Blog Category: Finanzen

Finanzierung des Eigenheims im Thurgau: Ihre Optionen im Überblick

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Wie Sie mit Hypothekendarlehen oder Baufinanzierung ihr Traumhaus sichern – von Frauenfeld bis Winterthur

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen ein bedeutender Schritt im Leben. Doch der Weg zu den eigenen vier Wänden beginnt mit einer der wichtigsten Entscheidungen: der Wahl der richtigen Immobilienfinanzierung. Diese Entscheidung ist weit mehr als eine blosse Formalität; sie legt den Grundstein dafür, dass Ihr Traumhaus nicht zur finanziellen Belastung wird.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Finanzierungsmodelle Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie die für Ihre Situation passende Option wählen. Wir führen Sie durch die Grundlagen der Finanzierung Ihres Eigenheims, beleuchten regionale Besonderheiten und geben Ihnen praktische Tipps, damit Sie den Prozess sicher und selbstbewusst meistern können.

Ob Sie bereits konkrete Pläne haben oder noch am Anfang Ihrer Überlegungen stehen – dieser Leitfaden bietet Ihnen die notwendigen Informationen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihren Traum vom Eigenheim im Thurgau zu verwirklichen.

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Finanzierung Ihres Eigenheims: Die Grundlagen verstehen

Da es sich bei einem Eigenheim um eine erhebliche Investition handelt, ist es selten, dass Käufer den gesamten Kaufpreis aus eigenen Mitteln aufbringen können. Hier kommt die Immobilienfinanzierung ins Spiel.

Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr Traumhaus zu erwerben, während Sie den Kredit über einen festgelegten Zeitraum zurückzahlen. Eine gut durchdachte Finanzierung reduziert nicht nur die monatliche Belastung, sondern führt auch langfristig zu mehr finanzieller Sicherheit.

Bei der Immobilienfinanzierung werden Sie auf verschiedene Begriffe stossen, darunter Baukredit und Hypothekendarlehen.

Ein Baukredit ist speziell für den Bau oder den Erwerb eines Neubaus gedacht. Sie deckt in der Regel die Kosten für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer neu errichteten Immobilie ab. Sie bietet Ihnen oft flexiblere Auszahlungsmöglichkeiten, die an den Fortschritt des Bauprojekts angepasst sind.

Das Hypothekendarlehen hingegen ist die klassische Form der Immobilienfinanzierung. Es wird durch eine Grundschuld oder Hypothek auf die erworbene Immobilie besichert.

Dies bedeutet, dass die Bank das Recht hat, die Immobilie im Falle eines Zahlungsausfalls zu veräussern, um das Darlehen zu tilgen. Diese Darlehensform ist besonders geeignet, wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen möchten.

Beide Finanzierungsmodelle im Überblick

Ein grosser Vorteil des klassischen Hypothekendarlehens ist die Planungssicherheit, insbesondere bei einem festen Zinssatz. Sie wissen genau, wie hoch Ihre monatlichen Belastungen sind und können diese über die gesamte Laufzeit kalkulieren. Allerdings bedeutet eine lange Laufzeit auch eine längere Verpflichtung, und bei variablen Zinssätzen besteht das Risiko steigender Zinsen.

Ein Baukredit wird, anders als beim klassischen Hypothekendarlehen, meist in mehreren Tranchen ausgezahlt, die sich an den Fortschritt des Bauprojekts anpassen. Dadurch zahlen Sie Zinsen nur auf die Beträge, die bereits ausgezahlt wurden, was während der Bauphase eine finanzielle Entlastung sein kann.

Achten Sie darauf, dass die Auszahlung der Tranchen flexibel gestaltet werden kann, um unvorhergesehene Bauverzögerungen abzudecken. Es ist auch ratsam, eine ausreichend lange Zinsbindungsfrist zu wählen, um vor Zinserhöhungen während der Bauzeit geschützt zu sein.

Ein weiteres Finanzierungsmodell, das immer beliebter wird, ist die Saron-Hypothek. Sie basiert auf dem Swiss Average Rate Overnight (SARON) und ist eine Form der variabel verzinsten Hypothek. Der Zinssatz passt sich dabei regelmässig den aktuellen Marktentwicklungen an. 

Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass Saron-Hypotheken in Phasen niedriger Zinsen günstigere Konditionen bieten als langfristige Festhypotheken. Allerdings besteht hier, wie bei variabel verzinsten Krediten generell, das Risiko steigender Zinsen, was zu höheren monatlichen Belastungen führen kann.

Vorteile der Saron-Hypothek: Der Zinssatz wird periodisch an die Marktbedingungen angepasst, was besonders in Zeiten niedriger Zinsen attraktiv sein kann. Die Saron-Hypothek hat keine feste Laufzeit, wodurch sie bei Bedarf flexibel in eine Festhypothek umgewandelt werden kann.

Nachteile der Saron-Hypothek: Zinsrisiko: Da der Zinssatz schwankt, können unvorhergesehene Zinserhöhungen zu steigenden Kosten führen. Erhöhte Unsicherheit: Die fehlende Planbarkeit kann in unsicheren Marktzeiten für Kreditnehmer unangenehm sein.

Bei allen Finanzierungsmodellen hat die Höhe Ihres Eigenkapitals direkten Einfluss auf die Konditionen Ihres Kredits. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto geringer ist das Risiko für die Bank – das führt in der Regel zu besseren Zinssätzen und niedrigeren monatlichen Raten.

In der Regel wird empfohlen, mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 10 % des Kaufpreises aus sogenannten „harten“ Eigenmitteln stammen müssen, die nicht aus der Pensionskasse (2. Säule) oder der Säule 3a kommen dürfen.

Gelder aus der 2. Säule können für die verbleibenden 10 % des Eigenkapitals verwendet werden, jedoch nicht für den gesamten Anteil von 20 %.

Das kann Ihnen helfen, nicht nur die Zinsen zu senken, sondern auch zusätzliche Kosten wie die Steuer und Notarkosten zu decken, ohne Ihren Kreditrahmen zu überschreiten.

Wenn Ihr Eigenkapital noch nicht ausreicht, können Sie über den Verkauf von Vermögenswerten, staatliche Förderprogramme oder auch durch eine Schenkung von Familienangehörigen nachdenken. Auch die Nutzung von Ersparnissen, die Sie langfristig angelegt haben, kann sinnvoll sein, um Ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen.

Regionale Besonderheiten der Immobilienfinanzierung

Beim Hauskauf in Städten wie Frauenfeld, Winterthur und Schaffhausen ist es wichtig, die lokalen Besonderheiten zu kennen. Diese können Ihre Finanzierung massgeblich beeinflussen.

Wie Sie Ihr Traumhaus am besten finden, haben wir für Sie hier zusammengestellt: Von Aargau bis Zürich: So verändert das Internet die Immobiliensuche in der Schweiz.

Die Immobilienpreise in der Region sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. In Winterthur liegt der Durchschnittspreis für ein Haus aktuell bei rund 1,4 Millionen Franken, während in Frauenfeld etwa 1,27 Millionen Franken gezahlt werden. 

Käufer müssen oft mehr Eigenkapital einbringen, um attraktive Kreditkonditionen zu erhalten – wer sich frühzeitig um eine solide Finanzierung kümmert, ist klar im Vorteil.

Regionale Banken in Thurgau bieten oft spezielle Hypothekenkonditionen, die auf die Bedürfnisse der lokalen Käufer abgestimmt sind. Wenn Sie sich frühzeitig bei diesen Banken informieren, können Sie von attraktiven Angeboten profitieren, die Ihnen nationale Banken nicht bieten.

Hypothekendarlehen optimal nutzen

Ein Hypothekendarlehen ist eine langfristige Verpflichtung, die sorgfältig geplant werden sollte.

Bei der Wahl zwischen variablen und festen Zinssätzen kommt es darauf an, wie viel Sicherheit Sie wünschen. Ein fester Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit des Darlehens konstant. Das gibt Ihnen Planungssicherheit, da Ihre monatlichen Raten gleich bleiben, unabhängig davon, wie sich die Zinsen am Markt entwickeln.

Ein variabler Zinssatz hingegen passt sich regelmässig an die aktuellen Marktbedingungen an. Das bedeutet, dass Ihre Raten steigen oder fallen können. Diese Option ist riskanter, bietet aber die Möglichkeit, von sinkenden Zinsen zu profitieren.

Die Laufzeit Ihres Darlehens beeinflusst sowohl die Höhe Ihrer monatlichen Raten als auch die Gesamtkosten des Kredits.

Eine längere Laufzeit führt zu niedrigeren Monatsraten, erhöht jedoch die Gesamtkosten, da Sie über einen längeren Zeitraum Zinsen zahlen.

Eine kürzere Laufzeit hat höhere Monatsraten, senkt aber die Gesamtkosten, da Sie schneller tilgen und somit weniger Zinsen zahlen.

Sondertilgungen sind zusätzliche Zahlungen, die Sie über die regulären Monatsraten hinaus leisten. Sie helfen, die Restschuld schneller zu reduzieren und die Gesamtkosten des Darlehens zu senken. Nutzen Sie Sondertilgungen, wann immer es Ihre finanzielle Situation erlaubt. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Darlehensbedingungen Sondertilgungen ohne oder mit nur geringen Gebühren zulassen.

Sondertilgungen sind besonders sinnvoll, wenn Sie unerwartet zu Geld kommen, etwa durch eine Erbschaft oder einen Bonus. Sie können so die Laufzeit Ihres Darlehens verkürzen und Zinskosten sparen.

Eine Umschuldung oder Refinanzierung kann sinnvoll sein, wenn sich die Zinsen stark verändert haben oder wenn Ihre finanzielle Situation eine Anpassung erfordert. Bei einer Umschuldung lösen Sie Ihr bestehendes Darlehen durch ein neues, oft zu besseren Konditionen, ab. Dies kann zu niedrigeren Monatsraten oder einer kürzeren Laufzeit führen.

Wichtig ist, die Kosten einer Umschuldung zu berücksichtigen. Dazu gehören mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen und Gebühren für den neuen Kredit.

Wie strukturieren Sie Ihre Immobilienfinanzierung?

Starten Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme Ihrer Finanzen. Das mag zunächst herausfordernd wirken, doch mit einem klaren Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse legen Sie den Grundstein für eine solide Finanzierung.

Setzen Sie sich ein realistisches Budget, das nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle Nebenkosten wie Notar- und Steuergebühren berücksichtigt. Ihr Eigenkapital ist dabei Ihr grösster Trumpf: Je mehr Sie einbringen, desto bessere Konditionen können Sie verhandeln.

Vergleichen Sie verschiedene Kreditangebote nicht nur nach dem Zinssatz. Achten Sie auch darauf, wie flexibel die Rückzahlung gestaltet ist und ob Sondertilgungen möglich sind. Das gibt Ihnen Spielraum und Sicherheit in der Finanzierung.

Mit über 20 Jahren Erfahrung haben wir ein starkes Netzwerk an Banken und Finanzexperten aufgebaut. Gerne beraten wir Sie individuell und vermitteln Ihnen die richtigen Kontakte. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung, damit Ihr Traum vom Eigenheim Realität wird!


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Tragbarkeit berechnen: Wie viel Eigenheim Ihnen die Bank wirklich erlaubt

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Warum tiefe Zinsen täuschen können und wie Schweizer Banken Ihre Hypothek wirklich prüfen

Das Haus war perfekt. Guter Zustand in erstklassiger Lage in Frauenfeld, mit eigenem Garten, Baujahr 2008, ruhig, aber zentral. Das Einkommen passte, beide Partner verdienen gut, und mit einem Hypothekarzins von aktuell rund 1,5 Prozent schien auch die Finanzierung kein Problem zu werden.

Eine Woche später kam die Absage der Bank. Und mit ihr die Frage: Wieso? Wer sich in den letzten Jahren mit Wohneigentum beschäftigt hat, kennt solche Situationen – aus eigener Erfahrung oder aus dem Bekanntenkreis.

Hinter solchen Absagen steht eine Berechnung, die jede Schweizer Bank vor der Kreditzusage durchführt. Die Tragbarkeitsprüfung folgt eigenen Regeln, und diese Regeln haben mit dem tatsächlichen Zinsniveau erstaunlich wenig zu tun. Wer sie früh versteht, sucht von vornherein im richtigen Preissegment, geht souveräner in den Banktermin und erspart sich die teure Enttäuschung mit einem Haus, das die Bank am Ende nicht finanziert.

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Warum Banken in der Schweiz mit 5 Prozent kalkulieren

Die Tragbarkeit beschreibt das Verhältnis zwischen Ihren Wohnkosten und Ihrem Einkommen. Die Faustregel ist seit Jahren stabil: Maximal ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens darf für das Eigenheim aufgewendet werden. Dieses Drittel-Kriterium gilt als Branchenstandard und wird auch von der FINMA als nachhaltig angesehen. Hart geregelt sind in den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung allerdings nur Eigenmittel und Amortisation – die Tragbarkeitsprüfung selbst ist prinzipienbasiert. Jede Bank legt innerhalb dieses Rahmens ihre eigenen Kriterien fest.

Die Bank rechnet bei der Tragbarkeit einer Hypothek nicht mit dem Zinssatz, den Sie heute tatsächlich bezahlen würden, sondern mit einem fiktiven Satz. Branchenstandard sind 5 Prozent auf die gesamte Hypothekarschuld. Manche Institute rechnen mit 4,5 Prozent, die meisten aber 5. Warum so hoch? 

Eine Hypothek läuft über Jahrzehnte. Zinsen, die heute bei 1,5 Prozent stehen, lagen in den späten Achtzigern und Anfang der Neunziger bei über 7 Prozent. Der kalkulatorische Zinssatz ist ein eingebauter Stresstest. Die Bank will sicher sein, dass Sie die Finanzierung auch dann tragen, wenn der Markt wieder dreht.

Dazu kommen zwei weitere Bausteine. Für die Nebenkosten kalkulieren Banken pauschal 0,7 bis 1 Prozent des Liegenschaftswerts pro Jahr – Unterhalt, Heizung, Versicherungen und kleinere Reparaturen sind darin enthalten. Hinzu kommt die Amortisation der zweiten Hypothek, also des Teils der Belehnung über zwei Dritteln des Verkehrswerts. Dieser Teil muss innerhalb von 15 Jahren oder bis zur Pensionierung vollständig zurückgezahlt sein.

Wie sich das konkret auswirkt, zeigt eine Beispielrechnung. Angenommen, das Haus kostet 1’100’000 Franken, und Sie bringen 25 Prozent Eigenmittel ein – also 275’000 Franken.

Die Hypothek beträgt damit 825’000 Franken. Die Bank rechnet jetzt mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 5 Prozent rund 41’250 Franken jährlichen Zinskosten, dazu etwa 8’800 Franken Nebenkosten (0,8 Prozent des Liegenschaftswerts) und rund 6’000 Franken Amortisation für die zweite Hypothek. In Summe ergeben sich ungefähr 56’000 Franken kalkulatorische Wohnkosten pro Jahr.

Damit das ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigt, brauchen die Käufer ein Haushaltseinkommen von rund 170’000 Franken brutto. Bei einem effektiven Zins von 1,5 Prozent zahlen sie real aber nur etwa 12’400 Franken Zinsen pro Jahr – die Bank kalkuliert also mit dem Mehrfachen dessen, was an effektiven Kosten anfällt. Genau hier liegt die Lücke zwischen gefühlter und berechneter Tragbarkeit.

Regional verschiebt sich diese Rechnung deutlich. Vergleichbare Einfamilienhäuser kosten in Winterthur schnell 1,3 bis 1,5 Millionen Franken, in der Region Schaffhausen oder im ländlichen Thurgau kommen Käufer häufig mit 800’000 bis 1 Million Franken aus. Welches Objekt für Sie tragbar ist, hängt damit auch von der Wahl des Standorts ab. Mehr zu den verschiedenen Quellen für Eigenkapital lesen Sie in unserem Beitrag: Strengere Eigenkapitalregeln: Das müssen Immobilienkäufer jetzt wissen.

Was Sie bei knapper Tragbarkeit tun können

Wenn die Berechnung nicht aufgeht, gibt es drei wirksame Hebel.

Die erste Stellschraube sind höhere Eigenmittel. Wer statt 20 Prozent dreissig oder vierzig Prozent eigene Mittel einbringt, senkt die Hypothek und damit alle drei Kostenbausteine gleichzeitig. Quellen gibt es mehrere – Erspartes, Wertschriften, eine fällige Lebensversicherung, einen Erbvorbezug oder Vorbezüge aus Säule 3a und Pensionskasse.

Eine wichtige Regel sollten Sie dabei kennen: Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln stammen, also nicht aus der zweiten Säule. Wer für eine Million Franken kauft, braucht somit mindestens 100’000 Franken, die ausserhalb der Pensionskasse zusammenkommen. Diese Regel ist seit der Revision der Selbstregulierung von 2014 fixiert und gilt unverändert.

Eine zweite Stellschraube ist die Solidarschuld. Wenn beide Partner gemeinsam Solidarschuldner werden, rechnet die Bank beide Einkommen voll an. Ohne diese Mitverpflichtung wird das zweite Einkommen meist nicht oder nur teilweise angerechnet – je nach Institut und Kreditstruktur unterschiedlich. Für viele Doppelverdiener-Haushalte ist das der entscheidende Hebel zwischen Zusage und Absage.

Die ehrlichste Lösung ist allerdings die unpopulärste: ein bescheideneres Objekt. Wer das Wunschhaus nicht finanzieren kann, sucht in einer anderen Gemeinde, in kleinerer Grösse oder mit etwas reduziertem Ausbaustandard. Im Thurgau finden sich häufig wunderbare Einfamilienhäuser zu Preisen, die in Winterthur oder Zürich-Nähe nicht denkbar wären. Was dagegen selten hilft: höhere Hypothek aufnehmen oder die Amortisation hinauszuzögern. Beides verschärft die Tragbarkeit nur weiter.

Einzelne Banken erhöhen bei einem Haushaltseinkommen ab 150’000 Franken brutto die Tragbarkeitsschwelle auf bis zu 40 Prozent. Ein Automatismus ist das aber nicht, und Sie sollten nicht damit in die eigene Planung gehen.

Wenn das Einkommen sinkt: Wohneigentum im Ruhestand

Mit der Pensionierung verändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch die Tragbarkeitsrechnung. Das Einkommen sinkt erfahrungsgemäss um 30 bis 40 Prozent, während die kalkulatorischen Wohnkosten unverändert bleiben. Viele Banken beziehen den Pensionierungszeitpunkt schon bei der Vergabe in die Planung ein oder prüfen die Tragbarkeit später neu – und nicht wenige Eigentümer scheitern dann an der Schwelle, obwohl sie ihre Raten problemlos bezahlen könnten. Der Grund ist derselbe wie beim Einstieg: Die Bank rechnet weiterhin mit dem kalkulatorischen Satz von 5 Prozent.

Eine zweite Hürde kommt hinzu. Gemäss SBVg-Selbstregulierung muss die Hypothek innerhalb von 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts reduziert werden, bei früherer Pensionierung entsprechend früher. Wer erst mit 55 noch eine Hypothek aufnimmt, hat wenig Spielraum und sollte die Amortisationsplanung von Beginn an straff anlegen.

Für Käufer im Thurgau lohnt es sich deshalb, die Pensionierung früh in die Finanzplanung einzubeziehen. Wer zehn oder fünfzehn Jahre vor dem Ruhestand beginnt, freiwillig zu amortisieren oder gezielt in die dritte Säule einzuzahlen, schafft sich Spielraum. Auch ein Wechsel in ein kleineres Objekt kann eine Option sein, wenn die Tragbarkeit eng wird.

Wohneigentum ist eine wertvolle Altersvorsorge – aber sie funktioniert nur, wenn die laufenden Kosten auch bei reduziertem Einkommen finanzierbar bleiben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag: Eigentumswohnung kaufen – für Ihre Altersvorsorge.

Was die FINMA zur Tragbarkeitsprüfung der Banken sagt

Eine Besonderheit der Schweizer Regelung sollten Käufer kennen: Die Tragbarkeitskriterien sind prinzipienbasiert geregelt, nicht starr vorgeschrieben. Banken legen innerhalb der Selbstregulierung der Bankiervereinigung ihre eigenen Vergabekriterien fest. Der kalkulatorische Zinssatz von 5 Prozent ist Industriestandard, aber kein Gesetz.

Die FINMA beobachtet diesen Spielraum seit Jahren kritisch. In ihrer Aufsichtsmitteilung vom Mai 2025 hielt die Behörde fest, dass etliche Schweizer Banken zu lockere Kriterien anwenden, den kalkulatorischen Zinssatz zu tief ansetzen oder die Tragbarkeitsschwelle zu hoch ziehen. 

Besonders kritisch sieht die FINMA die sogenannten Exception-to-Policy-Geschäfte, bei denen Banken Hypotheken vergeben, obwohl ihre eigenen Tragbarkeitsregeln Nein sagen würden. Solche Ausnahmen sollten gemäss Selbstregulierung tatsächlich Ausnahmen bleiben – in der Praxis kommen sie nach Einschätzung der Aufsicht häufiger vor, als angemessen wäre.

Für Sie als Käufer hat das zwei Konsequenzen. Erstens lohnt sich der Vergleich mehrerer Institute. Was die eine Bank ablehnt, kann bei der nächsten durchgehen, weil der Spielraum innerhalb der Mindeststandards real existiert. Zweitens dürfte dieser Spielraum mittelfristig schrumpfen. Die FINMA hat angekündigt, eine regelbasierte Regulierung zu prüfen, falls die Risiken weiter steigen.

Gut vorbereitet zum Banktermin

Die Tragbarkeit ist die wichtigste Zahl in der Finanzierung eines Eigenheims – und gleichzeitig die am häufigsten unterschätzte. Tiefe Zinsen täuschen, weil sie nichts darüber aussagen, wie die Bank rechnet. Beides ist richtig: Der aktuelle Markt ist günstig, und die kalkulatorische Hürde bleibt hoch.
Wer die Berechnung früh versteht, sucht im richtigen Preissegment und kann verhandeln. Im Thurgau ist die Tragbarkeit für viele Käufer mit solidem Einkommen gut darstellbar, und auch in Winterthur lassen sich mit der richtigen Strategie passende Objekte finden. Entscheidend ist nicht, ob ein Hauskauf grundsätzlich möglich ist, sondern in welchem Korridor sich die Suche lohnt und welche Eigenmittel-Strategie zu Ihrer Lebensphase passt.
Ob Sie eine erste Orientierung zu Ihrer Situation wünschen oder konkret nach Objekten in Ihrer Region suchen: Wir sind für Sie da – unverbindlich, transparent und mit Marktkenntnis vor Ort. Schreiben Sie uns einfach – wir freuen uns auf Ihre Fragen.


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Steuerersparnisse und Immobilienfinanzierung: Die besten Tipps zum Jahresende

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Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis mit der richtigen Strategie – von Säule 3a bis Hypothekarzinsen

Das Jahresende bietet Ihnen die ideale Chance, Ihre Finanzen in Schwung zu bringen und gleichzeitig noch ordentlich Geld zu sparen. Für Immobilienbesitzer – oder diejenigen, die es bald werden möchten – eröffnen sich gerade jetzt wertvolle Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast deutlich zu senken und das Beste aus den bestehenden Regelungen herauszuholen.

Ob Sie Hypothekarzinsen absetzen, Schuldzinsen geschickt nutzen oder durch Einzahlungen in die Säule 3a profitieren – kleine, gezielte Schritte können Ihnen grosse finanzielle Vorteile bringen. Es lohnt sich, die verbleibenden Wochen des Jahres zu nutzen, um clever zu planen. Denn mit den richtigen Massnahmen können Sie nicht nur kurzfristig Ihre Steuern senken, sondern auch langfristig Ihre finanzielle Zukunft sichern.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen konkret, was Sie jetzt tun können, um Ihre Finanzen zum Jahresende noch clever zu optimieren: Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis und starten Sie bestens gerüstet in das kommende Jahr.

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Steuerliche Vorteile durch Immobilienfinanzierung

Eine der einfachsten und effektivsten Möglichkeiten, in der Schweiz Steuern zu sparen, ist die Absetzung von Hypothekarzinsen und Schuldzinsen von der Einkommenssteuer.

Das schweizerische Steuersystem erlaubt es Ihnen, die Zinsen, die Sie für Ihre Immobilienfinanzierung zahlen, direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abzuziehen.

Dies gilt sowohl für Hypotheken auf selbstgenutzte Immobilien als auch auf vermietete Objekte. Besonders bei grösseren Immobilien oder mehreren Finanzierungen kann dieser Abzug Ihre Steuerlast spürbar senken.

Besonders vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang die Saron-Hypothek, da sie sich durch besonders tiefe Zinssätze auszeichnet. Da sich die Zinsen dieser Hypothek an den aktuellen Marktzinsen orientieren und entsprechend schwanken, können Sie oft von geringeren Zinsbelastungen profitieren, was Ihren finanziellen Spielraum erweitert und gleichzeitig die steuerliche Abzugsmöglichkeit erhält.

Wichtig ist, dass der Abzug nicht nur für Hypothekarzinsen gilt, sondern auch für andere Schuldzinsen, wie beispielsweise Kredite für Renovierungen oder Darlehen. Das gibt Ihnen zusätzlichen Spielraum, Ihre Steuerbelastung zu minimieren.

Allerdings gibt es Grenzen: Sie können in der Regel nur die tatsächlichen Zinsen absetzen, die im laufenden Jahr angefallen sind, und nicht den gesamten Hypothekarbetrag. Zudem gibt es einen maximalen Betrag, den Sie in Abhängigkeit von Ihrem Vermögen absetzen können, da Vermögen in der Schweiz ebenfalls besteuert wird.

Besonders wichtig ist, dass Sie den absetzbaren Betrag noch vor dem 31. Dezember voll ausschöpfen. Jede Zinszahlung, die Sie bis zu diesem Datum leisten, kann in Ihrer Steuererklärung für das laufende Jahr geltend gemacht werden. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie bis zum nächsten Steuerjahr warten, um von den Vorteilen zu profitieren.

Steuerersparnis mit Säule 3a: Der Schlüssel zur Optimierung

Die Säule 3a ist eines der effektivsten Instrumente in der Schweiz, um Steuern zu sparen und gleichzeitig für Ihre Zukunft vorzusorgen. Als Erwerbstätiger mit Pensionskasse können Sie im Jahr 2024 bis zu CHF 7.056 in die Säule 3a einzahlen. 

Diese Einzahlung kann direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das bedeutet, je mehr Sie einzahlen, desto weniger Steuern müssen Sie zahlen.

Der Vorteil der Säule 3a liegt darin, dass Sie nicht nur Ihre Steuerlast im aktuellen Jahr senken, sondern gleichzeitig auch Kapital für Ihre Altersvorsorge aufbauen. Das angesparte Geld bleibt bis zur Pensionierung steuerfrei und wird erst bei Auszahlung zu einem meist günstigeren Steuersatz besteuert. 

Ein Beispiel: Wenn Ihr steuerbares Einkommen CHF 100.000 beträgt und Sie den vollen Betrag von CHF 7.056 in die Säule 3a einzahlen, sinkt Ihr steuerbares Einkommen auf CHF 92.944. Angenommen, Ihr kantonaler Steuersatz liegt bei 12 %, sparen Sie dadurch fast CHF 850 an Steuern. Eine doppelte Ersparnis: Sie zahlen weniger Steuern und sorgen gleichzeitig für spätere Jahre vor.

Besonders am Jahresende ist es wichtig, die volle Einzahlung in die Säule 3a zu nutzen. Denn wenn Sie bis zum 31. Dezember den maximalen Betrag einzahlen, wird dieser noch im laufenden Steuerjahr berücksichtigt.

Für viele Immobilienbesitzer bietet sich hier eine weitere Möglichkeit: Die Gelder aus der Säule 3a können für den Kauf von Wohneigentum verwendet werden.

Diese Kombination aus Steuerersparnis und Kapital für die Immobilienfinanzierung macht die Säule 3a besonders attraktiv für alle, die den Schritt in Richtung Eigenheim planen.

Niedrige Hypothekarzinsen optimal nutzen

Die aktuellen Hypothekarzinsen in der Schweiz sind auf einem niedrigen Niveau, was eine hervorragende Gelegenheit für Immobilienbesitzer und -käufer bietet. Wenn Sie bereits eine Hypothek haben, sollten Sie jetzt prüfen, ob eine Refinanzierung sinnvoll ist. 

Bei einer Refinanzierung lösen Sie entweder einen Teil oder die gesamte Hypothek vorzeitig ab und schliessen mit Ihrer Bank einen neuen Vertrag zu günstigeren Konditionen ab. Diese neue Hypothek bietet dann in der Regel niedrigere Zinsen, was bedeutet, dass Sie monatlich weniger für Ihre Zinszahlungen aufwenden müssen.

Im Thurgau gibt es aktuell besonders attraktive Hypothekenangebote mit niedrigen Zinsen. Banken und Finanzinstitute in diesen Regionen bieten oft spezielle Konditionen an, die von den lokalen Marktbedingungen abhängig sind. Diese können für Sie von Vorteil sein, wenn Sie sich entweder für eine Neufinanzierung entscheiden oder Ihre bestehende Hypothek ablösen und durch einen neuen Vertrag ersetzen. 

Durch die Reduktion der Zinskosten können Sie über die Laufzeit Ihrer Hypothek Tausende von Franken sparen, da die monatlichen Belastungen sinken und gleichzeitig steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarzinsen bestehen bleiben.

Für künftige Immobilienbesitzer oder Personen, die sich gerade im Kaufprozess befinden, stellt sich oft die Frage: Festhypothek oder variable Hypothek? Diese Frage ist entscheidend, da beide Finanzierungsmodelle unterschiedliche Vorteile bieten.

Festhypotheken zeichnen sich durch eine feste Zinsbindung über die gesamte Laufzeit aus. Das bedeutet, dass Sie über einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel 5, 10 oder sogar 15 Jahre, genau wissen, welche Zinszahlungen auf Sie zukommen. Diese Stabilität gibt Planungssicherheit, da Sie vor steigenden Zinsen geschützt sind. Allerdings profitieren Sie bei einer Festhypothek nicht von möglichen Zinssenkungen während der Laufzeit. Daher eignet sich dieses Modell besonders in Zeiten niedriger Zinsen, wie wir sie derzeit in der Schweiz erleben.

Variable Hypotheken hingegen bieten Flexibilität, da sich die Zinsen im Laufe der Zeit ändern können. Wenn die Zinssätze sinken, zahlen Sie weniger Zinsen, was Ihre monatlichen Belastungen verringern kann. Allerdings bergen variable Hypotheken auch das Risiko, dass die Zinsen steigen, was Ihre Finanzierung teurer macht. Diese Hypothek eignet sich vor allem für Personen, die kurzfristig von Zinsschwankungen profitieren möchten und sich bewusst auf mögliche Risiken einstellen.

In beiden Fällen bleiben die gezahlten Hypothekarzinsen in der Schweiz steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass Sie die Zinsen, die Sie im Rahmen Ihrer Immobilienfinanzierung zahlen, von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können, was Ihre Steuerlast spürbar verringert.

Jahresabschluss: Letzte Chancen zur Steueroptimierung

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, steuerliche Optimierungen durch Sondertilgungen vorzunehmen. Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung auf Ihre Hypothek, die über die reguläre monatliche Tilgung hinausgeht.

Allerdings gibt es hier in der Schweiz bestimmte Regelungen zu beachten: Viele Hypothekenverträge, insbesondere Festhypotheken, schränken die Möglichkeit zur Sondertilgung ein oder erlauben sie nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist daher wichtig, Ihren Hypothekenvertrag genau zu prüfen, bevor Sie eine Sondertilgung vornehmen.

Falls Ihr Vertrag Sondertilgungen zulässt, kann eine Rückzahlung vor dem Jahresende sowohl Ihre Zinslast als auch Ihre Steuerlast reduzieren. Die Hypothekarzinsen, die Sie in einem Jahr zahlen, sind in der Schweiz vollständig von der Einkommenssteuer absetzbar.

Wenn Sie durch eine Sondertilgung Ihre Restschuld verringern, sinken nicht nur die künftigen Zinszahlungen, sondern Sie haben auch bereits gezahlte Zinsen, die Sie in diesem Jahr steuerlich geltend machen können.

Wichtig ist, alle Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit sie noch in die Steuererklärung für das laufende Jahr fallen.

Wie Sie das Jahresende für weitere Einsparungen nutzen können, erfahren Sie hier: Optimieren Sie Ihre Gebäudeversicherung zum Jahreswechsel: ein Leitfaden für Schweizer Eigenheimbesitzer.

Jetzt handeln und Ihre Steuerersparnis sichern

Das Jahresende ist Ihre Chance, aktiv zu werden und das Beste aus Ihren Finanzen herauszuholen. Egal, ob Sie Ihre Hypothek überprüfen, in die Säule 3a einzahlen oder letzte Steuerabzüge geltend machen. Kleine Schritte haben jetzt eine grosse Wirkung.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, sind wir gerne für Sie da. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem breiten Netzwerk an Experten im Thurgau stehen wir Ihnen zur Seite.

Schreiben Sie uns einfach, gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie das Jahr finanziell erfolgreich abschliessen.


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Hypothek verlängern 2026: Den Zinsentscheid nicht aufschieben

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So wählen Sie beim Verlängern das richtige Modell, den passenden Anbieter und den besten Zeitpunkt – im tiefen Zinsumfeld 2026.

Der Brief der Bank kommt meist Monate im Voraus: Die Festhypothek läuft bald aus, ein Termin zur Verlängerung steht an. Viele Eigentümer legen ihn erst einmal beiseite. Die Hypothek läuft ja, die Raten sind bezahlbar, warum jetzt schon handeln?

Genau hier liegt ein verbreiteter Irrtum. Eine Hypothek verlängern heisst nicht, einfach den Vertrag der Bank weiterlaufen zu lassen. Wenn Ihre Festhypothek ausläuft, stehen Ihnen fast alle Türen wieder offen: Sie können bei Ihrer Bank bleiben, zu einem anderen Anbieter wechseln, das Modell ändern oder den Betrag anpassen. Es ist beinahe wie ein Neuabschluss, mit den gleichen Chancen wie beim ersten Mal.

Einen Unterschied gibt es allerdings. Solange Sie nur verlängern und nicht mehr Geld aufnehmen, prüft die Bank Ihre Finanzen meist nicht neu. Wer dagegen die Bank wechselt oder aufstockt, durchläuft die volle Prüfung noch einmal. Das ist vor allem kurz vor der Pensionierung wichtig. Bleiben heisst also: weniger Hürden. Wechseln heisst: mehr Spielraum, aber auch eine neue Prüfung.

Wer diesen Moment verschläft, zahlt schnell zu viel. Wer ihn nutzt, spart über die Laufzeit leicht ein paar tausend Franken. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Optionen Sie haben, wann Sie sich kümmern sollten und wie Sie das beste Angebot herausholen. So gehen Sie vorbereitet ins Gespräch und treffen eine Entscheidung, die zu Ihrem Leben passt.

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Zinsentwicklung 2026: Warum sich der Blick auf die Hypothekenzinsen lohnt

Der wichtigste Grund, früh dranzubleiben, sind die tiefen Zinsen. Die Schweizerische Nationalbank hält ihren Leitzins seit Juni 2025 bei 0 Prozent und hat das zuletzt im Juni 2026 erneut bestätigt. Weil sich die Banken dadurch günstig Geld beschaffen, sind auch die Hypotheken günstig. Für Sie als Eigentümer ist das die gute Nachricht: Wer jetzt verlängert, sichert sich ein Niveau, das es lange nicht so tief gab.

Die Festhypotheken bewegen sich Mitte 2026 weiterhin im historisch tiefen Bereich, kurze Laufzeiten etwas günstiger als lange. Wie stark der Zins ins Gewicht fällt, zeigt ein Beispiel: Liegt Ihre zehnjährige Festhypothek bei rund 1,7 Prozent, kostet eine Hypothek von 600’000 Franken, einem realistischen Wert für ein Haus im Thurgau, etwa 10’200 Franken Zins im Jahr. Das sind gut 850 Franken im Monat.

Schon ein halber Prozentpunkt mehr oder weniger macht hier 3’000 Franken pro Jahr aus. Über zehn Jahre sind das schnell 30’000 Franken. Es lohnt sich also, ein paar Stunden in den Vergleich zu stecken, bevor Sie unterschreiben. Genau diese Differenz lässt sich beim Verlängern aushandeln.

Bei der Zinsentwicklung der Hypotheken gibt es zuletzt einen leichten Aufwärtsdruck: Die langfristigen Sätze sind seit dem Frühjahr 2026 etwas gestiegen. Mit weiteren Senkungen rechnet kaum jemand, mit einem starken Anstieg aber ebenso wenig. Niemand kennt die Zinsen von übermorgen, doch das immer noch tiefe Niveau ist eine Chance, die Sie nicht dem Zufall überlassen sollten.

SARON oder Festhypothek: Was besser zu Ihnen passt

Die erste Entscheidung ist die Wahl zwischen SARON oder Festhypothek. Die SARON-Hypothek folgt dem aktuellen Marktzins. Solange der Leitzins bei 0 Prozent steht, ist sie oft am günstigsten. Dafür kann sich Ihre Rate ändern: Steigt der Zins, zahlen Sie mehr.

Die Festhypothek ist das Gegenteil. Sie kostet einen kleinen Aufschlag, dafür bleibt Ihre Rate über die ganze Laufzeit gleich. Sie kaufen sich damit vor allem Ruhe. Welches Modell besser passt, hängt davon ab, wie gut Sie mit Schwankungen leben können, nicht von einer allgemeinen Regel.

Ein kleines Rechenbeispiel: Liegt die SARON-Lösung etwa bei 0,9 Prozent und die zehnjährige Festhypothek bei rund 1,7 Prozent, zahlen Sie auf 600’000 Franken mit SARON rund 400 Franken im Monat weniger. Dafür wissen Sie bei der Festhypothek genau, womit Sie über zehn Jahre rechnen müssen.

Bei der Festhypothek stellt sich noch die Frage der Laufzeit. Eine kurze Bindung über zwei oder drei Jahre lässt Sie früher neu verhandeln. Eine zehnjährige sichert das tiefe Niveau lange. Wer Sicherheit will, bindet länger. Wer auf weiter tiefe Zinsen setzt, bleibt kürzer und flexibler.

Viele Eigentümer entscheiden sich nicht für eines von beiden, sondern teilen die Hypothek auf. Aus 600’000 Franken werden zum Beispiel 300’000 Franken Festhypothek und 300’000 Franken SARON. So ist ein Teil planbar, ein Teil bleibt flexibel. Und es läuft nie die ganze Summe auf einmal aus. Die Unterschiede beider Modelle erklären wir genauer im Beitrag: Hypothekenvergleich: SARON-Zinssatz vs. Festhypothek. 

Hypothek vorzeitig verlängern: der richtige Zeitpunkt und die Forward-Hypothek

Beim Verlängern zählt der Zeitpunkt fast so viel wie das Modell. Kümmern Sie sich am besten rund zwölf bis achtzehn Monate vor dem Ablauf darum. Dann haben Sie genug Zeit, mehrere Offerten einzuholen und in Ruhe zu vergleichen, statt unter Druck zu unterschreiben.

Die meisten Banken lassen eine vorzeitige Verlängerung zu, in der Regel 6 bis 24 Monate im Voraus. Fragen Sie konkret nach, ab wann das bei Ihrer Bank möglich ist. Wer einen Zinsanstieg befürchtet, sichert sich so die heutigen Konditionen frühzeitig. Und wer noch unsicher ist, gewinnt zumindest Zeit für eine überlegte Entscheidung.

Wichtig ist auch, was passiert, wenn Sie gar nichts tun. Läuft eine Festhypothek aus, ohne dass etwas Neues vereinbart ist, wandeln viele Banken sie automatisch in eine variable Hypothek um. Die ist meist deutlich teurer. Ein einziger vergessener Termin kann Sie über Monate hinweg unnötig Geld kosten. Setzen Sie sich die Frist deshalb rechtzeitig in den Kalender.

Für die frühe Absicherung gibt es die Forward-Hypothek. Damit fixieren Sie den Zins schon heute, beziehen das Geld aber erst später, wenn Ihre alte Hypothek ausläuft. Dafür verlangt die Bank einen kleinen Aufschlag, die Forward-Prämie. Bleiben die Zinsen tief, haben Sie etwas mehr bezahlt. Steigen sie, hat sich die frühe Bindung gelohnt. Lassen Sie sich diesen Aufpreis vor der Unterschrift in Franken zeigen. So sehen Sie schwarz auf weiss, ob sich die frühe Sicherheit für Sie rechnet.

Hypothek erneuern oder ablösen: wann sich der Bankwechsel lohnt

Am Ende der Laufzeit haben Sie zwei grundsätzliche Wege. Sie erneuern die Hypothek bei Ihrer bisherigen Bank oder wechseln zu einem anderen Anbieter. Diesen Wechsel nennt man Hypothek-Ablösung. Die Erneuerung bei der Hausbank ist bequem, oft genügt eine Unterschrift. Bequem heisst aber nicht automatisch günstig, denn Bestandskunden bekommen nicht immer den besten Satz.

Deshalb lohnt sich der Vergleich. Holen Sie zwei oder drei Offerten anderer Banken ein und legen Sie diese Ihrer Bank vor. Auf den Ablauftermin hin ist ein Wechsel in der Regel ohne Vorfälligkeitskosten möglich. Anders ist es, wenn Sie eine Festhypothek mitten in der Laufzeit auflösen: Dann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die je nach Restlaufzeit teuer werden kann. Ein vorzeitiger Wechsel lohnt sich nur, wenn die Ersparnis diese Kosten klar übersteigt.

Wie viel ein Vergleich bringt, zeigt eine einfache Rechnung. Bekommen Sie bei einer anderen Bank 0,3 Prozentpunkte weniger, sparen Sie auf 600’000 Franken rund 1’800 Franken pro Jahr. Schon eine einzige Vergleichsofferte kann sich also auszahlen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf die Laufzeiten, die Möglichkeit einer Aufteilung in Tranchen sowie auf Gebühren für den Wechsel.

Nutzen Sie die Verlängerung auch, um Ihre Lebenssituation neu zu bewerten. Hat sich Ihr Einkommen verändert, steht die Pensionierung an oder möchten Sie die Schuld senken? Dann passen Sie Betrag und Amortisation jetzt an. Wie die Bank Ihre Tragbarkeit dabei berechnet und warum sie mit einem viel höheren Sicherheitszins von rund 5 Prozent rechnet, lesen Sie im Beitrag: Tragbarkeit berechnen: Wie viel Eigenheim Ihnen die Bank wirklich erlaubt.

Ein steuerlicher Punkt kommt 2026 dazu. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 fällt für selbst bewohntes Wohneigentum auch der Abzug der Schuldzinsen weitgehend weg. Bis Ende 2028 gilt noch das heutige Recht. Danach verliert eine hohe Hypothek ihren steuerlichen Vorteil. Das Amortisieren wird dann für viele Eigentümer attraktiver. Es lohnt sich, eine anstehende Verlängerung auch unter diesem Blickwinkel zu prüfen.

Bereiten Sie das Gespräch gut vor: Legen Sie den aktuellen Vertrag mit Ablaufdatum, eine kurze Übersicht über Ihr Einkommen und die eingeholten Offerten bereit. Je klarer Ihre Ausgangslage, desto besser verhandeln Sie.

Fazit: Ihre Hypothek rechtzeitig verlängern

Eine Hypothek zu verlängern ist keine Formsache, sondern Ihre Chance, die Finanzierung für die nächsten Jahre richtig aufzustellen. Das Zinsumfeld ist günstig. Genau deshalb lohnt es sich, früh zu planen statt am Schluss unter Druck zu unterschreiben.

Wer den Zeitpunkt kennt, die Modelle versteht und mehrere Offerten vergleicht, verhandelt aus einer ruhigen Position. Sie müssen das nicht allein tun. Wir kennen den Markt in der Ostschweiz, von Winterthur bis Schaffhausen. Gern schauen wir Ihre Situation mit Ihnen an, unverbindlich und ehrlich. Schreiben Sie uns einfach, wir freuen uns auf Ihre Fragen.


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Hypothekenvergleich: SARON-Zinssatz vs. Festhypothek

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Was sie über Hypothekenzinsen wissen sollten

Der Weg zum Eigenheim ist eine der bedeutendsten Entscheidungen im Leben – und mit ihm die Wahl der passenden Finanzierung. In der Schweiz gibt es viele Möglichkeiten, eine Immobilie zu finanzieren, doch zwei Hypothekenmodelle stehen besonders im Fokus: die flexible SARON-Hypothek und die verlässliche Festhypothek. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. 

Wer im Thurgau ein Eigenheim kaufen möchte, steht oft vor der Frage: Setzen Sie auf die Sicherheit fester Zinssätze oder nutzen Sie die Chancen variabler Konditionen?

Die richtige Antwort hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab – Ihrer finanziellen Situation, Ihrer Risikobereitschaft und den aktuellen Entwicklungen auf dem Hypothekenmarkt.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die SARON-Hypothek und die Festhypothek wissen müssen. Wir beleuchten die Unterschiede, zeigen die Vor- und Nachteile auf und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie die besten Konditionen finden – speziell in Ihrer Region.

Sie lernen, wie der SARON-Zinssatz funktioniert, welche Rolle die Schweizerische Nationalbank dabei spielt und wie steuerliche Vorteile Ihre monatliche Belastung senken können.

Nach der Lektüre dieses Artikels haben Sie alle Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen – und kommen Ihrem Traum vom Eigenheim einen grossen Schritt näher.

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Grundlagen der Hypothekenmodelle in der Schweiz

Die SARON-Hypothek und die Festhypothek sind beide beliebt, doch sie unterscheiden sich deutlich in ihrer Struktur und Funktionsweise.

Die SARON-Hypothek basiert auf dem Swiss Average Rate Overnight, einem Referenzzinssatz, der täglich aktualisiert wird. Der Zinssatz Ihrer Hypothek wird dabei regelmässig angepasst, meist alle drei Monate.

Dieses Modell bietet Flexibilität und oft tiefere Zinsen. Allerdings birgt es das Risiko von Zinsschwankungen, die Ihre monatlichen Kosten erhöhen können.

Die Festhypothek bietet hingegen Sicherheit. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert. Das macht dieses Modell ideal für Käufer, die langfristig planen und sich vor steigenden Zinsen schützen möchten. Üblich sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren. Dafür können die Zinsen im Vergleich zur SARON-Hypothek höher ausfallen, insbesondere in Zeiten niedriger Leitzinsen.

Nachdem die Zinsen lange Zeit historisch niedrig waren, haben steigende Leitzinsen zuletzt zu einem moderaten Anstieg der Hypothekenzinsen geführt.

Aktuell liegen die Zinssätze für SARON-Hypotheken oft unter denen von Festhypotheken. Wer flexibel ist und von kurzfristigen Zinsbewegungen profitieren möchte, findet hier eine interessante Option.

Vor- und Nachteile der Hypothekenmodelle

Eine SARON-Hypothek bietet besonders viel Flexibilität, da der Zinssatz regelmässig an die Marktentwicklung angepasst wird. Das kann von Vorteil sein, wenn die Zinsen sinken. Beispielsweise könnten Sie bei einem Kauf in Winterthur von einem anfangs niedrigen Zinssatz profitieren, der bei einer Marktentspannung noch weiter fällt. 

Gleichzeitig besteht jedoch das Risiko, dass steigende Leitzinsen Ihre monatlichen Kosten unerwartet erhöhen. Dies erfordert eine gewisse Risikobereitschaft und eine flexible Budgetplanung. Wer finanzielle Stabilität sucht, kann durch die Schwankungen einer SARON-Hypothek verunsichert werden, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Instabilität.

Eine Festhypothek punktet dagegen mit Stabilität und Sicherheit. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant, was eine klare Planung ermöglicht. Beispielsweise könnten Sie eine Immobilie in Schaffhausen finanzieren und für zehn Jahre mit konstanten monatlichen Kosten rechnen, selbst wenn die Zinsen während dieser Zeit deutlich steigen. 

Diese Sicherheit hat jedoch ihren Preis: In Niedrigzinsphasen zahlen Sie bei Festhypotheken in der Regel höhere Zinsen als bei variablen Modellen. Zudem sind Festhypotheken unflexibler. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag kann mit hohen Kosten verbunden sein, was besonders dann problematisch wird, wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Pläne ändern.

Regulatorische Rahmenbedingungen in der Schweiz

In der Schweiz unterliegt der Hypothekenmarkt strengen Vorgaben, die sowohl Kreditnehmer als auch Banken schützen sollen. Ein zentraler Aspekt ist die Rolle der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Ihre geldpolitischen Entscheidungen, insbesondere die Anpassung des Leitzinses, bestimmen den Rahmen für alle Hypothekenmodelle.

Das betrifft SARON-Hypotheken direkt, da deren Zinssätze auf dem tagesaktuellen SARON-Referenzwert basieren. Ein Beispiel: Als die SNB den Leitzins während einer wirtschaftlichen Erholung erhöhte, stiegen auch die Kosten für variable Hypotheken binnen weniger Wochen spürbar an.

Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Eigenkapitalvorschriften. Käufer müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln beisteuern. Davon dürfen maximal 10 Prozent aus der Pensionskasse stammen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Kreditnehmer auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finanziell stabil bleiben.

Wer beispielsweise eine Immobilie in Winterthur für eine Million Franken kauft, benötigt mindestens 200.000 Franken Eigenkapital, davon 100.000 Franken als frei verfügbares Vermögen. Tipp: Wie Sie den Preis Ihres Wunschobjekts richtig einschätzen, erfahren Sie hier: Immobilienbewertung: Was beeinflusst den Preis?

Auch die Tragbarkeit ist eine entscheidende Vorgabe. Die monatlichen Kosten für Zinsen, Amortisation und Nebenkosten dürfen ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Dies stellt sicher, dass Hypotheken langfristig finanzierbar bleiben.

Besonders relevant wird dies bei steigenden Zinsen. Käufer in Regionen wie Schaffhausen, wo die Immobilienpreise moderater sind, profitieren davon, dass ihre Finanzierungen oft weniger belastend ausfallen als in städtischen Zentren wie Zürich.

Regionale Besonderheiten: Winterthur und Schaffhausen

In Winterthur, einer dynamischen Stadt mit wachsender Bevölkerung, sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dadurch wird eine präzise Planung der Finanzierung unverzichtbar. Regionale Banken reagieren auf diesen Bedarf mit speziellen Angeboten, insbesondere für Festhypotheken. Eine Festhypothek mit einer Laufzeit von zehn Jahren kann eine attraktive Lösung sein, um sich gegen künftige Zinssteigerungen abzusichern und langfristige Stabilität zu gewährleisten. 

Schaffhausen hingegen bietet moderate Immobilienpreise und einen insgesamt ruhigeren Markt. Diese Bedingungen ermöglichen eine entspanntere Herangehensweise an die Finanzierung. Lokale Banken entwickeln massgeschneiderte Hypothekenmodelle, die den besonderen Anforderungen der Region gerecht werden. 

Im Stadtzentrum könnte eine Festhypothek ideal sein, um sich vor potenziellen Preisanstiegen zu schützen. In ländlicheren Gegenden, wo die Nachfrage geringer ist und die Preise stabiler bleiben, bieten SARON-Hypotheken durch ihre niedrigen Einstiegskosten eine interessante Möglichkeit.

Ein weiterer Aspekt sind lokale Förderungen und Partnerschaften. In Schaffhausen wird beispielsweise bei Neubauten verstärkt auf energieeffizientes Bauen gesetzt, was in Kombination mit einer Hypothek steuerliche Vorteile bieten kann. In Winterthur gibt es Förderprogramme für nachhaltige Sanierungen, die sich ebenfalls positiv auf die Finanzierung auswirken können.

Steuerliche Aspekte von Hypothekenzinsen

In der Schweiz spielen steuerliche Vorteile eine zentrale Rolle bei der Wahl und Gestaltung von Hypotheken. Hypothekarzinsen können in der jährlichen Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden, was die effektive Steuerlast deutlich senkt. Dies gilt sowohl für SARON-Hypotheken als auch für Festhypotheken und macht die Finanzierung von Immobilien attraktiver.

Ein konkretes Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie in Winterthur besitzen und jährlich 10.000 Franken an Hypothekarzinsen zahlen, können Sie diesen Betrag direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparen Sie so 3.000 Franken an Steuern. Diese Regelung gilt unabhängig vom gewählten Hypothekenmodell und ist besonders für Käufer mit höheren Einkommen vorteilhaft.

Ein weiterer steuerlicher Vorteil betrifft den Unterhalt der Immobilie. Wer grössere Renovationen oder energetische Sanierungen durchführt, kann die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Dies gilt insbesondere für Massnahmen, die den Wert der Immobilie erhalten, wie Fassadensanierungen oder neue Fenster. Käufer in Schaffhausen, die sich für eine Sanierung entscheiden, könnten somit nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch ihre Steuerlast reduzieren.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Das Abziehen von Hypothekarzinsen wird durch den sogenannten Eigenmietwert relativiert. Dieser fiktive Betrag, der auf dem Wert Ihrer Immobilie basiert, wird Ihrem steuerbaren Einkommen zugerechnet. Je nach Höhe der Zinsen kann dies die Steuervorteile schmälern. Dies macht die genaue Kalkulation besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile tatsächlich genutzt werden.

Welches Hypothekenmodell passt zu Ihnen?

Ein Hypothekenvergleich mag auf den ersten Blick kompliziert wirken. Doch die Beschäftigung mit diesem Thema lohnt sich. Sie legen damit die Grundlage für eine solide Finanzierung, sparen Kosten und schaffen finanzielle Sicherheit – nicht nur für heute, sondern auch für die Zukunft.

In der Schweiz stehen Ihnen viele erfahrene Berater und regionale Banken zur Seite. Diese kennen den Markt in Ihrer Region genau – sei es in Winterthur, Schaffhausen oder Weinfelden – und unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Greifen Sie auf diese Expertise zurück und treffen Sie gut informierte Entscheidungen.

Nutzen Sie steuerliche Vorteile, reduzieren Sie Ihre monatlichen Belastungen und schaffen Sie sich Raum, Ihr neues Zuhause in vollen Zügen zu geniessen. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und Ihre finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten.
Mit diesem Artikel haben Sie bereits den ersten Schritt gemacht.

Jetzt geht es darum, ins Handeln zu kommen. Wenn Sie Unterstützung brauchen, sind wir gerne für Sie da. Mit über 20 Jahren Erfahrung helfen wir Ihnen, die perfekte Hypothek zu finden – damit Ihr Traumhaus bald Ihnen gehört.


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Pensionskasse-Auszahlung fürs Eigenheim: Vorbezug oder Verpfändung?

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Mehr Eigenkapital heute – was das für Ihre Rente und die Tragbarkeit Ihrer Hypothek morgen bedeutet.

Das Traumhaus ist gefunden, das Einkommen stimmt, der Termin bei der Bank steht. Trotzdem fehlt beim Eigenkapital der letzte Baustein.

Für viele künftige Eigentümer liegt genau dieser Baustein längst bereit, nur an einem unerwarteten Ort: auf dem Konto der Pensionskasse. Damit wird die Pensionskassen-Auszahlung zum entscheidenden Hebel auf dem Weg ins Eigenheim. Gerade in gefragten Lagen wie Frauenfeld oder Schaffhausen, wo die Preise zuletzt spürbar angezogen haben, gibt er oft den Ausschlag.

Bevor Sie Vorsorgegeld beziehen, lohnt sich jedoch der genaue Blick. Ein Vorbezug und eine Verpfändung führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, für Ihre Finanzierung heute und für Ihre Rente später.

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Wie viel Vorsorgegeld Sie fürs Eigenheim einsetzen dürfen

Für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum verlangen Schweizer Banken in der Regel 20 Prozent Eigenkapital. Die eine Hälfte davon, also 10 Prozent des Kaufpreises, muss aus harten Eigenmitteln stammen: aus Erspartem, aus Wertschriften oder aus der Säule 3a.

Für den Rest dürfen Sie Geld aus der Pensionskasse einsetzen. Ein feiner, aber entscheidender Unterschied wird dabei oft übersehen. Die Säule 3a zählt als hartes Eigenkapital, ein Vorbezug aus der Pensionskasse dagegen nicht.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Bei einem Kaufpreis von 800’000 Franken brauchen Sie rund 160’000 Franken Eigenkapital, wovon mindestens 80’000 Franken nicht aus der Pensionskasse kommen dürfen.

Wer 100’000 Franken gespart hat und zusätzlich 40’000 Franken in der Säule 3a, bringt bereits 140’000 Franken an harten Mitteln mit. Erst für die Lücke darüber kommt die zweite Säule ins Spiel. Genau an dieser 80’000-Franken-Hürde scheitern manche Kaufträume, obwohl auf dem Vorsorgekonto längst genug liegt.

Zum Vorsorgegeld zählen übrigens auch Freizügigkeitsguthaben aus früheren Anstellungen, die bei der Planung gerne in Vergessenheit geraten. Je früher Sie alles zusammentragen, desto klarer zeigt sich, welcher Kaufpreis für Sie realistisch ist. Den Betrag, den Sie tatsächlich beziehen können, hält Ihr Vorsorgeausweis fest oder Sie erfragen ihn bei Ihrer Kasse.

Eine Grenze gilt in jedem Fall. Vorsorgegeld ist ausschliesslich für selbst bewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz zugelassen. Ein Ferienhaus am Bodensee oder eine vermietete Wohnung als Renditeobjekt lassen sich damit nicht finanzieren. Wie die Bank Ihr Budget im Detail berechnet und warum tiefe Zinsen dabei täuschen können, lesen Sie im Beitrag: Tragbarkeit berechnen: Wie viel Eigenheim Ihnen die Bank wirklich erlaubt.

Vorbezug: Kapital auszahlen lassen und die Hypothek senken

Beim Vorbezug wird ein Teil Ihres Guthabens ausbezahlt und fliesst direkt in den Kauf. Ihr Eigenkapital steigt, die nötige Hypothek fällt kleiner aus und Sie zahlen Monat für Monat weniger Zins.

Dieser Vorteil hat allerdings seinen Preis. Auf den bezogenen Betrag wird eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer fällig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Wohnkanton und Betrag ab und liegt als grobe Orientierung im tiefen bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Bei grösseren Bezügen kann sie wegen der Progression höher ausfallen. Anders als oft gedacht lässt sich diese Last kaum in Tranchen glätten, denn zwischen zwei Bezügen müssen Jahre liegen.

Schwerer als die Steuer wiegt die Wirkung auf Ihre Vorsorge. Ein Vorbezug schmälert Ihr Alterskapital und je nach Kasse auch die Leistungen bei Invalidität oder Tod. Wer mit 45 einen grösseren Betrag bezieht, dem fehlt dieses Geld bis zur Pensionierung samt Zins und Zinseszins.

Dazu kommen ein paar feste Spielregeln. Bis zum Alter von 50 dürfen Sie das gesamte Guthaben beziehen, danach nur noch den höheren der beiden Werte aus halbem aktuellem Guthaben oder dem Stand mit 50. Der Mindestbezug liegt bei 20’000 Franken und ein Bezug ist höchstens alle fünf Jahre möglich. Sind Sie verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, braucht es die schriftliche Zustimmung des Partners.

Zwei Punkte werden gerne vergessen. Wer sich zuvor freiwillig in die Pensionskasse eingekauft hat, muss eine dreijährige Sperrfrist beachten, in der ein Bezug grundsätzlich nicht zulässig ist. Auch die Auszahlung selbst braucht Zeit, denn bis das Geld fliesst, vergehen oft mehrere Monate, was Verkäufer bei einer raschen Abwicklung ungern abwarten.

Verkaufen Sie das Eigenheim später, müssen Sie den Vorbezug in der Regel zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie den Erlös innert zwei Jahren wieder in ein selbst bewohntes Eigenheim investieren. Zahlen Sie den Bezug freiwillig zurück, können Sie die bezahlte Steuer auf Antrag zinslos zurückfordern. Den genauen Betrag und die Steuerfolgen rechnen Sie am besten vorab mit einer Fachperson durch.

Verpfändung: Vorsorge behalten und mehr Spielraum gewinnen

Bei der Verpfändung bleibt Ihr Guthaben in der Pensionskasse und dient der Bank nur als zusätzliche Sicherheit. Das Geld wandert nicht aus der Vorsorge, es rückt lediglich als Pfand in den Hintergrund.

Der Vorteil liegt auf der Hand. Ihre Alters- und Risikoleistungen bleiben vollständig erhalten und es fällt keine Kapitalauszahlungssteuer an. Weil verpfändetes Vorsorgekapital für die Bank eine verlässliche Sicherheit ist, finanziert sie häufig bis zu 90 statt der üblichen 80 Prozent. Das verschafft Ihnen Luft, wenn die Eigenmittel neben den harten 10 Prozent knapp sind. Auch Ihre Angehörigen bleiben im Todesfall über die vollen reglementarischen Leistungen abgesichert.

Der Preis dafür ist eine höhere Hypothek. Weil Sie mehr Fremdkapital aufnehmen, zahlen Sie insgesamt mehr Zins und müssen die Hypothek innert 15 Jahren auf zwei Drittel des Immobilienwerts zurückführen. Die Verpfändung setzt deshalb ein Einkommen voraus, das diese grössere Hypothek dauerhaft trägt. Nicht ohne Grund raten Fachleute oft zu diesem Weg, sofern das Budget ihn hergibt.

Für eine Familie in Winterthur mit stabilem Doppeleinkommen kann das der bessere Weg sein, während dieselbe Rechnung bei knapperem Budget an der Tragbarkeit scheitert. Gerade für jüngere Käufer mit langem Anlagehorizont wiegt der Unterschied schwer, weil das Kapital in der Kasse weiter verzinst wird.

In der Praxis müssen Sie sich nicht einmal strikt festlegen. Oft lassen sich beide Wege kombinieren, indem Sie einen kleineren Betrag beziehen und den Rest verpfänden. Ob Ihr Budget reicht, entscheidet sich an denselben strengen Vorgaben, die wir im Beitrag: Strengere Eigenkapitalregeln: Das müssen Immobilienkäufer jetzt wissen.

Vorbezug oder Verpfändung: So entscheiden Sie sich richtig

Die Wahl zwischen beiden Wegen ist keine reine Rechenaufgabe, sondern eine ehrliche Abwägung. Wer die künftige Rente nicht schmälern will und die höhere Hypothek gut trägt, fährt mit der Verpfändung meist besser. Wer die laufende Zinslast tief halten möchte und die Steuer auf den Bezug in Kauf nimmt, für den kann der Vorbezug der passende Weg sein.

Ein Beispiel bringt den Unterschied auf den Punkt. Nehmen wir an, für Ihr Eigenheim fehlen 60’000 Franken zum nötigen Eigenkapital. Beziehen Sie diese Summe vor, sinkt Ihre Hypothek, dafür zahlen Sie einmal Steuern und Ihr Alterskapital schrumpft. Verpfänden Sie dieselbe Summe, bleibt das Vorsorgeguthaben unangetastet. Dafür bleibt die Hypothek höher und die Zinsen summieren sich über die Jahre.

Über eine lange Laufzeit gerechnet kann diese zusätzliche Zinssumme durchaus die Grössenordnung der einmaligen Steuer erreichen. Der genaue Vergleich mit Ihren eigenen Zahlen lohnt sich also. Lassen Sie sich von Ihrer Bank ruhig beide Varianten nebeneinander vorrechnen. Eine Rolle spielt auch Ihr Alter, denn je näher die Pensionierung rückt, desto schwerer wiegt eine Lücke im Alterskapital.

Bewährt hat sich eine einfache Reihenfolge: zuerst die Säule 3a einsetzen und die Pensionskasse erst bei Bedarf antasten.

Neu kommt ein steuerlicher Punkt hinzu, den Sie im Blick behalten sollten. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 fällt der Abzug der Schuldzinsen für selbst bewohntes Eigentum weitgehend weg. Bis dahin gilt das heutige System weiter. Danach verliert eine hohe Hypothek einen Teil ihres steuerlichen Reizes, was eine kleinere Hypothek und damit den Vorbezug für manche Haushalte attraktiver macht.

Entscheiden Sie sich für einen Vorbezug, sollten Sie die entstehende Vorsorgelücke aktiv schliessen, etwa durch spätere Rückzahlungen oder eine ergänzende Absicherung gegen Invalidität und Tod.

Gut vorbereitet ins eigene Zuhause

Beide Wege führen ins eigene Zuhause und keiner ist von vornherein der bessere. Ob Sie in Frauenfeld, im übrigen Thurgau oder im benachbarten Winterthur kaufen: Den Ausschlag geben Ihr Alter, Ihr Einkommen und Ihre Vorsorgeziele. Auch Ihr Wohnort spielt hinein, denn er bestimmt, wie hoch die Steuer auf einen Bezug ausfällt.

Am Ende zählt vor allem eines: dass Sie die Folgen für Ihre Vorsorge kennen, bevor Sie bei der Pensionskasse unterschreiben. Ein kurzes Gespräch bringt hier oft mehr Klarheit als stundenlanges Recherchieren, weil es Ihre ganz persönliche Einkommens- und Vorsorgesituation berücksichtigt.

Möchten Sie in Ruhe über Ihre Ausgangslage sprechen? Schreiben Sie uns einfach, wir freuen uns auf Ihre Fragen.


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Haus kaufen oder Wohnung mieten? Die wichtigsten finanziellen Aspekte im Vergleich

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Eine praktische Analyse von Eigentum und Miete in der Schweiz

Die Entscheidung, wie und wo Sie wohnen möchten, gehört zu den wichtigsten im Leben. Soll es ein eigenes Haus sein, das ganz Ihnen gehört? Oder ist eine Mietwohnung die bessere Wahl, weil Sie flexibel bleiben wollen?

Gerade in der Schweiz, mit steigenden Immobilienpreisen und wachsenden Lebenshaltungskosten, ist diese Frage oft eine echte Herausforderung. Und besonders in Städten wie Schaffhausen oder Wil sind die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietoptionen deutlich spürbar.

In diesem Artikel nehmen wir diese Entscheidung für Sie genau unter die Lupe. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Vorteile mit einem Kauf oder einer Miete verbunden sind und welche Lösung am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Klar, verständlich und auf die Bedingungen des Schweizer Marktes abgestimmt – damit Sie am Ende sicher wissen, was für Sie die richtige Wahl ist.

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Die finanziellen Vorteile einer Mietwohnung

Wenn Sie flexibel bleiben möchten, ist eine Mietwohnung oft die bessere Wahl. Sie binden sich nicht langfristig und können unkompliziert auf neue Gegebenheiten reagieren – sei es durch einen Umzug in eine andere Region oder einen Wechsel in eine kleinere oder grössere Wohnung.

Ein weiterer Vorteil: Die Einstiegskosten sind deutlich geringer. Sie müssen kein Eigenkapital aufbringen und die anfallenden Nebenkosten halten sich in Grenzen. Mietverträge verlangen in der Regel lediglich eine Mietkaution, die überschaubar bleibt.

Bei einer durchschnittlichen Mietwohnung in Schaffhausen mit einem Mietzins von CHF 1’800 im Monat zahlen Sie im Jahr CHF 21’600. Diese Summe liegt unter den jährlichen Gesamtkosten, die beim Kauf einer vergleichbaren Immobilie anfallen – vor allem, wenn Hypothekarkosten und Nebenkosten hinzukommen.

Besonders für kürzere Wohnperioden oder unsichere Zukunftspläne bietet die Mietwohnung also eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Sie sparen sich langfristige Verpflichtungen und behalten Ihre finanzielle Freiheit.

Die finanziellen Vorteile eines Hauskaufs

Für viele Menschen ist der Hauskauf ein lang gehegter Traum – und er bietet finanzielle Vorteile, die weit über den Wohnwert hinausgehen. Besonders der Vermögensaufbau spielt dabei eine zentrale Rolle: Mit jeder Hypothekarzahlung reduzieren Sie Ihre Schulden und erhöhen den Eigenanteil an der Immobilie. So sparen Sie Vermögen an, während Sie Ihr Zuhause geniessen.

Ein weiterer Vorteil sind steuerliche Erleichterungen. Hypothekarzinsen können in der Schweiz steuerlich geltend gemacht werden, was Ihre jährliche Steuerbelastung senkt. 

Auch der Eigenmietwert kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein – etwa, wenn Ihre Abzüge die zusätzliche Steuerlast ausgleichen.

Der Eigenmietwert steht für den fiktiven Betrag, den Sie als Eigentümer zahlen müssten, wenn Sie Ihre Immobilie mieten würden. Dieser Betrag wird als Einkommen versteuert, um eine Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern sicherzustellen – denn Mieter profitieren nicht von steuerlichen Vorteilen wie Abzügen für Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten.

Kritisch wird der Eigenmietwert vor allem deshalb gesehen, weil er die Steuerlast für Eigentümer erhöhen kann. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die ihre Hypothek weitgehend abbezahlt haben und kaum noch Schuldzinsen absetzen können. Für sie fällt der Eigenmietwert stärker ins Gewicht.

Doch der Eigenmietwert hat auch seine Vorteile. Wenn Sie beispielsweise Hypothekarzinsen oder werterhaltende Renovationskosten geltend machen, können diese Abzüge Ihre Steuerbelastung senken – in manchen Fällen sogar so weit, dass sie den Eigenmietwert vollständig ausgleichen oder übertreffen. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie noch eine hohe Hypothek haben oder regelmässig in den Unterhalt Ihrer Immobilie investieren.

Wie sich der Eigenmietwert auf Ihre Situation auswirkt, hängt stark von Ihrer finanziellen Lage ab. Es lohnt sich, die Vor- und Nachteile genau zu prüfen und bei Bedarf einen Steuerexperten hinzuzuziehen, um die beste Lösung für sich zu finden.

Langfristig bietet der Kauf eines Hauses auch Schutz vor steigenden Wohnkosten. Während Mieten häufig ansteigen, bleibt Ihre Hypothek bei einer festen Zinsbindung stabil. Selbst bei variablen Zinsen profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihre Ausgaben durch Umschuldungen oder Anpassungen flexibel zu gestalten.

Betrachten wir ein Beispiel: In Wil könnte der Kauf eines Hauses mit einem Preis von CHF 800’000, einer Anzahlung von CHF 160’000 (20 %) und einer Hypothek von 1,5 % jährlichen Zinsen rund CHF 1’000 an Zinskosten im Monat bedeuten. Zuzüglich Nebenkosten und Rückstellungen kommen Sie auf etwa CHF 2’500 pro Monat. Das ist zwar höher als die Miete, wird aber durch den Vermögensaufbau und mögliche Wertsteigerungen Ihrer Immobilie kompensiert.

Ein Haus zu besitzen, bringt auch emotionale Sicherheit: Sie entscheiden, wie Ihr Zuhause aussieht, und sind nicht von Mietverträgen oder Kündigungsfristen abhängig. Für viele ist genau das der ausschlaggebende Punkt, langfristig Eigentum vorzuziehen.

Kauf einer Eigentumswohnung: Eine interessante Alternative

Der Erwerb einer Eigentumswohnung bietet eine attraktive Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, ohne die Verpflichtungen eines Hauses einzugehen.

Eigentumswohnungen sind oft preiswerter als Einfamilienhäuser, was den erforderlichen Eigenkapitalanteil reduziert. Beispielsweise kann eine Eigentumswohnung in Wil für CHF 400’000 erworben werden, was eine Anzahlung von CHF 80’000 (20 %) erfordert. Dies erleichtert den Einstieg ins Wohneigentum.

Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie für den Unterhalt Ihrer Einheit verantwortlich. Dazu gehören Malerarbeiten, Bodenbeläge und Sanitärinstallationen. Grössere Instandhaltungsarbeiten am gesamten Gebäude, wie Dachreparaturen oder Fassadenrenovationen, werden in der Regel von der Stockwerkeigentümergemeinschaft getragen und über den Erneuerungsfonds finanziert. Es ist üblich, monatliche Beiträge in diesen Fonds einzuzahlen, um zukünftige Renovationen abzudecken.

Nehmen wir an, die Stockwerkeigentümergemeinschaft beschliesst, das Dach zu sanieren. Die Gesamtkosten betragen CHF 200’000. Wenn Ihre Wertquote 10 % beträgt, würden Sie CHF 20’000 tragen. Idealerweise werden solche Ausgaben aus dem Erneuerungsfonds gedeckt, in den Sie regelmässig einzahlen. So vermeiden Sie unerwartete finanzielle Belastungen.

In der Schweiz können werterhaltende Unterhaltskosten von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen Reparaturen, Malerarbeiten und Prämien der Gebäudeversicherung. Es ist wichtig, zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Massnahmen zu unterscheiden, da nur erstere abzugsfähig sind.

Checkliste: Wichtige Fragen vor der Entscheidung

Bevor Sie sich für den Kauf oder die Miete einer Immobilie entscheiden, sollten Sie sich ein klares Bild von Ihren finanziellen und persönlichen Voraussetzungen machen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu klären:

Haben Sie genügend Eigenkapital für den Kauf?
In der Schweiz benötigen Sie mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital. Prüfen Sie Ihre Ersparnisse und mögliche Quellen wie die Pensionskasse. Denken Sie auch an die Zusatzkosten wie Notargebühren und Handänderungssteuern, die schnell mehrere tausend Franken ausmachen können.

Sind die laufenden Kosten tragbar?
Beim Kauf müssen Sie nicht nur Hypothekenzinsen und Amortisation berücksichtigen, sondern auch Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Unterhalt. Bei Mietwohnungen hingegen fallen monatlich nur der Mietzins und vergleichsweise geringe Nebenkosten an. Stellen Sie ein realistisches Budget auf, das beide Szenarien abdeckt.

Wie flexibel möchten Sie sein?
Mietwohnungen bieten Ihnen maximale Bewegungsfreiheit. Ein Umzug ist einfacher und schneller möglich, falls Sie beruflich oder privat flexibel bleiben möchten. Ein Immobilienkauf hingegen erfordert eine langfristige Planung, da ein Verkauf mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.

Wie beeinflusst die Region Ihre Entscheidung Immobilienpreise und Mietkosten variieren stark. In Wil finden Sie Einfamilienhäuser ab CHF 750’000, während in Schaffhausen ähnliche Häuser oft über CHF 1’000’000 kosten. Das kann dazu führen, dass der Kauf in einer günstigeren Region langfristig erschwinglicher ist als eine Mietwohnung in einer teureren Stadt. 

Haben Sie alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte bedacht? Informieren Sie sich über steuerliche Abzüge, Eigenmietwert und regionale Besonderheiten wie Bauvorschriften.

Wenn Sie eine Immobilie in Schaffhausen kaufen, können Sie jährlich CHF 10’000 Hypothekarzinsen und CHF 5’000 werterhaltende Renovationskosten von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Bei einer Mietwohnung entfällt dieser Vorteil.

Kleiner Tipp: Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie am besten finanzieren.

Haus kaufen oder Wohnung mieten – Was passt besser zu Ihrer Zukunft?

Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“ – nur das, was am besten zu Ihrer Lebensphase und Ihren Zielen passt. Ob Sie kaufen oder mieten, die Entscheidung sollte nicht nur von Zahlen abhängen, sondern davon, wie Sie heute und in Zukunft leben möchten.

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist ein Schritt in Richtung Sicherheit und Unabhängigkeit. Sie investieren in Ihre Zukunft, bauen Vermögen auf und schaffen ein Zuhause, das Ihnen ganz allein gehört. Besonders in Städten wie Wil oder Schaffhausen kann sich diese Investition auszahlen – finanziell und emotional.

Die Miete hingegen bietet mehr Flexibilität. Kein Eigenkapital, keine langfristigen Verpflichtungen, und bei einem neuen Job in einer anderen Stadt ist der Umzug schnell organisiert. Für viele, die flexibel bleiben möchten oder ihre langfristigen Pläne erst noch formen, ist eine Mietwohnung die ideale Lösung.

Wenn Sie Unterstützung bei dieser wichtigen Entscheidung brauchen, stehen wir Ihnen mit über 20 Jahren im Thurgau gerne zur Seite – schreiben Sie uns einfach! Gemeinsam finden wir heraus, welche Option für Sie die richtige ist.


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Gebäudeunterhalt absetzen: Für Hauseigentümer nur noch bis 2028

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Warum der Steuerabzug 2029 verschwindet, die Fördergelder aber bleiben

Der Ölbrenner im Keller läuft seit achtundzwanzig Jahren. Er steht in einem Einfamilienhaus in Weinfelden, Baujahr 1994, gepflegt, das Dach vor sechs Jahren neu gedeckt, die Fenster noch von damals. Die Offerte für die neue Heizung liegt seit dem Frühling in der Schublade. Der Eigentümer schiebt den Heizungstausch vor sich her. Es eilt ja nicht.

Ab 2029 eilt es doch. Dann lassen sich die Kosten für Gebäudeunterhalt am selbstbewohnten Haus nicht mehr von den Steuern abziehen. Wer bis dahin wartet, verliert den Abzug für den Unterhalt.

Wer jetzt weiss, was noch abziehbar ist, plant die Steuerjahre 2026, 2027 und 2028 in Ruhe. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Arbeiten bis Ende 2028 zählen, warum Förderung und Steuerabzug zusammen weniger bringen als gedacht, was der Kanton Thurgau 2026 noch bezahlt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.

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Gebäudeunterhalt: Was Sie bis Ende 2028 noch abziehen können

Der Bundesrat hat im April 2026 entschieden: Ab dem 1. Januar 2029 versteuern Sie den Eigenmietwert nicht mehr. Für das eigene Haus fällt damit ein fiktives Einkommen weg, das viele nie verstanden haben.

Der Haken steckt in der Gegenrichtung. Mit dem Eigenmietwert verschwinden auch die Abzüge, die daran hängen. Für das Steuerjahr 2028 gilt noch alles wie heute. Danach ist der Abzug für den Unterhalt weg, bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichzeitig.

Wer vermietet, behält den Abzug. Die Mieteinnahmen versteuern Sie ja weiterhin.

Im Thurgau haben Sie heute jedes Jahr die Wahl, für jede Liegenschaft einzeln. Entweder Sie zählen Ihre Rechnungen zusammen oder Sie nehmen die Pauschale: 10 Prozent des Eigenmietwerts bei Häusern bis zehn Jahre, 20 Prozent bei älteren.

Ein Beispiel. Ihr Eigenmietwert liegt bei 22’000 Franken und Ihr Haus ist älter als zehn Jahre. Damit gilt für Sie die Pauschale von 20 Prozent: Sie ziehen 4’400 Franken ab, ohne eine einzige Rechnung einzureichen. Haben Sie in diesem Jahr für 3’000 Franken die Fassade ausbessern lassen, fahren Sie mit der Pauschale besser. Für den neuen Brenner über 9’000 Franken rechnen Sie dagegen effektiv ab.

Genau diese Rechnung fällt 2029 weg. Auch für alle, die nie eine grosse Sanierung planen.

Zum Unterhalt zählt übrigens mehr, als die meisten denken. Neue Fenster in gleicher Qualität, ein frischer Anstrich, die geflickte Ziegelreihe nach dem Sturm, der Ersatz der Heizung. Auch die Prämie der Gebäudeversicherung gehört in der Regel dazu.

Stehen ohnehin mehrere kleinere Arbeiten an: Lohnt es sich, sie in ein Steuerjahr zu bündeln? Über der Pauschale sind Sie schneller, als es aussieht.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Sie wählen selbst: das Datum auf der Rechnung oder der Tag, an dem Sie zahlen. Einmal gewählt, bleiben Sie dabei. Bei Arbeiten über den Jahreswechsel heisst das: früh mit dem Handwerksbetrieb reden, damit die Schlussrechnung nicht erst im Januar 2029 im Briefkasten liegt. Vorziehen lässt sich dabei nur, was auch wirklich schon gemacht ist.

Energetisch sanieren: Warum Förderung und Steuerabzug sich nicht addieren

Ein Irrtum hält sich hartnäckig: Sie kassieren den Förderbeitrag und ziehen die vollen Kosten trotzdem ab. Das wäre schön.

Abziehen dürfen Sie nur, was Sie am Ende selbst bezahlt haben. Kommt Geld von der öffentlichen Hand, schrumpft der Abzug um genau diesen Betrag. Das gilt bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichermassen.

Sie sanieren Ihre Gebäudehülle für 60’000 Franken und erhalten 12’000 Franken Förderung. Abziehen können Sie 48’000. Sie bekommen also beides, nur nicht auf denselben Franken.

Bei grösseren Vorhaben gibt es eine Regel, die viele nicht kennen. Ein Abzug fürs Energiesparen kann Ihr Einkommen unter null drücken. Der Rest verfällt dann nicht: Sie nehmen ihn in die beiden folgenden Steuerjahre mit, zuerst ins nächste.

Wer 2028 saniert, reicht damit rechnerisch bis 2030, also über den Stichtag hinaus. Ob das dann noch trägt, hängt am Kanton: Der Bund lässt diesen Abzug ab 2029 nicht mehr zu, die Kantone dürfen ihn weiterführen. Planen Sie die grosse Sanierung erst für 2028? Dann fragen Sie vor dem Baustart bei der Steuerverwaltung nach.

Auch die zweite Stolperstelle steckt im Kalender. Fördergelder fliessen erst, wenn die Arbeiten fertig sind und die Schlussabrechnung eingereicht ist. Je nach Bauzeit und Budgetlage des Kantons ist das erst im Jahr darauf.

Gegenrechnen dürfen Sie den Beitrag trotzdem in dem Jahr, in dem die Rechnungen angefallen sind. Vergessen Sie das, zählt die Auszahlung als Einkommen und Sie versteuern sie. Wann sich eine Sanierung technisch überhaupt lohnt, haben wir in unserem Blogartikel „Nachhaltigkeit im Fokus: Wann ist eine energetische Sanierung sinnvoll?“ beschrieben.

Gebäudehülle und Heizung: Was der Thurgau 2026 noch fördert

Zuerst die gute Nachricht: An den Fördergeldern ändert die Steuerreform nichts. Das kantonale Programm und das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen laufen weiter, auch nach 2029. Das ist der Teil Ihrer Rechnung, den Sie planen können.

Eine Lücke trifft fast jedes Einfamilienhaus. Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 70 Kilowatt Heizleistung fördert der Kanton Thurgau seit 2025 nicht mehr. Ein Einfamilienhaus liegt weit unter dieser Grenze und fällt damit genau in die gestrichene Klasse.

Wer die Kosten einer Wärmepumpe kalkuliert und einen Kantonsbeitrag einrechnet, rechnet sich das Vorhaben zu schön. Welche Investitionen sich über die Jahre rechnen, führt unser Blogartikel „Kosten sparen mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage“ an konkreten Beispielen vor.

Bei anderen Massnahmen sind die Beiträge dagegen gestiegen. Von den Bundesmitteln für 2025 konnte der Kanton nur rund zwei Drittel verpflichten, 4,2 Millionen Franken. Was liegen bleibt, fällt an den Bund zurück.

Damit das nicht noch einmal passiert, zahlt der Kanton seit 2026 mehr. Beim Heizungsersatz über 70 Kilowatt sind es rund 50 Prozent mehr, bei den Bonusvarianten der Hüllensanierung im Schnitt 65 Prozent. Batteriespeicher ab zehn Kilowattstunden unterstützt der Kanton wieder, pauschal mit 1’000 Franken.

Nach oben ist der Beitrag gedeckelt: höchstens 40 Prozent der Kosten. Dazu kommen die Gemeinden: Frauenfeld legt auf Hüllensanierungen noch einmal die Hälfte des Kantonsbeitrags drauf, andere Gemeinden haben eigene Programme. Rufen Sie deshalb vor dem Gesuch bei Ihrer Gemeinde an. Und wenn Sie im angrenzenden Winterthur wohnen: Dort gelten eigene Regeln, jeder Kanton macht das für sich.

Bei der Hülle zahlt der Kanton nach Fläche für einzelne Bauteile, also Fenster, Wände, Dach und Boden, und obendrauf einen Bonus für die Gesamtsanierung. Ein Punkt entscheidet dabei über alles andere. Reichen Sie das Gesuch ein, bevor jemand die erste Schraube dreht. Wer zuerst baut und danach das Formular sucht, geht leer aus.

Für die Reihenfolge heisst das: erst die Hülle, dann die Heizung. Ein gut gedämmtes Haus braucht eine kleinere Anlage, im Einkauf und im Betrieb günstiger.

Was nach 2029 zählt: werterhaltend oder wertvermehrend

Steuerlich gibt es zwei Sorten von Arbeiten. Der Unterschied wird ab 2029 wichtiger als heute.

Werterhaltend heisst: Sie halten das Haus in Schuss oder ersetzen Altes durch Gleichwertiges. Alte Fenster raus, gleichwertige rein. Solche Kosten sind heute abziehbar und ab 2029 nicht mehr.

Wertvermehrend heisst: Das Haus kann danach mehr als vorher. Ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss, ein zusätzliches Bad. Vom Einkommen abziehen können Sie das nicht, dafür zählt es zu den Anlagekosten und senkt später die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf.

Sauber trennen lässt sich das allerdings nicht immer. Sie ersetzen eine dreissigjährige Ölheizung durch eine moderne Anlage: Das ist zunächst Unterhalt. Kann die neue Anlage mehr als die alte, steckt in derselben Rechnung auch ein Stück Verbesserung.

Den wertvermehrenden Anteil schätzt die Steuerverwaltung mit Richtwerten und nimmt ihn vom Abzug aus. Bitten Sie den Handwerksbetrieb, die Rechnung nach Positionen aufzuschlüsseln, dann fällt diese Abgrenzung deutlich leichter.

Ab 2029 zählt vor allem der zweite Topf. Was Sie heute als Unterhalt geltend machen, bringt ab 2029 nichts mehr. Was wertvermehrend ist, wirkt weiter, aber erst beim Verkauf und nur, wenn Sie es belegen können.

Heben Sie deshalb Originalrechnungen und die Abrechnungen über Förderbeiträge auf, am besten in einem Ordner pro Jahr. Gehört Ihnen das Haus schon länger als zwanzig Jahre? Dann haben Sie die Wahl: der Kaufpreis von damals samt Nebenkosten oder der Steuerwert vor zwanzig Jahren. Dazu kommen jeweils die wertvermehrenden Arbeiten seit diesem Zeitpunkt.

Zwei Sonderfälle bleiben. Steht Ihr Haus unter Schutz? Dann ziehen Sie denkmalpflegerische Arbeiten, die die Behörden verlangen und nicht subventionieren, weiterhin bei der Bundessteuer ab. Und beim Abzug fürs Energiesparen entscheidet jeder Kanton selbst, ob er ihn weiterführt, höchstens bis 2050. Der Thurgau muss sein Steuergesetz bis Ende 2028 ohnehin anpassen, dabei entscheidet sich auch das.

Fazit: Ihr Zeitplan für den Gebäudeunterhalt bis 2028

Drei Fragen bringen Sie weiter. Steht in den nächsten Jahren ohnehin etwas an, das Sie bisher vor sich hergeschoben haben? Reicht die Zeit realistisch bis Ende 2028, mit Planung, Bewilligung und Handwerkerterminen? Und stimmt die Reihenfolge, also Hülle vor Heizung?

Wer das für sein Haus geklärt hat, muss nicht hetzen. Bis Ende 2028 bleiben drei Steuerjahre. Das ist kein Grund für eine Nacht-und-Nebel-Aktion, aber auch keine Ewigkeit.

Manchmal endet diese Rechnung bei einer ganz anderen Frage. Lohnt sich die grosse Sanierung überhaupt? Oder findet das Haus auch so den passenden Käufer? Wir arbeiten seit über zwanzig Jahren erfolgreich im Thurgau und sehen jede Woche, worauf Käufer achten.

Sie möchten wissen, was Ihre Liegenschaft heute wert ist und was eine Sanierung daran ändern würde? Schreiben Sie uns einfach. Wir schauen uns Ihr Haus in Ruhe an und ordnen beide Wege ein. Entschieden haben am Ende Sie. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.


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Ein Haus kaufen im Thurgau: Unser Leitfaden für Erstkäufer!

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Von hedonischer Schätzung bis zur Grundstückgewinnsteuer – alles, was Sie wissen müssen

Die Suche nach Ihrem Traumhaus ist ein spannender Schritt. Stellen Sie sich vor, Sie spazieren durch die malerischen Strassen von Weinfelden oder geniessen die lebendige Atmosphäre in Winterthur. Schon bald könnte hier Ihr neues Zuhause liegen. Doch bevor Sie einziehen, gibt es wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Bewertung einer Immobilie ist einer der zentralen Schritte auf dem Weg zum Eigenheim. Sie zeigt Ihnen, ob der Preis fair ist und ob die Immobilie zu Ihnen und Ihren Plänen passt. Ob ein charmantes Einfamilienhaus auf dem Land oder eine moderne Wohnung in der Stadt – den Wert richtig einzuschätzen, ist entscheidend. Mit Methoden wie der hedonischen Schätzung oder dem Vergleichswertverfahren schaffen Sie eine solide Basis für Ihre Entscheidung.

Auch die Lage spielt eine wichtige Rolle. Der Thurgau bietet eine einzigartige Mischung aus idyllischer Ruhe und guter Anbindung. Orte wie Weinfelden sind ideal für Familien, während Winterthur ein urbanes Lebensgefühl vermittelt. Jede Region hat ihre Vorzüge, die sich auch auf den langfristigen Wert Ihrer Immobilie auswirken können.

Damit der Kauf reibungslos verläuft, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Neben der Bewertung sollten Sie steuerliche Aspekte und mögliche Zusatzkosten im Blick behalten. Mit einem klaren Plan und der richtigen Unterstützung wird der Weg ins Eigenheim nicht nur stressfrei, sondern auch angenehm.

In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den wahren Wert einer Immobilie erkennen, steuerliche Vorteile nutzen und typische Fehler vermeiden. Ihr neues Zuhause wartet!

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Immobilienbewertung – Der Schlüssel zu Ihrem Traumhaus

Die hedonische Schätzung ist eine schnelle und unkomplizierte Methode, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Sie basiert auf einem Vergleich ähnlicher Immobilien in der Region und berücksichtigt Merkmale wie Grösse, Lage, Baujahr und Ausstattung.

Ein Beispiel: Sie interessieren sich für ein Einfamilienhaus in Weinfelden. Die hedonische Schätzung analysiert kürzlich verkaufte, vergleichbare Häuser in der Umgebung und gibt Ihnen einen Richtwert für den Marktwert. Der Vorteil dieser Methode liegt in ihrer Geschwindigkeit und Einfachheit.

Allerdings hat diese Methode auch Grenzen: Sie berücksichtigt keine individuellen Details, wie eine hochwertige Renovierung oder aussergewöhnliche Ausstattungen. Daher ist sie eher ein erster Schritt in der Immobilienbewertung und sollte durch weitere Analysen ergänzt werden.

Das Vergleichswertverfahren liefert eine noch genauere Einschätzung, da es auf echten Verkaufsdaten ähnlicher Immobilien basiert. Wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung in Winterthur bewerten möchten, sucht diese Methode nach vergleichbaren Wohnungen in der gleichen Gegend, die kürzlich verkauft wurden. Unterschiede wie ein renovierter Balkon oder ein neuer Bodenbelag werden in die Berechnung einbezogen.

Der Vorteil des Vergleichswertverfahrens liegt in seiner Präzision, besonders in Regionen mit hoher Marktdynamik wie Winterthur. Allerdings ist es weniger geeignet für ländliche Gegenden oder besondere Immobilien, da hier oft zu wenige Vergleichsdaten vorliegen.

Das Sachwertverfahren konzentriert sich auf die Bausubstanz und die Kosten, die für einen Neubau anfallen würden. Diese Methode ist ideal, wenn Sie ein Haus bewerten möchten, dessen materieller Wert im Vordergrund steht. Zum Beispiel, wenn Sie ein renoviertes Einfamilienhaus im Thurgau betrachten, wird der aktuelle Zustand und die Bauqualität detailliert analysiert.

Der Vorteil liegt in der Objektivität dieser Methode. Sie ist unabhängig von Marktschwankungen und eignet sich besonders für Neubauten oder sanierte Immobilien. Der Nachteil besteht darin, dass sie die Marktnachfrage und die Lage nur indirekt berücksichtigt. In einem attraktiven Gebiet wie Weinfelden könnte der Marktwert höher sein, als das Sachwertverfahren angibt.

Das Ertragswertverfahren bewertet Immobilien basierend auf den erwarteten Einnahmen, die sie generieren können. Wenn Sie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in Winterthur kaufen und vermieten möchten, berechnet diese Methode den Wert anhand der Mieteinnahmen. Sie ist besonders nützlich für Anleger, die auf langfristige Rentabilität achten. Der Vorteil liegt in der klaren Fokussierung auf Erträge und Rentabilität. Der Nachteil ist jedoch, dass sie für Eigenheime weniger geeignet ist, da sie keine subjektiven Werte wie den persönlichen Nutzen oder die emotionale Bindung berücksichtigt.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Immobilienbewertung, Wertgutachten und Verkehrswertschätzung – wann brauchen Sie was?

Steuerliche Aspekte beim Hauskauf im Thurgau

Steuerliche Aspekte spielen beim Immobilienkauf eine wichtige Rolle. Ein gutes Verständnis dieser Themen hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Investition optimal zu planen.

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigenheimbesitzer in der Schweiz für die Nutzung ihrer eigenen Immobilie versteuern müssen. Wenn Sie beispielsweise ein Haus in Weinfelden kaufen, wird der geschätzte Mietwert dieses Hauses als Einkommen betrachtet, obwohl Sie keine Miete zahlen. Das führt dazu, dass Sie mehr Einkommensteuer zahlen müssen.

Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt diese Steuerbelastung in Zukunft. Für Käufer bedeutet das eine spürbare finanzielle Erleichterung. Angenommen, der Eigenmietwert Ihrer Immobilie liegt bei 15.000 Franken pro Jahr, würden Sie diesen Betrag nicht mehr versteuern müssen. Allerdings könnten gleichzeitig Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten oder Hypothekarzinsen entfallen. Käufer, die ihre Immobilie schuldenfrei halten, profitieren langfristig von dieser Änderung.

Die Grundstückgewinnsteuer wird erst beim Verkauf einer Immobilie relevant und bezieht sich auf den Gewinn, den Sie durch den Verkauf erzielen. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Immobilie in Winterthur für 800.000 Franken und verkaufen sie zehn Jahre später für 1.000.000 Franken. Der Gewinn beträgt 200.000 Franken, auf den die Steuer erhoben wird. Der Steuersatz variiert je nach Haltedauer.

Wenn Sie die Immobilie weniger als ein Jahr besitzen, können bis zu 54 % Steuern anfallen. Nach mehr als 23 Jahren sinkt der Satz auf etwa 11 %. Diese Regelung soll kurzfristige Spekulationen verhindern und belohnt langfristige Planung. Käufer sollten diese Steuer bei der Finanzplanung berücksichtigen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Beim Erwerb einer Immobilie fällt im Thurgau die Handänderungssteuer an, die rund 1 % des Kaufpreises beträgt. Dazu kommen Grundbuchgebühren von ca. 0.50 % des Kaufpreises. Dieser Betrag sollte Teil Ihrer Kaufkalkulation sein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Zusätzlich unterliegt eine Immobilie der Vermögenssteuer. Diese wird jährlich auf den geschätzten Verkehrswert der Immobilie erhoben. Auch Einkünfte aus Vermietung, beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus, werden als Einkommen versteuert. Hier lohnt sich eine genaue Planung, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Typische Fallstricke beim Immobilienkauf vermeiden

Ein häufiger Fehler liegt in der Standortwahl. Eine Immobilie mag auf den ersten Blick überzeugen, aber ist die Lage wirklich passend?

Überlegen Sie, was für Sie und Ihre Familie wichtig ist. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen oder Naherholungsgebiete können den Wert einer Immobilie und Ihre Lebensqualität erheblich beeinflussen. Prüfen Sie zudem die langfristigen Entwicklungsperspektiven der Region. Ein Standort, der heute ruhig ist, könnte in ein paar Jahren ein begehrtes Neubaugebiet werden – oder umgekehrt.

Ein weiterer Fallstrick sind Baumängel, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Lassen Sie vor dem Kauf eine gründliche Begutachtung der Immobilie durchführen. Ein Experte erkennt schnell, ob es Probleme mit der Bausubstanz, der Isolation oder der Haustechnik gibt. Beispielsweise können feuchte Wände oder undichte Dächer hohe Folgekosten verursachen. 

Auch der Zustand von Heizung, Sanitäranlagen oder Elektrik sollte überprüft werden, um Überraschungen zu vermeiden. Diese Investition in eine professionelle Bewertung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen und ermöglicht es Ihnen, realistisch über Renovierungsbedarf zu verhandeln.

Kostenfallen lauern häufig in unterschätzten Zusatzkosten. Viele Käufer konzentrieren sich ausschliesslich auf den Kaufpreis und vergessen die Nebenkosten. Planen Sie zum Beispiel, ein Haus im Thurgau für 800.000 Franken zu kaufen, fallen etwa folgende Nebenkosten an: Notargebühren und Grundbuchgebühren betragen etwa 0,50 % des Kaufpreises, also 4.000.- Franken. Die Handänderungssteuer liegt bei rund 1 %, was zusätzliche 8.000 Franken bedeutet. 

Kleinere Modernisierungen, wie neue Malerarbeiten oder der Austausch von Teppichböden, können schnell weitere 10.000 Franken ausmachen. Insgesamt sollten Sie also mit Nebenkosten von mindestens 34.000 Franken rechnen – und zusätzlich eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben einplanen.

Gut vorbereitet in den Hauskauf starten

Ihr Traumhaus im Thurgau ist zum Greifen nah. Jeder Schritt bringt Sie Ihrem Ziel ein Stück näher. Mit einem klaren Plan und den richtigen Informationen kann nichts mehr schiefgehen. Jetzt ist der Moment, um Ihre nächsten Schritte zu planen.

Haben Sie Ihre Finanzierung bereits geregelt? Wissen Sie, welche Region am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Vielleicht haben Sie schon Ihre Wunschimmobilie gefunden. Dann ist es jetzt an der Zeit, Experten einzubeziehen, die sicherstellen, dass der Kaufprozess reibungslos abläuft.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Käufer wie Sie im Thurgau. Wir kennen die besten Lagen, wissen um die Herausforderungen und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Egal, ob Sie Unterstützung bei der Standortwahl, der Immobilienbewertung oder dem Kaufprozess benötigen – wir sind für Sie da.

Ihr neues Zuhause wartet schon auf Sie. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diesen Traum wahr werden zu lassen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten!


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Steuererklärung leicht gemacht: Ihre Vorteile durch Wohneigentum

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Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten clever nutzen

Sie haben sich für ein Eigenheim entschieden – Ihr Rückzugsort, Ihre Investition in die Zukunft. Doch was viele nicht wissen: Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bedeutet nicht nur Lebensqualität, sondern auch handfeste steuerliche Vorteile. In der Schweiz können Sie Hypothekarzinsen abziehen, Renovationen steuerlich geltend machen und mit energiesparenden Massnahmen gleich doppelt sparen – für die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Höchstwahrscheinlich wird jetzt der Eigenmietwert abgeschafft, dadurch verändert sich, wie Ihr Eigenheim besteuert wird und welche Abzüge Sie nutzen können. Viele fragen sich: „Lohnt sich Wohneigentum dann überhaupt noch?“ Die Antwort ist klar: Ja – wenn Sie wissen, wie Sie Ihre Möglichkeiten nutzen. Besonders im Thurgau gibt es Regelungen, die Sie kennen sollten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast senken, sich auf die geplanten Änderungen vorbereiten und das Beste aus Ihrem Wohneigentum herausholen. Klingt kompliziert? Keine Sorge. Wir machen das Thema einfach, verständlich und praxisnah – damit Sie Ihre Steuererklärung entspannt angehen können.

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Eigenmietwert ade? Was die Reform für Ihre Steuerlast bedeutet

Der Eigenmietwert – ein Begriff, der viele Wohneigentümer schon lange beschäftigt. Bisher mussten Sie diesen fiktiven Betrag, der den Mieteinnahmen entspricht, die Sie erzielen könnten, versteuern. Gleichzeitig konnten Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Doch das soll sich jetzt ändern: Der Eigenmietwert wird abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie? Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Haus mit einem Eigenmietwert von 15.000 CHF pro Jahr. Bisher wurde dieser Betrag zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet, wodurch sich Ihre Steuerlast erhöhte. Gleichzeitig konnten Sie aber Hypothekarzinsen von 8.000 CHF und Unterhaltskosten von 3.000 CHF abziehen. Unter dem Strich blieb ein steuerlicher „Gewinn“ von 4.000 CHF, den Sie versteuern mussten.

Nach der Reform fällt dieser Eigenmietwert komplett weg. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen 15.000 CHF mehr versteuern. Doch gleichzeitig könnten auch die Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entfallen. Wie stark Sie davon profitieren oder betroffen sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Es lohnt sich, die geplanten Änderungen genau zu prüfen – denn jeder Kanton kann sie unterschiedlich umsetzen.

Hypothekarzinsen clever nutzen: Ihre Steuersparmöglichkeiten heute und morgen

Hypothekarzinsen gehören zu den wichtigsten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer. Solange Ihre Hypothek besteht, können Sie die Zinszahlungen direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das reduziert Ihre Steuerlast oft erheblich – besonders in Kantonen wie Schaffhausen, Frauenfeld und Thurgau, wo die Steuersätze für Eigenheimbesitzer vergleichsweise hoch sein können.

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts könnte jedoch Auswirkungen auf diese Abzugsmöglichkeiten haben. Zukünftig könnte der Abzug der Hypothekarzinsen eingeschränkt oder sogar komplett gestrichen werden. Gerade für Immobilienbesitzer mit hohen Hypotheken stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, die Hypothek zu reduzieren oder aufrechtzuerhalten?

Ein Beispiel: Sie zahlen jährlich 10.000 CHF Hypothekarzinsen. Aktuell können Sie diesen Betrag vollständig abziehen, was Ihnen – je nach Einkommen und Steuersatz – mehrere tausend Franken an Steuern spart. Nach der Reform könnten nur noch Hypothekarzinsen abgezogen werden, die direkt mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen. Läuft Ihre Hypothek beispielsweise schon viele Jahre, könnten diese Abzüge entfallen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsstrategie rechtzeitig. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank, um herauszufinden, wie Sie Ihre Hypothek am besten anpassen. So können Sie die steuerlichen Vorteile noch optimal nutzen, bevor die Reform in Kraft tritt.

Unterhaltskosten und Renovationen: Ihre steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen

Ihr Eigenheim braucht Pflege – von Zeit zu Zeit fallen Arbeiten an, die den guten Zustand Ihres Hauses erhalten. Genau hier liegt eine steuerliche Chance: Unterhaltskosten, die den ursprünglichen Wert Ihrer Immobilie sichern, können Sie direkt in Ihrer Steuererklärung abziehen. Das macht Renovieren nicht nur für Ihr Zuhause, sondern auch für Ihr Portemonnaie lohnenswert.

Was fällt unter abzugsfähige Unterhaltskosten? Dazu gehören Reparaturen wie das Streichen der Wände, das Ersetzen einer defekten Heizungsanlage oder der Austausch alter Fenster. Diese Ausgaben gelten als werterhaltend und mindern Ihr steuerbares Einkommen. Anders sieht es bei wertvermehrenden Investitionen aus, wie dem Einbau eines Wintergartens – diese erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und sind steuerlich nicht abziehbar.

Ein Beispiel: Sie lassen das Dach Ihres Hauses reparieren und zahlen dafür 18.000 CHF. Da es sich um eine werterhaltende Massnahme handelt, können Sie die volle Summe in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Dokumentieren Sie alle Arbeiten genau. Aufbewahrte Rechnungen helfen Ihnen nicht nur bei der Steuererklärung, sondern können auch den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf Ihres Hauses reduzieren. Auch in Schaffhausen und Frauenfeld gibt es kantonale Unterschiede, die Ihre Abzugsmöglichkeiten beeinflussen können. Ein Blick in die regionalen Regelungen macht sich bezahlt.

Energieeffizient und steuerlich smart: Ihre Investitionen, die sich doppelt lohnen

Ein energieeffizientes Zuhause ist nicht nur gut für die Umwelt – es schont auch langfristig Ihren Geldbeutel. In der Schweiz können Sie mit gezielten Massnahmen sowohl Ihre Energiekosten senken als auch steuerlich profitieren. Besonders interessant: Viele Kantone bieten zusätzliche Förderprogramme für energieeffiziente Renovationen an.

Abzugsfähig sind unter anderem Investitionen wie der Einbau einer modernen Wärmepumpe oder die Dämmung der Gebäudehülle. Diese Massnahmen gelten als werterhaltend und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihren Energieverbrauch und machen Ihr Eigenheim nachhaltiger.

Ein Beispiel: Sie investieren 25.000 CHF in eine neue Wärmepumpe, die Ihre alte Ölheizung ersetzt. Die Kosten können Sie als Energiesparmassnahme abziehen und so Ihre Steuerlast mindern. Zusätzlich profitieren Sie von kantonalen Förderungen, die je nach Region einen erheblichen Teil der Kosten decken können. Diese Kombination aus Steuervorteilen und Fördergeldern macht solche Investitionen besonders attraktiv.

Planen Sie energiesparende Renovationen frühzeitig und informieren Sie sich über regionale Fördermöglichkeiten. In vielen Fällen müssen diese bereits vor Baubeginn beantragt werden.

Hier weiterlesen, wenn Sie mehr über nachhaltiges Bauen erfahren möchten: Nachhaltiges Bauen in der Schweiz: Umweltschutz und Wertsteigerung

Schaffhausen oder Frauenfeld – steuerliche Feinheiten, die Sie kennen sollten

Die Schweiz ist bekannt für ihre kantonalen Unterschiede bei Steuergesetzen, und das kann für Wohneigentümer von Vorteil sein – wenn man sie richtig nutzt. Besonders bei Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen gibt es Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren, die von Region zu Region variieren.

In Schaffhausen können Wohneigentümer zwischen einem Pauschalabzug für Unterhaltskosten und dem Abzug der tatsächlichen Ausgaben wählen. Bei älteren Immobilien liegt der Pauschalabzug bei 20 % des Eigenmietwerts, was oft eine einfache und attraktive Option darstellt. Die Entscheidung für den Abzug effektiver Kosten kann sinnvoller sein, wenn umfangreiche Renovationen anstehen und die tatsächlichen Ausgaben den Pauschalabzug übersteigen.

Ein Hausbesitzer in Schaffhausen mit einem Eigenmietwert von 30.000 CHF könnte beispielsweise 6.000 CHF pauschal abziehen, während tatsächliche Unterhaltskosten von 8.000 CHF für ihn steuerlich vorteilhafter wären. Auch für Hypothekarzinsen bleibt die Möglichkeit des vollständigen Abzugs vom steuerbaren Einkommen eine wichtige Grundlage, die viele Eigentümer nicht ausschöpfen.

Es lohnt sich, die individuellen steuerlichen Regelungen in Ihrer Region zu verstehen. Sorgfältiges Planen und ein Vergleich der Abzugsoptionen können erhebliche Ersparnisse bringen.

Klug planen, Steuern sparen – jetzt und in Zukunft

Die aktuelle Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts macht eines klar: Es lohnt sich, Ihre Steuerstrategie genau zu prüfen und rechtzeitig anzupassen.

Viele Abzüge und Förderungen sind zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Daher ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und Chancen zu nutzen, bevor sie verstreichen. Mit einer vorausschauenden Planung können Sie nicht nur Ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Wir wissen, dass Steuerfragen und kantonale Unterschiede manchmal komplex wirken. Genau deshalb stehen wir Ihnen zur Seite: Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region und einem weitreichenden Netzwerk an Experten unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihr Wohneigentum.

Kontaktieren Sie uns noch heute: Ob Steueroptimierung, Renovationsplanung oder Fördermöglichkeiten – wir helfen Ihnen gerne, das Beste aus Ihren Möglichkeiten herauszuholen.


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