Blog Category: Finanzen

Ein Haus kaufen im Thurgau: Unser Leitfaden für Erstkäufer!

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Von hedonischer Schätzung bis zur Grundstückgewinnsteuer – alles, was Sie wissen müssen

Die Suche nach Ihrem Traumhaus ist ein spannender Schritt. Stellen Sie sich vor, Sie spazieren durch die malerischen Strassen von Weinfelden oder geniessen die lebendige Atmosphäre in Winterthur. Schon bald könnte hier Ihr neues Zuhause liegen. Doch bevor Sie einziehen, gibt es wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Bewertung einer Immobilie ist einer der zentralen Schritte auf dem Weg zum Eigenheim. Sie zeigt Ihnen, ob der Preis fair ist und ob die Immobilie zu Ihnen und Ihren Plänen passt. Ob ein charmantes Einfamilienhaus auf dem Land oder eine moderne Wohnung in der Stadt – den Wert richtig einzuschätzen, ist entscheidend. Mit Methoden wie der hedonischen Schätzung oder dem Vergleichswertverfahren schaffen Sie eine solide Basis für Ihre Entscheidung.

Auch die Lage spielt eine wichtige Rolle. Der Thurgau bietet eine einzigartige Mischung aus idyllischer Ruhe und guter Anbindung. Orte wie Weinfelden sind ideal für Familien, während Winterthur ein urbanes Lebensgefühl vermittelt. Jede Region hat ihre Vorzüge, die sich auch auf den langfristigen Wert Ihrer Immobilie auswirken können.

Damit der Kauf reibungslos verläuft, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Neben der Bewertung sollten Sie steuerliche Aspekte und mögliche Zusatzkosten im Blick behalten. Mit einem klaren Plan und der richtigen Unterstützung wird der Weg ins Eigenheim nicht nur stressfrei, sondern auch angenehm.

In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den wahren Wert einer Immobilie erkennen, steuerliche Vorteile nutzen und typische Fehler vermeiden. Ihr neues Zuhause wartet!

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Immobilienbewertung – Der Schlüssel zu Ihrem Traumhaus

Die hedonische Schätzung ist eine schnelle und unkomplizierte Methode, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Sie basiert auf einem Vergleich ähnlicher Immobilien in der Region und berücksichtigt Merkmale wie Grösse, Lage, Baujahr und Ausstattung.

Ein Beispiel: Sie interessieren sich für ein Einfamilienhaus in Weinfelden. Die hedonische Schätzung analysiert kürzlich verkaufte, vergleichbare Häuser in der Umgebung und gibt Ihnen einen Richtwert für den Marktwert. Der Vorteil dieser Methode liegt in ihrer Geschwindigkeit und Einfachheit.

Allerdings hat diese Methode auch Grenzen: Sie berücksichtigt keine individuellen Details, wie eine hochwertige Renovierung oder aussergewöhnliche Ausstattungen. Daher ist sie eher ein erster Schritt in der Immobilienbewertung und sollte durch weitere Analysen ergänzt werden.

Das Vergleichswertverfahren liefert eine noch genauere Einschätzung, da es auf echten Verkaufsdaten ähnlicher Immobilien basiert. Wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung in Winterthur bewerten möchten, sucht diese Methode nach vergleichbaren Wohnungen in der gleichen Gegend, die kürzlich verkauft wurden. Unterschiede wie ein renovierter Balkon oder ein neuer Bodenbelag werden in die Berechnung einbezogen.

Der Vorteil des Vergleichswertverfahrens liegt in seiner Präzision, besonders in Regionen mit hoher Marktdynamik wie Winterthur. Allerdings ist es weniger geeignet für ländliche Gegenden oder besondere Immobilien, da hier oft zu wenige Vergleichsdaten vorliegen.

Das Sachwertverfahren konzentriert sich auf die Bausubstanz und die Kosten, die für einen Neubau anfallen würden. Diese Methode ist ideal, wenn Sie ein Haus bewerten möchten, dessen materieller Wert im Vordergrund steht. Zum Beispiel, wenn Sie ein renoviertes Einfamilienhaus im Thurgau betrachten, wird der aktuelle Zustand und die Bauqualität detailliert analysiert.

Der Vorteil liegt in der Objektivität dieser Methode. Sie ist unabhängig von Marktschwankungen und eignet sich besonders für Neubauten oder sanierte Immobilien. Der Nachteil besteht darin, dass sie die Marktnachfrage und die Lage nur indirekt berücksichtigt. In einem attraktiven Gebiet wie Weinfelden könnte der Marktwert höher sein, als das Sachwertverfahren angibt.

Das Ertragswertverfahren bewertet Immobilien basierend auf den erwarteten Einnahmen, die sie generieren können. Wenn Sie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in Winterthur kaufen und vermieten möchten, berechnet diese Methode den Wert anhand der Mieteinnahmen. Sie ist besonders nützlich für Anleger, die auf langfristige Rentabilität achten. Der Vorteil liegt in der klaren Fokussierung auf Erträge und Rentabilität. Der Nachteil ist jedoch, dass sie für Eigenheime weniger geeignet ist, da sie keine subjektiven Werte wie den persönlichen Nutzen oder die emotionale Bindung berücksichtigt.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Immobilienbewertung, Wertgutachten und Verkehrswertschätzung – wann brauchen Sie was?

Steuerliche Aspekte beim Hauskauf im Thurgau

Steuerliche Aspekte spielen beim Immobilienkauf eine wichtige Rolle. Ein gutes Verständnis dieser Themen hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Investition optimal zu planen.

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigenheimbesitzer in der Schweiz für die Nutzung ihrer eigenen Immobilie versteuern müssen. Wenn Sie beispielsweise ein Haus in Weinfelden kaufen, wird der geschätzte Mietwert dieses Hauses als Einkommen betrachtet, obwohl Sie keine Miete zahlen. Das führt dazu, dass Sie mehr Einkommensteuer zahlen müssen.

Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt diese Steuerbelastung in Zukunft. Für Käufer bedeutet das eine spürbare finanzielle Erleichterung. Angenommen, der Eigenmietwert Ihrer Immobilie liegt bei 15.000 Franken pro Jahr, würden Sie diesen Betrag nicht mehr versteuern müssen. Allerdings könnten gleichzeitig Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten oder Hypothekarzinsen entfallen. Käufer, die ihre Immobilie schuldenfrei halten, profitieren langfristig von dieser Änderung.

Die Grundstückgewinnsteuer wird erst beim Verkauf einer Immobilie relevant und bezieht sich auf den Gewinn, den Sie durch den Verkauf erzielen. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Immobilie in Winterthur für 800.000 Franken und verkaufen sie zehn Jahre später für 1.000.000 Franken. Der Gewinn beträgt 200.000 Franken, auf den die Steuer erhoben wird. Der Steuersatz variiert je nach Haltedauer.

Wenn Sie die Immobilie weniger als ein Jahr besitzen, können bis zu 54 % Steuern anfallen. Nach mehr als 23 Jahren sinkt der Satz auf etwa 11 %. Diese Regelung soll kurzfristige Spekulationen verhindern und belohnt langfristige Planung. Käufer sollten diese Steuer bei der Finanzplanung berücksichtigen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Beim Erwerb einer Immobilie fällt im Thurgau die Handänderungssteuer an, die rund 1 % des Kaufpreises beträgt. Dazu kommen Grundbuchgebühren von ca. 0.50 % des Kaufpreises. Dieser Betrag sollte Teil Ihrer Kaufkalkulation sein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Zusätzlich unterliegt eine Immobilie der Vermögenssteuer. Diese wird jährlich auf den geschätzten Verkehrswert der Immobilie erhoben. Auch Einkünfte aus Vermietung, beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus, werden als Einkommen versteuert. Hier lohnt sich eine genaue Planung, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Typische Fallstricke beim Immobilienkauf vermeiden

Ein häufiger Fehler liegt in der Standortwahl. Eine Immobilie mag auf den ersten Blick überzeugen, aber ist die Lage wirklich passend?

Überlegen Sie, was für Sie und Ihre Familie wichtig ist. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen oder Naherholungsgebiete können den Wert einer Immobilie und Ihre Lebensqualität erheblich beeinflussen. Prüfen Sie zudem die langfristigen Entwicklungsperspektiven der Region. Ein Standort, der heute ruhig ist, könnte in ein paar Jahren ein begehrtes Neubaugebiet werden – oder umgekehrt.

Ein weiterer Fallstrick sind Baumängel, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Lassen Sie vor dem Kauf eine gründliche Begutachtung der Immobilie durchführen. Ein Experte erkennt schnell, ob es Probleme mit der Bausubstanz, der Isolation oder der Haustechnik gibt. Beispielsweise können feuchte Wände oder undichte Dächer hohe Folgekosten verursachen. 

Auch der Zustand von Heizung, Sanitäranlagen oder Elektrik sollte überprüft werden, um Überraschungen zu vermeiden. Diese Investition in eine professionelle Bewertung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen und ermöglicht es Ihnen, realistisch über Renovierungsbedarf zu verhandeln.

Kostenfallen lauern häufig in unterschätzten Zusatzkosten. Viele Käufer konzentrieren sich ausschliesslich auf den Kaufpreis und vergessen die Nebenkosten. Planen Sie zum Beispiel, ein Haus im Thurgau für 800.000 Franken zu kaufen, fallen etwa folgende Nebenkosten an: Notargebühren und Grundbuchgebühren betragen etwa 0,50 % des Kaufpreises, also 4.000.- Franken. Die Handänderungssteuer liegt bei rund 1 %, was zusätzliche 8.000 Franken bedeutet. 

Kleinere Modernisierungen, wie neue Malerarbeiten oder der Austausch von Teppichböden, können schnell weitere 10.000 Franken ausmachen. Insgesamt sollten Sie also mit Nebenkosten von mindestens 34.000 Franken rechnen – und zusätzlich eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben einplanen.

Gut vorbereitet in den Hauskauf starten

Ihr Traumhaus im Thurgau ist zum Greifen nah. Jeder Schritt bringt Sie Ihrem Ziel ein Stück näher. Mit einem klaren Plan und den richtigen Informationen kann nichts mehr schiefgehen. Jetzt ist der Moment, um Ihre nächsten Schritte zu planen.

Haben Sie Ihre Finanzierung bereits geregelt? Wissen Sie, welche Region am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Vielleicht haben Sie schon Ihre Wunschimmobilie gefunden. Dann ist es jetzt an der Zeit, Experten einzubeziehen, die sicherstellen, dass der Kaufprozess reibungslos abläuft.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Käufer wie Sie im Thurgau. Wir kennen die besten Lagen, wissen um die Herausforderungen und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Egal, ob Sie Unterstützung bei der Standortwahl, der Immobilienbewertung oder dem Kaufprozess benötigen – wir sind für Sie da.

Ihr neues Zuhause wartet schon auf Sie. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diesen Traum wahr werden zu lassen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten!


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Steuererklärung leicht gemacht: Ihre Vorteile durch Wohneigentum

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Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten clever nutzen

Sie haben sich für ein Eigenheim entschieden – Ihr Rückzugsort, Ihre Investition in die Zukunft. Doch was viele nicht wissen: Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bedeutet nicht nur Lebensqualität, sondern auch handfeste steuerliche Vorteile. In der Schweiz können Sie Hypothekarzinsen abziehen, Renovationen steuerlich geltend machen und mit energiesparenden Massnahmen gleich doppelt sparen – für die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Höchstwahrscheinlich wird jetzt der Eigenmietwert abgeschafft, dadurch verändert sich, wie Ihr Eigenheim besteuert wird und welche Abzüge Sie nutzen können. Viele fragen sich: „Lohnt sich Wohneigentum dann überhaupt noch?“ Die Antwort ist klar: Ja – wenn Sie wissen, wie Sie Ihre Möglichkeiten nutzen. Besonders im Thurgau gibt es Regelungen, die Sie kennen sollten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast senken, sich auf die geplanten Änderungen vorbereiten und das Beste aus Ihrem Wohneigentum herausholen. Klingt kompliziert? Keine Sorge. Wir machen das Thema einfach, verständlich und praxisnah – damit Sie Ihre Steuererklärung entspannt angehen können.

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Eigenmietwert ade? Was die Reform für Ihre Steuerlast bedeutet

Der Eigenmietwert – ein Begriff, der viele Wohneigentümer schon lange beschäftigt. Bisher mussten Sie diesen fiktiven Betrag, der den Mieteinnahmen entspricht, die Sie erzielen könnten, versteuern. Gleichzeitig konnten Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Doch das soll sich jetzt ändern: Der Eigenmietwert wird abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie? Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Haus mit einem Eigenmietwert von 15.000 CHF pro Jahr. Bisher wurde dieser Betrag zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet, wodurch sich Ihre Steuerlast erhöhte. Gleichzeitig konnten Sie aber Hypothekarzinsen von 8.000 CHF und Unterhaltskosten von 3.000 CHF abziehen. Unter dem Strich blieb ein steuerlicher „Gewinn“ von 4.000 CHF, den Sie versteuern mussten.

Nach der Reform fällt dieser Eigenmietwert komplett weg. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen 15.000 CHF mehr versteuern. Doch gleichzeitig könnten auch die Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entfallen. Wie stark Sie davon profitieren oder betroffen sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Es lohnt sich, die geplanten Änderungen genau zu prüfen – denn jeder Kanton kann sie unterschiedlich umsetzen.

Hypothekarzinsen clever nutzen: Ihre Steuersparmöglichkeiten heute und morgen

Hypothekarzinsen gehören zu den wichtigsten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer. Solange Ihre Hypothek besteht, können Sie die Zinszahlungen direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das reduziert Ihre Steuerlast oft erheblich – besonders in Kantonen wie Schaffhausen, Frauenfeld und Thurgau, wo die Steuersätze für Eigenheimbesitzer vergleichsweise hoch sein können.

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts könnte jedoch Auswirkungen auf diese Abzugsmöglichkeiten haben. Zukünftig könnte der Abzug der Hypothekarzinsen eingeschränkt oder sogar komplett gestrichen werden. Gerade für Immobilienbesitzer mit hohen Hypotheken stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, die Hypothek zu reduzieren oder aufrechtzuerhalten?

Ein Beispiel: Sie zahlen jährlich 10.000 CHF Hypothekarzinsen. Aktuell können Sie diesen Betrag vollständig abziehen, was Ihnen – je nach Einkommen und Steuersatz – mehrere tausend Franken an Steuern spart. Nach der Reform könnten nur noch Hypothekarzinsen abgezogen werden, die direkt mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen. Läuft Ihre Hypothek beispielsweise schon viele Jahre, könnten diese Abzüge entfallen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsstrategie rechtzeitig. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank, um herauszufinden, wie Sie Ihre Hypothek am besten anpassen. So können Sie die steuerlichen Vorteile noch optimal nutzen, bevor die Reform in Kraft tritt.

Unterhaltskosten und Renovationen: Ihre steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen

Ihr Eigenheim braucht Pflege – von Zeit zu Zeit fallen Arbeiten an, die den guten Zustand Ihres Hauses erhalten. Genau hier liegt eine steuerliche Chance: Unterhaltskosten, die den ursprünglichen Wert Ihrer Immobilie sichern, können Sie direkt in Ihrer Steuererklärung abziehen. Das macht Renovieren nicht nur für Ihr Zuhause, sondern auch für Ihr Portemonnaie lohnenswert.

Was fällt unter abzugsfähige Unterhaltskosten? Dazu gehören Reparaturen wie das Streichen der Wände, das Ersetzen einer defekten Heizungsanlage oder der Austausch alter Fenster. Diese Ausgaben gelten als werterhaltend und mindern Ihr steuerbares Einkommen. Anders sieht es bei wertvermehrenden Investitionen aus, wie dem Einbau eines Wintergartens – diese erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und sind steuerlich nicht abziehbar.

Ein Beispiel: Sie lassen das Dach Ihres Hauses reparieren und zahlen dafür 18.000 CHF. Da es sich um eine werterhaltende Massnahme handelt, können Sie die volle Summe in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Dokumentieren Sie alle Arbeiten genau. Aufbewahrte Rechnungen helfen Ihnen nicht nur bei der Steuererklärung, sondern können auch den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf Ihres Hauses reduzieren. Auch in Schaffhausen und Frauenfeld gibt es kantonale Unterschiede, die Ihre Abzugsmöglichkeiten beeinflussen können. Ein Blick in die regionalen Regelungen macht sich bezahlt.

Energieeffizient und steuerlich smart: Ihre Investitionen, die sich doppelt lohnen

Ein energieeffizientes Zuhause ist nicht nur gut für die Umwelt – es schont auch langfristig Ihren Geldbeutel. In der Schweiz können Sie mit gezielten Massnahmen sowohl Ihre Energiekosten senken als auch steuerlich profitieren. Besonders interessant: Viele Kantone bieten zusätzliche Förderprogramme für energieeffiziente Renovationen an.

Abzugsfähig sind unter anderem Investitionen wie der Einbau einer modernen Wärmepumpe oder die Dämmung der Gebäudehülle. Diese Massnahmen gelten als werterhaltend und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihren Energieverbrauch und machen Ihr Eigenheim nachhaltiger.

Ein Beispiel: Sie investieren 25.000 CHF in eine neue Wärmepumpe, die Ihre alte Ölheizung ersetzt. Die Kosten können Sie als Energiesparmassnahme abziehen und so Ihre Steuerlast mindern. Zusätzlich profitieren Sie von kantonalen Förderungen, die je nach Region einen erheblichen Teil der Kosten decken können. Diese Kombination aus Steuervorteilen und Fördergeldern macht solche Investitionen besonders attraktiv.

Planen Sie energiesparende Renovationen frühzeitig und informieren Sie sich über regionale Fördermöglichkeiten. In vielen Fällen müssen diese bereits vor Baubeginn beantragt werden.

Hier weiterlesen, wenn Sie mehr über nachhaltiges Bauen erfahren möchten: Nachhaltiges Bauen in der Schweiz: Umweltschutz und Wertsteigerung

Schaffhausen oder Frauenfeld – steuerliche Feinheiten, die Sie kennen sollten

Die Schweiz ist bekannt für ihre kantonalen Unterschiede bei Steuergesetzen, und das kann für Wohneigentümer von Vorteil sein – wenn man sie richtig nutzt. Besonders bei Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen gibt es Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren, die von Region zu Region variieren.

In Schaffhausen können Wohneigentümer zwischen einem Pauschalabzug für Unterhaltskosten und dem Abzug der tatsächlichen Ausgaben wählen. Bei älteren Immobilien liegt der Pauschalabzug bei 20 % des Eigenmietwerts, was oft eine einfache und attraktive Option darstellt. Die Entscheidung für den Abzug effektiver Kosten kann sinnvoller sein, wenn umfangreiche Renovationen anstehen und die tatsächlichen Ausgaben den Pauschalabzug übersteigen.

Ein Hausbesitzer in Schaffhausen mit einem Eigenmietwert von 30.000 CHF könnte beispielsweise 6.000 CHF pauschal abziehen, während tatsächliche Unterhaltskosten von 8.000 CHF für ihn steuerlich vorteilhafter wären. Auch für Hypothekarzinsen bleibt die Möglichkeit des vollständigen Abzugs vom steuerbaren Einkommen eine wichtige Grundlage, die viele Eigentümer nicht ausschöpfen.

Es lohnt sich, die individuellen steuerlichen Regelungen in Ihrer Region zu verstehen. Sorgfältiges Planen und ein Vergleich der Abzugsoptionen können erhebliche Ersparnisse bringen.

Klug planen, Steuern sparen – jetzt und in Zukunft

Die aktuelle Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts macht eines klar: Es lohnt sich, Ihre Steuerstrategie genau zu prüfen und rechtzeitig anzupassen.

Viele Abzüge und Förderungen sind zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Daher ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und Chancen zu nutzen, bevor sie verstreichen. Mit einer vorausschauenden Planung können Sie nicht nur Ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Wir wissen, dass Steuerfragen und kantonale Unterschiede manchmal komplex wirken. Genau deshalb stehen wir Ihnen zur Seite: Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region und einem weitreichenden Netzwerk an Experten unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihr Wohneigentum.

Kontaktieren Sie uns noch heute: Ob Steueroptimierung, Renovationsplanung oder Fördermöglichkeiten – wir helfen Ihnen gerne, das Beste aus Ihren Möglichkeiten herauszuholen.


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Immobilienkauf und -verkauf bei schwankendem Leitzins

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Strategien für eine kluge Finanzplanung im Thurgau

Der Traum vom eigenen Zuhause oder der erfolgreiche Verkauf einer Immobilie beginnt oft mit einer entscheidenden Frage: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Der Leitzins, eine oft unscheinbare, aber mächtige Grösse, hat dabei erheblichen Einfluss auf diese Entscheidung. Wenn die Zinsen steigen, verändern sich nicht nur die Kosten für eine Finanzierung, sondern auch die Dynamik des gesamten Immobilienmarktes.

Auch im Thurgau spüren Käufer und Verkäufer die Auswirkungen dieser Veränderungen deutlich. Ob es um den ersten Schritt in die eigenen vier Wände geht oder um die Planung eines Verkaufs – die richtige Strategie und ein guter Blick für den Markt zahlen sich in barer Münze aus.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie trotz schwankender Zinsen klug handeln und die besten Entscheidungen für Ihre Immobilie treffen. Denn mit fundiertem Wissen und der passenden Finanzplanung wird aus einer Herausforderung eine Chance.

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Leitzins verstehen: Ihr Schlüssel zur erfolgreichen Finanzplanung

Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaft in der Balance zu halten. Er beeinflusst, zu welchen Konditionen sich Banken Geld leihen können, und wirkt sich so direkt auf die Finanzierungskosten für Unternehmen und Privatpersonen aus. Die Entscheidungen der SNB sind dabei alles andere als willkürlich – sie richten sich nach der wirtschaftlichen Lage.

Wenn die Inflation steigt und das Preisniveau dauerhaft über 2 % liegt, hebt die SNB den Leitzins an. Ziel ist es, die Geldmenge zu reduzieren und das Wachstum zu bremsen, um die Preise zu stabilisieren. In wirtschaftlich schwächeren Zeiten hingegen senkt sie den Leitzins, um Investitionen und Konsum anzukurbeln. So sorgt die SNB für Stabilität und stärkt die Konjunktur. Doch was bedeutet das konkret für den Immobilienmarkt?

Wenn der Leitzins steigt, werden auch Hypothekarzinsen teurer. Für Käufer bedeutet das höhere Finanzierungskosten, was sich direkt auf das Budget auswirkt. Verkäufer hingegen könnten feststellen, dass die Nachfrage nachlässt, da weniger Menschen bereit sind, die höheren Kosten zu tragen. Fällt der Leitzins hingegen, dreht sich das Blatt: Hypotheken werden günstiger, und die Nachfrage steigt, was den Markt belebt.

Erfolgreiche Strategien für Immobilienkäufer bei schwankendem Leitzins

Der erste wichtige Punkt ist das Timing. Bei steigenden Leitzinsen lohnt es sich, frühzeitig zu handeln, bevor die Finanzierung teurer wird. Umgekehrt kann es bei sinkenden Zinsen sinnvoll sein, zu warten und von günstigeren Hypothekarzinsen zu profitieren.

Ein Blick auf die Prognosen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und die Entwicklung am Immobilienmarkt hilft Ihnen dabei, den besten Zeitpunkt abzuschätzen.

Auch die Wahl der Finanzierungsart spielt eine grosse Rolle. Bei einer Festhypothek vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit, beispielsweise 10 Jahre. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von Marktentwicklungen. Das bietet Ihnen Planungssicherheit, da die monatlichen Raten konstant bleiben.

Beispiel: Sie schliessen eine Festhypothek über 500.000 CHF mit einem Zinssatz von 1,5 % und einer Laufzeit von 10 Jahren ab. Ihre jährlichen Zinskosten betragen somit 7.500 CHF.

Eine variable Hypothek hat keinen festen Zinssatz; dieser passt sich regelmässig an die aktuellen Marktbedingungen an. Das bedeutet, dass Ihre monatlichen Zahlungen schwanken können. Diese Flexibilität kann vorteilhaft sein, birgt jedoch das Risiko steigender Zinsen.

Beispiel: Sie finanzieren Ihre Immobilie mit einer variablen Hypothek über 500.000 CHF. Aktuell liegt der Zinssatz bei 1,5 %, was jährlichen Zinskosten von 7.500 CHF entspricht. Steigt der Zinssatz jedoch auf 2 %, erhöhen sich Ihre jährlichen Zinskosten auf 10.000 CHF.

Eine Forward-Hypothek ermöglicht es Ihnen, den aktuellen Zinssatz für eine zukünftige Finanzierung zu sichern. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie erwarten, dass die Zinsen steigen werden. Sie schliessen heute einen Vertrag ab, der zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, und profitieren so von den derzeitigen Konditionen.

Beispiel: Sie planen in 12 Monaten eine Immobilie zu kaufen und rechnen mit steigenden Zinsen. Mit einer Forward-Hypothek sichern Sie sich den heutigen Zinssatz von 1,5 % für Ihre zukünftige Finanzierung. Auch wenn die Zinsen in einem Jahr auf 2 % steigen, zahlen Sie weiterhin die vereinbarten 1,5 %. Beachten Sie jedoch, dass für diese Absicherung oft ein kleiner Zinsaufschlag anfällt.

Die Wahl der richtigen Finanzierungsart hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und der Einschätzung der Zinsentwicklung ab. Eine Festhypothek bietet Sicherheit bei stabilen oder steigenden Zinsen, während eine variable Hypothek Flexibilität bei fallenden Zinsen ermöglicht. Mit einer Forward-Hypothek können Sie sich gegen zukünftige Zinsanstiege absichern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der clevere Einsatz von Eigenkapital. Je höher Ihr Eigenkapitalanteil, desto geringer fällt die benötigte Kreditsumme und damit die Zinsbelastung aus. Banken belohnen einen hohen Eigenkapitaleinsatz häufig mit besseren Konditionen, da das Risiko für sie sinkt. Das bedeutet für Sie langfristig niedrigere Gesamtkosten.

Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 1 Million Franken kaufen und 20 % Eigenkapital einbringen, finanzieren Sie nur 800.000 CHF über die Bank. Bei einem Hypothekarzins von 2 % zahlen Sie dann 16.000 CHF Zinsen pro Jahr. Erhöhen Sie Ihr Eigenkapital auf 30 %, sinkt die Kreditsumme auf 700.000 CHF, und Ihre jährlichen Zinskosten reduzieren sich auf 14.000 CHF. Dieser Unterschied summiert sich über die Jahre zu einem erheblichen Betrag.

Eigenkapital kann aus verschiedenen Quellen stammen, etwa aus Ersparnissen, Verkäufen von Wertpapieren oder auch aus Geldern der Säule 3a. Letztere können gezielt für den Immobilienkauf eingesetzt werden, was nicht nur Ihre Finanzierung verbessert, sondern auch steuerliche Vorteile bietet.

Darüber hinaus erhöht ein hoher Eigenkapitalanteil Ihre Flexibilität bei der Wahl der Hypothekarform. Mit einer geringeren Kreditsumme können Sie variable Hypotheken oder Forward-Hypotheken in Betracht ziehen, ohne Ihre monatlichen Belastungen zu stark zu erhöhen.

Immobilienmarkt Thurgau: Chancen bei schwankenden Zinsen

Der Immobilienmarkt im Thurgau bleibt trotz schwankender Zinsen eine sichere Adresse für Käufer und Verkäufer. Mit seiner hohen Lebensqualität, einer guten Infrastruktur und der Nähe zu wirtschaftlich starken Regionen bietet die Region ideale Bedingungen für Immobiliengeschäfte. Auch bei steigenden Zinsen zeigt der Markt eine bemerkenswerte Stabilität, die Ihnen zahlreiche Chancen eröffnet – vorausgesetzt, Sie gehen mit der richtigen Strategie vor.

Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen diese Widerstandsfähigkeit: In den letzten zwölf Monaten sind die Preise für Wohnungen im Thurgau um 2,15 % gestiegen, mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 6.570 CHF. Häuser blieben weitgehend stabil, mit einem leichten Anstieg von 0,05 % auf 7.035 CHF pro Quadratmeter. Langfristig betrachtet zeigt sich die Stärke des Marktes noch deutlicher – in den vergangenen 20 Jahren haben sich die Immobilienpreise um beeindruckende 80,2 % erhöht. Langfristig lohnt sich die Investition in eine Immobilie also in jedem Fall. 

Wie aber sieht es aus, wenn Sie ein Haus verkaufen wollen? Steigende Zinsen können die Finanzierungskosten erhöhen, was Käufer vorsichtiger machen könnte. Doch mit einer professionellen Bewertung Ihrer Immobilie und einem realistischen Preis ziehen Sie weiterhin Interessenten an. Nicht zuletzt, weil viele Käufer langfristig denken und von weiter steigenden Immobilienpreisen ausgehen. 

Wenn Sie auf die Unterstützung eines erfahrenen Maklers setzen, profitieren Sie von lokaler Expertise und gezielter Vermarktung. Makler wissen genau, wie sich Ihre Immobilie optimal positionieren lässt und wie Sie den Verkaufsprozess effizient und stressfrei gestalten können.

Wie Sie ein Experte unterstützen kann, erfahren Sie hier: Ihr erfolgreicher Hausverkauf: wie Sie von einem erfahrenen Makler profitieren

Das Beste für Ihre Immobilie im Thurgau – gemeinsam erreichen wir Ihr Ziel!

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten – der Erfolg hängt von einer klaren Planung ab. Käufer profitieren von einer durchdachten Finanzstrategie und einem guten Gespür für den richtigen Zeitpunkt. Verkäufer erhöhen ihre Chancen mit einer marktgerechten Preisgestaltung und einer gezielten Präsentation.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Kanton Thurgau wissen wir, worauf es ankommt. Wir analysieren den Markt, erkennen Chancen und entwickeln Lösungen, die exakt auf Ihre Ziele abgestimmt sind.

Jetzt ist der richtige Moment, aktiv zu werden. Kontaktieren Sie uns, und wir setzen Ihre Immobilienpläne gemeinsam in die Tat um.


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Hypothekarzinsen, Eigenmietwert & Co.: Immobilienwissen für Käufer und Verkäufer in der Schweiz

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Alles, was Sie über Finanzierung, Amortisation und Immobiliensteuern im Thurgau wissen müssen

Was bitte ist ein „Eigenmietwert“ – und warum betrifft er mich, wenn ich ein Haus kaufen will?

Ob erster Hauskauf oder geplanter Verkauf nach vielen Jahren – Immobilienentscheidungen betreffen immer auch das Leben selbst. In der Schweiz gibt es dabei viele Fachbegriffe, die auf den ersten Blick kompliziert wirken: Grundpfandrecht, Notariatskosten, Handänderungssteuer …

Verständlich ist das oft nur für Fachleute – dabei geht es um Entscheidungen, die Sie persönlich und finanziell stark betreffen.

Genau deshalb erklären wir Ihnen hier die wichtigsten Begriffe – verständlich, praxisnah und mit dem Wissen aus über 20 Jahren Erfahrung im Schweizer Immobilienmarkt. Damit Sie genau wissen, worauf es ankommt.

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Immobilienfinanzierung in der Schweiz: So funktioniert der Hauskauf mit Hypothek

Eigenkapital – was gehört dazu?
Ohne eigenes Kapital läuft nichts: Mindestens 20 % des Kaufpreises müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Bei einem Haus für CHF 1 Million sind das CHF 200’000.

Mindestens die Hälfte davon – also 10 % – muss aus echten Ersparnissen stammen. Den Rest dürfen Sie aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule) oder der Säule 3a nehmen. Bedenken Sie dabei: Wer Geld aus der Vorsorge bezieht, zahlt dafür eine Kapitalauszahlungssteuer.

Klingt sperrig, ist aber wichtig: Wer Geld aus der Pensionskasse oder Säule 3a bezieht, zahlt darauf eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer. Die wird getrennt vom restlichen Einkommen berechnet – und je mehr Sie beziehen, desto höher fällt sie aus.

Wie viel genau hängt vom Wohnkanton ab und kann ganz schön ins Gewicht fallen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig hinzuschauen – manchmal lässt sich durch eine clevere Staffelung sogar Steuern sparen.

Den Restbetrag finanziert die Bank über eine Hypothek – in der Regel maximal 80 % des Kaufpreises. Üblich ist die Aufteilung in eine 1. Hypothek (bis ca. 65 %) und eine 2. Hypothek (weitere 15 %). Die Rückzahlung erfolgt meist als sogenanntes Annuitätendarlehen – Sie zahlen regelmässig gleich hohe Raten, die aus Zins und Tilgung bestehen.

Annuitätendarlehen – gleichbleibende Raten, sinkende Schulden. Der Zinsanteil ist am Anfang hoch und sinkt mit jeder Zahlung. Gleichzeitig steigt der Tilgungsanteil. Das sorgt für Planungssicherheit: Die Rate bleibt konstant, Ihre Schuld schrumpft.

Mehr zum Thema Hypotheken erfahren Sie hier: Hypothekenvergleich: SARON-Zinssatz vs. Festhypothek

Tragbarkeit berechnen: Wie viel Hypothek kann ich mir leisten?

Die Tragbarkeit ist eine der wichtigsten Hürden auf dem Weg zum Eigenheim. Die Banken prüfen, ob Sie sich die Immobilie langfristig leisten können – unabhängig von Ihrem aktuellen Einkommen oder den tiefen Zinsen.

So wird das berechnet: Wohnkosten – also Zinsen, Unterhalt und Amortisation – dürfen maximal rund ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens ausmachen. Dabei rechnen Banken mit einem sogenannten kalkulatorischen Zinssatz von ca. 5 %, selbst wenn Sie effektiv deutlich weniger zahlen.

Ein Beispiel:

Sie verdienen CHF 190’000 brutto im Jahr. Dann dürfen die kalkulierten Wohnkosten CHF 63’333 pro Jahr nicht übersteigen.

Kalkuliert wird mit:

  • 5 % Zins auf die Hypothek
  • 1 % Unterhalt
  • 1 % Amortisation (bei der 2. Hypothek)

Kostet das Objekt CHF 1 Million und nehmen Sie CHF 800’000 Hypothek auf, ergibt das:

  • CHF 40’000 Zins (5 % auf CHF 800’000)
  • CHF 10’000 Unterhalt
  • CHF 8’000 Amortisation

Gesamtkosten: CHF 58’000 – das wären knapp 30,5 % Ihres Einkommens – tragbar.

Amortisation der Hypothek: Direkte vs. indirekte Amortisation

Direkte Amortisation
Sie zahlen die 2. Hypothek regelmässig zurück. Die Schuld sinkt, und mit ihr auch die Zinsen. Nachteil: Weniger Schuldzinsen = weniger Steuerabzug.

Indirekte Amortisation
Hier bleibt die Hypothek gleich hoch, Sie zahlen stattdessen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ein. Diese Gelder werden am Ende zur Rückzahlung verwendet.
Vorteile:

  • Sie können die Einzahlungen vom Einkommen abziehen.
  • Sie behalten hohe Schuldzinsen – und damit hohe Steuerabzüge.

Indirekte Amortisation lohnt sich besonders, wenn Sie hohe Einkommen versteuern müssen. Die Kombination aus Schuldzinsabzug und 3a-Abzug senkt Ihre Steuerlast. Achten Sie darauf, dass die Vorsorgegelder verpfändet werden – dann akzeptiert die Bank die indirekte Amortisation.

Kaufabwicklung: Vom Notar bis ins Grundbuch

Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wurde. Der Notar klärt offene Fragen, liest den Vertrag mit beiden Parteien durch und leitet anschliessend die Eigentumsübertragung im Grundbuch ein.

Das Grundbuch dokumentiert alle Rechte und Pflichten, die mit einer Immobilie verbunden sind. Erst mit dem Eintrag werden Sie offiziell Eigentümer. Auch bestehende Schuldbriefe oder Dienstbarkeiten sind dort vermerkt – ein Grundbuchauszug schafft Klarheit.

Für die Hypothek verlangt die Bank eine Sicherheit – das sogenannte Grundpfandrecht, meist in Form eines Schuldbriefs. Wird der Kredit nicht zurückgezahlt, kann die Bank die Liegenschaft verwerten. Die Ausstellung eines neuen Schuldbriefs ist mit Kosten verbunden – je nach Kanton rund 0,2–0,3 % der Hypothekarsumme.

Steuern und Kaufnebenkosten: Das sollten Sie einplanen

Neben Notar und Grundbuch kommen weitere Kosten auf Sie zu: Schuldbrieferstellung, Finanzierungskosten, allfällige Gutachten oder Maklerhonorare. Rechnen Sie mit 1–5 % des Kaufpreises.

Die Handänderungssteuer fällt beim Eigentumsübergang an – aber nicht in allen Kantonen gleich. Ein paar Beispiele:

  • Zürich: Keine Handänderungssteuer, aber höhere Gebühren
  • Bern: 1,8 % Steuer – bei CHF 800’000 Kaufpreis also CHF 14’400
  • Neuenburg: über 3 %
  • Thurgau: 1 %
  • Waadt: 2,2 %

Je nach Region macht das einen grossen Unterschied – vergleichen Sie unbedingt die lokalen Regelungen. Oft wird die Steuer hälftig geteilt, gesetzlich verpflichtet ist aber meist der Käufer.

Die Liegenschaftssteuer wird jährlich auf das Eigentum erhoben, aber nicht in jedem Kanton:

  • Mit Steuer: Bern, St. Gallen, Waadt, Thurgau
  • Ohne Steuer: Zürich, Schwyz, Aargau

Der Satz liegt gewöhnlich zwischen 0,1 und 0,3 Promille des Immobilienwerts. Bei einem Haus mit CHF 1 Million wären das CHF 100 bis CHF 300 pro Jahr.

Der Immobilienwert muss als Vermögen versteuert werden – abzüglich der Hypothekarschuld. Wer stark amortisiert, reduziert zwar die Zinskosten, erhöht aber das steuerbare Vermögen. Wer dagegen die Hypothek hochhält, profitiert von höheren Schuldzinsabzügen. Hier gilt es, individuell zu planen – idealerweise mit einer Steuerberatung.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und mehr – Kosten beim Hausverkauf in der Schweiz

Grundstückgewinnsteuer: Was beim Immobilienverkauf zu beachten ist

Verkaufen Sie Ihre Immobilie mit Gewinn, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis erhoben – abzüglich werterhöhender Investitionen (z. B. Anbau, neue Küche).

Wie hoch die Grundstückgewinnsteuer ausfällt, hängt von drei Dingen ab: vom Gewinn, den Sie mit dem Verkauf machen, davon, wie lange Sie die Immobilie besessen haben – und natürlich vom Kanton, denn jeder hat seine eigenen Tarife. Grundsätzlich gilt: Wer länger behält, zahlt oft weniger.

Ein Beispiel aus Bern: Verkauf nach 10 Jahren mit CHF 500’000 Gewinn = ca. CHF 135’000 Steuer. Nach 20 Jahren: nur noch CHF 99’000.

Die Steuer wird meist vom Erlös zurückbehalten, bis die Behörde sie definitiv festsetzt.

Kaufen Sie innert bestimmter Frist ein neues selbstgenutztes Eigenheim, kann die Steuer aufgeschoben werden. Auch bei Schenkungen oder Erbschaften wird sie nicht sofort fällig – die Steuerpflicht geht an den neuen Eigentümer über.

Eigenmietwert und laufende Kosten – das sollten Eigentümer wissen

Sie wohnen im eigenen Haus? Dann müssen Sie trotzdem ein „Mieteinkommen“ versteuern – den sogenannten Eigenmietwert. Er liegt bei rund 60–70 % der Marktmiete. Dafür dürfen Sie Hypozinsen und werterhaltende Renovationen abziehen.

Wird der Eigenmietwerts abgeschafft? Das Parlament hat sich Ende 2024 für einen Systemwechsel ausgesprochen – Eigenmietwert auf selbstgenutzten Immobilien soll entfallen. Die Umsetzung ist jedoch offen. Bis dahin gilt: Eigenmietwert einplanen – besonders wenn Sie stark amortisieren, da dann weniger Zinsabzug möglich ist.

Wer indirekt amortisiert und die Hypothek bewusst hochhält, kann den Eigenmietwert steuerlich gut abfedern. Ein Beratungsgespräch mit Steuerexperten kann sich lohnen – hier geht es schnell um mehrere tausend Franken jährlich.

Respekt – Sie haben sich tapfer durch all die Fachbegriffe gearbeitet! Das zeigt, dass Sie den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie wirklich gut vorbereiten wollen.

Und genau dabei unterstützen wir Sie: Mit über 20 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite – klar, verlässlich und auf Augenhöhe. Wenn Sie Unterstützung brauchen oder einfach ein paar offene Fragen haben: Schreiben Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!


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Immobilien kaufen mit Köpfchen: Ihr Leitfaden für den Thurgau

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Wie Sie erkennen, ob ein Haus seinen Wert hält – und was eine gute Investition ausmacht

Ein Eigenheim im Thurgau kann eine solide und zukunftssichere Investition sein – vorausgesetzt, die Immobilie behält ihren Wert, oder steigert ihn sogar. Doch woran erkennen Sie, ob ein Haus tatsächlich wertstabil ist?

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt. Wir zeigen, welche Faktoren, den Immobilienwert beeinflussen – verständlich, praxisnah und auf die Besonderheiten des Thurgauer Markts abgestimmt. 

Ob Sie das Haus selbst bewohnen oder als Anlageobjekt kaufen möchten: Hier finden Sie konkrete Tipps zur Einschätzung von Lage, Substanz, rechtlicher Sicherheit und Marktentwicklung. Praxisbeispiele aus der Region und aktuelle Zahlen helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Haus kaufen mit Blick auf die Lage: So erkennen Sie wertvolle Immobilien

Die Regel „Lage, Lage, Lage“ gilt auch – und besonders – in der Schweiz. Wer eine Immobilie kauft, entscheidet sich immer auch für den Standort. Dabei lohnt sich der Blick auf zwei Ebenen: die Region (Makrolage) und das unmittelbare Wohnumfeld (Mikrolage). Nur wenn beides überzeugt, sichern Sie sich langfristigen Werterhalt und Entwicklungspotenzial.

Die Makrolage beschreibt die Gemeinde und ihre Einbettung in die Region. Besonders attraktiv sind Orte mit wirtschaftlicher Perspektive, stabiler Infrastruktur, guter Anbindung an Städte wie Zürich, Winterthur oder St. Gallen – und einer wachsenden Bevölkerung.

Genau diese Merkmale zeichnen viele Gemeinden im Thurgau, etwa Frauenfeld, Kreuzlingen oder die Seegemeinden am Bodensee aus. Ihre Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich und die vergleichsweise moderaten Preise machen sie für Pendler wie Familien interessant. Abgelegene Dörfer mit schlechter Erreichbarkeit und wenigen Entwicklungschancen verlieren dagegen an Nachfrage – und damit an Wert.

Die Mikrolage betrifft das direkte Wohnumfeld. Wie ruhig liegt die Strasse? Sind Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar? Wie wirkt das Quartier – gepflegt, lebendig, sicher? Auch Faktoren wie Grünflächen, Sonneneinstrahlung und Fernsicht spielen eine Rolle.

Machen Sie sich selbst ein Bild: Spazieren Sie morgens und abends durch die Umgebung, achten Sie auf Geräusche, Gerüche und das allgemeine Gefühl. Wenn Sie sich dort sofort wohlfühlen, ist das ein gutes Zeichen.

Wertstabile Immobilien finden Sie dort, wo Menschen gerne leben. Der Kanton Thurgau verzeichnet seit Jahren ein konstantes Bevölkerungswachstum – ein klares Signal für solide Nachfrage. Vor allem Gemeinden mit vielen Familien, attraktiven Schulen und guter Infrastruktur entwickeln sich stabil. Prüfen Sie deshalb auch die Altersstruktur und Bevölkerungsstatistiken der Gemeinde. Steigende Zahlen sprechen für Potenzial – sinkende eher für Zurückhaltung.

Der Zustand entscheidet: Wann sich eine Immobilie als Investition auszahlt

Neben der Lage spielt der bauliche Zustand eine entscheidende Rolle für die Wertstabilität einer Immobilie. Ein Haus mit massiver Bauweise, gutem Dach, trockenen Wänden und intakter Haustechnik bleibt langfristig attraktiv – besonders dann, wenn Eigentümer es laufend instandgehalten haben. Wer etwa regelmässig Fenster, Heizung, Fassade oder Leitungen erneuert, verhindert Sanierungsstau und erhält den Wert.

Besonders wichtig ist heute die Energieeffizienz. Sie entscheidet nicht nur über die laufenden Nebenkosten, sondern zunehmend auch über den Marktwert – und darüber, wie leicht sich das Haus verkaufen oder finanzieren lässt.

Ein Beispiel: Ein schlecht gedämmtes Haus aus den 1980er-Jahren mit Ölheizung und Einfachverglasung verbraucht schnell 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Bei 150 m² Wohnfläche entspricht das 3’000 Litern Öl – aktuell rund CHF 0.95 pro Liter. Die jährlichen Heizkosten betragen also rund CHF 2’850. Dazu kommen noch Strom und Wasser.

Ein modernisiertes Haus mit guter Dämmung, Wärmepumpe und Photovoltaikanlage schafft denselben Wohnkomfort mit weniger als der Hälfte der Energie. Die Heizkosten liegen dann oft unter CHF 1’200 im Jahr – bei gleichzeitig höherem Wohnwert, besserem Raumklima und geringerer Abhängigkeit von Energiepreisen. Das spart nicht nur laufend Geld, sondern verbessert auch die Einstufung im Energieausweis.

Der sogenannte GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) zeigt, wie energieeffizient ein Haus wirklich ist – von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient). Käufer, Banken und Förderstellen achten zunehmend auf diese Bewertung. Ein Haus mit Klasse A oder B lässt sich meist einfacher verkaufen, besser finanzieren und günstiger versichern.

Sie haben Fragen zum Thema Finanzierung? Alle Antworten finden Sie hier: Finanzierung des Eigenheims im Thurgau: Ihre Optionen im Überblick.

Immobilien kaufen ohne Risiko: Was Sie rechtlich beachten sollten

Wertstabile Immobilien haben eine rechtlich klare Ausgangslage. Das bedeutet: Es gibt keine offenen Fragen oder Unsicherheiten, die später teuer oder kompliziert werden könnten. Bevor Sie ein Haus kaufen, sollten Sie deshalb genau prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Zunächst ist wichtig, ob das Grundstück in einer regulären Wohnzone liegt. In der Wohnzone dürfen Sie dauerhaft wohnen, meist sind auch Umbauten oder Erweiterungen möglich. Steht das Haus aber in einer Landwirtschaftszone oder einer Spezialzone, kann es sein, dass gar nicht dauerhaft gewohnt werden darf oder dass strenge Einschränkungen für Umbauten gelten. Solche Lagen sind meist weniger gefragt – und damit auch weniger wertstabil.

Ein weiterer Punkt ist das Eigentumsverhältnis. Besonders in der Schweiz gibt es neben dem Volleigentum auch sogenannte Baurechtsobjekte. Das bedeutet: Das Gebäude gehört Ihnen, aber der Boden darunter nicht. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Baurechtszins.

Solche Objekte sind zwar oft günstiger in der Anschaffung, verlieren aber mit ablaufendem Baurechtsvertrag an Wert. Wenn der Vertrag nur noch wenige Jahre läuft oder unsichere Verlängerungsbedingungen hat, kann das den Wiederverkauf erschweren.

Auch Einträge im Grundbuch können eine Rolle spielen. Vielleicht gibt es sogenannte Dienstbarkeiten, also Rechte, die andere Personen auf Ihrem Grundstück haben. Ein typisches Beispiel ist ein Wegrecht: Ein Nachbar darf Ihr Grundstück überqueren, um zu seinem Haus zu gelangen. Solche Einträge sind nicht unbedingt problematisch, sollten aber bekannt sein – vor allem, wenn sie den Garten, die Zufahrt oder geplante Umbauten betreffen.

Kritisch wird es bei Altlasten, also wenn etwa früher eine Werkstatt oder eine Tankstelle auf dem Grundstück stand. In solchen Fällen kann es sein, dass der Boden verunreinigt ist und eine teure Sanierung nötig wird. Der Kanton führt dazu ein Altlastenverzeichnis, das eingesehen werden kann.

Ebenfalls wichtig: Wurden alle Umbauten korrekt bewilligt? Ein Anbau ohne Baubewilligung kann später zu Problemen führen – etwa, wenn die Gemeinde einen Rückbau fordert oder die Bank wegen fehlender Legalität nicht finanziert. Das kann auch den Wiederverkauf erschweren.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf geplante Veränderungen in der Umgebung. Ein schönes Haus mit Blick ins Grüne verliert an Wert, wenn auf der Wiese gegenüber bald ein grosser Wohnblock entsteht. Viele Gemeinden veröffentlichen Informationen zu laufenden oder geplanten Projekten – etwa im Richtplan oder Baugesuchverzeichnis.

Zusätzlich gibt es einige nationale Regeln, die für den Immobilienmarkt relevant sind. So begrenzt die sogenannte Lex Weber in touristischen Gemeinden den Anteil an Zweitwohnungen auf maximal 20 Prozent. Wer ein Ferienhaus kaufen möchte, sollte also genau prüfen, ob das in der Gemeinde überhaupt noch erlaubt ist.

Immobilienpreise im Thurgau: Gute Gründe, jetzt ein Haus zu kaufen

Der Immobilienmarkt im Thurgau hat sich in den letzten Jahren solide entwickelt – und das ganz ohne die überhitzten Preissprünge, wie man sie aus städtischen Zentren kennt. Derzeit liegt der Medianpreis für Einfamilienhäuser bei etwa CHF 1.228.500. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt rund CHF 7.226.

Damit ist der Thurgau im Vergleich zu Regionen wie Zürich, wo ähnliche Objekte schnell über vier Millionen Franken kosten können, deutlich günstiger.

Im Jahr 2024 verzeichneten die Preise einen moderaten Anstieg von 1,2 Prozent. Für 2025 rechnen Marktbeobachter mit einem Wachstum von rund 3 Prozent. Das zeigt: Der Markt bleibt in Bewegung – aber auf gesunder Grundlage.

Der Thurgau gilt daher als verlässlicher Standort mit Entwicklungspotenzial. Wer hier investiert, setzt nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf Stabilität und Substanz. Genau das macht den Kanton interessant – besonders in wirtschaftlich unruhigen Zeiten.

Mehr als eine Investition: Finden Sie das Zuhause, das zu Ihnen passt

Eine Immobilie ist nicht nur eine Investition, die sich rechnen soll. Sie ist auch Ihr Zuhause. Ein Ort, an dem Sie ankommen, aufatmen und sich rundum wohlfühlen möchten.

Deshalb zählt nicht nur, was auf dem Papier gut aussieht – sondern auch, was sich richtig anfühlt. Vielleicht erfüllt ein Haus alle objektiven Kriterien, aber etwas stimmt für Sie nicht – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, beginnt die eigentliche Arbeit: prüfen, vergleichen, bewerten. Die wichtigsten Informationen dafür haben Sie jetzt an der Hand. Und wenn Sie auf dem Weg dorthin Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne.

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region unterstützen wir Sie, die richtige Entscheidung zu treffen – schreiben Sie uns einfach


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Kosten sparen mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage

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Heizen Sie nachhaltig, erzeugen Sie Ihren eigenen Strom und sichern Sie sich Fördergelder im Thurgau.

Wenn Sie bereits ein Eigenheim im Thurgau besitzen – oder mit dem Gedanken spielen, eines zu bauen – haben Sie sich vermutlich schon mit steigenden Energiepreisen, neuen Vorschriften und dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit vom Stromnetz beschäftigt. Doch welche Investitionen lohnen sich wirklich? Was bringt langfristig Einsparungen – und was ist gesetzlich überhaupt vorgeschrieben?

Dieser Blogbeitrag führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Möglichkeiten, Ihr Haus energieeffizienter, nachhaltiger und zukunftssicher zu machen. Sie erfahren, welche Fördergelder Sie nutzen können, was bei einem Neubau zwingend nötig ist und mit welchen Investitionen Sie heute sparen und morgen profitieren. Ob Sie gross planen oder klein anfangen möchten – hier finden Sie fundierte Informationen, konkrete Rechenbeispiele und praktische Tipps für Ihr Zuhause im Thurgau.

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Förderung von Nachhaltigkeit: Was der Thurgau vorgibt

Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden. Mit der Energiestrategie 2050 nimmt sie dabei besonders Gebäude in die Pflicht. Im Thurgau setzen die Behörden klare Signale: Wer eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, muss auf erneuerbare Energie umstellen.

Elektroheizungen dürfen Sie nur noch bis 2035 betreiben. Und wenn Sie neu bauen, kommen Sie an der Solarpflicht nicht vorbei – pro Quadratmeter Nutzfläche müssen Sie mindestens zehn Watt Photovoltaikleistung auf dem Dach installieren. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern ergibt das eine Anlage mit rund 1’600 Watt, also 1.6 Kilowatt. Das ist ein eher bescheidener Einstieg. Viele Bauherren entscheiden sich deshalb bewusst dafür, das Potenzial ihres Dachs voll auszuschöpfen und eine grössere Anlage zu installieren.

Damit decken sie nicht nur den Grundbedarf im Haushalt, sondern betreiben auch die Wärmepumpe effizienter oder laden ihr Elektroauto direkt mit eigenem Solarstrom. Die gesetzliche Vorgabe bildet lediglich das Fundament – wer vorausschauend plant, nutzt diese Pflicht als Chance zur energetischen Unabhängigkeit.

Damit sich Ihre Investition auch finanziell lohnt, unterstützt Sie der Bund mit Förderprogrammen für Sanierungen und moderne Heizsysteme. Im Thurgau profitieren Sie darüber hinaus von kantonalen Beiträgen – zum Beispiel für Wärmepumpen, Photovoltaik oder Dämmmassnahmen.

Und das Beste: Sie dürfen sämtliche Sanierungskosten zu 100 Prozent von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Wenn Sie heute investieren, senken Sie morgen nicht nur Ihren Energieverbrauch, sondern auch Ihre Steuerlast.

Nehmen wir an, Sie investieren 40’000 Franken in eine neue Wärmepumpe und zusätzliche Dämmung. Diese Summe dürfen Sie vollständig als Unterhaltskosten abziehen. Liegt Ihr Steuersatz bei 20 Prozent, sparen Sie rund 8’000 Franken an Steuern. So reduzieren Sie Ihre effektiven Kosten spürbar – und profitieren doppelt: energetisch und finanziell.

Wärmepumpen: Effizient heizen ohne Öl und Gas

Wärmepumpen funktionieren nach einem einfachen physikalischen Prinzip: Sie entziehen der Umgebung – also der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser – Wärme, auch wenn es draussen kalt ist. Diese Umweltwärme wird in einem geschlossenen Kreislauf mithilfe eines Kältemittels aufgenommen. Das Kältemittel verdampft bereits bei niedrigen Temperaturen. 

Ein elektrischer Kompressor verdichtet diesen Dampf, wodurch die Temperatur steigt. Die so erzeugte Wärme wird an das Heizsystem im Haus abgegeben – etwa an eine Bodenheizung oder Heizkörper. Danach kühlt das Kältemittel wieder ab, verflüssigt sich und der Kreislauf beginnt von vorn.

Damit dieser Prozess funktioniert, benötigt die Wärmepumpe Strom. Der Energieaufwand ist aber vergleichsweise gering. Aus einer Kilowattstunde Strom gewinnt die Wärmepumpe im Schnitt drei bis vier Kilowattstunden Heizenergie. Das bedeutet: Sie erhalten deutlich mehr Wärme, als Sie an Strom einsetzen. So senken Sie Ihren Energieverbrauch spürbar.

Wenn Sie ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Thurgau besitzen, benötigen Sie jährlich rund 20’000 Kilowattstunden Heizenergie. Mit einer modernen Wärmepumpe liegt Ihr Stromverbrauch dafür bei etwa 5’700 Kilowattstunden. Bei einem Strompreis von 25 Rappen pro Kilowattstunde ergeben sich rund 1’425 Franken an jährlichen Kosten. Eine Ölheizung verursacht für dieselbe Menge an Wärme etwa 1’900 Franken – die Differenz spüren Sie deutlich in Ihrem Portemonnaie.

Die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe hängen vom System ab. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind meist günstiger, Erdwärmesonden benötigen Bohrungen und sind aufwändiger in der Installation. Insgesamt bewegen sich die Kosten zwischen 20’000 und 50’000 Franken. Doch mit den Förderbeiträgen von Bund und Kanton sowie dem vollständigen Steuerabzug der Investition sinken die effektiven Ausgaben spürbar.

Besonders effizient arbeitet eine Wärmepumpe in einem gut gedämmten Haus mit Flächenheizung, etwa einer Bodenheizung. So können Sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen effizient und angenehm heizen. Wenn Sie eine ältere Immobilie besitzen, lohnt es sich, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern – vor allem Fenster, Dach und Kellerdecke. So schaffen Sie die idealen Voraussetzungen, um das volle Potenzial einer Wärmepumpe auszuschöpfen.

Solarthermie: Warmwasser durch Sonnenkraft

Solarthermie nutzt die Kraft der Sonne, um Wasser zu erwärmen. Auf dem Dach installierte Kollektoren fangen die Sonnenstrahlung ein und übertragen die Wärme auf einen Flüssigkeitskreislauf. Diese Wärme gelangt über einen Wärmetauscher in den Boiler und sorgt dort für warmes Wasser – ganz ohne Strom oder fossile Energie.

Diese Technik gibt es schon seit Jahrzehnten, wird aber im Vergleich zur Photovoltaik oft übersehen. Dabei kann sie sich durchaus lohnen: In den Sommermonaten decken Sie den Warmwasserbedarf fast vollständig, übers Jahr gesehen sind es rund 60 Prozent. Das spart Heizenergie und senkt Ihre Kosten.

Die Anschaffung kostet zwischen 8’000 und 12’000 Franken. Mit Fördergeldern und dem steuerlichen Abzug wird die Investition deutlich attraktiver. Die jährliche Ersparnis liegt bei etwa 150 Franken. Besonders sinnvoll ist Solarthermie, wenn Sie genug Dachfläche haben und sie mit einer Photovoltaikanlage kombinieren möchten.

Falls Sie Ihre laufenden Kosten weiter senken wollen, finden Sie hier wertvolle Tipps: Energiesparen mit Ihrer Immobilie: Praktische Tipps für Schweizer Haushalte

Nachhaltigkeit durch kleine Massnahmen

Nicht jede energetische Verbesserung braucht eine Grossbaustelle. Auch mit kleinen Massnahmen senken Sie Ihren Energieverbrauch deutlich – oft mit überschaubarem Aufwand und kurzer Amortisationszeit.

Ein gutes Beispiel ist die Beleuchtung. Wenn Sie in Ihrem Haus noch Halogenlampen oder Glühbirnen nutzen, lohnt sich der Umstieg auf LED-Technologie sofort. LEDs verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom. Tauschen Sie beispielsweise zehn Halogenspots mit je 35 Watt gegen gleichhelle LEDs mit je 4 Watt aus, sparen Sie im Jahr rund 650 Kilowattstunden Strom. Bei einem Strompreis von 25 Rappen pro Kilowattstunde ergibt das eine Ersparnis von etwa 160 Franken – Jahr für Jahr.

Auch beim Heizen lassen sich mit einfachen Mitteln Fortschritte erzielen. Wenn Heizkörper gluckern oder ungleichmässig warm werden, ist meist Luft im System oder die Verteilung stimmt nicht. Durch das regelmässige Entlüften der Heizkörper und einen hydraulischen Abgleich lassen sich diese Probleme beheben. Der Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Menge an warmem Wasser erhält, die er benötigt.

Das verbessert die Effizienz der Heizanlage und spart bis zu 15 Prozent Heizenergie. Bei Heizkosten von 2’000 Franken jährlich entspricht das einer Ersparnis von bis zu 300 Franken.

Auch die Dämmung bietet viel Potenzial – besonders an Stellen, die leicht zugänglich sind. Der Dachboden und die Kellerdecke lassen sich oft mit wenigen Handgriffen und überschaubaren Kosten nachträglich dämmen. So verhindern Sie, dass wertvolle Wärme nach oben oder unten entweicht. Je nach Zustand des Hauses lässt sich der Energieverbrauch dadurch um zehn bis zwanzig Prozent senken. Die Investition liegt meist im Bereich von 3’000 bis 6’000 Franken. Schon nach einigen Jahren machen sich diese Massnahmen bezahlt – ganz zu schweigen vom verbesserten Wohnklima.

Undichte Fenster und Türen führen häufig zu Zugluft und unnötigem Wärmeverlust. Mit selbstklebenden Dichtungsbändern beheben Sie das schnell und günstig. Der Effekt auf die Heizkosten ist zwar nicht riesig, aber spürbar – und Sie steigern den Wohnkomfort deutlich.

Wenn Sie mehrere dieser kleinen Massnahmen kombinieren, senken Sie Ihre Energiekosten um bis zu 20 Prozent – ganz ohne Baustelle.

Nachhaltigkeit steigert Wohnkomfort und Wiederverkaufswert

Vielleicht denken Sie gerade: Das klingt alles sinnvoll – aber wo soll ich anfangen? Genau da möchten wir Sie ermutigen. Es muss nicht sofort die grosse Sanierung sein. Schon kleine Schritte machen einen Unterschied – für Ihre Energiekosten, Ihren Wohnkomfort und den Wiederverkaufswert Ihres Hauses.

Wenn Sie grösser planen, stehen Ihnen heute mehr Möglichkeiten offen denn je. Im Thurgau profitieren Sie von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, attraktiven Fördergeldern und spürbaren Steuererleichterungen. Was früher kompliziert oder teuer schien, ist heute gut planbar und finanziell lohnend.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite – mit über zwanzig Jahren Erfahrung in der Region. Schreiben Sie uns einfach. Gemeinsam finden wir heraus, was für Ihr Haus Sinn macht.


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Sie haben ein Haus geerbt? So meistern Sie das Schweizer Erbrecht!

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Alles, was Sie über Pflichtteil und Schenkungssteuer wissen müssen

Sie haben ein Haus im Thurgau geerbt – und stehen nun vor wichtigen Entscheidungen? Neben emotionalen Aspekten bringt eine Erbschaft vor allem rechtliche und steuerliche Fragen mit sich. Dafür ist es entscheidend, das Schweizer Erbrecht zu verstehen und Klarheit über die nächsten Schritte zu gewinnen.

Ein geerbtes Haus kann eine wertvolle Chance sein – etwa zur Eigennutzung, als Kapitalanlage oder für die Weitergabe innerhalb der Familie. Gleichzeitig kann es zur Belastung werden, wenn Fristen versäumt oder steuerliche Pflichten übersehen werden. Besonders das Pflichtteilsrecht in der Schweiz und die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer führen oft zu Unsicherheiten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtlich abgesichert und steuerlich vorteilhaft handeln. Sie erfahren, welche Rolle ein Testament spielt, wann eine Schenkung sinnvoll sein kann und wie Sie typische Fallstricke vermeiden.

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Nachlass regeln in der Schweiz: Diese Dokumente brauchen Sie

Bevor Sie über den Verkauf, die Schenkung oder die eigene Nutzung eines geerbten Hauses entscheiden, müssen Sie den Nachlass rechtlich korrekt klären. Dieser Schritt bildet die Grundlage für alle weiteren Massnahmen.

Liegt ein Testament vor, vereinfacht dies die Abwicklung. Ist keines vorhanden, greifen die gesetzlichen Regelungen – inklusive Pflichtteil, der bestimmten Angehörigen zusteht. In beiden Fällen benötigen Sie ein offizielles Dokument, das Sie als Erben ausweist. Das kann ein Erbschein sein oder das erwähnte Testament. Letzteres sollte in der Schweiz idealerweise notariell erstellt sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Ein Notar sorgt dafür, dass die Erbfolge korrekt festgestellt wird und begleitet Sie bei der geordneten Nachlassabwicklung. Wichtig ist auch, dass Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit haben. Dazu gehören etwa die Todesbescheinigung, das Testament oder ein Erbvertrag, ein aktueller Grundbuchauszug zur geerbten Immobilie, sowie Ihre persönlichen Ausweise und – falls vorhanden – die Kontaktinformationen weiterer Erben.

Erbschaftssteuer in der Schweiz: Was Erben jetzt wissen müssen

In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Kantonen erhoben. Das führt zu erheblichen Unterschieden in der steuerlichen Belastung – je nachdem, wo sich die Immobilie befindet und wer erbt. Für Erben kann dies zunächst unübersichtlich wirken, weshalb sich ein genauer Blick auf die kantonalen Regelungen lohnt.

Im Kanton Thurgau sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) von der Erbschaftssteuer befreit. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen gelten Steuersätze zwischen 2 % und 28 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses.

Auch im Kanton Zürich, zu dem Winterthur gehört, zahlen Ehepartner und direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Für andere Erben, wie Geschwister oder Freunde, fallen progressive Steuersätze an – etwa zwischen 6 % und 36 %, wobei Freibeträge (z. B. 20.000 CHF für Geschwister) berücksichtigt werden. Wer als entfernter Verwandter oder nicht verwandte Person erbt, sollte die steuerlichen Folgen genau prüfen. In Frauenfeld beispielsweise gelten die Regelungen des Kantons Thurgau.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie noch nicht kennen, erfahren Sie hier alles Wissenswerte: Immobilienbewertung in der Schweiz: Was beeinflusst den Preis Ihres Hauses?

Grundsätzlich gilt: Die Erbschaftssteuer für Immobilien wird im Kanton erhoben, wo sich die Liegenschaft befindet – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Erben Sie ein Haus in Winterthur, unterliegt es den dortigen Steuervorschriften.

Die Schenkungssteuer wird ebenfalls kantonal geregelt und ähnelt oft der Erbschaftssteuer. In vielen Kantonen gelten die gleichen Befreiungen (z. B. für Ehepartner und Kinder) und Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Luzern, der keine Schenkungssteuer erhebt. Schenkungen zu Lebzeiten können steuerlich vorteilhaft sein, besonders bei grösseren Immobilienwerten.

Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung lassen sich Steuerlasten spürbar reduzieren – und oft auch unangenehme Überraschungen vermeiden. Wer frühzeitig handelt, kann zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten die geltenden Freibeträge optimal ausschöpfen. 

Wichtig ist zudem, die kantonalen Unterschiede bei der Besteuerung zu kennen und in die Planung einzubeziehen. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Sie hilft nicht nur, Fallstricke zu vermeiden, sondern zeigt auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Pflichtteil im Schweizer Erbrecht: Wer was bekommt

Das Schweizer Erbrecht sieht vor, dass bestimmte Angehörige selbst dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, wenn sie im Testament übergangen oder benachteiligt wurden. Dieser gesetzlich geschützte Anteil wird Pflichtteil genannt – und spielt gerade bei der Vererbung von Immobilien eine zentrale Rolle.

Seit der Erbrechtsrevision, die Anfang 2023 in Kraft trat, gelten in der Schweiz neue Regeln: Der Pflichtteil von Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt. Eltern haben seither keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Ehepartner und eingetragene Partner behalten ihren Anspruch auf die Hälfte. Diese Anpassungen geben Erblassern mehr Spielraum, über ihr Vermögen frei zu verfügen – erhöhen aber gleichzeitig das Risiko für Konflikte unter den Erben.

Die Pflichtteile werden aus dem gesamten Nachlass berechnet – also auch unter Einbezug des Wertes einer Immobilie. Wenn Sie also ein Haus erben und mit weiteren Personen teilen müssen, kann es vorkommen, dass der Verkauf notwendig wird, um die Pflichtteile auszahlen zu können. Besonders häufig entstehen solche Situationen bei unverheirateten Lebensgemeinschaften oder in Patchwork-Familien.

Unklarheiten entstehen auch, wenn Schenkungen zu Lebzeiten gemacht wurden. Diese müssen beim Pflichtteilsanspruch oft berücksichtigt werden – vor allem, wenn sie nicht mehr als üblich gelten oder keinen klaren Zweck erfüllten. Streit entsteht häufig, wenn solche Zuwendungen als ungerecht empfunden oder nicht dokumentiert wurden.

In Städten wie Winterthur oder Frauenfeld – und generell im Kanton Thurgau – gelten dieselben bundesrechtlichen Regeln zum Pflichtteil wie im restlichen Land. Es lohnt sich dennoch, lokale Fachpersonen beizuziehen, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind oder bereits Spannungen bestehen. Ein Notar oder Anwalt kann helfen, den Nachlass gerecht zu verteilen und Konflikte zu vermeiden, bevor sie vor Gericht landen.

Mit einem Testament Ihre Zukunft sichern

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln und Unsicherheiten unter den Erben zu vermeiden. In der Schweiz stehen Ihnen dafür verschiedene Formen zur Verfügung, darunter das eigenhändige und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein öffentliches Testament wird gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson erstellt und von zwei Zeugen beurkundet.

Ein Notar sorgt nicht nur dafür, dass Ihr Testament rechtlich korrekt formuliert ist, sondern auch dafür, dass es sicher aufbewahrt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall reibungslos umgesetzt werden kann. Er kann ausserdem auf kantonale Besonderheiten hinweisen und Sie umfassend beraten – insbesondere, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind oder mehrere Erben involviert sind.

Neben der testamentarischen Regelung kann auch eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Schenkungen zu Lebzeiten bieten in vielen Kantonen steuerliche Vorteile – besonders für Ehepartner und direkte Nachkommen, die häufig von der Schenkungssteuer befreit sind. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Kanton, weshalb eine professionelle Beratung unbedingt empfohlen wird. Ein Testament kann zusätzlich helfen, solche Übertragungen klar zu dokumentieren und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Mit klarer Planung zur besten Lösung

Ein geerbtes Haus ist mehr als nur ein Vermögenswert. Es ist oft ein Ort voller Erinnerungen, mit persönlicher Geschichte – und gleichzeitig Ausgangspunkt für weitreichende Entscheidungen. Soll das Haus verkauft werden, in der Familie bleiben oder selbst genutzt werden? Solche Fragen verdienen nicht nur Zeit, sondern auch eine gute Planung.

Wichtig ist, die nächsten Schritte mit Klarheit und Struktur anzugehen. Klären Sie den Nachlass vollständig, prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen und holen Sie sich, wenn nötig, fachliche Unterstützung.

Ob es um Pflichtteile, die Schweiz Erbschaftssteuer oder eine mögliche Schenkung geht – mit einer fundierten Beratung vermeiden Sie Unsicherheiten und schaffen die Basis für eine sinnvolle Entscheidung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen: Wir begleiten Immobilienerben seit über 20 Jahren mit Fachwissen, Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Schreiben Sie uns einfach – wir stehen immer an Ihrer Seite.


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Wohnen im Alter: So verändert der demografische Wandel den Schweizer Immobilienmarkt

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Warum betreutes Wohnen und moderne Alterswohnungen im Thurgau jetzt gefragter sind denn je

Die Schweiz wird älter – und das spürt auch zunehmend der Immobilienmarkt. Besonders im Thurgau zeigt sich: Der Bedarf an durchdachten Wohnlösungen für die ältere Bevölkerung wächst rasant. Alterswohnungen und betreutes Wohnen sind längst nicht mehr nur ein Thema für Pflegeinstitutionen – sie werden zur Investitionschance für private Eigentümer, die vorausschauend denken.

Dieser Artikel zeigt, wie sich der demografische Wandel konkret auf den Schweizer Immobilienmarkt auswirkt – und welche Möglichkeiten sich gerade jetzt für private Investoren ergeben, die eine Immobilie kaufen oder umbauen möchten. Mit Blick auf konkrete Entwicklungen im Thurgau zeigen wir, worauf es jetzt ankommt.

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Demografischer Wandel in der Schweiz: Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Laut Bundesamt für Statistik wird der Anteil der über 65-Jährigen in der Schweiz bis 2035 deutlich zunehmen – auf voraussichtlich rund 26 % der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig schrumpft der Anteil der 20- bis 64-Jährigen, was den Bedarf an altersgerechtem Wohnraum weiter verschärft.

Besonders spürbar ist das in attraktiven Regionen mit guter Versorgung – wie dem Kanton Thurgau. Hier leben schon heute überdurchschnittlich viele Menschen im Pensionsalter, Tendenz steigend. Diese Entwicklung hat direkte Folgen für den Immobilienmarkt: Eigentümer und Investoren müssen sich auf neue Wohnbedürfnisse einstellen – weg vom klassischen Einfamilienhaus, hin zu barrierearmen, serviceorientierten Wohnformen.

Was dabei oft übersehen wird: Der Wandel betrifft nicht nur Pflegebedürftige. Viele ältere Menschen sind aktiv, mobil und wollen so lange wie möglich selbstbestimmt wohnen – aber mit mehr Komfort, Sicherheit und Nähe zu medizinischen oder sozialen Dienstleistungen.

Altersgerechtes Wohnen im Thurgau: Aktuelle Projekte und Nachfrage

Im Thurgau zeigt sich ein klares Ungleichgewicht zwischen vorhandenen Angeboten und dem tatsächlichen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum. Viele Gemeinden haben die Entwicklung lange unterschätzt, doch inzwischen nimmt der Ausbau spürbar Fahrt auf.

Ein markantes Beispiel ist ein Neubauprojekt in Amriswil: 31 Alterswohnungen entstehen dort in zentraler Lage, barrierefrei und mit ergänzenden Dienstleistungen. Die Nachfrage ist enorm – über 200 Personen standen bereits vor Baubeginn auf der Warteliste. Das Projekt richtet sich an ältere Menschen, die bewusst eine Alternative zum Einfamilienhaus oder zur klassischen Altersinstitution suchen. Die Kombination aus Eigenständigkeit, Serviceangebot und moderatem Mietpreis trifft den Nerv der Zeit.

Auch in anderen Thurgauer Gemeinden wie Weinfelden oder Romanshorn sind ähnliche Konzepte in Planung. Dabei geht es nicht nur um den Bau neuer Wohnungen, sondern um die Integration altersfreundlicher Infrastruktur in bestehende Quartiere. Öffentliche Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten in Gehdistanz oder Gemeinschaftsflächen werden zunehmend zu entscheidenden Faktoren bei der Wohnraumentwicklung.

Für private Investoren entsteht dadurch ein klarer Trend: Nicht die Grösse der Immobilie, sondern ihre Nutzbarkeit im Alter wird zum Werttreiber. Besonders gefragt sind kompakte Wohnungen mit klarem Grundriss, stufenlosem Zugang und minimalem Anpassungsbedarf. Wer diese Anforderungen erkennt und gezielt umsetzt, trifft auf einen Markt mit stabilem Nachfragepotenzial – heute und in den kommenden Jahrzehnten.

Für private Investoren ergeben sich daraus rentable Einstiegsmöglichkeiten – besonders im mittleren Preissegment. Das Projekt „Vivo“ in Amriswil beispielsweise mit 41 barrierefreien Mietwohnungen zeigt, wie gezielte Planung auf reale Nachfrage trifft. 

Die Ausstattung ist hochwertig, die Grundrisse kompakt, die Wohnungen vollständig rollstuhlgängig. Zielgruppe sind eigenständige Seniorinnen und Senioren mit gehobenen Ansprüchen. Die Vermietung erfolgt zügig und mit geringen Fluktuationen – ein Vorteil gegenüber klassischen Mietobjekten.

Besonders geeignet für private Investoren sind kleinere Liegenschaften, die sich mit überschaubarem Aufwand umbauen lassen. Erträge entstehen nicht durch Grösse, sondern durch Passgenauigkeit. Wer Lage, Ausstattung und Zielgruppe konsequent aufeinander abstimmt, sichert sich einen stabilen Vermietungserfolg und trägt zur Versorgungssicherheit im Wohnungsmarkt bei.

Der klassische Wohnblock mit Einzelwohnungen ist längst nicht mehr das einzige Modell für altersgerechtes Wohnen. Neue Konzepte wie Cluster-Wohnungen – bei denen mehrere Personen je eine private Einheit bewohnen und sich Gemeinschaftsräume teilen – finden auch im Thurgau erste Interessenten. Sie ermöglichen mehr soziale Nähe und niedrigere Betriebskosten, ohne Einschränkungen in der Privatsphäre in Kauf nehmen zu müssen.

Auch altersgerechtes Co-Living, kombiniert mit Dienstleistungen nach Bedarf, gewinnt an Bedeutung. Erste Pilotprojekte zeigen: Diese Modelle sind vor allem für die “jungen Alten” attraktiv, die sich aktiv einbringen wollen – auch im Sinne von Nachbarschaftshilfe oder gemeinschaftlichem Engagement.

Ein drittes Feld ist das modulare Bauen, mit vorfabrizierten, flexibel nutzbaren Wohnmodulen. Diese lassen sich schnell und kosteneffizient realisieren – zum Beispiel als Zwischennutzung auf gemeindeeigenem Boden oder im Rahmen befristeter Baurechte.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie modernes Bauen in der Schweiz aussehen kann, sind Sie hier richtig: Minergie leicht gemacht: Nachhaltiges Bauen, das sich lohnt!

Diese Konzepte sind aktuell zwar noch in der Minderheit, aber sie zeigen auf, wohin sich das altersgerechte Wohnen in der Schweiz entwickeln kann – vor allem dort, wo klassische Lösungen nicht ausreichen oder wirtschaftlich nicht tragfähig sind.

Wohnen im Alter: So erkennen Sie das Potenzial ihrer Immobilie

Viele private Eigentümer stellen sich früher oder später die Frage: Lohnt sich der Umbau meiner Immobilie für altersgerechtes Wohnen? Die Antwort hängt weniger vom Baujahr als vom vorhandenen Grundriss, der Erschliessung und dem Standort ab. Denn oft steckt in bestehenden Objekten mehr Potenzial, als man auf den ersten Blick vermutet.

Besonders gefragt sind Wohnungen mit breiten Türen und wenigen Stufen. Solche Voraussetzungen lassen sich häufig mit relativ geringem baulichem Aufwand schaffen – etwa durch den Einbau eines Treppenlifts, bodengleichen Duschen oder einem automatisierten Türsystem. Wichtig ist, dass diese Massnahmen nicht isoliert, sondern als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Quartierstruktur. Wohnt das künftige Zielpublikum in einem sozial lebendigen, aber ruhigen Umfeld? Gibt es Möglichkeiten für Begegnung und Rückzug? Altersgerechtes Wohnen heisst heute nicht mehr nur barrierefrei, sondern auch lebensnah. Wer das bei der Planung berücksichtigt, steigert nicht nur die Vermietbarkeit, sondern auch den emotionalen Wert seiner Immobilie.

Auch in Bezug auf Investitionskosten lohnt sich ein nüchterner Blick: Die Schweiz kennt keine einheitlichen Fördermodelle, aber manche Gemeinden im Thurgau bieten Unterstützung bei Umnutzung, Beratung oder Zwischennutzung. Es lohnt sich, mit der Bauverwaltung frühzeitig Kontakt aufzunehmen – nicht selten eröffnen sich dadurch ungeplante Optionen.

Wer in altersgerechten Wohnraum investieren will, sollte die lokalen Bauvorschriften und Regelungen genau kennen. Im Thurgau etwa ist eine Umnutzung nur unter bestimmten Bedingungen bewilligungsfähig – beispielsweise bei Nutzungsänderungen von Gewerbe- zu Wohnflächen oder bei Dachausbauten.

Zudem ist barrierefreies Bauen nicht automatisch baurechtlich vorgeschrieben, kann aber durch Förderanreize wie Steuererleichterungen, zinslose Darlehen oder Subventionen indirekt begünstigt werden. In einigen Gemeinden wie Frauenfeld oder Kreuzlingen gibt es zudem Beratungsstellen, die Eigentümer bei der Projektentwicklung aktiv begleiten – teils sogar kostenlos.

Ein weiterer Aspekt: Bei betreutem Wohnen gelten andere Brandschutzvorgaben, wenn Pflege- oder Betreuungsleistungen erbracht werden. Wer ein bestehendes Mehrfamilienhaus entsprechend anpassen will, sollte frühzeitig Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Altersfragen und der Baupolizei halten.

Ein Bereich mit wachsender Bedeutung ist die digitale Unterstützung im Wohnumfeld. Immer mehr Wohnungen für Seniorinnen und Senioren werden heute mit smarten Assistenzsystemen ausgestattet – etwa automatischer Lichtsteuerung, Sturzerkennung, Video-Türkommunikation oder Medikamentenerinnerung.

Diese Technologien sind kein Luxus mehr, sondern ein Beitrag zu mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alter – gerade für Menschen, die allein wohnen. Für Investoren bieten sie ein differenzierendes Merkmal im Wettbewerb, ohne die Kosten dramatisch zu erhöhen. Viele Systeme sind nachrüstbar, modular einsetzbar und von den Nutzern intuitiv bedienbar.

Altersgerechtes Wohnen: Jetzt clever investieren

Die Bevölkerung wird älter – und das wirkt sich deutlich auf den Schweizer Wohnungsmarkt aus. Besonders im Thurgau zeigt sich schon jetzt: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum ist hoch – und sie wird weiter steigen.

Wenn Sie heute vorausschauend handeln und Ihre Immobilie anpassen oder umbauen, sichern Sie sich einen Platz in einem wachsenden Markt. Gleichzeitig profitieren Sie von stabiler Nachfrage und langfristigen Mieteinnahmen.

Worauf es ankommt? Auf ein gutes Gespür für die Lebensrealität älterer Menschen, eine durchdachte Ausstattung – und den Blick für kommende Entwicklungen. Altersgerechtes Wohnen ist kein kurzfristiger Trend, sondern eine echte Zukunftschance.

Möchten Sie Ihre Immobilie entsprechend weiterentwickeln oder in neuen Wohnraum investieren? Wir sind seit über 20 Jahren erfolgreich in der Region aktiv und kennen den Markt genau. Schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.


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Strengere Eigenkapitalregeln: Das müssen Immobilienkäufer jetzt wissen

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Wie sich die neuen Vorschriften auf Hypothek, Finanzierung und den Immobilienmarkt im Thurgau auswirken

Ein Haus zu kaufen ist heute mehr denn je eine Frage guter Vorbereitung. Seit Anfang 2025 gelten neue Eigenkapitalvorschriften, die den Weg zur Hypothek klarer, aber auch anspruchsvoller machen. Wer im Thurgau den Schritt ins Eigenheim plant, sollte wissen, was Banken nun erwarten – und wie man diesen Erwartungen souverän begegnet.

Dieser Artikel zeigt Ihnen konkret, wie viel Eigenkapital nötig ist, wie die Finanzierung heute funktioniert und worauf es bei Belehnung, Amortisation und Verkehrswert ankommt. Anhand nachvollziehbarer Beispiele, aktueller Marktwerte und praktischer Strategien erfahren Sie, wie Sie sich optimal vorbereiten – und warum sich der Immobilienkauf gerade jetzt lohnt.

Ob Sie bereits suchen oder erst planen: Mit dem richtigen Wissen und einem erfahrenen Partner erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim.

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Eigenkapital, Belehnung und Amortisation verständlich erklärt

Eigenkapital ist das Rückgrat jeder Immobilienfinanzierung. Seit 2025 ist es wichtiger denn je, weil Banken striktere Anforderungen stellen. Wer heute eine Hypothek möchte, muss mindestens 10 % des Kaufpreises aus sogenannten „harten“ Eigenmitteln selbst einbringen – also aus Ersparnissen. Weitere 10 % können aus Guthaben der Säule 3a oder Vorsorgegelder der Pensionskasse stammen.

Ein Beispiel: Für ein Haus in Kreuzlingen mit einem Kaufpreis von CHF 900 000 brauchen Sie mindestens CHF 180 000 an Eigenkapital. Und das ist nur die Mindestvorgabe – viele Banken verlangen mittlerweile etwas mehr, um finanziellen Spielraum zu schaffen und das Risiko abzusichern.

Dazu kommt die Belehnung – sie beschreibt, wie viel Prozent des Immobilienwerts durch die Bank finanziert werden. Die Standardgrenze liegt bei 80 Prozent. Das heisst: Die Bank übernimmt maximal CHF 720 000, die restlichen CHF 180 000 müssen Sie selbst aufbringen – bestehend aus Eigenkapital und Kaufnebenkosten wie Notargebühren, Handänderungssteuer und Grundbuchkosten.

Falls diese Themen neu für Sie sind – hier haben wir alle wichtigen Fachbegriffe der Immobilienwelt für Sie zusammengestellt: Hypothekarzinsen, Eigenmietwert & Co.: Immobilienwissen für Käufer und Verkäufer in der Schweiz.

Wichtig ist auch die Amortisation – also die schrittweise Rückzahlung eines Teils der Hypothek. Konkret gilt: Alles, was über zwei Drittel des Belehnungswerts hinausgeht, muss innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlt werden. Bei einer Hypothek von CHF 720 000 entspricht das CHF 120 000. Dieser Betrag wird entweder direkt von der Hypothek abgezogen oder über ein spezielles Konto angespart – je nachdem, welches Modell Sie mit der Bank vereinbaren.

Diese Amortisation ist kein Nachteil. Sie hilft Ihnen, Ihre Schulden zu reduzieren und langfristig finanziell auf sicheren Füssen zu stehen. Zudem bewerten Banken diese Rückzahlung positiv, weil sie das Risiko senkt – was sich wiederum in besseren Zinskonditionen und einer höheren Kreditbereitschaft niederschlagen kann.

Neu seit 2025 ist ausserdem das sogenannte Niederstwertprinzip. Dabei wird für die Finanzierung nicht mehr nur der Kaufpreis, sondern der tiefere Wert zwischen Kaufpreis und Verkehrswert berücksichtigt. Angenommen, der Schätzwert Ihres Hauses liegt bei CHF 880 000, obwohl Sie CHF 900 000 bezahlen – dann rechnet die Bank mit CHF 880 000 als Grundlage.

Das bedeutet: Ihre Finanzierung basiert auf einem tieferen Wert, und Ihr Eigenmittelbedarf steigt entsprechend. Diese Bewertung gilt zudem für fünf Jahre – selbst bei Marktpreissteigerungen.

Finanzierungspraxis im Thurgau: Hypothek mit System

Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus in Kreuzlingen als Beispiel. Der Kaufpreis: CHF 1 100 000 – durchaus realistisch für ein modernes Objekt mit Garten, guter Lage und rund 150 m² Wohnfläche.

Aber schauen Sie nicht nur auf den Kaufpreis – sondern auf das, was rundherum dazugehört. Denn neben der Hypothek braucht es Eigenmittel und Reserven, damit die Finanzierung auf soliden Füssen steht. Konkret sieht das so aus:

– Eigenkapital: Mindestens CHF 110 000 – gesetzlich vorgeschrieben, oft wird etwas mehr empfohlen

– Kaufnebenkosten: Etwa CHF 30 000 bis CHF 55 000 für Notar, Grundbuch, Steuern und Gebühren

– Gesamtbetrag beim Kauf: Zwischen CHF 140 000 und CHF 165 000 müssen Sie aus eigener Tasche leisten

Und danach? Kommt die Amortisation – also die Rückzahlung des Hypothekenteils, der über zwei Drittel des Immobilienwerts hinausgeht. In diesem Beispiel sind das CHF 165 000, verteilt auf maximal 15 Jahre. Diese Zahlungen gehören zur laufenden Belastung – nicht zur Summe, die Sie beim Kauf auf einmal bereitstellen müssen.

Und wie sieht es bei der Bank aus? Seit 2025 prüfen viele Institute deutlich genauer. Es geht nicht mehr nur um die aktuellen Zahlen, sondern auch um die langfristige Tragbarkeit. Die Bank möchte wissen: Bleibt die Finanzierung stabil, selbst wenn die Zinsen steigen oder sich Ihre Lebenssituation ändert?

Dazu kommt das Niederstwertprinzip: Die Bank legt den tieferen Wert aus Kaufpreis und Schätzung zugrunde. Wenn der Verkehrswert Ihres Hauses bei CHF 1 050 000 liegt, zählt dieser – und Ihre maximale Finanzierungssumme reduziert sich entsprechend.

Ein weiterer wichtiger Faktor: Nachhaltigkeit. Wer in ein energieeffizientes Gebäude investiert, profitiert teils von besseren Konditionen. Viele Banken belohnen Minergie-Standards mit einer Zinsvergünstigung von bis zu CHF 20 000 – ein Anreiz, der doppelt wirkt: finanziell und ökologisch.

Der erste Schritt zur Finanzierung ist ein vollständiger Überblick über Ihre finanzielle Situation. Halten Sie alle Unterlagen zu Ihrem Einkommen aktuell: Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Steuerveranlagungen, Kontoauszüge. Auch regelmässige Ausgaben und bestehende Verpflichtungen – etwa Leasingverträge, laufende Kredite oder Unterhaltszahlungen – sollten transparent dargestellt werden.

Zweitens lohnt es sich, frühzeitig ein professionelles Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Die Bank darf nicht mehr automatisch mit dem Kaufpreis rechnen, sondern muss den tieferen Wert zwischen Kaufpreis und Schätzung als Basis nehmen – es gilt das Niederstwertprinzip.

Drittens: Prüfen Sie, ob Ihre Finanzierung durch Förderprogramme ergänzt werden kann. Besonders im Bereich nachhaltiges Bauen und energetische Sanierungen bieten Banken gezielte Vorteile – etwa zinsvergünstigte Hypotheken oder zusätzliche Kreditspielräume.

Immobilienmarkt trotz Vorschriften stabil: Ihre Chance für die kommenden Jahre

Wer erwartet hat, dass strengere Eigenkapitalregeln zu sinkenden Immobilienpreisen führen, wird enttäuscht sein – oder beruhigt. Denn der Markt im Thurgau zeigt sich erstaunlich stabil. Zwar haben sich einige Käufe verzögert, doch von einem Preissturz ist nichts zu sehen. Das liegt unter anderem daran, dass das Angebot begrenzt bleibt, gerade in gut erschlossenen Lagen wie Frauenfeld oder Kreuzlingen. Verkäufer sehen keinen Grund, ihre Preise zu senken – und gut vorbereitete Käufer finden weiterhin passende Objekte.

Für Sie als Käufer bedeutet das: Die Nachfrage ist da, die Preise halten – und es lohnt sich, die Finanzierung frühzeitig zu sichern. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur steigende Hypothekenzinsen, sondern auch, dass ein Objekt durch die Lappen geht, weil die Finanzierung zu spät steht.

Auch die Amortisation sollte nicht als Hürde gesehen werden. Sie ist ein fester Bestandteil der Finanzierung und lässt sich gut planen. Banken bieten heute verschiedene Modelle an – von der klassischen Direktrückzahlung bis zur gebundenen Vorsorgelösung. Wichtig ist nur, dass die Rückführung langfristig tragbar bleibt.

Check: Wie finanzierungsstark sind Sie wirklich?

Ein Hauskauf beginnt nicht beim Besichtigungstermin, sondern bei der ehrlichen Analyse Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Wer diese Fragen früh beantwortet, spart sich später unangenehme Überraschungen – und erhöht die Chancen auf eine reibungslose Finanzierung.

Beginnen Sie mit dem Fundament: Sind genügend liquide Mittel vorhanden, um die geforderten Eigenmittel zu decken? Was zählt, ist nachvollziehbares Kapital, das rasch verfügbar ist – etwa klassische Ersparnisse, Schenkungen oder ein Vorbezug aus der Pensionskasse.

Auch die Rückzahlungsfähigkeit will durchdacht sein. Wie viel Spielraum bleibt Ihnen nach Abzug aller Fixkosten? Denken Sie an Lebenshaltung, Versicherungen, Unterhalt, aber auch an Rücklagen für Unvorhergesehenes.

Nicht jede Käuferin bringt hohe Summen mit – doch auch mit begrenztem Eigenkapital kann der Weg zum Eigenheim gelingen. Eine bewährte Möglichkeit ist die Schenkung im Familienkreis. Eltern oder Grosseltern dürfen steuerfrei Vermögen übertragen, sofern bestimmte Freibeträge eingehalten werden. Wichtig: Die Schenkung muss als solche deklariert und nicht rückzahlbar sein. Der Erbvorbezug – eine Art vorweggenommene Erbschaft – funktioniert ähnlich. Auch hier ist ein klarer Vertrag nötig.

Wer zusätzlich Guthaben aus der zweiten Säule einsetzen will, sollte sich beraten lassen: Der Pensionskassenvorbezug reduziert das Alterskapital, ist aber in bestimmten Fällen eine sinnvolle Lösung.

So gelingt Ihre Immobilienfinanzierung im Thurgau

Der Thurgauer Immobilienmarkt bleibt attraktiv – auch unter den neuen Spielregeln. Klare Vorgaben und stabile Preise sorgen für Verlässlichkeit. Wer sich gut vorbereitet, hat beste Chancen, den Schritt ins Eigenheim erfolgreich zu meistern.

Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen: Eigenkapital prüfen, Tragbarkeit realistisch einschätzen, Finanzierung rechtzeitig klären. So treten Sie mit Sicherheit auf – und handeln, wenn das richtige Objekt kommt.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Käuferinnen und Käufer im Thurgau – mit Erfahrung, lokalem Wissen und einem offenen Ohr. Ob in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Umgebung: Wir unterstützen Sie gerne dabei, aus einem Plan ein Zuhause zu machen – schreiben Sie uns einfach.


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Gut vorbereitet zum Notar: Was Schweizer Hausverkäufer über ihren Kaufvertrag wissen müssen

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Praktische Tipps zu Obligationenrecht, Hypothek und Handänderungssteuer – damit Sie sicher und gut vorbereitet in die Beurkundung gehen

Ein Haus zu verkaufen, gehört zu den grossen Entscheidungen im Leben. Oft steckt darin nicht nur viel Geld, sondern auch Erinnerungen und ein Stück Geschichte. Doch sobald der Kaufvertrag ins Spiel kommt, wird’s schnell kompliziert: Paragrafen, Fristen, Obligationenrecht – und lauter Begriffe, die man selten braucht, aber plötzlich verstehen muss.

Vielleicht stehen auch Sie kurz vor dem Notartermin und fragen sich: Was genau unterschreibe ich da eigentlich? Keine Sorge – das geht fast allen so. Ein Immobilienverkauf ist kein Alltagsthema, und niemand erwartet, dass Sie alle juristischen Feinheiten kennen.

Dieser Artikel hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Er zeigt klar und verständlich, was beim Kaufvertrag wirklich zählt, wie der Notar Sie begleitet und welche Punkte Sie vor der Unterschrift kennen sollten – von der Hypothek bis zur Handänderungssteuer.

Ziel ist, dass Sie Ihren Notartermin mit einem sicheren Gefühl angehen können. Sie wissen, worauf es ankommt, stellen die richtigen Fragen und gehen mit dem guten Gefühl nach Hause: Alles geregelt – und das ganz ohne Stress.

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Warum der Kaufvertrag so wichtig ist – und welche Rolle der Notar spielt

Der Kaufvertrag ist das Herzstück jedes Hausverkaufs. Ohne ihn geht nichts – und ohne öffentliche Beurkundung ist er nicht gültig. Das Schweizer Obligationenrecht schreibt diese Form bei jedem Grundstückverkauf vor. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen Punkte korrekt festgehalten und für beide Seiten nachvollziehbar sind.

Mit der Unterschrift beim Notar wechselt das Eigentum noch nicht – das passiert erst mit der Eintragung im Grundbuch. Erst dann ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen.

Der Notar ist dabei die zentrale Figur. Er erstellt oder prüft den Vertragsentwurf, erklärt die Klauseln, liest den Vertrag beim Termin vor, beurkundet die Unterschriften und reicht die Unterlagen ans Grundbuchamt weiter.

Das Notariat ist kantonal organisiert. Je nach Kanton arbeitet man mit Amtsnotaren (z. B. in Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen) und freiberuflichen Notaren (z. B. in Bern, Basel oder Waadt). Wichtig: Der zuständige Notar muss im Kanton des Grundstücks beurkundet sein.

In der Praxis erhält der Notar die Verkaufsangaben vom Makler oder direkt von den Parteien, erstellt den Vertragsentwurf und verschickt ihn vorab zur Prüfung. Beim Termin liest er ihn laut vor, erklärt Schritt für Schritt und stellt sicher, dass beide Parteien alles verstehen. Erst danach wird beurkundet und der Vertrag an das Grundbuchamt weitergeleitet.

Eigentumsübertragung im Grundbuch: wann Sie offiziell kein Eigentümer mehr sind

Nach der Beurkundung prüft der Notar, ob alle Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind. Der Kaufpreis muss gesichert sein, Finanzierungsnachweise oder Bewilligungen müssen vorliegen, und eine bestehende Hypothek muss geregelt sein. Erst dann reicht der Notar die Unterlagen beim Grundbuchamt ein.

Sobald das Grundbuchamt alle Dokumente geprüft hat, erfolgt die Eigentumsübertragung. Mit diesem Schritt wird der Käufer offiziell als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ab diesem Moment sind Sie rechtlich entlastet – das Haus gehört nun der neuen Partei.

Der Zeitpunkt des Übergangs wird im Kaufvertrag genau festgelegt. Entscheidend sind dabei drei Begriffe: Besitz bezeichnet die tatsächliche Verfügung über das Objekt, Nutzen den wirtschaftlichen Vorteil wie zum Beispiel Mieteinnahmen, und Gefahr das Risiko von Schäden oder Verlusten.

Mit dem Übergang des Nutzens gehen auch Kosten und Risiken auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt haften Sie als Verkäufer nicht mehr für laufende Abgaben oder mögliche Schäden.

Damit der Grundbucheintrag erfolgen kann, müssen auch Hypothek und Finanzierung vollständig geregelt sein.

Hypothek und Schuldbrief: so läuft die Ablösung oder Übernahme richtig ab

Besteht noch eine Hypothek, muss sie vor dem Eigentumsübergang entweder abgelöst oder vom Käufer übernommen werden. Welche Variante gewählt wird, hängt von den Vereinbarungen und der Finanzierung ab.

Wird die Hypothek abgelöst, überweist die Bank des Käufers den Betrag direkt an Ihre Bank. Erst wenn die Schuld vollständig getilgt ist, stellt Ihre Bank die Löschungsbewilligung aus – diese benötigt der Notar für den Grundbucheintrag.

Soll die Hypothek übernommen werden, wird der Schuldbrief übertragen. Das kann sich lohnen, wenn der Zinssatz oder die Laufzeit vorteilhaft sind. Voraussetzung ist die Zustimmung der Bank, die prüft, ob der Käufer die Kreditbedingungen erfüllt.

Es gibt zwei Formen des Schuldbriefs: den klassischen Papier-Schuldbrief und den modernen Register-Schuldbrief. Letzterer ist heute Standard – sicherer und einfacher zu verwalten. Beide Varianten dienen als Pfandrecht: Sie sichern der Bank das Recht, die Immobilie im Fall von Zahlungsausfällen zu verwerten.

Damit keine Verzögerungen entstehen, stimmt der Notar die Abläufe zwischen den Banken genau ab. Erst wenn Löschungsbewilligung oder Übernahmeerklärung vorliegen, kann die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgen.

Ein häufiger Fehler: die Hypothek zu früh kündigen. Das kann Vorfälligkeitsentschädigungen von mehreren tausend Franken auslösen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, ob Ablösung oder Übernahme wirtschaftlich sinnvoller ist.

Steuern und Kosten beim Hausverkauf: Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer und Gebühren

Die wichtigste Abgabe ist die Grundstückgewinnsteuer. Sie betrifft den Gewinn, den Sie beim Verkauf erzielen – also den Betrag über Ihrem ursprünglichen Kaufpreis, abzüglich wertsteigernder Investitionen (z. B. neue Heizung oder Solaranlage). Jeder Kanton hat eigene Berechnungsregeln. In einigen steigt der Satz mit der Höhe des Gewinns, in anderen hängt er von der Besitzdauer ab.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen, wenn Sie noch tiefer ins Thema einsteigen möchten: Hypothekarzinsen, Eigenmietwert & Co.: Immobilienwissen für Käufer und Verkäufer in der Schweiz.

Daneben gibt es die Handänderungssteuer, die bei jedem Eigentümerwechsel fällig wird – je nach Kanton zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises oder ganz abgeschafft (z. B. Zürich, Aargau). Wer sie zahlt, wird im Kaufvertrag festgelegt.

Auch Notariats- und Grundbuchgebühren fallen an. Sie decken die Kosten für Beurkundung, Eintragung und Administration. Die Tarife variieren kantonal.

Damit alles reibungslos abläuft, wickelt das Notariat die meisten Abgaben direkt ab. Erst, wenn alle Steuern und Gebühren beglichen sind, erfolgt der endgültige Grundbucheintrag.

Unterlagen für den Notartermin: was Sie unbedingt bereithalten sollten

Damit die Beurkundung reibungslos verläuft, müssen alle wichtigen Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen. Der Notar kann den Kaufvertrag nur dann rechtsgültig beurkunden, wenn sämtliche Informationen geprüft und bestätigt sind. Fehlende Dokumente führen schnell zu Verzögerungen.

Das wichtigste Dokument ist der Grundbuchauszug. Er zeigt, wer Eigentümer der Immobilie ist und welche Belastungen darauf eingetragen sind – etwa Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Wohnrechte. Der Auszug sollte aktuell sein, idealerweise nicht älter als drei Monate.

Ebenfalls wichtig sind Kataster- oder Situationspläne, die das Grundstück oder die Stockwerkeinheit genau darstellen. So weiss der Käufer genau, was er erwirbt, und der Notar kann die Angaben im Kaufvertrag mit dem Grundbuch abgleichen.

Neben den Eigentumsnachweisen benötigt der Notar einen gültigen Ausweis oder eine elektronische Identifikation (E-ID) beider Parteien. Diese Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Missbrauch. Wenn Sie sich vertreten lassen, etwa durch eine bevollmächtigte Person, muss die Vollmacht schriftlich vorliegen und beglaubigt sein.

Für Verkäufer sind zudem Belege über wertvermehrende Aufwendungen wichtig. Diese können später bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden. Rechnungen für Modernisierungen sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt und dem Notar oder Steueramt zur Verfügung gestellt werden.

Wenn vorhanden, empfiehlt es sich auch, den GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) oder einen Energieausweis beizulegen. Diese Dokumente sind nicht zwingend vorgeschrieben, schaffen aber Transparenz und stärken das Vertrauen des Käufers – vor allem bei energieeffizienten oder renovierten Immobilien.

Gut vorbereitet zum Notar – mit Ruhe, Klarheit und einem starken Partner an Ihrer Seite

Sie haben schon viel geschafft: Sie kennen die wichtigsten Punkte im Kaufvertrag, verstehen die Rolle des Notars, kennen die Abläufe und wissen, wann Hypothek und Handänderungssteuer ins Spiel kommen. Mehr braucht es nicht, um den nächsten Schritt ruhig und souverän anzugehen.

Lassen Sie sich Zeit. Stellen Sie Ihre Fragen. Ein guter Notar erklärt jede Klausel so, dass sie Sinn ergibt. Und wenn Sie möchten, begleiten wir Sie durch den Prozess – vom Entwurf bis zur Unterschrift.

Schreiben Sie uns einfach – gemeinsam gestalten wir Ihren Hausverkauf stressfrei und erfolgreich.


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