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Reduzieren Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und lösen Sie Ihre Hypothek beim Hausverkauf sicher ab
Der Hausverkauf in der Schweiz ist schon ohne Hypothek ein komplexer Prozess. Wenn zusätzlich eine laufende Finanzierung besteht, wird es noch anspruchsvoller. Eigentümer müssen nicht nur den passenden Käufer finden, sondern gleichzeitig die bestehende Hypothek ablösen oder übertragen. Banken verlangen oft eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kredit vorzeitig beendet wird. Dazu kommt die Frage, wie hoch die Restschuld ist und ob der Verkaufserlös zur Deckung ausreicht.
Viele Eigentümer unterschätzen diese Hürden. Wer unvorbereitet verkauft, riskiert hohe Zusatzkosten oder langwierige Verhandlungen mit der Bank. Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Strategie lässt sich ein Hausverkauf trotz Hypothek jedoch erfolgreich und ohne böse Überraschungen umsetzen.
In der Schweiz wird fast jedes Haus mit einer Hypothek finanziert. Sie dient der Bank als Sicherheit und ist im Grundbuch eingetragen. Solange das Darlehen nicht zurückbezahlt ist, gilt die Immobilie als belastet. Erst wenn die Hypothek vollständig abgelöst ist, kann das Haus lastenfrei verkauft werden – was in der Praxis eher selten der Fall ist.
Trotzdem entscheiden sich viele Eigentümer schon vorher für einen Verkauf. Die Gründe sind vielfältig: ein neuer Job in einer anderen Stadt, eine Trennung oder schlicht, weil das Haus nach dem Auszug der Kinder nicht mehr zur Lebenssituation passt.
In solchen Fällen spielt die Bank eine zentrale Rolle. Sie hält nicht nur das Darlehen, sondern auch das Pfandrecht und muss deshalb jeder Lösung zustimmen. Erst wenn klar ist, wie mit der laufenden Hypothek umgegangen wird, gibt sie den Weg für den Verkauf frei.
Ebenfalls unverzichtbar ist der Notar. Er sorgt dafür, dass die Eigentumsübertragung im Grundbuch korrekt eingetragen wird und das Pfandrecht der Bank angepasst oder gelöscht wird. Erst wenn dieser Schritt erledigt ist, gehört das Haus auch rechtlich dem neuen Eigentümer.
Steht ein Verkauf an, haben Eigentümer grundsätzlich drei Möglichkeiten, mit der laufenden Hypothek umzugehen.
Die erste Option ist die Ablösung. Dabei wird die Restschuld bei der Bank zurückbezahlt. Der Vorteil: Die Immobilie wird lastenfrei und kann unkompliziert an den Käufer übergehen. Der Nachteil: Je nach Vertragsbedingungen kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die Hypothek noch mehrere Jahre läuft. Diese Kosten können erheblich sein und sollten frühzeitig berechnet werden.
Die zweite Möglichkeit ist die Übertragung der Hypothek auf den Käufer. Hier bleibt das Darlehen bestehen, der Schuldner wechselt jedoch. Das ist besonders interessant, wenn die bestehenden Zinsen deutlich günstiger sind als neue Angebote am Markt. Für den Käufer kann das eine erhebliche Ersparnis bedeuten, für den Verkäufer die Vermeidung hoher Zusatzkosten. Damit das klappt, muss die Bank den Käufer prüfen und akzeptieren.
Die dritte Option ist eine Anpassung der Finanzierung. Eigentümer können die Hypothek zum Beispiel in ein flexibleres Modell umwandeln, das besser zur geplanten Verkaufszeit passt. Beliebt ist die Umstellung auf eine variable Hypothek, die keine feste Laufzeit hat. Damit lassen sich einige Monate überbrücken, bis der Verkauf tatsächlich abgeschlossen ist. Oft sind die Zinsen dabei höher, dafür bleibt man beweglich und verhindert, an einen langfristigen Vertrag gebunden zu sein.
Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, der Vertragslaufzeit, der Zinssituation und den Plänen des Käufers ab.
Welche Kosten durch den Verkauf noch auf Sie zukommen können, erfahren Sie hier: Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und mehr – Kosten beim Hausverkauf.
Wer seine Hypothek vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlt, muss in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Der Grund ist simpel: Die Bank rechnet mit den vereinbarten Zinsen über die gesamte Laufzeit. Kündigt der Kunde früher, entgehen ihr diese Einnahmen. Um den Verlust auszugleichen, verlangt sie eine Entschädigung.
Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die Restlaufzeit, der vereinbarte Zinssatz und das aktuelle Zinsniveau. Je länger der Vertrag noch läuft und je grösser die Differenz zwischen altem und neuem Zins ist, desto teurer wird es.
Eine Festhypothek mit fünf Jahren Restlaufzeit kann schnell mehrere zehntausend Franken an Kosten verursachen, wenn die Marktzinsen stark gefallen sind. Wer beispielsweise eine Hypothek zu 2,5 Prozent abgeschlossen hat und sie heute bei einem Marktzins von 1,3 Prozent vorzeitig kündigt, muss mit einer hohen Ausgleichszahlung rechnen, da der Bank diese Zinsdifferenz entgeht.
Für Eigentümer bedeutet das: Ohne genaue Prüfung der Vertragsbedingungen ist es kaum möglich, die tatsächliche Belastung einzuschätzen. Deshalb lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Einige Banken zeigen sich kulant, wenn gleichzeitig eine neue Immobilie beim selben Institut finanziert wird.
Auch Teilrückzahlungen oder eine Hypothekenübernahme durch den Käufer können helfen, die Entschädigung zu vermeiden oder zumindest spürbar zu reduzieren. Wer hier frühzeitig mit der Bank das Gespräch sucht, verschafft sich Spielraum und vermeidet unangenehme Überraschungen.
Die Restschuld ist der Betrag, der am Ende noch bei der Bank offen ist. Sie entscheidet wesentlich darüber, wie viel vom Verkaufserlös am Ende tatsächlich beim Eigentümer ankommt.
Liegt der Verkaufspreis über der Restschuld, ist die Situation einfach: Mit dem Erlös wird zuerst die Bank bedient, der verbleibende Betrag geht an den Verkäufer. Schwieriger wird es, wenn die Restschuld höher ist als der erzielte Verkaufspreis. In diesem Fall reicht der Erlös nicht aus, um die Hypothek vollständig zurückzuzahlen. Es entsteht eine Finanzierungslücke, die der Eigentümer zusätzlich ausgleichen muss.
Für Betroffene gibt es verschiedene Strategien. Eine Möglichkeit ist die Nachfinanzierung, also ein ergänzender Kredit, mit dem die Lücke geschlossen wird. Manche Banken bieten auch an, die Restschuld auf eine neue Immobilie zu übertragen, wenn unmittelbar ein weiterer Kauf geplant ist.
Ein Beispiel verdeutlicht die Zahlen: Angenommen, eine Familie verkauft ihr Haus in Frauenfeld für 900’000 Franken. Die Restschuld bei der Bank beträgt 850’000 Franken. Nach Abzug der Hypothek bleiben 50’000 Franken, mit denen sich zum Beispiel Umzugskosten oder eine neue Wohnung finanzieren lassen. Verkauft dieselbe Familie das Haus jedoch nur für 800’000 Franken, fehlt ein Betrag von 50’000 Franken, den sie aus eigenen Mitteln aufbringen muss.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine realistische Immobilienbewertung ist. Wer den Marktwert korrekt einschätzen lässt, minimiert das Risiko, dass die Restschuld den Verkaufserlös übersteigt.
Ein erfolgreicher Hausverkauf beginnt mit einer realistischen Einschätzung des Marktwerts. Wer zu hoch ansetzt, schreckt Interessenten ab, wer zu tief kalkuliert, verliert bares Geld. Eine professionelle Bewertung oder die Einschätzung eines erfahrenen Maklers sorgt für Klarheit.
Noch wichtiger: Ein guter Makler versteht es, die Immobilie nicht nur ins rechte Licht zu rücken, sondern auch die Gespräche mit Banken vorzubereiten und potenziellen Käufern die Übernahme einer Hypothek als Vorteil zu präsentieren.
Trotz laufender Finanzierung ist ein Verkauf gut machbar, wenn die richtigen Fragen von Anfang an geklärt sind. Wie hoch ist die Restschuld? Welche Lösungen akzeptiert die Bank? Und welcher Verkaufspreis lässt sich tatsächlich erzielen?
Pauschale Antworten gibt es keine – für manche ist die Ablösung der Hypothek der direkte Weg, für andere die Übertragung auf den Käufer. Manchmal bietet sich auch eine flexible Zwischenlösung an, um Zeit und Spielraum zu gewinnen. Entscheidend ist, dass die Strategie zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Genau hier unterstützen wir Sie. Seit über 20 Jahren begleiten wir Hausverkäufe im Thurgau und kennen die Stolpersteine, die Eigentümer in dieser Phase erwarten. Ob in Schaffhausen oder Frauenfeld: Wir wissen, welche Details den Unterschied machen, und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Wenn Sie Unterstützung wünschen, schreiben Sie uns einfach. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt – damit Ihr Hausverkauf trotz Hypothek nicht zur Belastung wird, sondern der Beginn eines entspannten Neuanfangs.
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