Die Nebenkosten Ihrer Immobilie. Damit müssen Sie rechnen.

Juni 07, 2024

Welche Kosten gehören dazu, welche nicht?

Das eigene Haus – ein wahr gewordener Traum. Meist geht es im Zusammenhang mit Immobilien um den Kaufpreis und die passende Finanzierung, doch haben Sie auch die laufenden Nebenkosten auf dem Schirm?

Diese fallen oft mehr ins Gewicht als erwartet und beeinflussen Ihre finanzielle Planung langfristig. Es ist daher entscheidend, nicht nur einmalige, sondern ebenso regelmäßig wiederkehrende Kosten sorgfältig zu managen.

In diesem Artikel führen wir Sie durch die Welt der Nebenkosten. Sie erfahren, welche Ausgaben wirklich dazuzählen, welche Sie an Mieter weitergeben können und welche nicht. Zudem verraten wir Ihnen, wie Sie diese Kosten präzise berechnen und stellen Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, die Sie dabei beachten müssen.

Mit diesen Informationen ausgestattet, können Sie Ihre monatlichen Ausgaben effektiver planen und halten Ihre Finanzen sicher im Griff.

Welche Arten von Nebenkosten gibt es?

Nebenkosten sind wiederkehrende Ausgaben, die zusätzlich zum Kaufpreis oder zur Miete für Ihre Immobilie anfallen. Sie umfassen eine Vielzahl von Posten, die für den Betrieb, die Instandhaltung und die Nutzung Ihrer Immobilie notwendig sind. Typischerweise gehören dazu:

  • Heiz- und Wasserkosten: Diese variieren je nach Verbrauch und sind in der Regel die grössten Posten innerhalb der Nebenkosten.
  • Müllabfuhrgebühren: Gebühren für die Entsorgung Ihres Hausmülls.
  • Strassenreinigung und Grundsteuer: Kommunale Dienste, die das Wohnumfeld betreffen.
  • Hauswart und Allgemeinbeleuchtung: Kosten für die Pflege und Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Gebäudeversicherung: Versicherung gegen Schäden an der Bausubstanz Ihres Hauses.

Nebenkosten fallen allgemein in zwei Kategorien: umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten.
Umlagefähige Nebenkosten können Sie als Hausbesitzer auf Mieter umlegen – falls Sie Teile Ihrer Immobilie vermieten.

Dazu zählen unter anderem die Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hauswart. Diese Kosten müssen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden, um sie korrekt umlegen zu können.

Nicht umlagefähige Nebenkosten können nicht auf Mieter umgelegt werden. Dazu zählen Reparaturen, Abschreibungen oder Verwaltungskosten, die direkt mit dem Eigentum verbunden sind. Diese Kosten müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.

Die verschiedenen Nebenkostenarten im Detail

Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für Ihr Schweizer Haus ist es hilfreich, sich detailliert mit den einzelnen Kostenarten auseinanderzusetzen. Dies ermöglicht Ihnen nicht nur eine präzise Budgetplanung, sondern hilft auch, die Transparenz gegenüber Mietern zu wahren.

Heizkosten sind oft ein wesentlicher Bestandteil der Nebenkosten und werden in der Schweiz in der Regel nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Dies erfolgt über Messgeräte wie Wärmemengenzähler, die in jeder Wohneinheit installiert sind, oder durch eine verbrauchsabhängige Aufteilung, basierend auf der Wohnfläche und den Heizstunden. 

Der Gesamtbetrag für die Heizkosten umfasst die Kosten für Brennstoffe (z. B. Gas, Öl, Fernwärme), Betrieb und Wartung der Heizanlage sowie etwaige Reparaturen, die nicht den Investitionskosten zugeordnet werden können.

Wasserkosten werden ähnlich den Heizkosten auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet, der durch Wasserzähler in den Wohnungen erfasst wird.

Die Kosten für das Wasser setzen sich zusammen aus dem Preis für die Wasserversorgung und den Gebühren für die Wasserentsorgung, also dem Abwasser. In der Schweiz wird der Wasserpreis oft von den kommunalen Werken festgelegt und kann regional variieren.

Hausverwaltung und Instandhaltung sind all die Kosten, die für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gebäudes anfallen, einschliesslich der regelmäßigen Pflege der Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen. Instandhaltungskosten beinhalten kleinere Reparaturarbeiten und regelmäßige Wartungsarbeiten, die notwendig sind, um das Gebäude in einem guten Zustand zu halten.

Versicherungen, die zu den Nebenkosten zählen, können die Gebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung umfassen.

Regionale Besonderheiten in der Schweiz

In der Schweiz variieren die Nebenkosten von Region zu Region, je nach lokalen Gegebenheiten und kommunalen Vorschriften. So auch in der Region Thurgau, einem Kanton, der sowohl ländliche Gemeinden als auch städtische Gebiete umfasst.

Im Thurgau werden Wasser- und Abwasserkosten oft direkt durch die Gemeinden festgelegt und können stark variieren. In städtischen Gebieten wie Frauenfeld oder Kreuzlingen, wo die Infrastruktur moderner und dichter ist, könnten die Wasserkosten höher sein als in ländlicheren Gebieten. Das liegt daran, dass die umfassende städtische Wasserwirtschaft höhere Wartungs- und Betriebskosten erfordert.

In neueren Wohngebieten wird zunehmend mit erneuerbaren Energien geheizt. Das kann zu niedrigeren Heizkosten führen, insbesondere wenn Solaranlagen oder Wärmepumpen installiert sind. Die Investition in solche umweltfreundlichen Technologien wird häufig durch kantonale Subventionen unterstützt, was die Anfangsinvestition reduziert und langfristig zu Einsparungen führt.

Wie werden die Nebenkosten berechnet?

Die korrekte Berechnung der Nebenkosten für ein Haus ist essenziell, um böse Überraschungen zu vermeiden und ein realistisches Budget festzulegen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung Ihrer Nebenkosten, ergänzt durch Beispiele und Musterberechnungen.

Auflistung aller Nebenkostenarten: Beginnen Sie damit, alle möglichen Nebenkostenposten aufzulisten, die für Ihre Immobilie anfallen könnten. Dazu gehören in der Regel Heizkosten, Wasserkosten, Abfallentsorgung, Strassenreinigung und Grundsteuer, Hauswartkosten, Allgemeinbeleuchtung, Gebäudeversicherung und Hausverwaltung.

Erfassung des Verbrauchs: Sammeln Sie Daten zum Verbrauch, der für einige der Kosten relevant ist. Zum Beispiel sollten Sie die Zählerstände der Heizung und die Wasserzählerstände am Anfang und am Ende der Abrechnungsperiode notieren.

Einholen der aktuellen Preise: Recherchieren Sie die aktuellen Tarife für Energie, Wasser und andere Dienstleistungen. Diese Informationen erhalten Sie von lokalen Versorgern oder Ihrer Gemeinde.

Berechnung der individuellen Kosten: Berechnen Sie nun die Kosten, basierend auf Ihrem Verbrauch und den geltenden Tarifen. Zum Beispiel: Wenn Sie in einem Jahr 1.500 kWh für Heizung verbraucht haben und der Tarif beträgt, 0.08 CHF/kWh, dann wären Ihre Heizkosten 1.500 kWh x 0.08 CHF/kWh = 120 CHF.

Addition der fixen Kosten: Addieren Sie fixe Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und Hausverwaltungskosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen.

Erstellung der Gesamtnebenkostenübersicht: Fassen Sie alle Einzelberechnungen zusammen, um die gesamten Nebenkosten für das Jahr zu ermitteln. Diese Übersicht ist besonders wichtig, wenn Sie Teile des Hauses vermieten und diese Kosten anteilig auf die Mieter umlegen möchten.

Regelmässige Überprüfung und Anpassung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Nebenkostenberechnungen, besonders wenn sich Tarife ändern oder sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert. Dies hilft, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Rechtliche Aspekte der Nebenkosten in der Schweiz

Nebenkostenabrechnungen unterliegen spezifischen gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Abrechnung transparent und gerecht erfolgt. Diese Regelungen sind besonders relevant für Vermieter und Mieter, aber auch Eigentümer, die in Mehrfamilienhäusern leben, sollten die Regelungen kennen.

Das schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt im Mietrecht, dass Nebenkosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden dürfen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Zudem müssen die Nebenkosten klar und verständlich aufgeschlüsselt sein, damit Mieter die Möglichkeit haben, diese zu überprüfen.

Wie bereits erwähnt, unterscheidet das Schweizer Mietrecht zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkosten. Umlagefähig sind beispielsweise Kosten für Heizung, Wasser, Hauswartung und Allgemeinstrom. Nicht umlagefähige Kosten, wie Verwaltungskosten, Reparaturen oder Abschreibungen, müssen vom Vermieter getragen werden.

Vermieter sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zu erstellen und den Mietern zukommen zu lassen. Diese Abrechnung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgen; üblicherweise beträgt diese Frist ein Jahr.

Mieter haben das Recht, Einsprache gegen die Nebenkostenabrechnung zu erheben, wenn sie der Meinung sind, dass diese fehlerhaft ist oder Posten enthält, die nicht umlagefähig sind. Die Einsprache muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung erfolgen.

Um Konflikte zu vermeiden, wird empfohlen, alle Belege und Rechnungen, die zu den Nebenkosten gehören, sorgfältig aufzubewahren. Diese Transparenz hilft nicht nur bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern fördert auch das Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter.

Wie halten Sie es mit den Nebenkosten?

Die sorgfältige Planung und Überwachung Ihrer Nebenkosten sind entscheidend für eine erfolgreiche Verwaltung Ihres Hauses. Eine transparente und präzise Nebenkostenabrechnung schafft nicht nur Klarheit für Sie als Eigentümer, sondern auch für Ihre Mieter und fördert ein vertrauensvolles Mietverhältnis.

Zudem ist es ratsam, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten, da Änderungen in der Gesetzgebung direkte Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten als Immobilienbesitzer haben können. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Aktuelle Blogbeiträge

JETZT TERMIN BUCHEN

JETZT ANRUFEN

SCHREIBEN SIE UNS EIN EMAIL