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Alles, was Sie über Pflichtteil und Schenkungssteuer wissen müssen
Sie haben ein Haus im Thurgau geerbt – und stehen nun vor wichtigen Entscheidungen? Neben emotionalen Aspekten bringt eine Erbschaft vor allem rechtliche und steuerliche Fragen mit sich. Dafür ist es entscheidend, das Schweizer Erbrecht zu verstehen und Klarheit über die nächsten Schritte zu gewinnen.
Ein geerbtes Haus kann eine wertvolle Chance sein – etwa zur Eigennutzung, als Kapitalanlage oder für die Weitergabe innerhalb der Familie. Gleichzeitig kann es zur Belastung werden, wenn Fristen versäumt oder steuerliche Pflichten übersehen werden. Besonders das Pflichtteilsrecht in der Schweiz und die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer führen oft zu Unsicherheiten.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtlich abgesichert und steuerlich vorteilhaft handeln. Sie erfahren, welche Rolle ein Testament spielt, wann eine Schenkung sinnvoll sein kann und wie Sie typische Fallstricke vermeiden.
Bevor Sie über den Verkauf, die Schenkung oder die eigene Nutzung eines geerbten Hauses entscheiden, müssen Sie den Nachlass rechtlich korrekt klären. Dieser Schritt bildet die Grundlage für alle weiteren Massnahmen.
Liegt ein Testament vor, vereinfacht dies die Abwicklung. Ist keines vorhanden, greifen die gesetzlichen Regelungen – inklusive Pflichtteil, der bestimmten Angehörigen zusteht. In beiden Fällen benötigen Sie ein offizielles Dokument, das Sie als Erben ausweist. Das kann ein Erbschein sein oder das erwähnte Testament. Letzteres sollte in der Schweiz idealerweise notariell erstellt sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Ein Notar sorgt dafür, dass die Erbfolge korrekt festgestellt wird und begleitet Sie bei der geordneten Nachlassabwicklung. Wichtig ist auch, dass Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit haben. Dazu gehören etwa die Todesbescheinigung, das Testament oder ein Erbvertrag, ein aktueller Grundbuchauszug zur geerbten Immobilie, sowie Ihre persönlichen Ausweise und – falls vorhanden – die Kontaktinformationen weiterer Erben.
In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Kantonen erhoben. Das führt zu erheblichen Unterschieden in der steuerlichen Belastung – je nachdem, wo sich die Immobilie befindet und wer erbt. Für Erben kann dies zunächst unübersichtlich wirken, weshalb sich ein genauer Blick auf die kantonalen Regelungen lohnt.
Im Kanton Thurgau sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) von der Erbschaftssteuer befreit. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen gelten Steuersätze zwischen 2 % und 28 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses.
Auch im Kanton Zürich, zu dem Winterthur gehört, zahlen Ehepartner und direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Für andere Erben, wie Geschwister oder Freunde, fallen progressive Steuersätze an – etwa zwischen 6 % und 36 %, wobei Freibeträge (z. B. 20.000 CHF für Geschwister) berücksichtigt werden. Wer als entfernter Verwandter oder nicht verwandte Person erbt, sollte die steuerlichen Folgen genau prüfen. In Frauenfeld beispielsweise gelten die Regelungen des Kantons Thurgau.
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie noch nicht kennen, erfahren Sie hier alles Wissenswerte: Immobilienbewertung in der Schweiz: Was beeinflusst den Preis Ihres Hauses?
Grundsätzlich gilt: Die Erbschaftssteuer für Immobilien wird im Kanton erhoben, wo sich die Liegenschaft befindet – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Erben Sie ein Haus in Winterthur, unterliegt es den dortigen Steuervorschriften.
Die Schenkungssteuer wird ebenfalls kantonal geregelt und ähnelt oft der Erbschaftssteuer. In vielen Kantonen gelten die gleichen Befreiungen (z. B. für Ehepartner und Kinder) und Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Luzern, der keine Schenkungssteuer erhebt. Schenkungen zu Lebzeiten können steuerlich vorteilhaft sein, besonders bei grösseren Immobilienwerten.
Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung lassen sich Steuerlasten spürbar reduzieren – und oft auch unangenehme Überraschungen vermeiden. Wer frühzeitig handelt, kann zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten die geltenden Freibeträge optimal ausschöpfen.
Wichtig ist zudem, die kantonalen Unterschiede bei der Besteuerung zu kennen und in die Planung einzubeziehen. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Sie hilft nicht nur, Fallstricke zu vermeiden, sondern zeigt auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Das Schweizer Erbrecht sieht vor, dass bestimmte Angehörige selbst dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, wenn sie im Testament übergangen oder benachteiligt wurden. Dieser gesetzlich geschützte Anteil wird Pflichtteil genannt – und spielt gerade bei der Vererbung von Immobilien eine zentrale Rolle.
Seit der Erbrechtsrevision, die Anfang 2023 in Kraft trat, gelten in der Schweiz neue Regeln: Der Pflichtteil von Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt. Eltern haben seither keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Ehepartner und eingetragene Partner behalten ihren Anspruch auf die Hälfte. Diese Anpassungen geben Erblassern mehr Spielraum, über ihr Vermögen frei zu verfügen – erhöhen aber gleichzeitig das Risiko für Konflikte unter den Erben.
Die Pflichtteile werden aus dem gesamten Nachlass berechnet – also auch unter Einbezug des Wertes einer Immobilie. Wenn Sie also ein Haus erben und mit weiteren Personen teilen müssen, kann es vorkommen, dass der Verkauf notwendig wird, um die Pflichtteile auszahlen zu können. Besonders häufig entstehen solche Situationen bei unverheirateten Lebensgemeinschaften oder in Patchwork-Familien.
Unklarheiten entstehen auch, wenn Schenkungen zu Lebzeiten gemacht wurden. Diese müssen beim Pflichtteilsanspruch oft berücksichtigt werden – vor allem, wenn sie nicht mehr als üblich gelten oder keinen klaren Zweck erfüllten. Streit entsteht häufig, wenn solche Zuwendungen als ungerecht empfunden oder nicht dokumentiert wurden.
In Städten wie Winterthur oder Frauenfeld – und generell im Kanton Thurgau – gelten dieselben bundesrechtlichen Regeln zum Pflichtteil wie im restlichen Land. Es lohnt sich dennoch, lokale Fachpersonen beizuziehen, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind oder bereits Spannungen bestehen. Ein Notar oder Anwalt kann helfen, den Nachlass gerecht zu verteilen und Konflikte zu vermeiden, bevor sie vor Gericht landen.
Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln und Unsicherheiten unter den Erben zu vermeiden. In der Schweiz stehen Ihnen dafür verschiedene Formen zur Verfügung, darunter das eigenhändige und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein öffentliches Testament wird gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson erstellt und von zwei Zeugen beurkundet.
Ein Notar sorgt nicht nur dafür, dass Ihr Testament rechtlich korrekt formuliert ist, sondern auch dafür, dass es sicher aufbewahrt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall reibungslos umgesetzt werden kann. Er kann ausserdem auf kantonale Besonderheiten hinweisen und Sie umfassend beraten – insbesondere, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind oder mehrere Erben involviert sind.
Neben der testamentarischen Regelung kann auch eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Schenkungen zu Lebzeiten bieten in vielen Kantonen steuerliche Vorteile – besonders für Ehepartner und direkte Nachkommen, die häufig von der Schenkungssteuer befreit sind. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Kanton, weshalb eine professionelle Beratung unbedingt empfohlen wird. Ein Testament kann zusätzlich helfen, solche Übertragungen klar zu dokumentieren und spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Ein geerbtes Haus ist mehr als nur ein Vermögenswert. Es ist oft ein Ort voller Erinnerungen, mit persönlicher Geschichte – und gleichzeitig Ausgangspunkt für weitreichende Entscheidungen. Soll das Haus verkauft werden, in der Familie bleiben oder selbst genutzt werden? Solche Fragen verdienen nicht nur Zeit, sondern auch eine gute Planung.
Wichtig ist, die nächsten Schritte mit Klarheit und Struktur anzugehen. Klären Sie den Nachlass vollständig, prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen und holen Sie sich, wenn nötig, fachliche Unterstützung.
Ob es um Pflichtteile, die Schweiz Erbschaftssteuer oder eine mögliche Schenkung geht – mit einer fundierten Beratung vermeiden Sie Unsicherheiten und schaffen die Basis für eine sinnvolle Entscheidung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen: Wir begleiten Immobilienerben seit über 20 Jahren mit Fachwissen, Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Schreiben Sie uns einfach – wir stehen immer an Ihrer Seite.
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