die erste Schraube dreht. Wer zuerst baut und danach das Formular sucht, geht leer aus.

Für die Reihenfolge heisst das: erst die Hülle, dann die Heizung. Ein gut gedämmtes Haus braucht eine kleinere Anlage, im Einkauf und im Betrieb günstiger.

Was nach 2029 zählt: werterhaltend oder wertvermehrend

Steuerlich gibt es zwei Sorten von Arbeiten. Der Unterschied wird ab 2029 wichtiger als heute.

Werterhaltend heisst: Sie halten das Haus in Schuss oder ersetzen Altes durch Gleichwertiges. Alte Fenster raus, gleichwertige rein. Solche Kosten sind heute abziehbar und ab 2029 nicht mehr.

Wertvermehrend heisst: Das Haus kann danach mehr als vorher. Ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss, ein zusätzliches Bad. Vom Einkommen abziehen können Sie das nicht, dafür zählt es zu den Anlagekosten und senkt später die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf.

Sauber trennen lässt sich das allerdings nicht immer. Sie ersetzen eine dreissigjährige Ölheizung durch eine moderne Anlage: Das ist zunächst Unterhalt. Kann die neue Anlage mehr als die alte, steckt in derselben Rechnung auch ein Stück Verbesserung.

Den wertvermehrenden Anteil schätzt die Steuerverwaltung mit Richtwerten und nimmt ihn vom Abzug aus. Bitten Sie den Handwerksbetrieb, die Rechnung nach Positionen aufzuschlüsseln, dann fällt diese Abgrenzung deutlich leichter.

Ab 2029 zählt vor allem der zweite Topf. Was Sie heute als Unterhalt geltend machen, bringt ab 2029 nichts mehr. Was wertvermehrend ist, wirkt weiter, aber erst beim Verkauf und nur, wenn Sie es belegen können.

Heben Sie deshalb Originalrechnungen und die Abrechnungen über Förderbeiträge auf, am besten in einem Ordner pro Jahr. Gehört Ihnen das Haus schon länger als zwanzig Jahre? Dann haben Sie die Wahl: der Kaufpreis von damals samt Nebenkosten oder der Steuerwert vor zwanzig Jahren. Dazu kommen jeweils die wertvermehrenden Arbeiten seit diesem Zeitpunkt.

Zwei Sonderfälle bleiben. Steht Ihr Haus unter Schutz? Dann ziehen Sie denkmalpflegerische Arbeiten, die die Behörden verlangen und nicht subventionieren, weiterhin bei der Bundessteuer ab. Und beim Abzug fürs Energiesparen entscheidet jeder Kanton selbst, ob er ihn weiterführt, höchstens bis 2050. Der Thurgau muss sein Steuergesetz bis Ende 2028 ohnehin anpassen, dabei entscheidet sich auch das.

Fazit: Ihr Zeitplan für den Gebäudeunterhalt bis 2028

Drei Fragen bringen Sie weiter. Steht in den nächsten Jahren ohnehin etwas an, das Sie bisher vor sich hergeschoben haben? Reicht die Zeit realistisch bis Ende 2028, mit Planung, Bewilligung und Handwerkerterminen? Und stimmt die Reihenfolge, also Hülle vor Heizung?

Wer das für sein Haus geklärt hat, muss nicht hetzen. Bis Ende 2028 bleiben drei Steuerjahre. Das ist kein Grund für eine Nacht-und-Nebel-Aktion, aber auch keine Ewigkeit.

Manchmal endet diese Rechnung bei einer ganz anderen Frage. Lohnt sich die grosse Sanierung überhaupt? Oder findet das Haus auch so den passenden Käufer? Wir arbeiten seit über zwanzig Jahren erfolgreich im Thurgau und sehen jede Woche, worauf Käufer achten.

Sie möchten wissen, was Ihre Liegenschaft heute wert ist und was eine Sanierung daran ändern würde? Schreiben Sie uns einfach. Wir schauen uns Ihr Haus in Ruhe an und ordnen beide Wege ein. Entschieden haben am Ende Sie. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.


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Ein Haus kaufen im Thurgau: Unser Leitfaden für Erstkäufer!

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Von hedonischer Schätzung bis zur Grundstückgewinnsteuer – alles, was Sie wissen müssen

Die Suche nach Ihrem Traumhaus ist ein spannender Schritt. Stellen Sie sich vor, Sie spazieren durch die malerischen Strassen von Weinfelden oder geniessen die lebendige Atmosphäre in Winterthur. Schon bald könnte hier Ihr neues Zuhause liegen. Doch bevor Sie einziehen, gibt es wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Bewertung einer Immobilie ist einer der zentralen Schritte auf dem Weg zum Eigenheim. Sie zeigt Ihnen, ob der Preis fair ist und ob die Immobilie zu Ihnen und Ihren Plänen passt. Ob ein charmantes Einfamilienhaus auf dem Land oder eine moderne Wohnung in der Stadt – den Wert richtig einzuschätzen, ist entscheidend. Mit Methoden wie der hedonischen Schätzung oder dem Vergleichswertverfahren schaffen Sie eine solide Basis für Ihre Entscheidung.

Auch die Lage spielt eine wichtige Rolle. Der Thurgau bietet eine einzigartige Mischung aus idyllischer Ruhe und guter Anbindung. Orte wie Weinfelden sind ideal für Familien, während Winterthur ein urbanes Lebensgefühl vermittelt. Jede Region hat ihre Vorzüge, die sich auch auf den langfristigen Wert Ihrer Immobilie auswirken können.

Damit der Kauf reibungslos verläuft, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Neben der Bewertung sollten Sie steuerliche Aspekte und mögliche Zusatzkosten im Blick behalten. Mit einem klaren Plan und der richtigen Unterstützung wird der Weg ins Eigenheim nicht nur stressfrei, sondern auch angenehm.

In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den wahren Wert einer Immobilie erkennen, steuerliche Vorteile nutzen und typische Fehler vermeiden. Ihr neues Zuhause wartet!

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Immobilienbewertung – Der Schlüssel zu Ihrem Traumhaus

Die hedonische Schätzung ist eine schnelle und unkomplizierte Methode, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Sie basiert auf einem Vergleich ähnlicher Immobilien in der Region und berücksichtigt Merkmale wie Grösse, Lage, Baujahr und Ausstattung.

Ein Beispiel: Sie interessieren sich für ein Einfamilienhaus in Weinfelden. Die hedonische Schätzung analysiert kürzlich verkaufte, vergleichbare Häuser in der Umgebung und gibt Ihnen einen Richtwert für den Marktwert. Der Vorteil dieser Methode liegt in ihrer Geschwindigkeit und Einfachheit.

Allerdings hat diese Methode auch Grenzen: Sie berücksichtigt keine individuellen Details, wie eine hochwertige Renovierung oder aussergewöhnliche Ausstattungen. Daher ist sie eher ein erster Schritt in der Immobilienbewertung und sollte durch weitere Analysen ergänzt werden.

Das Vergleichswertverfahren liefert eine noch genauere Einschätzung, da es auf echten Verkaufsdaten ähnlicher Immobilien basiert. Wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung in Winterthur bewerten möchten, sucht diese Methode nach vergleichbaren Wohnungen in der gleichen Gegend, die kürzlich verkauft wurden. Unterschiede wie ein renovierter Balkon oder ein neuer Bodenbelag werden in die Berechnung einbezogen.

Der Vorteil des Vergleichswertverfahrens liegt in seiner Präzision, besonders in Regionen mit hoher Marktdynamik wie Winterthur. Allerdings ist es weniger geeignet für ländliche Gegenden oder besondere Immobilien, da hier oft zu wenige Vergleichsdaten vorliegen.

Das Sachwertverfahren konzentriert sich auf die Bausubstanz und die Kosten, die für einen Neubau anfallen würden. Diese Methode ist ideal, wenn Sie ein Haus bewerten möchten, dessen materieller Wert im Vordergrund steht. Zum Beispiel, wenn Sie ein renoviertes Einfamilienhaus im Thurgau betrachten, wird der aktuelle Zustand und die Bauqualität detailliert analysiert.

Der Vorteil liegt in der Objektivität dieser Methode. Sie ist unabhängig von Marktschwankungen und eignet sich besonders für Neubauten oder sanierte Immobilien. Der Nachteil besteht darin, dass sie die Marktnachfrage und die Lage nur indirekt berücksichtigt. In einem attraktiven Gebiet wie Weinfelden könnte der Marktwert höher sein, als das Sachwertverfahren angibt.

Das Ertragswertverfahren bewertet Immobilien basierend auf den erwarteten Einnahmen, die sie generieren können. Wenn Sie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in Winterthur kaufen und vermieten möchten, berechnet diese Methode den Wert anhand der Mieteinnahmen. Sie ist besonders nützlich für Anleger, die auf langfristige Rentabilität achten. Der Vorteil liegt in der klaren Fokussierung auf Erträge und Rentabilität. Der Nachteil ist jedoch, dass sie für Eigenheime weniger geeignet ist, da sie keine subjektiven Werte wie den persönlichen Nutzen oder die emotionale Bindung berücksichtigt.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Immobilienbewertung, Wertgutachten und Verkehrswertschätzung – wann brauchen Sie was?

Steuerliche Aspekte beim Hauskauf im Thurgau

Steuerliche Aspekte spielen beim Immobilienkauf eine wichtige Rolle. Ein gutes Verständnis dieser Themen hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Investition optimal zu planen.

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigenheimbesitzer in der Schweiz für die Nutzung ihrer eigenen Immobilie versteuern müssen. Wenn Sie beispielsweise ein Haus in Weinfelden kaufen, wird der geschätzte Mietwert dieses Hauses als Einkommen betrachtet, obwohl Sie keine Miete zahlen. Das führt dazu, dass Sie mehr Einkommensteuer zahlen müssen.

Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt diese Steuerbelastung in Zukunft. Für Käufer bedeutet das eine spürbare finanzielle Erleichterung. Angenommen, der Eigenmietwert Ihrer Immobilie liegt bei 15.000 Franken pro Jahr, würden Sie diesen Betrag nicht mehr versteuern müssen. Allerdings könnten gleichzeitig Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten oder Hypothekarzinsen entfallen. Käufer, die ihre Immobilie schuldenfrei halten, profitieren langfristig von dieser Änderung.

Die Grundstückgewinnsteuer wird erst beim Verkauf einer Immobilie relevant und bezieht sich auf den Gewinn, den Sie durch den Verkauf erzielen. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Immobilie in Winterthur für 800.000 Franken und verkaufen sie zehn Jahre später für 1.000.000 Franken. Der Gewinn beträgt 200.000 Franken, auf den die Steuer erhoben wird. Der Steuersatz variiert je nach Haltedauer.

Wenn Sie die Immobilie weniger als ein Jahr besitzen, können bis zu 54 % Steuern anfallen. Nach mehr als 23 Jahren sinkt der Satz auf etwa 11 %. Diese Regelung soll kurzfristige Spekulationen verhindern und belohnt langfristige Planung. Käufer sollten diese Steuer bei der Finanzplanung berücksichtigen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Beim Erwerb einer Immobilie fällt im Thurgau die Handänderungssteuer an, die rund 1 % des Kaufpreises beträgt. Dazu kommen Grundbuchgebühren von ca. 0.50 % des Kaufpreises. Dieser Betrag sollte Teil Ihrer Kaufkalkulation sein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Zusätzlich unterliegt eine Immobilie der Vermögenssteuer. Diese wird jährlich auf den geschätzten Verkehrswert der Immobilie erhoben. Auch Einkünfte aus Vermietung, beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus, werden als Einkommen versteuert. Hier lohnt sich eine genaue Planung, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Typische Fallstricke beim Immobilienkauf vermeiden

Ein häufiger Fehler liegt in der Standortwahl. Eine Immobilie mag auf den ersten Blick überzeugen, aber ist die Lage wirklich passend?

Überlegen Sie, was für Sie und Ihre Familie wichtig ist. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen oder Naherholungsgebiete können den Wert einer Immobilie und Ihre Lebensqualität erheblich beeinflussen. Prüfen Sie zudem die langfristigen Entwicklungsperspektiven der Region. Ein Standort, der heute ruhig ist, könnte in ein paar Jahren ein begehrtes Neubaugebiet werden – oder umgekehrt.

Ein weiterer Fallstrick sind Baumängel, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Lassen Sie vor dem Kauf eine gründliche Begutachtung der Immobilie durchführen. Ein Experte erkennt schnell, ob es Probleme mit der Bausubstanz, der Isolation oder der Haustechnik gibt. Beispielsweise können feuchte Wände oder undichte Dächer hohe Folgekosten verursachen. 

Auch der Zustand von Heizung, Sanitäranlagen oder Elektrik sollte überprüft werden, um Überraschungen zu vermeiden. Diese Investition in eine professionelle Bewertung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen und ermöglicht es Ihnen, realistisch über Renovierungsbedarf zu verhandeln.

Kostenfallen lauern häufig in unterschätzten Zusatzkosten. Viele Käufer konzentrieren sich ausschliesslich auf den Kaufpreis und vergessen die Nebenkosten. Planen Sie zum Beispiel, ein Haus im Thurgau für 800.000 Franken zu kaufen, fallen etwa folgende Nebenkosten an: Notargebühren und Grundbuchgebühren betragen etwa 0,50 % des Kaufpreises, also 4.000.- Franken. Die Handänderungssteuer liegt bei rund 1 %, was zusätzliche 8.000 Franken bedeutet. 

Kleinere Modernisierungen, wie neue Malerarbeiten oder der Austausch von Teppichböden, können schnell weitere 10.000 Franken ausmachen. Insgesamt sollten Sie also mit Nebenkosten von mindestens 34.000 Franken rechnen – und zusätzlich eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben einplanen.

Gut vorbereitet in den Hauskauf starten

Ihr Traumhaus im Thurgau ist zum Greifen nah. Jeder Schritt bringt Sie Ihrem Ziel ein Stück näher. Mit einem klaren Plan und den richtigen Informationen kann nichts mehr schiefgehen. Jetzt ist der Moment, um Ihre nächsten Schritte zu planen.

Haben Sie Ihre Finanzierung bereits geregelt? Wissen Sie, welche Region am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Vielleicht haben Sie schon Ihre Wunschimmobilie gefunden. Dann ist es jetzt an der Zeit, Experten einzubeziehen, die sicherstellen, dass der Kaufprozess reibungslos abläuft.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Käufer wie Sie im Thurgau. Wir kennen die besten Lagen, wissen um die Herausforderungen und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Egal, ob Sie Unterstützung bei der Standortwahl, der Immobilienbewertung oder dem Kaufprozess benötigen – wir sind für Sie da.

Ihr neues Zuhause wartet schon auf Sie. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diesen Traum wahr werden zu lassen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten!


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Steuererklärung leicht gemacht: Ihre Vorteile durch Wohneigentum

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Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten clever nutzen

Sie haben sich für ein Eigenheim entschieden – Ihr Rückzugsort, Ihre Investition in die Zukunft. Doch was viele nicht wissen: Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bedeutet nicht nur Lebensqualität, sondern auch handfeste steuerliche Vorteile. In der Schweiz können Sie Hypothekarzinsen abziehen, Renovationen steuerlich geltend machen und mit energiesparenden Massnahmen gleich doppelt sparen – für die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Höchstwahrscheinlich wird jetzt der Eigenmietwert abgeschafft, dadurch verändert sich, wie Ihr Eigenheim besteuert wird und welche Abzüge Sie nutzen können. Viele fragen sich: „Lohnt sich Wohneigentum dann überhaupt noch?“ Die Antwort ist klar: Ja – wenn Sie wissen, wie Sie Ihre Möglichkeiten nutzen. Besonders im Thurgau gibt es Regelungen, die Sie kennen sollten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast senken, sich auf die geplanten Änderungen vorbereiten und das Beste aus Ihrem Wohneigentum herausholen. Klingt kompliziert? Keine Sorge. Wir machen das Thema einfach, verständlich und praxisnah – damit Sie Ihre Steuererklärung entspannt angehen können.

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Eigenmietwert ade? Was die Reform für Ihre Steuerlast bedeutet

Der Eigenmietwert – ein Begriff, der viele Wohneigentümer schon lange beschäftigt. Bisher mussten Sie diesen fiktiven Betrag, der den Mieteinnahmen entspricht, die Sie erzielen könnten, versteuern. Gleichzeitig konnten Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Doch das soll sich jetzt ändern: Der Eigenmietwert wird abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie? Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Haus mit einem Eigenmietwert von 15.000 CHF pro Jahr. Bisher wurde dieser Betrag zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet, wodurch sich Ihre Steuerlast erhöhte. Gleichzeitig konnten Sie aber Hypothekarzinsen von 8.000 CHF und Unterhaltskosten von 3.000 CHF abziehen. Unter dem Strich blieb ein steuerlicher „Gewinn“ von 4.000 CHF, den Sie versteuern mussten.

Nach der Reform fällt dieser Eigenmietwert komplett weg. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen 15.000 CHF mehr versteuern. Doch gleichzeitig könnten auch die Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entfallen. Wie stark Sie davon profitieren oder betroffen sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Es lohnt sich, die geplanten Änderungen genau zu prüfen – denn jeder Kanton kann sie unterschiedlich umsetzen.

Hypothekarzinsen clever nutzen: Ihre Steuersparmöglichkeiten heute und morgen

Hypothekarzinsen gehören zu den wichtigsten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer. Solange Ihre Hypothek besteht, können Sie die Zinszahlungen direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das reduziert Ihre Steuerlast oft erheblich – besonders in Kantonen wie Schaffhausen, Frauenfeld und Thurgau, wo die Steuersätze für Eigenheimbesitzer vergleichsweise hoch sein können.

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts könnte jedoch Auswirkungen auf diese Abzugsmöglichkeiten haben. Zukünftig könnte der Abzug der Hypothekarzinsen eingeschränkt oder sogar komplett gestrichen werden. Gerade für Immobilienbesitzer mit hohen Hypotheken stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, die Hypothek zu reduzieren oder aufrechtzuerhalten?

Ein Beispiel: Sie zahlen jährlich 10.000 CHF Hypothekarzinsen. Aktuell können Sie diesen Betrag vollständig abziehen, was Ihnen – je nach Einkommen und Steuersatz – mehrere tausend Franken an Steuern spart. Nach der Reform könnten nur noch Hypothekarzinsen abgezogen werden, die direkt mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen. Läuft Ihre Hypothek beispielsweise schon viele Jahre, könnten diese Abzüge entfallen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsstrategie rechtzeitig. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank, um herauszufinden, wie Sie Ihre Hypothek am besten anpassen. So können Sie die steuerlichen Vorteile noch optimal nutzen, bevor die Reform in Kraft tritt.

Unterhaltskosten und Renovationen: Ihre steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen

Ihr Eigenheim braucht Pflege – von Zeit zu Zeit fallen Arbeiten an, die den guten Zustand Ihres Hauses erhalten. Genau hier liegt eine steuerliche Chance: Unterhaltskosten, die den ursprünglichen Wert Ihrer Immobilie sichern, können Sie direkt in Ihrer Steuererklärung abziehen. Das macht Renovieren nicht nur für Ihr Zuhause, sondern auch für Ihr Portemonnaie lohnenswert.

Was fällt unter abzugsfähige Unterhaltskosten? Dazu gehören Reparaturen wie das Streichen der Wände, das Ersetzen einer defekten Heizungsanlage oder der Austausch alter Fenster. Diese Ausgaben gelten als werterhaltend und mindern Ihr steuerbares Einkommen. Anders sieht es bei wertvermehrenden Investitionen aus, wie dem Einbau eines Wintergartens – diese erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und sind steuerlich nicht abziehbar.

Ein Beispiel: Sie lassen das Dach Ihres Hauses reparieren und zahlen dafür 18.000 CHF. Da es sich um eine werterhaltende Massnahme handelt, können Sie die volle Summe in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Dokumentieren Sie alle Arbeiten genau. Aufbewahrte Rechnungen helfen Ihnen nicht nur bei der Steuererklärung, sondern können auch den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf Ihres Hauses reduzieren. Auch in Schaffhausen und Frauenfeld gibt es kantonale Unterschiede, die Ihre Abzugsmöglichkeiten beeinflussen können. Ein Blick in die regionalen Regelungen macht sich bezahlt.

Energieeffizient und steuerlich smart: Ihre Investitionen, die sich doppelt lohnen

Ein energieeffizientes Zuhause ist nicht nur gut für die Umwelt – es schont auch langfristig Ihren Geldbeutel. In der Schweiz können Sie mit gezielten Massnahmen sowohl Ihre Energiekosten senken als auch steuerlich profitieren. Besonders interessant: Viele Kantone bieten zusätzliche Förderprogramme für energieeffiziente Renovationen an.

Abzugsfähig sind unter anderem Investitionen wie der Einbau einer modernen Wärmepumpe oder die Dämmung der Gebäudehülle. Diese Massnahmen gelten als werterhaltend und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihren Energieverbrauch und machen Ihr Eigenheim nachhaltiger.

Ein Beispiel: Sie investieren 25.000 CHF in eine neue Wärmepumpe, die Ihre alte Ölheizung ersetzt. Die Kosten können Sie als Energiesparmassnahme abziehen und so Ihre Steuerlast mindern. Zusätzlich profitieren Sie von kantonalen Förderungen, die je nach Region einen erheblichen Teil der Kosten decken können. Diese Kombination aus Steuervorteilen und Fördergeldern macht solche Investitionen besonders attraktiv.

Planen Sie energiesparende Renovationen frühzeitig und informieren Sie sich über regionale Fördermöglichkeiten. In vielen Fällen müssen diese bereits vor Baubeginn beantragt werden.

Hier weiterlesen, wenn Sie mehr über nachhaltiges Bauen erfahren möchten: Nachhaltiges Bauen in der Schweiz: Umweltschutz und Wertsteigerung

Schaffhausen oder Frauenfeld – steuerliche Feinheiten, die Sie kennen sollten

Die Schweiz ist bekannt für ihre kantonalen Unterschiede bei Steuergesetzen, und das kann für Wohneigentümer von Vorteil sein – wenn man sie richtig nutzt. Besonders bei Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen gibt es Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren, die von Region zu Region variieren.

In Schaffhausen können Wohneigentümer zwischen einem Pauschalabzug für Unterhaltskosten und dem Abzug der tatsächlichen Ausgaben wählen. Bei älteren Immobilien liegt der Pauschalabzug bei 20 % des Eigenmietwerts, was oft eine einfache und attraktive Option darstellt. Die Entscheidung für den Abzug effektiver Kosten kann sinnvoller sein, wenn umfangreiche Renovationen anstehen und die tatsächlichen Ausgaben den Pauschalabzug übersteigen.

Ein Hausbesitzer in Schaffhausen mit einem Eigenmietwert von 30.000 CHF könnte beispielsweise 6.000 CHF pauschal abziehen, während tatsächliche Unterhaltskosten von 8.000 CHF für ihn steuerlich vorteilhafter wären. Auch für Hypothekarzinsen bleibt die Möglichkeit des vollständigen Abzugs vom steuerbaren Einkommen eine wichtige Grundlage, die viele Eigentümer nicht ausschöpfen.

Es lohnt sich, die individuellen steuerlichen Regelungen in Ihrer Region zu verstehen. Sorgfältiges Planen und ein Vergleich der Abzugsoptionen können erhebliche Ersparnisse bringen.

Klug planen, Steuern sparen – jetzt und in Zukunft

Die aktuelle Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts macht eines klar: Es lohnt sich, Ihre Steuerstrategie genau zu prüfen und rechtzeitig anzupassen.

Viele Abzüge und Förderungen sind zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Daher ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und Chancen zu nutzen, bevor sie verstreichen. Mit einer vorausschauenden Planung können Sie nicht nur Ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Wir wissen, dass Steuerfragen und kantonale Unterschiede manchmal komplex wirken. Genau deshalb stehen wir Ihnen zur Seite: Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region und einem weitreichenden Netzwerk an Experten unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihr Wohneigentum.

Kontaktieren Sie uns noch heute: Ob Steueroptimierung, Renovationsplanung oder Fördermöglichkeiten – wir helfen Ihnen gerne, das Beste aus Ihren Möglichkeiten herauszuholen.


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Immobilienkauf und -verkauf bei schwankendem Leitzins

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Strategien für eine kluge Finanzplanung im Thurgau

Der Traum vom eigenen Zuhause oder der erfolgreiche Verkauf einer Immobilie beginnt oft mit einer entscheidenden Frage: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Der Leitzins, eine oft unscheinbare, aber mächtige Grösse, hat dabei erheblichen Einfluss auf diese Entscheidung. Wenn die Zinsen steigen, verändern sich nicht nur die Kosten für eine Finanzierung, sondern auch die Dynamik des gesamten Immobilienmarktes.

Auch im Thurgau spüren Käufer und Verkäufer die Auswirkungen dieser Veränderungen deutlich. Ob es um den ersten Schritt in die eigenen vier Wände geht oder um die Planung eines Verkaufs – die richtige Strategie und ein guter Blick für den Markt zahlen sich in barer Münze aus.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie trotz schwankender Zinsen klug handeln und die besten Entscheidungen für Ihre Immobilie treffen. Denn mit fundiertem Wissen und der passenden Finanzplanung wird aus einer Herausforderung eine Chance.

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Leitzins verstehen: Ihr Schlüssel zur erfolgreichen Finanzplanung

Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaft in der Balance zu halten. Er beeinflusst, zu welchen Konditionen sich Banken Geld leihen können, und wirkt sich so direkt auf die Finanzierungskosten für Unternehmen und Privatpersonen aus. Die Entscheidungen der SNB sind dabei alles andere als willkürlich – sie richten sich nach der wirtschaftlichen Lage.

Wenn die Inflation steigt und das Preisniveau dauerhaft über 2 % liegt, hebt die SNB den Leitzins an. Ziel ist es, die Geldmenge zu reduzieren und das Wachstum zu bremsen, um die Preise zu stabilisieren. In wirtschaftlich schwächeren Zeiten hingegen senkt sie den Leitzins, um Investitionen und Konsum anzukurbeln. So sorgt die SNB für Stabilität und stärkt die Konjunktur. Doch was bedeutet das konkret für den Immobilienmarkt?

Wenn der Leitzins steigt, werden auch Hypothekarzinsen teurer. Für Käufer bedeutet das höhere Finanzierungskosten, was sich direkt auf das Budget auswirkt. Verkäufer hingegen könnten feststellen, dass die Nachfrage nachlässt, da weniger Menschen bereit sind, die höheren Kosten zu tragen. Fällt der Leitzins hingegen, dreht sich das Blatt: Hypotheken werden günstiger, und die Nachfrage steigt, was den Markt belebt.

Erfolgreiche Strategien für Immobilienkäufer bei schwankendem Leitzins

Der erste wichtige Punkt ist das Timing. Bei steigenden Leitzinsen lohnt es sich, frühzeitig zu handeln, bevor die Finanzierung teurer wird. Umgekehrt kann es bei sinkenden Zinsen sinnvoll sein, zu warten und von günstigeren Hypothekarzinsen zu profitieren.

Ein Blick auf die Prognosen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und die Entwicklung am Immobilienmarkt hilft Ihnen dabei, den besten Zeitpunkt abzuschätzen.

Auch die Wahl der Finanzierungsart spielt eine grosse Rolle. Bei einer Festhypothek vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit, beispielsweise 10 Jahre. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von Marktentwicklungen. Das bietet Ihnen Planungssicherheit, da die monatlichen Raten konstant bleiben.

Beispiel: Sie schliessen eine Festhypothek über 500.000 CHF mit einem Zinssatz von 1,5 % und einer Laufzeit von 10 Jahren ab. Ihre jährlichen Zinskosten betragen somit 7.500 CHF.

Eine variable Hypothek hat keinen festen Zinssatz; dieser passt sich regelmässig an die aktuellen Marktbedingungen an. Das bedeutet, dass Ihre monatlichen Zahlungen schwanken können. Diese Flexibilität kann vorteilhaft sein, birgt jedoch das Risiko steigender Zinsen.

Beispiel: Sie finanzieren Ihre Immobilie mit einer variablen Hypothek über 500.000 CHF. Aktuell liegt der Zinssatz bei 1,5 %, was jährlichen Zinskosten von 7.500 CHF entspricht. Steigt der Zinssatz jedoch auf 2 %, erhöhen sich Ihre jährlichen Zinskosten auf 10.000 CHF.

Eine Forward-Hypothek ermöglicht es Ihnen, den aktuellen Zinssatz für eine zukünftige Finanzierung zu sichern. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie erwarten, dass die Zinsen steigen werden. Sie schliessen heute einen Vertrag ab, der zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, und profitieren so von den derzeitigen Konditionen.

Beispiel: Sie planen in 12 Monaten eine Immobilie zu kaufen und rechnen mit steigenden Zinsen. Mit einer Forward-Hypothek sichern Sie sich den heutigen Zinssatz von 1,5 % für Ihre zukünftige Finanzierung. Auch wenn die Zinsen in einem Jahr auf 2 % steigen, zahlen Sie weiterhin die vereinbarten 1,5 %. Beachten Sie jedoch, dass für diese Absicherung oft ein kleiner Zinsaufschlag anfällt.

Die Wahl der richtigen Finanzierungsart hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der Einschätzung der Zinsentwicklung ab. Eine Festhypothek bietet Sicherheit bei stabilen oder steigenden Zinsen, während eine variable Hypothek Flexibilität bei fallenden Zinsen ermöglicht. Mit einer Forward-Hypothek können Sie sich gegen zukünftige Zinsanstiege absichern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der clevere Einsatz von Eigenkapital. Je höher Ihr Eigenkapitalanteil, desto geringer fällt die benötigte Kreditsumme und damit die Zinsbelastung aus. Banken belohnen einen hohen Eigenkapitaleinsatz häufig mit besseren Konditionen, da das Risiko für sie sinkt. Das bedeutet für Sie langfristig niedrigere Gesamtkosten.

Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 1 Million Franken kaufen und 20 % Eigenkapital einbringen, finanzieren Sie nur 800.000 CHF über die Bank. Bei einem Hypothekarzins von 2 % zahlen Sie dann 16.000 CHF Zinsen pro Jahr. Erhöhen Sie Ihr Eigenkapital auf 30 %, sinkt die Kreditsumme auf 700.000 CHF, und Ihre jährlichen Zinskosten reduzieren sich auf 14.000 CHF. Dieser Unterschied summiert sich über die Jahre zu einem erheblichen Betrag.

Eigenkapital kann aus verschiedenen Quellen stammen, etwa aus Ersparnissen, Verkäufen von Wertpapieren oder auch aus Geldern der Säule 3a. Letztere können gezielt für den Immobilienkauf eingesetzt werden, was nicht nur Ihre Finanzierung verbessert, sondern auch steuerliche Vorteile bietet.

Darüber hinaus erhöht ein hoher Eigenkapitalanteil Ihre Flexibilität bei der Wahl der Hypothekarform. Mit einer geringeren Kreditsumme können Sie variable Hypotheken oder Forward-Hypotheken in Betracht ziehen, ohne Ihre monatlichen Belastungen zu stark zu erhöhen.

Immobilienmarkt Thurgau: Chancen bei schwankenden Zinsen

Der Immobilienmarkt im Thurgau bleibt trotz schwankender Zinsen eine sichere Adresse für Käufer und Verkäufer. Mit seiner hohen Lebensqualität, einer guten Infrastruktur und der Nähe zu wirtschaftlich starken Regionen bietet die Region ideale Bedingungen für Immobiliengeschäfte. Auch bei steigenden Zinsen zeigt der Markt eine bemerkenswerte Stabilität, die Ihnen zahlreiche Chancen eröffnet – vorausgesetzt, Sie gehen mit der richtigen Strategie vor.

Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen diese Widerstandsfähigkeit: In den letzten zwölf Monaten sind die Preise für Wohnungen im Thurgau um 2,15 % gestiegen, mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 6.570 CHF. Häuser blieben weitgehend stabil, mit einem leichten Anstieg von 0,05 % auf 7.035 CHF pro Quadratmeter. Langfristig betrachtet zeigt sich die Stärke des Marktes noch deutlicher – in den vergangenen 20 Jahren haben sich die Immobilienpreise um beeindruckende 80,2 % erhöht. Langfristig lohnt sich die Investition in eine Immobilie also in jedem Fall. 

Wie aber sieht es aus, wenn Sie ein Haus verkaufen wollen? Steigende Zinsen können die Finanzierungskosten erhöhen, was Käufer vorsichtiger machen könnte. Doch mit einer professionellen Bewertung Ihrer Immobilie und einem realistischen Preis ziehen Sie weiterhin Interessenten an. Nicht zuletzt, weil viele Käufer langfristig denken und von weiter steigenden Immobilienpreisen ausgehen. 

Wenn Sie auf die Unterstützung eines erfahrenen Maklers setzen, profitieren Sie von lokaler Expertise und gezielter Vermarktung. Makler wissen genau, wie sich Ihre Immobilie optimal positionieren lässt und wie Sie den Verkaufsprozess effizient und stressfrei gestalten können.

Wie Sie ein Experte unterstützen kann, erfahren Sie hier: Ihr erfolgreicher Hausverkauf: wie Sie von einem erfahrenen Makler profitieren

Das Beste für Ihre Immobilie im Thurgau – gemeinsam erreichen wir Ihr Ziel!

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten – der Erfolg hängt von einer klaren Planung ab. Käufer profitieren von einer durchdachten Finanzstrategie und einem guten Gespür für den richtigen Zeitpunkt. Verkäufer erhöhen ihre Chancen mit einer marktgerechten Preisgestaltung und einer gezielten Präsentation.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Kanton Thurgau wissen wir, worauf es ankommt. Wir analysieren den Markt, erkennen Chancen und entwickeln Lösungen, die exakt auf Ihre Ziele abgestimmt sind.

Jetzt ist der richtige Moment, aktiv zu werden. Kontaktieren Sie uns, und wir setzen Ihre Immobilienpläne gemeinsam in die Tat um.


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Hypothekarzinsen, Eigenmietwert & Co.: Immobilienwissen für Käufer und Verkäufer in der Schweiz

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Alles, was Sie über Finanzierung, Amortisation und Immobiliensteuern im Thurgau wissen müssen

Was bitte ist ein „Eigenmietwert“ – und warum betrifft er mich, wenn ich ein Haus kaufen will?

Ob erster Hauskauf oder geplanter Verkauf nach vielen Jahren – Immobilienentscheidungen betreffen immer auch das Leben selbst. In der Schweiz gibt es dabei viele Fachbegriffe, die auf den ersten Blick kompliziert wirken: Grundpfandrecht, Notariatskosten, Handänderungssteuer …

Verständlich ist das oft nur für Fachleute – dabei geht es um Entscheidungen, die Sie persönlich und finanziell stark betreffen.

Genau deshalb erklären wir Ihnen hier die wichtigsten Begriffe – verständlich, praxisnah und mit dem Wissen aus über 20 Jahren Erfahrung im Schweizer Immobilienmarkt. Damit Sie genau wissen, worauf es ankommt.

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Immobilienfinanzierung in der Schweiz: So funktioniert der Hauskauf mit Hypothek

Eigenkapital – was gehört dazu?
Ohne eigenes Kapital läuft nichts: Mindestens 20 % des Kaufpreises müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Bei einem Haus für CHF 1 Million sind das CHF 200’000.

Mindestens die Hälfte davon – also 10 % – muss aus echten Ersparnissen stammen. Den Rest dürfen Sie aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule) oder der Säule 3a nehmen. Bedenken Sie dabei: Wer Geld aus der Vorsorge bezieht, zahlt dafür eine Kapitalauszahlungssteuer.

Klingt sperrig, ist aber wichtig: Wer Geld aus der Pensionskasse oder Säule 3a bezieht, zahlt darauf eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer. Die wird getrennt vom restlichen Einkommen berechnet – und je mehr Sie beziehen, desto höher fällt sie aus.

Wie viel genau hängt vom Wohnkanton ab und kann ganz schön ins Gewicht fallen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig hinzuschauen – manchmal lässt sich durch eine clevere Staffelung sogar Steuern sparen.

Den Restbetrag finanziert die Bank über eine Hypothek – in der Regel maximal 80 % des Kaufpreises. Üblich ist die Aufteilung in eine 1. Hypothek (bis ca. 65 %) und eine 2. Hypothek (weitere 15 %). Die Rückzahlung erfolgt meist als sogenanntes Annuitätendarlehen – Sie zahlen regelmässig gleich hohe Raten, die aus Zins und Tilgung bestehen.

Annuitätendarlehen – gleichbleibende Raten, sinkende Schulden. Der Zinsanteil ist am Anfang hoch und sinkt mit jeder Zahlung. Gleichzeitig steigt der Tilgungsanteil. Das sorgt für Planungssicherheit: Die Rate bleibt konstant, Ihre Schuld schrumpft.

Mehr zum Thema Hypotheken erfahren Sie hier: Hypothekenvergleich: SARON-Zinssatz vs. Festhypothek

Tragbarkeit berechnen: Wie viel Hypothek kann ich mir leisten?

Die Tragbarkeit ist eine der wichtigsten Hürden auf dem Weg zum Eigenheim. Die Banken prüfen, ob Sie sich die Immobilie langfristig leisten können – unabhängig von Ihrem aktuellen Einkommen oder den tiefen Zinsen.

So wird das berechnet: Wohnkosten – also Zinsen, Unterhalt und Amortisation – dürfen maximal rund ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens ausmachen. Dabei rechnen Banken mit einem sogenannten kalkulatorischen Zinssatz von ca. 5 %, selbst wenn Sie effektiv deutlich weniger zahlen.

Ein Beispiel:

Sie verdienen CHF 190’000 brutto im Jahr. Dann dürfen die kalkulierten Wohnkosten CHF 63’333 pro Jahr nicht übersteigen.

Kalkuliert wird mit:

  • 5 % Zins auf die Hypothek
  • 1 % Unterhalt
  • 1 % Amortisation (bei der 2. Hypothek)

Kostet das Objekt CHF 1 Million und nehmen Sie CHF 800’000 Hypothek auf, ergibt das:

  • CHF 40’000 Zins (5 % auf CHF 800’000)
  • CHF 10’000 Unterhalt
  • CHF 8’000 Amortisation

Gesamtkosten: CHF 58’000 – das wären knapp 30,5 % Ihres Einkommens – tragbar.

Amortisation der Hypothek: Direkte vs. indirekte Amortisation

Direkte Amortisation
Sie zahlen die 2. Hypothek regelmässig zurück. Die Schuld sinkt, und mit ihr auch die Zinsen. Nachteil: Weniger Schuldzinsen = weniger Steuerabzug.

Indirekte Amortisation
Hier bleibt die Hypothek gleich hoch, Sie zahlen stattdessen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ein. Diese Gelder werden am Ende zur Rückzahlung verwendet.
Vorteile:

  • Sie können die Einzahlungen vom Einkommen abziehen.
  • Sie behalten hohe Schuldzinsen – und damit hohe Steuerabzüge.

Indirekte Amortisation lohnt sich besonders, wenn Sie hohe Einkommen versteuern müssen. Die Kombination aus Schuldzinsabzug und 3a-Abzug senkt Ihre Steuerlast. Achten Sie darauf, dass die Vorsorgegelder verpfändet werden – dann akzeptiert die Bank die indirekte Amortisation.

Kaufabwicklung: Vom Notar bis ins Grundbuch

Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wurde. Der Notar klärt offene Fragen, liest den Vertrag mit beiden Parteien durch und leitet anschliessend die Eigentumsübertragung im Grundbuch ein.

Das Grundbuch dokumentiert alle Rechte und Pflichten, die mit einer Immobilie verbunden sind. Erst mit dem Eintrag werden Sie offiziell Eigentümer. Auch bestehende Schuldbriefe oder Dienstbarkeiten sind dort vermerkt – ein Grundbuchauszug schafft Klarheit.

Für die Hypothek verlangt die Bank eine Sicherheit – das sogenannte Grundpfandrecht, meist in Form eines Schuldbriefs. Wird der Kredit nicht zurückgezahlt, kann die Bank die Liegenschaft verwerten. Die Ausstellung eines neuen Schuldbriefs ist mit Kosten verbunden – je nach Kanton rund 0,2–0,3 % der Hypothekarsumme.

Steuern und Kaufnebenkosten: Das sollten Sie einplanen

Neben Notar und Grundbuch kommen weitere Kosten auf Sie zu: Schuldbrieferstellung, Finanzierungskosten, allfällige Gutachten oder Maklerhonorare. Rechnen Sie mit 1–5 % des Kaufpreises.

Die Handänderungssteuer fällt beim Eigentumsübergang an – aber nicht in allen Kantonen gleich. Ein paar Beispiele:

  • Zürich: Keine Handänderungssteuer, aber höhere Gebühren
  • Bern: 1,8 % Steuer – bei CHF 800’000 Kaufpreis also CHF 14’400
  • Neuenburg: über 3 %
  • Thurgau: 1 %
  • Waadt: 2,2 %

Je nach Region macht das einen grossen Unterschied – vergleichen Sie unbedingt die lokalen Regelungen. Oft wird die Steuer hälftig geteilt, gesetzlich verpflichtet ist aber meist der Käufer.

Die Liegenschaftssteuer wird jährlich auf das Eigentum erhoben, aber nicht in jedem Kanton:

  • Mit Steuer: Bern, St. Gallen, Waadt, Thurgau
  • Ohne Steuer: Zürich, Schwyz, Aargau

Der Satz liegt gewöhnlich zwischen 0,1 und 0,3 Promille des Immobilienwerts. Bei einem Haus mit CHF 1 Million wären das CHF 100 bis CHF 300 pro Jahr.

Der Immobilienwert muss als Vermögen versteuert werden – abzüglich der Hypothekarschuld. Wer stark amortisiert, reduziert zwar die Zinskosten, erhöht aber das steuerbare Vermögen. Wer dagegen die Hypothek hochhält, profitiert von höheren Schuldzinsabzügen. Hier gilt es, individuell zu planen – idealerweise mit einer Steuerberatung.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und mehr – Kosten beim Hausverkauf in der Schweiz

Grundstückgewinnsteuer: Was beim Immobilienverkauf zu beachten ist

Verkaufen Sie Ihre Immobilie mit Gewinn, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis erhoben – abzüglich werterhöhender Investitionen (z. B. Anbau, neue Küche).

Wie hoch die Grundstückgewinnsteuer ausfällt, hängt von drei Dingen ab: vom Gewinn, den Sie mit dem Verkauf machen, davon, wie lange Sie die Immobilie besessen haben – und natürlich vom Kanton, denn jeder hat seine eigenen Tarife. Grundsätzlich gilt: Wer länger behält, zahlt oft weniger.

Ein Beispiel aus Bern: Verkauf nach 10 Jahren mit CHF 500’000 Gewinn = ca. CHF 135’000 Steuer. Nach 20 Jahren: nur noch CHF 99’000.

Die Steuer wird meist vom Erlös zurückbehalten, bis die Behörde sie definitiv festsetzt.

Kaufen Sie innert bestimmter Frist ein neues selbstgenutztes Eigenheim, kann die Steuer aufgeschoben werden. Auch bei Schenkungen oder Erbschaften wird sie nicht sofort fällig – die Steuerpflicht geht an den neuen Eigentümer über.

Eigenmietwert und laufende Kosten – das sollten Eigentümer wissen

Sie wohnen im eigenen Haus? Dann müssen Sie trotzdem ein „Mieteinkommen“ versteuern – den sogenannten Eigenmietwert. Er liegt bei rund 60–70 % der Marktmiete. Dafür dürfen Sie Hypozinsen und werterhaltende Renovationen abziehen.

Wird der Eigenmietwerts abgeschafft? Das Parlament hat sich Ende 2024 für einen Systemwechsel ausgesprochen – Eigenmietwert auf selbstgenutzten Immobilien soll entfallen. Die Umsetzung ist jedoch offen. Bis dahin gilt: Eigenmietwert einplanen – besonders wenn Sie stark amortisieren, da dann weniger Zinsabzug möglich ist.

Wer indirekt amortisiert und die Hypothek bewusst hochhält, kann den Eigenmietwert steuerlich gut abfedern. Ein Beratungsgespräch mit Steuerexperten kann sich lohnen – hier geht es schnell um mehrere tausend Franken jährlich.

Respekt – Sie haben sich tapfer durch all die Fachbegriffe gearbeitet! Das zeigt, dass Sie den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie wirklich gut vorbereiten wollen.

Und genau dabei unterstützen wir Sie: Mit über 20 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite – klar, verlässlich und auf Augenhöhe. Wenn Sie Unterstützung brauchen oder einfach ein paar offene Fragen haben: Schreiben Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!


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Immobilien kaufen mit Köpfchen: Ihr Leitfaden für den Thurgau

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Wie Sie erkennen, ob ein Haus seinen Wert hält – und was eine gute Investition ausmacht

Ein Eigenheim im Thurgau kann eine solide und zukunftssichere Investition sein – vorausgesetzt, die Immobilie behält ihren Wert, oder steigert ihn sogar. Doch woran erkennen Sie, ob ein Haus tatsächlich wertstabil ist?

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt. Wir zeigen, welche Faktoren, den Immobilienwert beeinflussen – verständlich, praxisnah und auf die Besonderheiten des Thurgauer Markts abgestimmt. 

Ob Sie das Haus selbst bewohnen oder als Anlageobjekt kaufen möchten: Hier finden Sie konkrete Tipps zur Einschätzung von Lage, Substanz, rechtlicher Sicherheit und Marktentwicklung. Praxisbeispiele aus der Region und aktuelle Zahlen helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Haus kaufen mit Blick auf die Lage: So erkennen Sie wertvolle Immobilien

Die Regel „Lage, Lage, Lage“ gilt auch – und besonders – in der Schweiz. Wer eine Immobilie kauft, entscheidet sich immer auch für den Standort. Dabei lohnt sich der Blick auf zwei Ebenen: die Region (Makrolage) und das unmittelbare Wohnumfeld (Mikrolage). Nur wenn beides überzeugt, sichern Sie sich langfristigen Werterhalt und Entwicklungspotenzial.

Die Makrolage beschreibt die Gemeinde und ihre Einbettung in die Region. Besonders attraktiv sind Orte mit wirtschaftlicher Perspektive, stabiler Infrastruktur, guter Anbindung an Städte wie Zürich, Winterthur oder St. Gallen – und einer wachsenden Bevölkerung.

Genau diese Merkmale zeichnen viele Gemeinden im Thurgau, etwa Frauenfeld, Kreuzlingen oder die Seegemeinden am Bodensee aus. Ihre Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich und die vergleichsweise moderaten Preise machen sie für Pendler wie Familien interessant. Abgelegene Dörfer mit schlechter Erreichbarkeit und wenigen Entwicklungschancen verlieren dagegen an Nachfrage – und damit an Wert.

Die Mikrolage betrifft das direkte Wohnumfeld. Wie ruhig liegt die Strasse? Sind Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar? Wie wirkt das Quartier – gepflegt, lebendig, sicher? Auch Faktoren wie Grünflächen, Sonneneinstrahlung und Fernsicht spielen eine Rolle.

Machen Sie sich selbst ein Bild: Spazieren Sie morgens und abends durch die Umgebung, achten Sie auf Geräusche, Gerüche und das allgemeine Gefühl. Wenn Sie sich dort sofort wohlfühlen, ist das ein gutes Zeichen.

Wertstabile Immobilien finden Sie dort, wo Menschen gerne leben. Der Kanton Thurgau verzeichnet seit Jahren ein konstantes Bevölkerungswachstum – ein klares Signal für solide Nachfrage. Vor allem Gemeinden mit vielen Familien, attraktiven Schulen und guter Infrastruktur entwickeln sich stabil. Prüfen Sie deshalb auch die Altersstruktur und Bevölkerungsstatistiken der Gemeinde. Steigende Zahlen sprechen für Potenzial – sinkende eher für Zurückhaltung.

Der Zustand entscheidet: Wann sich eine Immobilie als Investition auszahlt

Neben der Lage spielt der bauliche Zustand eine entscheidende Rolle für die Wertstabilität einer Immobilie. Ein Haus mit massiver Bauweise, gutem Dach, trockenen Wänden und intakter Haustechnik bleibt langfristig attraktiv – besonders dann, wenn Eigentümer es laufend instandgehalten haben. Wer etwa regelmässig Fenster, Heizung, Fassade oder Leitungen erneuert, verhindert Sanierungsstau und erhält den Wert.

Besonders wichtig ist heute die Energieeffizienz. Sie entscheidet nicht nur über die laufenden Nebenkosten, sondern zunehmend auch über den Marktwert – und darüber, wie leicht sich das Haus verkaufen oder finanzieren lässt.

Ein Beispiel: Ein schlecht gedämmtes Haus aus den 1980er-Jahren mit Ölheizung und Einfachverglasung verbraucht schnell 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Bei 150 m² Wohnfläche entspricht das 3’000 Litern Öl – aktuell rund CHF 0.95 pro Liter. Die jährlichen Heizkosten betragen also rund CHF 2’850. Dazu kommen noch Strom und Wasser.

Ein modernisiertes Haus mit guter Dämmung, Wärmepumpe und Photovoltaikanlage schafft denselben Wohnkomfort mit weniger als der Hälfte der Energie. Die Heizkosten liegen dann oft unter CHF 1’200 im Jahr – bei gleichzeitig höherem Wohnwert, besserem Raumklima und geringerer Abhängigkeit von Energiepreisen. Das spart nicht nur laufend Geld, sondern verbessert auch die Einstufung im Energieausweis.

Der sogenannte GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) zeigt, wie energieeffizient ein Haus wirklich ist – von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient). Käufer, Banken und Förderstellen achten zunehmend auf diese Bewertung. Ein Haus mit Klasse A oder B lässt sich meist einfacher verkaufen, besser finanzieren und günstiger versichern.

Sie haben Fragen zum Thema Finanzierung? Alle Antworten finden Sie hier: Finanzierung des Eigenheims im Thurgau: Ihre Optionen im Überblick.

Immobilien kaufen ohne Risiko: Was Sie rechtlich beachten sollten

Wertstabile Immobilien haben eine rechtlich klare Ausgangslage. Das bedeutet: Es gibt keine offenen Fragen oder Unsicherheiten, die später teuer oder kompliziert werden könnten. Bevor Sie ein Haus kaufen, sollten Sie deshalb genau prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Zunächst ist wichtig, ob das Grundstück in einer regulären Wohnzone liegt. In der Wohnzone dürfen Sie dauerhaft wohnen, meist sind auch Umbauten oder Erweiterungen möglich. Steht das Haus aber in einer Landwirtschaftszone oder einer Spezialzone, kann es sein, dass gar nicht dauerhaft gewohnt werden darf oder dass strenge Einschränkungen für Umbauten gelten. Solche Lagen sind meist weniger gefragt – und damit auch weniger wertstabil.

Ein weiterer Punkt ist das Eigentumsverhältnis. Besonders in der Schweiz gibt es neben dem Volleigentum auch sogenannte Baurechtsobjekte. Das bedeutet: Das Gebäude gehört Ihnen, aber der Boden darunter nicht. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Baurechtszins.

Solche Objekte sind zwar oft günstiger in der Anschaffung, verlieren aber mit ablaufendem Baurechtsvertrag an Wert. Wenn der Vertrag nur noch wenige Jahre läuft oder unsichere Verlängerungsbedingungen hat, kann das den Wiederverkauf erschweren.

Auch Einträge im Grundbuch können eine Rolle spielen. Vielleicht gibt es sogenannte Dienstbarkeiten, also Rechte, die andere Personen auf Ihrem Grundstück haben. Ein typisches Beispiel ist ein Wegrecht: Ein Nachbar darf Ihr Grundstück überqueren, um zu seinem Haus zu gelangen. Solche Einträge sind nicht unbedingt problematisch, sollten aber bekannt sein – vor allem, wenn sie den Garten, die Zufahrt oder geplante Umbauten betreffen.

Kritisch wird es bei Altlasten, also wenn etwa früher eine Werkstatt oder eine Tankstelle auf dem Grundstück stand. In solchen Fällen kann es sein, dass der Boden verunreinigt ist und eine teure Sanierung nötig wird. Der Kanton führt dazu ein Altlastenverzeichnis, das eingesehen werden kann.

Ebenfalls wichtig: Wurden alle Umbauten korrekt bewilligt? Ein Anbau ohne Baubewilligung kann später zu Problemen führen – etwa, wenn die Gemeinde einen Rückbau fordert oder die Bank wegen fehlender Legalität nicht finanziert. Das kann auch den Wiederverkauf erschweren.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf geplante Veränderungen in der Umgebung. Ein schönes Haus mit Blick ins Grüne verliert an Wert, wenn auf der Wiese gegenüber bald ein grosser Wohnblock entsteht. Viele Gemeinden veröffentlichen Informationen zu laufenden oder geplanten Projekten – etwa im Richtplan oder Baugesuchverzeichnis.

Zusätzlich gibt es einige nationale Regeln, die für den Immobilienmarkt relevant sind. So begrenzt die sogenannte Lex Weber in touristischen Gemeinden den Anteil an Zweitwohnungen auf maximal 20 Prozent. Wer ein Ferienhaus kaufen möchte, sollte also genau prüfen, ob das in der Gemeinde überhaupt noch erlaubt ist.

Immobilienpreise im Thurgau: Gute Gründe, jetzt ein Haus zu kaufen

Der Immobilienmarkt im Thurgau hat sich in den letzten Jahren solide entwickelt – und das ganz ohne die überhitzten Preissprünge, wie man sie aus städtischen Zentren kennt. Derzeit liegt der Medianpreis für Einfamilienhäuser bei etwa CHF 1.228.500. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt rund CHF 7.226.

Damit ist der Thurgau im Vergleich zu Regionen wie Zürich, wo ähnliche Objekte schnell über vier Millionen Franken kosten können, deutlich günstiger.

Im Jahr 2024 verzeichneten die Preise einen moderaten Anstieg von 1,2 Prozent. Für 2025 rechnen Marktbeobachter mit einem Wachstum von rund 3 Prozent. Das zeigt: Der Markt bleibt in Bewegung – aber auf gesunder Grundlage.

Der Thurgau gilt daher als verlässlicher Standort mit Entwicklungspotenzial. Wer hier investiert, setzt nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf Stabilität und Substanz. Genau das macht den Kanton interessant – besonders in wirtschaftlich unruhigen Zeiten.

Mehr als eine Investition: Finden Sie das Zuhause, das zu Ihnen passt

Eine Immobilie ist nicht nur eine Investition, die sich rechnen soll. Sie ist auch Ihr Zuhause. Ein Ort, an dem Sie ankommen, aufatmen und sich rundum wohlfühlen möchten.

Deshalb zählt nicht nur, was auf dem Papier gut aussieht – sondern auch, was sich richtig anfühlt. Vielleicht erfüllt ein Haus alle objektiven Kriterien, aber etwas stimmt für Sie nicht – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, beginnt die eigentliche Arbeit: prüfen, vergleichen, bewerten. Die wichtigsten Informationen dafür haben Sie jetzt an der Hand. Und wenn Sie auf dem Weg dorthin Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne.

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region unterstützen wir Sie, die richtige Entscheidung zu treffen – schreiben Sie uns einfach. 


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Kosten sparen mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage

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Heizen Sie nachhaltig, erzeugen Sie Ihren eigenen Strom und sichern Sie sich Fördergelder im Thurgau.

Wenn Sie bereits ein Eigenheim im Thurgau besitzen – oder mit dem Gedanken spielen, eines zu bauen – haben Sie sich vermutlich schon mit steigenden Energiepreisen, neuen Vorschriften und dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit vom Stromnetz beschäftigt. Doch welche Investitionen lohnen sich wirklich? Was bringt langfristig Einsparungen – und was ist gesetzlich überhaupt vorgeschrieben?

Dieser Blogbeitrag führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Möglichkeiten, Ihr Haus energieeffizienter, nachhaltiger und zukunftssicher zu machen. Sie erfahren, welche Fördergelder Sie nutzen können, was bei einem Neubau zwingend nötig ist und mit welchen Investitionen Sie heute sparen und morgen profitieren. Ob Sie gross planen oder klein anfangen möchten – hier finden Sie fundierte Informationen, konkrete Rechenbeispiele und praktische Tipps für Ihr Zuhause im Thurgau.

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Förderung von Nachhaltigkeit: Was der Thurgau vorgibt

Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden. Mit der Energiestrategie 2050 nimmt sie dabei besonders Gebäude in die Pflicht. Im Thurgau setzen die Behörden klare Signale: Wer eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, muss auf erneuerbare Energie umstellen.

Elektroheizungen dürfen Sie nur noch bis 2035 betreiben. Und wenn Sie neu bauen, kommen Sie an der Solarpflicht nicht vorbei – pro Quadratmeter Nutzfläche müssen Sie mindestens zehn Watt Photovoltaikleistung auf dem Dach installieren. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern ergibt das eine Anlage mit rund 1’600 Watt, also 1.6 Kilowatt. Das ist ein eher bescheidener Einstieg. Viele Bauherren entscheiden sich deshalb bewusst dafür, das Potenzial ihres Dachs voll auszuschöpfen und eine grössere Anlage zu installieren.

Damit decken sie nicht nur den Grundbedarf im Haushalt, sondern betreiben auch die Wärmepumpe effizienter oder laden ihr Elektroauto direkt mit eigenem Solarstrom. Die gesetzliche Vorgabe bildet lediglich das Fundament – wer vorausschauend plant, nutzt diese Pflicht als Chance zur energetischen Unabhängigkeit.

Damit sich Ihre Investition auch finanziell lohnt, unterstützt Sie der Bund mit Förderprogrammen für Sanierungen und moderne Heizsysteme. Im Thurgau profitieren Sie darüber hinaus von kantonalen Beiträgen – zum Beispiel für Wärmepumpen, Photovoltaik oder Dämmmassnahmen.

Und das Beste: Sie dürfen sämtliche Sanierungskosten zu 100 Prozent von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Wenn Sie heute investieren, senken Sie morgen nicht nur Ihren Energieverbrauch, sondern auch Ihre Steuerlast.

Nehmen wir an, Sie investieren 40’000 Franken in eine neue Wärmepumpe und zusätzliche Dämmung. Diese Summe dürfen Sie vollständig als Unterhaltskosten abziehen. Liegt Ihr Steuersatz bei 20 Prozent, sparen Sie rund 8’000 Franken an Steuern. So reduzieren Sie Ihre effektiven Kosten spürbar – und profitieren doppelt: energetisch und finanziell.

Wärmepumpen: Effizient heizen ohne Öl und Gas

Wärmepumpen funktionieren nach einem einfachen physikalischen Prinzip: Sie entziehen der Umgebung – also der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser – Wärme, auch wenn es draussen kalt ist. Diese Umweltwärme wird in einem geschlossenen Kreislauf mithilfe eines Kältemittels aufgenommen. Das Kältemittel verdampft bereits bei niedrigen Temperaturen. 

Ein elektrischer Kompressor verdichtet diesen Dampf, wodurch die Temperatur steigt. Die so erzeugte Wärme wird an das Heizsystem im Haus abgegeben – etwa an eine Bodenheizung oder Heizkörper. Danach kühlt das Kältemittel wieder ab, verflüssigt sich und der Kreislauf beginnt von vorn.

Damit dieser Prozess funktioniert, benötigt die Wärmepumpe Strom. Der Energieaufwand ist aber vergleichsweise gering. Aus einer Kilowattstunde Strom gewinnt die Wärmepumpe im Schnitt drei bis vier Kilowattstunden Heizenergie. Das bedeutet: Sie erhalten deutlich mehr Wärme, als Sie an Strom einsetzen. So senken Sie Ihren Energieverbrauch spürbar.

Wenn Sie ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Thurgau besitzen, benötigen Sie jährlich rund 20’000 Kilowattstunden Heizenergie. Mit einer modernen Wärmepumpe liegt Ihr Stromverbrauch dafür bei etwa 5’700 Kilowattstunden. Bei einem Strompreis von 25 Rappen pro Kilowattstunde ergeben sich rund 1’425 Franken an jährlichen Kosten. Eine Ölheizung verursacht für dieselbe Menge an Wärme etwa 1’900 Franken – die Differenz spüren Sie deutlich in Ihrem Portemonnaie.

Die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe hängen vom System ab. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind meist günstiger, Erdwärmesonden benötigen Bohrungen und sind aufwändiger in der Installation. Insgesamt bewegen sich die Kosten zwischen 20’000 und 50’000 Franken. Doch mit den Förderbeiträgen von Bund und Kanton sowie dem vollständigen Steuerabzug der Investition sinken die effektiven Ausgaben spürbar.

Besonders effizient arbeitet eine Wärmepumpe in einem gut gedämmten Haus mit Flächenheizung, etwa einer Bodenheizung. So können Sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen effizient und angenehm heizen. Wenn Sie eine ältere Immobilie besitzen, lohnt es sich, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern – vor allem Fenster, Dach und Kellerdecke. So schaffen Sie die idealen Voraussetzungen, um das volle Potenzial einer Wärmepumpe auszuschöpfen.

Solarthermie: Warmwasser durch Sonnenkraft

Solarthermie nutzt die Kraft der Sonne, um Wasser zu erwärmen. Auf dem Dach installierte Kollektoren fangen die Sonnenstrahlung ein und übertragen die Wärme auf einen Flüssigkeitskreislauf. Diese Wärme gelangt über einen Wärmetauscher in den Boiler und sorgt dort für warmes Wasser – ganz ohne Strom oder fossile Energie.

Diese Technik gibt es schon seit Jahrzehnten, wird aber im Vergleich zur Photovoltaik oft übersehen. Dabei kann sie sich durchaus lohnen: In den Sommermonaten decken Sie den Warmwasserbedarf fast vollständig, übers Jahr gesehen sind es rund 60 Prozent. Das spart Heizenergie und senkt Ihre Kosten.

Die Anschaffung kostet zwischen 8’000 und 12’000 Franken. Mit Fördergeldern und dem steuerlichen Abzug wird die Investition deutlich attraktiver. Die jährliche Ersparnis liegt bei etwa 150 Franken. Besonders sinnvoll ist Solarthermie, wenn Sie genug Dachfläche haben und sie mit einer Photovoltaikanlage kombinieren möchten.

Falls Sie Ihre laufenden Kosten weiter senken wollen, finden Sie hier wertvolle Tipps: Energiesparen mit Ihrer Immobilie: Praktische Tipps für Schweizer Haushalte

Nachhaltigkeit durch kleine Massnahmen

Nicht jede energetische Verbesserung braucht eine Grossbaustelle. Auch mit kleinen Massnahmen senken Sie Ihren Energieverbrauch deutlich – oft mit überschaubarem Aufwand und kurzer Amortisationszeit.

Ein gutes Beispiel ist die Beleuchtung. Wenn Sie in Ihrem Haus noch Halogenlampen oder Glühbirnen nutzen, lohnt sich der Umstieg auf LED-Technologie sofort. LEDs verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom. Tauschen Sie beispielsweise zehn Halogenspots mit je 35 Watt gegen gleichhelle LEDs mit je 4 Watt aus, sparen Sie im Jahr rund 650 Kilowattstunden Strom. Bei einem Strompreis von 25 Rappen pro Kilowattstunde ergibt das eine Ersparnis von etwa 160 Franken – Jahr für Jahr.

Auch beim Heizen lassen sich mit einfachen Mitteln Fortschritte erzielen. Wenn Heizkörper gluckern oder ungleichmässig warm werden, ist meist Luft im System oder die Verteilung stimmt nicht. Durch das regelmässige Entlüften der Heizkörper und einen hydraulischen Abgleich lassen sich diese Probleme beheben. Der Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Menge an warmem Wasser erhält, die er benötigt.

Das verbessert die Effizienz der Heizanlage und spart bis zu 15 Prozent Heizenergie. Bei Heizkosten von 2’000 Franken jährlich entspricht das einer Ersparnis von bis zu 300 Franken.

Auch die Dämmung bietet viel Potenzial – besonders an Stellen, die leicht zugänglich sind. Der Dachboden und die Kellerdecke lassen sich oft mit wenigen Handgriffen und überschaubaren Kosten nachträglich dämmen. So verhindern Sie, dass wertvolle Wärme nach oben oder unten entweicht. Je nach Zustand des Hauses lässt sich der Energieverbrauch dadurch um zehn bis zwanzig Prozent senken. Die Investition liegt meist im Bereich von 3’000 bis 6’000 Franken. Schon nach einigen Jahren machen sich diese Massnahmen bezahlt – ganz zu schweigen vom verbesserten Wohnklima.

Undichte Fenster und Türen führen häufig zu Zugluft und unnötigem Wärmeverlust. Mit selbstklebenden Dichtungsbändern beheben Sie das schnell und günstig. Der Effekt auf die Heizkosten ist zwar nicht riesig, aber spürbar – und Sie steigern den Wohnkomfort deutlich.

Wenn Sie mehrere dieser kleinen Massnahmen kombinieren, senken Sie Ihre Energiekosten um bis zu 20 Prozent – ganz ohne Baustelle.

Nachhaltigkeit steigert Wohnkomfort und Wiederverkaufswert

Vielleicht denken Sie gerade: Das klingt alles sinnvoll – aber wo soll ich anfangen? Genau da möchten wir Sie ermutigen. Es muss nicht sofort die grosse Sanierung sein. Schon kleine Schritte machen einen Unterschied – für Ihre Energiekosten, Ihren Wohnkomfort und den Wiederverkaufswert Ihres Hauses.

Wenn Sie grösser planen, stehen Ihnen heute mehr Möglichkeiten offen denn je. Im Thurgau profitieren Sie von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, attraktiven Fördergeldern und spürbaren Steuererleichterungen. Was früher kompliziert oder teuer schien, ist heute gut planbar und finanziell lohnend.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite – mit über zwanzig Jahren Erfahrung in der Region. Schreiben Sie uns einfach. Gemeinsam finden wir heraus, was für Ihr Haus Sinn macht.


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Sie haben ein Haus geerbt? So meistern Sie das Schweizer Erbrecht!

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Alles, was Sie über Pflichtteil und Schenkungssteuer wissen müssen

Sie haben ein Haus im Thurgau geerbt – und stehen nun vor wichtigen Entscheidungen? Neben emotionalen Aspekten bringt eine Erbschaft vor allem rechtliche und steuerliche Fragen mit sich. Dafür ist es entscheidend, das Schweizer Erbrecht zu verstehen und Klarheit über die nächsten Schritte zu gewinnen.

Ein geerbtes Haus kann eine wertvolle Chance sein – etwa zur Eigennutzung, als Kapitalanlage oder für die Weitergabe innerhalb der Familie. Gleichzeitig kann es zur Belastung werden, wenn Fristen versäumt oder steuerliche Pflichten übersehen werden. Besonders das Pflichtteilsrecht in der Schweiz und die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer führen oft zu Unsicherheiten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtlich abgesichert und steuerlich vorteilhaft handeln. Sie erfahren, welche Rolle ein Testament spielt, wann eine Schenkung sinnvoll sein kann und wie Sie typische Fallstricke vermeiden.

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Nachlass regeln in der Schweiz: Diese Dokumente brauchen Sie

Bevor Sie über den Verkauf, die Schenkung oder die eigene Nutzung eines geerbten Hauses entscheiden, müssen Sie den Nachlass rechtlich korrekt klären. Dieser Schritt bildet die Grundlage für alle weiteren Massnahmen.

Liegt ein Testament vor, vereinfacht dies die Abwicklung. Ist keines vorhanden, greifen die gesetzlichen Regelungen – inklusive Pflichtteil, der bestimmten Angehörigen zusteht. In beiden Fällen benötigen Sie ein offizielles Dokument, das Sie als Erben ausweist. Das kann ein Erbschein sein oder das erwähnte Testament. Letzteres sollte in der Schweiz idealerweise notariell erstellt sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Ein Notar sorgt dafür, dass die Erbfolge korrekt festgestellt wird und begleitet Sie bei der geordneten Nachlassabwicklung. Wichtig ist auch, dass Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit haben. Dazu gehören etwa die Todesbescheinigung, das Testament oder ein Erbvertrag, ein aktueller Grundbuchauszug zur geerbten Immobilie, sowie Ihre persönlichen Ausweise und – falls vorhanden – die Kontaktinformationen weiterer Erben.

Erbschaftssteuer in der Schweiz: Was Erben jetzt wissen müssen

In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Kantonen erhoben. Das führt zu erheblichen Unterschieden in der steuerlichen Belastung – je nachdem, wo sich die Immobilie befindet und wer erbt. Für Erben kann dies zunächst unübersichtlich wirken, weshalb sich ein genauer Blick auf die kantonalen Regelungen lohnt.

Im Kanton Thurgau sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) von der Erbschaftssteuer befreit. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen gelten Steuersätze zwischen 2 % und 28 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses.

Auch im Kanton Zürich, zu dem Winterthur gehört, zahlen Ehepartner und direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Für andere Erben, wie Geschwister oder Freunde, fallen progressive Steuersätze an – etwa zwischen 6 % und 36 %, wobei Freibeträge (z. B. 20.000 CHF für Geschwister) berücksichtigt werden. Wer als entfernter Verwandter oder nicht verwandte Person erbt, sollte die steuerlichen Folgen genau prüfen. In Frauenfeld beispielsweise gelten die Regelungen des Kantons Thurgau.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie noch nicht kennen, erfahren Sie hier alles Wissenswerte: Immobilienbewertung in der Schweiz: Was beeinflusst den Preis Ihres Hauses?

Grundsätzlich gilt: Die Erbschaftssteuer für Immobilien wird im Kanton erhoben, wo sich die Liegenschaft befindet – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Erben Sie ein Haus in Winterthur, unterliegt es den dortigen Steuervorschriften.

Die Schenkungssteuer wird ebenfalls kantonal geregelt und ähnelt oft der Erbschaftssteuer. In vielen Kantonen gelten die gleichen Befreiungen (z. B. für Ehepartner und Kinder) und Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Luzern, der keine Schenkungssteuer erhebt. Schenkungen zu Lebzeiten können steuerlich vorteilhaft sein, besonders bei grösseren Immobilienwerten.

Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung lassen sich Steuerlasten spürbar reduzieren – und oft auch unangenehme Überraschungen vermeiden. Wer frühzeitig handelt, kann zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten die geltenden Freibeträge optimal ausschöpfen. 

Wichtig ist zudem, die kantonalen Unterschiede bei der Besteuerung zu kennen und in die Planung einzubeziehen. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Sie hilft nicht nur, Fallstricke zu vermeiden, sondern zeigt auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Pflichtteil im Schweizer Erbrecht: Wer was bekommt

Das Schweizer Erbrecht sieht vor, dass bestimmte Angehörige selbst dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, wenn sie im Testament übergangen oder benachteiligt wurden. Dieser gesetzlich geschützte Anteil wird Pflichtteil genannt – und spielt gerade bei der Vererbung von Immobilien eine zentrale Rolle.

Seit der Erbrechtsrevision, die Anfang 2023 in Kraft trat, gelten in der Schweiz neue Regeln: Der Pflichtteil von Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt. Eltern haben seither keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Ehepartner und eingetragene Partner behalten ihren Anspruch auf die Hälfte. Diese Anpassungen geben Erblassern mehr Spielraum, über ihr Vermögen frei zu verfügen – erhöhen aber gleichzeitig das Risiko für Konflikte unter den Erben.

Die Pflichtteile werden aus dem gesamten Nachlass berechnet – also auch unter Einbezug des Wertes einer Immobilie. Wenn Sie also ein Haus erben und mit weiteren Personen teilen müssen, kann es vorkommen, dass der Verkauf notwendig wird, um die Pflichtteile auszahlen zu können. Besonders häufig entstehen solche Situationen bei unverheirateten Lebensgemeinschaften oder in Patchwork-Familien.

Unklarheiten entstehen auch, wenn Schenkungen zu Lebzeiten gemacht wurden. Diese müssen beim Pflichtteilsanspruch oft berücksichtigt werden – vor allem, wenn sie nicht mehr als üblich gelten oder keinen klaren Zweck erfüllten. Streit entsteht häufig, wenn solche Zuwendungen als ungerecht empfunden oder nicht dokumentiert wurden.

In Städten wie Winterthur oder Frauenfeld – und generell im Kanton Thurgau – gelten dieselben bundesrechtlichen Regeln zum Pflichtteil wie im restlichen Land. Es lohnt sich dennoch, lokale Fachpersonen beizuziehen, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind oder bereits Spannungen bestehen. Ein Notar oder Anwalt kann helfen, den Nachlass gerecht zu verteilen und Konflikte zu vermeiden, bevor sie vor Gericht landen.

Mit einem Testament Ihre Zukunft sichern

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln und Unsicherheiten unter den Erben zu vermeiden. In der Schweiz stehen Ihnen dafür verschiedene Formen zur Verfügung, darunter das eigenhändige und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein öffentliches Testament wird gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson erstellt und von zwei Zeugen beurkundet.

Ein Notar sorgt nicht nur dafür, dass Ihr Testament rechtlich korrekt formuliert ist, sondern auch dafür, dass es sicher aufbewahrt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall reibungslos umgesetzt werden kann. Er kann ausserdem auf kantonale Besonderheiten hinweisen und Sie umfassend beraten – insbesondere, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind oder mehrere Erben involviert sind.

Neben der testamentarischen Regelung kann auch eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Schenkungen zu Lebzeiten bieten in vielen Kantonen steuerliche Vorteile – besonders für Ehepartner und direkte Nachkommen, die häufig von der Schenkungssteuer befreit sind. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Kanton, weshalb eine professionelle Beratung unbedingt empfohlen wird. Ein Testament kann zusätzlich helfen, solche Übertragungen klar zu dokumentieren und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Mit klarer Planung zur besten Lösung

Ein geerbtes Haus ist mehr als nur ein Vermögenswert. Es ist oft ein Ort voller Erinnerungen, mit persönlicher Geschichte – und gleichzeitig Ausgangspunkt für weitreichende Entscheidungen. Soll das Haus verkauft werden, in der Familie bleiben oder selbst genutzt werden? Solche Fragen verdienen nicht nur Zeit, sondern auch eine gute Planung.

Wichtig ist, die nächsten Schritte mit Klarheit und Struktur anzugehen. Klären Sie den Nachlass vollständig, prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen und holen Sie sich, wenn nötig, fachliche Unterstützung.

Ob es um Pflichtteile, die Schweiz Erbschaftssteuer oder eine mögliche Schenkung geht – mit einer fundierten Beratung vermeiden Sie Unsicherheiten und schaffen die Basis für eine sinnvolle Entscheidung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen: Wir begleiten Immobilienerben seit über 20 Jahren mit Fachwissen, Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Schreiben Sie uns einfach – wir stehen immer an Ihrer Seite.


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