Blog Category: Finanzen

Immobilien kaufen mit Köpfchen: Ihr Leitfaden für den Thurgau

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Wie Sie erkennen, ob ein Haus seinen Wert hält – und was eine gute Investition ausmacht

Ein Eigenheim im Thurgau kann eine solide und zukunftssichere Investition sein – vorausgesetzt, die Immobilie behält ihren Wert, oder steigert ihn sogar. Doch woran erkennen Sie, ob ein Haus tatsächlich wertstabil ist?

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es dabei ankommt. Wir zeigen, welche Faktoren, den Immobilienwert beeinflussen – verständlich, praxisnah und auf die Besonderheiten des Thurgauer Markts abgestimmt. 

Ob Sie das Haus selbst bewohnen oder als Anlageobjekt kaufen möchten: Hier finden Sie konkrete Tipps zur Einschätzung von Lage, Substanz, rechtlicher Sicherheit und Marktentwicklung. Praxisbeispiele aus der Region und aktuelle Zahlen helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Haus kaufen mit Blick auf die Lage: So erkennen Sie wertvolle Immobilien

Die Regel „Lage, Lage, Lage“ gilt auch – und besonders – in der Schweiz. Wer eine Immobilie kauft, entscheidet sich immer auch für den Standort. Dabei lohnt sich der Blick auf zwei Ebenen: die Region (Makrolage) und das unmittelbare Wohnumfeld (Mikrolage). Nur wenn beides überzeugt, sichern Sie sich langfristigen Werterhalt und Entwicklungspotenzial.

Die Makrolage beschreibt die Gemeinde und ihre Einbettung in die Region. Besonders attraktiv sind Orte mit wirtschaftlicher Perspektive, stabiler Infrastruktur, guter Anbindung an Städte wie Zürich, Winterthur oder St. Gallen – und einer wachsenden Bevölkerung.

Genau diese Merkmale zeichnen viele Gemeinden im Thurgau, etwa Frauenfeld, Kreuzlingen oder die Seegemeinden am Bodensee aus. Ihre Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich und die vergleichsweise moderaten Preise machen sie für Pendler wie Familien interessant. Abgelegene Dörfer mit schlechter Erreichbarkeit und wenigen Entwicklungschancen verlieren dagegen an Nachfrage – und damit an Wert.

Die Mikrolage betrifft das direkte Wohnumfeld. Wie ruhig liegt die Strasse? Sind Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar? Wie wirkt das Quartier – gepflegt, lebendig, sicher? Auch Faktoren wie Grünflächen, Sonneneinstrahlung und Fernsicht spielen eine Rolle.

Machen Sie sich selbst ein Bild: Spazieren Sie morgens und abends durch die Umgebung, achten Sie auf Geräusche, Gerüche und das allgemeine Gefühl. Wenn Sie sich dort sofort wohlfühlen, ist das ein gutes Zeichen.

Wertstabile Immobilien finden Sie dort, wo Menschen gerne leben. Der Kanton Thurgau verzeichnet seit Jahren ein konstantes Bevölkerungswachstum – ein klares Signal für solide Nachfrage. Vor allem Gemeinden mit vielen Familien, attraktiven Schulen und guter Infrastruktur entwickeln sich stabil. Prüfen Sie deshalb auch die Altersstruktur und Bevölkerungsstatistiken der Gemeinde. Steigende Zahlen sprechen für Potenzial – sinkende eher für Zurückhaltung.

Der Zustand entscheidet: Wann sich eine Immobilie als Investition auszahlt

Neben der Lage spielt der bauliche Zustand eine entscheidende Rolle für die Wertstabilität einer Immobilie. Ein Haus mit massiver Bauweise, gutem Dach, trockenen Wänden und intakter Haustechnik bleibt langfristig attraktiv – besonders dann, wenn Eigentümer es laufend instandgehalten haben. Wer etwa regelmässig Fenster, Heizung, Fassade oder Leitungen erneuert, verhindert Sanierungsstau und erhält den Wert.

Besonders wichtig ist heute die Energieeffizienz. Sie entscheidet nicht nur über die laufenden Nebenkosten, sondern zunehmend auch über den Marktwert – und darüber, wie leicht sich das Haus verkaufen oder finanzieren lässt.

Ein Beispiel: Ein schlecht gedämmtes Haus aus den 1980er-Jahren mit Ölheizung und Einfachverglasung verbraucht schnell 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Bei 150 m² Wohnfläche entspricht das 3’000 Litern Öl – aktuell rund CHF 0.95 pro Liter. Die jährlichen Heizkosten betragen also rund CHF 2’850. Dazu kommen noch Strom und Wasser.

Ein modernisiertes Haus mit guter Dämmung, Wärmepumpe und Photovoltaikanlage schafft denselben Wohnkomfort mit weniger als der Hälfte der Energie. Die Heizkosten liegen dann oft unter CHF 1’200 im Jahr – bei gleichzeitig höherem Wohnwert, besserem Raumklima und geringerer Abhängigkeit von Energiepreisen. Das spart nicht nur laufend Geld, sondern verbessert auch die Einstufung im Energieausweis.

Der sogenannte GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) zeigt, wie energieeffizient ein Haus wirklich ist – von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient). Käufer, Banken und Förderstellen achten zunehmend auf diese Bewertung. Ein Haus mit Klasse A oder B lässt sich meist einfacher verkaufen, besser finanzieren und günstiger versichern.

Sie haben Fragen zum Thema Finanzierung? Alle Antworten finden Sie hier: Finanzierung des Eigenheims im Thurgau: Ihre Optionen im Überblick.

Immobilien kaufen ohne Risiko: Was Sie rechtlich beachten sollten

Wertstabile Immobilien haben eine rechtlich klare Ausgangslage. Das bedeutet: Es gibt keine offenen Fragen oder Unsicherheiten, die später teuer oder kompliziert werden könnten. Bevor Sie ein Haus kaufen, sollten Sie deshalb genau prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Zunächst ist wichtig, ob das Grundstück in einer regulären Wohnzone liegt. In der Wohnzone dürfen Sie dauerhaft wohnen, meist sind auch Umbauten oder Erweiterungen möglich. Steht das Haus aber in einer Landwirtschaftszone oder einer Spezialzone, kann es sein, dass gar nicht dauerhaft gewohnt werden darf oder dass strenge Einschränkungen für Umbauten gelten. Solche Lagen sind meist weniger gefragt – und damit auch weniger wertstabil.

Ein weiterer Punkt ist das Eigentumsverhältnis. Besonders in der Schweiz gibt es neben dem Volleigentum auch sogenannte Baurechtsobjekte. Das bedeutet: Das Gebäude gehört Ihnen, aber der Boden darunter nicht. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Baurechtszins.

Solche Objekte sind zwar oft günstiger in der Anschaffung, verlieren aber mit ablaufendem Baurechtsvertrag an Wert. Wenn der Vertrag nur noch wenige Jahre läuft oder unsichere Verlängerungsbedingungen hat, kann das den Wiederverkauf erschweren.

Auch Einträge im Grundbuch können eine Rolle spielen. Vielleicht gibt es sogenannte Dienstbarkeiten, also Rechte, die andere Personen auf Ihrem Grundstück haben. Ein typisches Beispiel ist ein Wegrecht: Ein Nachbar darf Ihr Grundstück überqueren, um zu seinem Haus zu gelangen. Solche Einträge sind nicht unbedingt problematisch, sollten aber bekannt sein – vor allem, wenn sie den Garten, die Zufahrt oder geplante Umbauten betreffen.

Kritisch wird es bei Altlasten, also wenn etwa früher eine Werkstatt oder eine Tankstelle auf dem Grundstück stand. In solchen Fällen kann es sein, dass der Boden verunreinigt ist und eine teure Sanierung nötig wird. Der Kanton führt dazu ein Altlastenverzeichnis, das eingesehen werden kann.

Ebenfalls wichtig: Wurden alle Umbauten korrekt bewilligt? Ein Anbau ohne Baubewilligung kann später zu Problemen führen – etwa, wenn die Gemeinde einen Rückbau fordert oder die Bank wegen fehlender Legalität nicht finanziert. Das kann auch den Wiederverkauf erschweren.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf geplante Veränderungen in der Umgebung. Ein schönes Haus mit Blick ins Grüne verliert an Wert, wenn auf der Wiese gegenüber bald ein grosser Wohnblock entsteht. Viele Gemeinden veröffentlichen Informationen zu laufenden oder geplanten Projekten – etwa im Richtplan oder Baugesuchverzeichnis.

Zusätzlich gibt es einige nationale Regeln, die für den Immobilienmarkt relevant sind. So begrenzt die sogenannte Lex Weber in touristischen Gemeinden den Anteil an Zweitwohnungen auf maximal 20 Prozent. Wer ein Ferienhaus kaufen möchte, sollte also genau prüfen, ob das in der Gemeinde überhaupt noch erlaubt ist.

Immobilienpreise im Thurgau: Gute Gründe, jetzt ein Haus zu kaufen

Der Immobilienmarkt im Thurgau hat sich in den letzten Jahren solide entwickelt – und das ganz ohne die überhitzten Preissprünge, wie man sie aus städtischen Zentren kennt. Derzeit liegt der Medianpreis für Einfamilienhäuser bei etwa CHF 1.228.500. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt rund CHF 7.226.

Damit ist der Thurgau im Vergleich zu Regionen wie Zürich, wo ähnliche Objekte schnell über vier Millionen Franken kosten können, deutlich günstiger.

Im Jahr 2024 verzeichneten die Preise einen moderaten Anstieg von 1,2 Prozent. Für 2025 rechnen Marktbeobachter mit einem Wachstum von rund 3 Prozent. Das zeigt: Der Markt bleibt in Bewegung – aber auf gesunder Grundlage.

Der Thurgau gilt daher als verlässlicher Standort mit Entwicklungspotenzial. Wer hier investiert, setzt nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf Stabilität und Substanz. Genau das macht den Kanton interessant – besonders in wirtschaftlich unruhigen Zeiten.

Mehr als eine Investition: Finden Sie das Zuhause, das zu Ihnen passt

Eine Immobilie ist nicht nur eine Investition, die sich rechnen soll. Sie ist auch Ihr Zuhause. Ein Ort, an dem Sie ankommen, aufatmen und sich rundum wohlfühlen möchten.

Deshalb zählt nicht nur, was auf dem Papier gut aussieht – sondern auch, was sich richtig anfühlt. Vielleicht erfüllt ein Haus alle objektiven Kriterien, aber etwas stimmt für Sie nicht – hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, beginnt die eigentliche Arbeit: prüfen, vergleichen, bewerten. Die wichtigsten Informationen dafür haben Sie jetzt an der Hand. Und wenn Sie auf dem Weg dorthin Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne.

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region unterstützen wir Sie, die richtige Entscheidung zu treffen – schreiben Sie uns einfach


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Kosten sparen mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage

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Heizen Sie nachhaltig, erzeugen Sie Ihren eigenen Strom und sichern Sie sich Fördergelder im Thurgau.

Wenn Sie bereits ein Eigenheim im Thurgau besitzen – oder mit dem Gedanken spielen, eines zu bauen – haben Sie sich vermutlich schon mit steigenden Energiepreisen, neuen Vorschriften und dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit vom Stromnetz beschäftigt. Doch welche Investitionen lohnen sich wirklich? Was bringt langfristig Einsparungen – und was ist gesetzlich überhaupt vorgeschrieben?

Dieser Blogbeitrag führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Möglichkeiten, Ihr Haus energieeffizienter, nachhaltiger und zukunftssicher zu machen. Sie erfahren, welche Fördergelder Sie nutzen können, was bei einem Neubau zwingend nötig ist und mit welchen Investitionen Sie heute sparen und morgen profitieren. Ob Sie gross planen oder klein anfangen möchten – hier finden Sie fundierte Informationen, konkrete Rechenbeispiele und praktische Tipps für Ihr Zuhause im Thurgau.

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Förderung von Nachhaltigkeit: Was der Thurgau vorgibt

Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden. Mit der Energiestrategie 2050 nimmt sie dabei besonders Gebäude in die Pflicht. Im Thurgau setzen die Behörden klare Signale: Wer eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, muss auf erneuerbare Energie umstellen.

Elektroheizungen dürfen Sie nur noch bis 2035 betreiben. Und wenn Sie neu bauen, kommen Sie an der Solarpflicht nicht vorbei – pro Quadratmeter Nutzfläche müssen Sie mindestens zehn Watt Photovoltaikleistung auf dem Dach installieren. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern ergibt das eine Anlage mit rund 1’600 Watt, also 1.6 Kilowatt. Das ist ein eher bescheidener Einstieg. Viele Bauherren entscheiden sich deshalb bewusst dafür, das Potenzial ihres Dachs voll auszuschöpfen und eine grössere Anlage zu installieren.

Damit decken sie nicht nur den Grundbedarf im Haushalt, sondern betreiben auch die Wärmepumpe effizienter oder laden ihr Elektroauto direkt mit eigenem Solarstrom. Die gesetzliche Vorgabe bildet lediglich das Fundament – wer vorausschauend plant, nutzt diese Pflicht als Chance zur energetischen Unabhängigkeit.

Damit sich Ihre Investition auch finanziell lohnt, unterstützt Sie der Bund mit Förderprogrammen für Sanierungen und moderne Heizsysteme. Im Thurgau profitieren Sie darüber hinaus von kantonalen Beiträgen – zum Beispiel für Wärmepumpen, Photovoltaik oder Dämmmassnahmen.

Und das Beste: Sie dürfen sämtliche Sanierungskosten zu 100 Prozent von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Wenn Sie heute investieren, senken Sie morgen nicht nur Ihren Energieverbrauch, sondern auch Ihre Steuerlast.

Nehmen wir an, Sie investieren 40’000 Franken in eine neue Wärmepumpe und zusätzliche Dämmung. Diese Summe dürfen Sie vollständig als Unterhaltskosten abziehen. Liegt Ihr Steuersatz bei 20 Prozent, sparen Sie rund 8’000 Franken an Steuern. So reduzieren Sie Ihre effektiven Kosten spürbar – und profitieren doppelt: energetisch und finanziell.

Wärmepumpen: Effizient heizen ohne Öl und Gas

Wärmepumpen funktionieren nach einem einfachen physikalischen Prinzip: Sie entziehen der Umgebung – also der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser – Wärme, auch wenn es draussen kalt ist. Diese Umweltwärme wird in einem geschlossenen Kreislauf mithilfe eines Kältemittels aufgenommen. Das Kältemittel verdampft bereits bei niedrigen Temperaturen. 

Ein elektrischer Kompressor verdichtet diesen Dampf, wodurch die Temperatur steigt. Die so erzeugte Wärme wird an das Heizsystem im Haus abgegeben – etwa an eine Bodenheizung oder Heizkörper. Danach kühlt das Kältemittel wieder ab, verflüssigt sich und der Kreislauf beginnt von vorn.

Damit dieser Prozess funktioniert, benötigt die Wärmepumpe Strom. Der Energieaufwand ist aber vergleichsweise gering. Aus einer Kilowattstunde Strom gewinnt die Wärmepumpe im Schnitt drei bis vier Kilowattstunden Heizenergie. Das bedeutet: Sie erhalten deutlich mehr Wärme, als Sie an Strom einsetzen. So senken Sie Ihren Energieverbrauch spürbar.

Wenn Sie ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Thurgau besitzen, benötigen Sie jährlich rund 20’000 Kilowattstunden Heizenergie. Mit einer modernen Wärmepumpe liegt Ihr Stromverbrauch dafür bei etwa 5’700 Kilowattstunden. Bei einem Strompreis von 25 Rappen pro Kilowattstunde ergeben sich rund 1’425 Franken an jährlichen Kosten. Eine Ölheizung verursacht für dieselbe Menge an Wärme etwa 1’900 Franken – die Differenz spüren Sie deutlich in Ihrem Portemonnaie.

Die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe hängen vom System ab. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind meist günstiger, Erdwärmesonden benötigen Bohrungen und sind aufwändiger in der Installation. Insgesamt bewegen sich die Kosten zwischen 20’000 und 50’000 Franken. Doch mit den Förderbeiträgen von Bund und Kanton sowie dem vollständigen Steuerabzug der Investition sinken die effektiven Ausgaben spürbar.

Besonders effizient arbeitet eine Wärmepumpe in einem gut gedämmten Haus mit Flächenheizung, etwa einer Bodenheizung. So können Sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen effizient und angenehm heizen. Wenn Sie eine ältere Immobilie besitzen, lohnt es sich, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern – vor allem Fenster, Dach und Kellerdecke. So schaffen Sie die idealen Voraussetzungen, um das volle Potenzial einer Wärmepumpe auszuschöpfen.

Solarthermie: Warmwasser durch Sonnenkraft

Solarthermie nutzt die Kraft der Sonne, um Wasser zu erwärmen. Auf dem Dach installierte Kollektoren fangen die Sonnenstrahlung ein und übertragen die Wärme auf einen Flüssigkeitskreislauf. Diese Wärme gelangt über einen Wärmetauscher in den Boiler und sorgt dort für warmes Wasser – ganz ohne Strom oder fossile Energie.

Diese Technik gibt es schon seit Jahrzehnten, wird aber im Vergleich zur Photovoltaik oft übersehen. Dabei kann sie sich durchaus lohnen: In den Sommermonaten decken Sie den Warmwasserbedarf fast vollständig, übers Jahr gesehen sind es rund 60 Prozent. Das spart Heizenergie und senkt Ihre Kosten.

Die Anschaffung kostet zwischen 8’000 und 12’000 Franken. Mit Fördergeldern und dem steuerlichen Abzug wird die Investition deutlich attraktiver. Die jährliche Ersparnis liegt bei etwa 150 Franken. Besonders sinnvoll ist Solarthermie, wenn Sie genug Dachfläche haben und sie mit einer Photovoltaikanlage kombinieren möchten.

Falls Sie Ihre laufenden Kosten weiter senken wollen, finden Sie hier wertvolle Tipps: Energiesparen mit Ihrer Immobilie: Praktische Tipps für Schweizer Haushalte

Nachhaltigkeit durch kleine Massnahmen

Nicht jede energetische Verbesserung braucht eine Grossbaustelle. Auch mit kleinen Massnahmen senken Sie Ihren Energieverbrauch deutlich – oft mit überschaubarem Aufwand und kurzer Amortisationszeit.

Ein gutes Beispiel ist die Beleuchtung. Wenn Sie in Ihrem Haus noch Halogenlampen oder Glühbirnen nutzen, lohnt sich der Umstieg auf LED-Technologie sofort. LEDs verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom. Tauschen Sie beispielsweise zehn Halogenspots mit je 35 Watt gegen gleichhelle LEDs mit je 4 Watt aus, sparen Sie im Jahr rund 650 Kilowattstunden Strom. Bei einem Strompreis von 25 Rappen pro Kilowattstunde ergibt das eine Ersparnis von etwa 160 Franken – Jahr für Jahr.

Auch beim Heizen lassen sich mit einfachen Mitteln Fortschritte erzielen. Wenn Heizkörper gluckern oder ungleichmässig warm werden, ist meist Luft im System oder die Verteilung stimmt nicht. Durch das regelmässige Entlüften der Heizkörper und einen hydraulischen Abgleich lassen sich diese Probleme beheben. Der Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Menge an warmem Wasser erhält, die er benötigt.

Das verbessert die Effizienz der Heizanlage und spart bis zu 15 Prozent Heizenergie. Bei Heizkosten von 2’000 Franken jährlich entspricht das einer Ersparnis von bis zu 300 Franken.

Auch die Dämmung bietet viel Potenzial – besonders an Stellen, die leicht zugänglich sind. Der Dachboden und die Kellerdecke lassen sich oft mit wenigen Handgriffen und überschaubaren Kosten nachträglich dämmen. So verhindern Sie, dass wertvolle Wärme nach oben oder unten entweicht. Je nach Zustand des Hauses lässt sich der Energieverbrauch dadurch um zehn bis zwanzig Prozent senken. Die Investition liegt meist im Bereich von 3’000 bis 6’000 Franken. Schon nach einigen Jahren machen sich diese Massnahmen bezahlt – ganz zu schweigen vom verbesserten Wohnklima.

Undichte Fenster und Türen führen häufig zu Zugluft und unnötigem Wärmeverlust. Mit selbstklebenden Dichtungsbändern beheben Sie das schnell und günstig. Der Effekt auf die Heizkosten ist zwar nicht riesig, aber spürbar – und Sie steigern den Wohnkomfort deutlich.

Wenn Sie mehrere dieser kleinen Massnahmen kombinieren, senken Sie Ihre Energiekosten um bis zu 20 Prozent – ganz ohne Baustelle.

Nachhaltigkeit steigert Wohnkomfort und Wiederverkaufswert

Vielleicht denken Sie gerade: Das klingt alles sinnvoll – aber wo soll ich anfangen? Genau da möchten wir Sie ermutigen. Es muss nicht sofort die grosse Sanierung sein. Schon kleine Schritte machen einen Unterschied – für Ihre Energiekosten, Ihren Wohnkomfort und den Wiederverkaufswert Ihres Hauses.

Wenn Sie grösser planen, stehen Ihnen heute mehr Möglichkeiten offen denn je. Im Thurgau profitieren Sie von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, attraktiven Fördergeldern und spürbaren Steuererleichterungen. Was früher kompliziert oder teuer schien, ist heute gut planbar und finanziell lohnend.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite – mit über zwanzig Jahren Erfahrung in der Region. Schreiben Sie uns einfach. Gemeinsam finden wir heraus, was für Ihr Haus Sinn macht.


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Sie haben ein Haus geerbt? So meistern Sie das Schweizer Erbrecht!

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Alles, was Sie über Pflichtteil und Schenkungssteuer wissen müssen

Sie haben ein Haus im Thurgau geerbt – und stehen nun vor wichtigen Entscheidungen? Neben emotionalen Aspekten bringt eine Erbschaft vor allem rechtliche und steuerliche Fragen mit sich. Dafür ist es entscheidend, das Schweizer Erbrecht zu verstehen und Klarheit über die nächsten Schritte zu gewinnen.

Ein geerbtes Haus kann eine wertvolle Chance sein – etwa zur Eigennutzung, als Kapitalanlage oder für die Weitergabe innerhalb der Familie. Gleichzeitig kann es zur Belastung werden, wenn Fristen versäumt oder steuerliche Pflichten übersehen werden. Besonders das Pflichtteilsrecht in der Schweiz und die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer führen oft zu Unsicherheiten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtlich abgesichert und steuerlich vorteilhaft handeln. Sie erfahren, welche Rolle ein Testament spielt, wann eine Schenkung sinnvoll sein kann und wie Sie typische Fallstricke vermeiden.

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Nachlass regeln in der Schweiz: Diese Dokumente brauchen Sie

Bevor Sie über den Verkauf, die Schenkung oder die eigene Nutzung eines geerbten Hauses entscheiden, müssen Sie den Nachlass rechtlich korrekt klären. Dieser Schritt bildet die Grundlage für alle weiteren Massnahmen.

Liegt ein Testament vor, vereinfacht dies die Abwicklung. Ist keines vorhanden, greifen die gesetzlichen Regelungen – inklusive Pflichtteil, der bestimmten Angehörigen zusteht. In beiden Fällen benötigen Sie ein offizielles Dokument, das Sie als Erben ausweist. Das kann ein Erbschein sein oder das erwähnte Testament. Letzteres sollte in der Schweiz idealerweise notariell erstellt sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Ein Notar sorgt dafür, dass die Erbfolge korrekt festgestellt wird und begleitet Sie bei der geordneten Nachlassabwicklung. Wichtig ist auch, dass Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit haben. Dazu gehören etwa die Todesbescheinigung, das Testament oder ein Erbvertrag, ein aktueller Grundbuchauszug zur geerbten Immobilie, sowie Ihre persönlichen Ausweise und – falls vorhanden – die Kontaktinformationen weiterer Erben.

Erbschaftssteuer in der Schweiz: Was Erben jetzt wissen müssen

In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Kantonen erhoben. Das führt zu erheblichen Unterschieden in der steuerlichen Belastung – je nachdem, wo sich die Immobilie befindet und wer erbt. Für Erben kann dies zunächst unübersichtlich wirken, weshalb sich ein genauer Blick auf die kantonalen Regelungen lohnt.

Im Kanton Thurgau sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) von der Erbschaftssteuer befreit. Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen gelten Steuersätze zwischen 2 % und 28 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses.

Auch im Kanton Zürich, zu dem Winterthur gehört, zahlen Ehepartner und direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Für andere Erben, wie Geschwister oder Freunde, fallen progressive Steuersätze an – etwa zwischen 6 % und 36 %, wobei Freibeträge (z. B. 20.000 CHF für Geschwister) berücksichtigt werden. Wer als entfernter Verwandter oder nicht verwandte Person erbt, sollte die steuerlichen Folgen genau prüfen. In Frauenfeld beispielsweise gelten die Regelungen des Kantons Thurgau.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie noch nicht kennen, erfahren Sie hier alles Wissenswerte: Immobilienbewertung in der Schweiz: Was beeinflusst den Preis Ihres Hauses?

Grundsätzlich gilt: Die Erbschaftssteuer für Immobilien wird im Kanton erhoben, wo sich die Liegenschaft befindet – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Erben Sie ein Haus in Winterthur, unterliegt es den dortigen Steuervorschriften.

Die Schenkungssteuer wird ebenfalls kantonal geregelt und ähnelt oft der Erbschaftssteuer. In vielen Kantonen gelten die gleichen Befreiungen (z. B. für Ehepartner und Kinder) und Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Luzern, der keine Schenkungssteuer erhebt. Schenkungen zu Lebzeiten können steuerlich vorteilhaft sein, besonders bei grösseren Immobilienwerten.

Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung lassen sich Steuerlasten spürbar reduzieren – und oft auch unangenehme Überraschungen vermeiden. Wer frühzeitig handelt, kann zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten die geltenden Freibeträge optimal ausschöpfen. 

Wichtig ist zudem, die kantonalen Unterschiede bei der Besteuerung zu kennen und in die Planung einzubeziehen. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Sie hilft nicht nur, Fallstricke zu vermeiden, sondern zeigt auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Pflichtteil im Schweizer Erbrecht: Wer was bekommt

Das Schweizer Erbrecht sieht vor, dass bestimmte Angehörige selbst dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben, wenn sie im Testament übergangen oder benachteiligt wurden. Dieser gesetzlich geschützte Anteil wird Pflichtteil genannt – und spielt gerade bei der Vererbung von Immobilien eine zentrale Rolle.

Seit der Erbrechtsrevision, die Anfang 2023 in Kraft trat, gelten in der Schweiz neue Regeln: Der Pflichtteil von Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt. Eltern haben seither keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Ehepartner und eingetragene Partner behalten ihren Anspruch auf die Hälfte. Diese Anpassungen geben Erblassern mehr Spielraum, über ihr Vermögen frei zu verfügen – erhöhen aber gleichzeitig das Risiko für Konflikte unter den Erben.

Die Pflichtteile werden aus dem gesamten Nachlass berechnet – also auch unter Einbezug des Wertes einer Immobilie. Wenn Sie also ein Haus erben und mit weiteren Personen teilen müssen, kann es vorkommen, dass der Verkauf notwendig wird, um die Pflichtteile auszahlen zu können. Besonders häufig entstehen solche Situationen bei unverheirateten Lebensgemeinschaften oder in Patchwork-Familien.

Unklarheiten entstehen auch, wenn Schenkungen zu Lebzeiten gemacht wurden. Diese müssen beim Pflichtteilsanspruch oft berücksichtigt werden – vor allem, wenn sie nicht mehr als üblich gelten oder keinen klaren Zweck erfüllten. Streit entsteht häufig, wenn solche Zuwendungen als ungerecht empfunden oder nicht dokumentiert wurden.

In Städten wie Winterthur oder Frauenfeld – und generell im Kanton Thurgau – gelten dieselben bundesrechtlichen Regeln zum Pflichtteil wie im restlichen Land. Es lohnt sich dennoch, lokale Fachpersonen beizuziehen, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind oder bereits Spannungen bestehen. Ein Notar oder Anwalt kann helfen, den Nachlass gerecht zu verteilen und Konflikte zu vermeiden, bevor sie vor Gericht landen.

Mit einem Testament Ihre Zukunft sichern

Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln und Unsicherheiten unter den Erben zu vermeiden. In der Schweiz stehen Ihnen dafür verschiedene Formen zur Verfügung, darunter das eigenhändige und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein öffentliches Testament wird gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson erstellt und von zwei Zeugen beurkundet.

Ein Notar sorgt nicht nur dafür, dass Ihr Testament rechtlich korrekt formuliert ist, sondern auch dafür, dass es sicher aufbewahrt wird. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall reibungslos umgesetzt werden kann. Er kann ausserdem auf kantonale Besonderheiten hinweisen und Sie umfassend beraten – insbesondere, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind oder mehrere Erben involviert sind.

Neben der testamentarischen Regelung kann auch eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Schenkungen zu Lebzeiten bieten in vielen Kantonen steuerliche Vorteile – besonders für Ehepartner und direkte Nachkommen, die häufig von der Schenkungssteuer befreit sind. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Kanton, weshalb eine professionelle Beratung unbedingt empfohlen wird. Ein Testament kann zusätzlich helfen, solche Übertragungen klar zu dokumentieren und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Mit klarer Planung zur besten Lösung

Ein geerbtes Haus ist mehr als nur ein Vermögenswert. Es ist oft ein Ort voller Erinnerungen, mit persönlicher Geschichte – und gleichzeitig Ausgangspunkt für weitreichende Entscheidungen. Soll das Haus verkauft werden, in der Familie bleiben oder selbst genutzt werden? Solche Fragen verdienen nicht nur Zeit, sondern auch eine gute Planung.

Wichtig ist, die nächsten Schritte mit Klarheit und Struktur anzugehen. Klären Sie den Nachlass vollständig, prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen und holen Sie sich, wenn nötig, fachliche Unterstützung.

Ob es um Pflichtteile, die Schweiz Erbschaftssteuer oder eine mögliche Schenkung geht – mit einer fundierten Beratung vermeiden Sie Unsicherheiten und schaffen die Basis für eine sinnvolle Entscheidung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen: Wir begleiten Immobilienerben seit über 20 Jahren mit Fachwissen, Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Schreiben Sie uns einfach – wir stehen immer an Ihrer Seite.


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Wohnen im Alter: So verändert der demografische Wandel den Schweizer Immobilienmarkt

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Warum betreutes Wohnen und moderne Alterswohnungen im Thurgau jetzt gefragter sind denn je

Die Schweiz wird älter – und das spürt auch zunehmend der Immobilienmarkt. Besonders im Thurgau zeigt sich: Der Bedarf an durchdachten Wohnlösungen für die ältere Bevölkerung wächst rasant. Alterswohnungen und betreutes Wohnen sind längst nicht mehr nur ein Thema für Pflegeinstitutionen – sie werden zur Investitionschance für private Eigentümer, die vorausschauend denken.

Dieser Artikel zeigt, wie sich der demografische Wandel konkret auf den Schweizer Immobilienmarkt auswirkt – und welche Möglichkeiten sich gerade jetzt für private Investoren ergeben, die eine Immobilie kaufen oder umbauen möchten. Mit Blick auf konkrete Entwicklungen im Thurgau zeigen wir, worauf es jetzt ankommt.

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Demografischer Wandel in der Schweiz: Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Laut Bundesamt für Statistik wird der Anteil der über 65-Jährigen in der Schweiz bis 2035 deutlich zunehmen – auf voraussichtlich rund 26 % der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig schrumpft der Anteil der 20- bis 64-Jährigen, was den Bedarf an altersgerechtem Wohnraum weiter verschärft.

Besonders spürbar ist das in attraktiven Regionen mit guter Versorgung – wie dem Kanton Thurgau. Hier leben schon heute überdurchschnittlich viele Menschen im Pensionsalter, Tendenz steigend. Diese Entwicklung hat direkte Folgen für den Immobilienmarkt: Eigentümer und Investoren müssen sich auf neue Wohnbedürfnisse einstellen – weg vom klassischen Einfamilienhaus, hin zu barrierearmen, serviceorientierten Wohnformen.

Was dabei oft übersehen wird: Der Wandel betrifft nicht nur Pflegebedürftige. Viele ältere Menschen sind aktiv, mobil und wollen so lange wie möglich selbstbestimmt wohnen – aber mit mehr Komfort, Sicherheit und Nähe zu medizinischen oder sozialen Dienstleistungen.

Altersgerechtes Wohnen im Thurgau: Aktuelle Projekte und Nachfrage

Im Thurgau zeigt sich ein klares Ungleichgewicht zwischen vorhandenen Angeboten und dem tatsächlichen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum. Viele Gemeinden haben die Entwicklung lange unterschätzt, doch inzwischen nimmt der Ausbau spürbar Fahrt auf.

Ein markantes Beispiel ist ein Neubauprojekt in Amriswil: 31 Alterswohnungen entstehen dort in zentraler Lage, barrierefrei und mit ergänzenden Dienstleistungen. Die Nachfrage ist enorm – über 200 Personen standen bereits vor Baubeginn auf der Warteliste. Das Projekt richtet sich an ältere Menschen, die bewusst eine Alternative zum Einfamilienhaus oder zur klassischen Altersinstitution suchen. Die Kombination aus Eigenständigkeit, Serviceangebot und moderatem Mietpreis trifft den Nerv der Zeit.

Auch in anderen Thurgauer Gemeinden wie Weinfelden oder Romanshorn sind ähnliche Konzepte in Planung. Dabei geht es nicht nur um den Bau neuer Wohnungen, sondern um die Integration altersfreundlicher Infrastruktur in bestehende Quartiere. Öffentliche Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten in Gehdistanz oder Gemeinschaftsflächen werden zunehmend zu entscheidenden Faktoren bei der Wohnraumentwicklung.

Für private Investoren entsteht dadurch ein klarer Trend: Nicht die Grösse der Immobilie, sondern ihre Nutzbarkeit im Alter wird zum Werttreiber. Besonders gefragt sind kompakte Wohnungen mit klarem Grundriss, stufenlosem Zugang und minimalem Anpassungsbedarf. Wer diese Anforderungen erkennt und gezielt umsetzt, trifft auf einen Markt mit stabilem Nachfragepotenzial – heute und in den kommenden Jahrzehnten.

Für private Investoren ergeben sich daraus rentable Einstiegsmöglichkeiten – besonders im mittleren Preissegment. Das Projekt „Vivo“ in Amriswil beispielsweise mit 41 barrierefreien Mietwohnungen zeigt, wie gezielte Planung auf reale Nachfrage trifft. 

Die Ausstattung ist hochwertig, die Grundrisse kompakt, die Wohnungen vollständig rollstuhlgängig. Zielgruppe sind eigenständige Seniorinnen und Senioren mit gehobenen Ansprüchen. Die Vermietung erfolgt zügig und mit geringen Fluktuationen – ein Vorteil gegenüber klassischen Mietobjekten.

Besonders geeignet für private Investoren sind kleinere Liegenschaften, die sich mit überschaubarem Aufwand umbauen lassen. Erträge entstehen nicht durch Grösse, sondern durch Passgenauigkeit. Wer Lage, Ausstattung und Zielgruppe konsequent aufeinander abstimmt, sichert sich einen stabilen Vermietungserfolg und trägt zur Versorgungssicherheit im Wohnungsmarkt bei.

Der klassische Wohnblock mit Einzelwohnungen ist längst nicht mehr das einzige Modell für altersgerechtes Wohnen. Neue Konzepte wie Cluster-Wohnungen – bei denen mehrere Personen je eine private Einheit bewohnen und sich Gemeinschaftsräume teilen – finden auch im Thurgau erste Interessenten. Sie ermöglichen mehr soziale Nähe und niedrigere Betriebskosten, ohne Einschränkungen in der Privatsphäre in Kauf nehmen zu müssen.

Auch altersgerechtes Co-Living, kombiniert mit Dienstleistungen nach Bedarf, gewinnt an Bedeutung. Erste Pilotprojekte zeigen: Diese Modelle sind vor allem für die “jungen Alten” attraktiv, die sich aktiv einbringen wollen – auch im Sinne von Nachbarschaftshilfe oder gemeinschaftlichem Engagement.

Ein drittes Feld ist das modulare Bauen, mit vorfabrizierten, flexibel nutzbaren Wohnmodulen. Diese lassen sich schnell und kosteneffizient realisieren – zum Beispiel als Zwischennutzung auf gemeindeeigenem Boden oder im Rahmen befristeter Baurechte.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie modernes Bauen in der Schweiz aussehen kann, sind Sie hier richtig: Minergie leicht gemacht: Nachhaltiges Bauen, das sich lohnt!

Diese Konzepte sind aktuell zwar noch in der Minderheit, aber sie zeigen auf, wohin sich das altersgerechte Wohnen in der Schweiz entwickeln kann – vor allem dort, wo klassische Lösungen nicht ausreichen oder wirtschaftlich nicht tragfähig sind.

Wohnen im Alter: So erkennen Sie das Potenzial ihrer Immobilie

Viele private Eigentümer stellen sich früher oder später die Frage: Lohnt sich der Umbau meiner Immobilie für altersgerechtes Wohnen? Die Antwort hängt weniger vom Baujahr als vom vorhandenen Grundriss, der Erschliessung und dem Standort ab. Denn oft steckt in bestehenden Objekten mehr Potenzial, als man auf den ersten Blick vermutet.

Besonders gefragt sind Wohnungen mit breiten Türen und wenigen Stufen. Solche Voraussetzungen lassen sich häufig mit relativ geringem baulichem Aufwand schaffen – etwa durch den Einbau eines Treppenlifts, bodengleichen Duschen oder einem automatisierten Türsystem. Wichtig ist, dass diese Massnahmen nicht isoliert, sondern als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Quartierstruktur. Wohnt das künftige Zielpublikum in einem sozial lebendigen, aber ruhigen Umfeld? Gibt es Möglichkeiten für Begegnung und Rückzug? Altersgerechtes Wohnen heisst heute nicht mehr nur barrierefrei, sondern auch lebensnah. Wer das bei der Planung berücksichtigt, steigert nicht nur die Vermietbarkeit, sondern auch den emotionalen Wert seiner Immobilie.

Auch in Bezug auf Investitionskosten lohnt sich ein nüchterner Blick: Die Schweiz kennt keine einheitlichen Fördermodelle, aber manche Gemeinden im Thurgau bieten Unterstützung bei Umnutzung, Beratung oder Zwischennutzung. Es lohnt sich, mit der Bauverwaltung frühzeitig Kontakt aufzunehmen – nicht selten eröffnen sich dadurch ungeplante Optionen.

Wer in altersgerechten Wohnraum investieren will, sollte die lokalen Bauvorschriften und Regelungen genau kennen. Im Thurgau etwa ist eine Umnutzung nur unter bestimmten Bedingungen bewilligungsfähig – beispielsweise bei Nutzungsänderungen von Gewerbe- zu Wohnflächen oder bei Dachausbauten.

Zudem ist barrierefreies Bauen nicht automatisch baurechtlich vorgeschrieben, kann aber durch Förderanreize wie Steuererleichterungen, zinslose Darlehen oder Subventionen indirekt begünstigt werden. In einigen Gemeinden wie Frauenfeld oder Kreuzlingen gibt es zudem Beratungsstellen, die Eigentümer bei der Projektentwicklung aktiv begleiten – teils sogar kostenlos.

Ein weiterer Aspekt: Bei betreutem Wohnen gelten andere Brandschutzvorgaben, wenn Pflege- oder Betreuungsleistungen erbracht werden. Wer ein bestehendes Mehrfamilienhaus entsprechend anpassen will, sollte frühzeitig Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Altersfragen und der Baupolizei halten.

Ein Bereich mit wachsender Bedeutung ist die digitale Unterstützung im Wohnumfeld. Immer mehr Wohnungen für Seniorinnen und Senioren werden heute mit smarten Assistenzsystemen ausgestattet – etwa automatischer Lichtsteuerung, Sturzerkennung, Video-Türkommunikation oder Medikamentenerinnerung.

Diese Technologien sind kein Luxus mehr, sondern ein Beitrag zu mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alter – gerade für Menschen, die allein wohnen. Für Investoren bieten sie ein differenzierendes Merkmal im Wettbewerb, ohne die Kosten dramatisch zu erhöhen. Viele Systeme sind nachrüstbar, modular einsetzbar und von den Nutzern intuitiv bedienbar.

Altersgerechtes Wohnen: Jetzt clever investieren

Die Bevölkerung wird älter – und das wirkt sich deutlich auf den Schweizer Wohnungsmarkt aus. Besonders im Thurgau zeigt sich schon jetzt: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum ist hoch – und sie wird weiter steigen.

Wenn Sie heute vorausschauend handeln und Ihre Immobilie anpassen oder umbauen, sichern Sie sich einen Platz in einem wachsenden Markt. Gleichzeitig profitieren Sie von stabiler Nachfrage und langfristigen Mieteinnahmen.

Worauf es ankommt? Auf ein gutes Gespür für die Lebensrealität älterer Menschen, eine durchdachte Ausstattung – und den Blick für kommende Entwicklungen. Altersgerechtes Wohnen ist kein kurzfristiger Trend, sondern eine echte Zukunftschance.

Möchten Sie Ihre Immobilie entsprechend weiterentwickeln oder in neuen Wohnraum investieren? Wir sind seit über 20 Jahren erfolgreich in der Region aktiv und kennen den Markt genau. Schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.


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Strengere Eigenkapitalregeln: Das müssen Immobilienkäufer jetzt wissen

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Wie sich die neuen Vorschriften auf Hypothek, Finanzierung und den Immobilienmarkt im Thurgau auswirken

Ein Haus zu kaufen ist heute mehr denn je eine Frage guter Vorbereitung. Seit Anfang 2025 gelten neue Eigenkapitalvorschriften, die den Weg zur Hypothek klarer, aber auch anspruchsvoller machen. Wer im Thurgau den Schritt ins Eigenheim plant, sollte wissen, was Banken nun erwarten – und wie man diesen Erwartungen souverän begegnet.

Dieser Artikel zeigt Ihnen konkret, wie viel Eigenkapital nötig ist, wie die Finanzierung heute funktioniert und worauf es bei Belehnung, Amortisation und Verkehrswert ankommt. Anhand nachvollziehbarer Beispiele, aktueller Marktwerte und praktischer Strategien erfahren Sie, wie Sie sich optimal vorbereiten – und warum sich der Immobilienkauf gerade jetzt lohnt.

Ob Sie bereits suchen oder erst planen: Mit dem richtigen Wissen und einem erfahrenen Partner erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim.

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Eigenkapital, Belehnung und Amortisation verständlich erklärt

Eigenkapital ist das Rückgrat jeder Immobilienfinanzierung. Seit 2025 ist es wichtiger denn je, weil Banken striktere Anforderungen stellen. Wer heute eine Hypothek möchte, muss mindestens 10 % des Kaufpreises aus sogenannten „harten“ Eigenmitteln selbst einbringen – also aus Ersparnissen. Weitere 10 % können aus Guthaben der Säule 3a oder Vorsorgegelder der Pensionskasse stammen.

Ein Beispiel: Für ein Haus in Kreuzlingen mit einem Kaufpreis von CHF 900 000 brauchen Sie mindestens CHF 180 000 an Eigenkapital. Und das ist nur die Mindestvorgabe – viele Banken verlangen mittlerweile etwas mehr, um finanziellen Spielraum zu schaffen und das Risiko abzusichern.

Dazu kommt die Belehnung – sie beschreibt, wie viel Prozent des Immobilienwerts durch die Bank finanziert werden. Die Standardgrenze liegt bei 80 Prozent. Das heisst: Die Bank übernimmt maximal CHF 720 000, die restlichen CHF 180 000 müssen Sie selbst aufbringen – bestehend aus Eigenkapital und Kaufnebenkosten wie Notargebühren, Handänderungssteuer und Grundbuchkosten.

Falls diese Themen neu für Sie sind – hier haben wir alle wichtigen Fachbegriffe der Immobilienwelt für Sie zusammengestellt: Hypothekarzinsen, Eigenmietwert & Co.: Immobilienwissen für Käufer und Verkäufer in der Schweiz.

Wichtig ist auch die Amortisation – also die schrittweise Rückzahlung eines Teils der Hypothek. Konkret gilt: Alles, was über zwei Drittel des Belehnungswerts hinausgeht, muss innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlt werden. Bei einer Hypothek von CHF 720 000 entspricht das CHF 120 000. Dieser Betrag wird entweder direkt von der Hypothek abgezogen oder über ein spezielles Konto angespart – je nachdem, welches Modell Sie mit der Bank vereinbaren.

Diese Amortisation ist kein Nachteil. Sie hilft Ihnen, Ihre Schulden zu reduzieren und langfristig finanziell auf sicheren Füssen zu stehen. Zudem bewerten Banken diese Rückzahlung positiv, weil sie das Risiko senkt – was sich wiederum in besseren Zinskonditionen und einer höheren Kreditbereitschaft niederschlagen kann.

Neu seit 2025 ist ausserdem das sogenannte Niederstwertprinzip. Dabei wird für die Finanzierung nicht mehr nur der Kaufpreis, sondern der tiefere Wert zwischen Kaufpreis und Verkehrswert berücksichtigt. Angenommen, der Schätzwert Ihres Hauses liegt bei CHF 880 000, obwohl Sie CHF 900 000 bezahlen – dann rechnet die Bank mit CHF 880 000 als Grundlage.

Das bedeutet: Ihre Finanzierung basiert auf einem tieferen Wert, und Ihr Eigenmittelbedarf steigt entsprechend. Diese Bewertung gilt zudem für fünf Jahre – selbst bei Marktpreissteigerungen.

Finanzierungspraxis im Thurgau: Hypothek mit System

Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus in Kreuzlingen als Beispiel. Der Kaufpreis: CHF 1 100 000 – durchaus realistisch für ein modernes Objekt mit Garten, guter Lage und rund 150 m² Wohnfläche.

Aber schauen Sie nicht nur auf den Kaufpreis – sondern auf das, was rundherum dazugehört. Denn neben der Hypothek braucht es Eigenmittel und Reserven, damit die Finanzierung auf soliden Füssen steht. Konkret sieht das so aus:

– Eigenkapital: Mindestens CHF 110 000 – gesetzlich vorgeschrieben, oft wird etwas mehr empfohlen

– Kaufnebenkosten: Etwa CHF 30 000 bis CHF 55 000 für Notar, Grundbuch, Steuern und Gebühren

– Gesamtbetrag beim Kauf: Zwischen CHF 140 000 und CHF 165 000 müssen Sie aus eigener Tasche leisten

Und danach? Kommt die Amortisation – also die Rückzahlung des Hypothekenteils, der über zwei Drittel des Immobilienwerts hinausgeht. In diesem Beispiel sind das CHF 165 000, verteilt auf maximal 15 Jahre. Diese Zahlungen gehören zur laufenden Belastung – nicht zur Summe, die Sie beim Kauf auf einmal bereitstellen müssen.

Und wie sieht es bei der Bank aus? Seit 2025 prüfen viele Institute deutlich genauer. Es geht nicht mehr nur um die aktuellen Zahlen, sondern auch um die langfristige Tragbarkeit. Die Bank möchte wissen: Bleibt die Finanzierung stabil, selbst wenn die Zinsen steigen oder sich Ihre Lebenssituation ändert?

Dazu kommt das Niederstwertprinzip: Die Bank legt den tieferen Wert aus Kaufpreis und Schätzung zugrunde. Wenn der Verkehrswert Ihres Hauses bei CHF 1 050 000 liegt, zählt dieser – und Ihre maximale Finanzierungssumme reduziert sich entsprechend.

Ein weiterer wichtiger Faktor: Nachhaltigkeit. Wer in ein energieeffizientes Gebäude investiert, profitiert teils von besseren Konditionen. Viele Banken belohnen Minergie-Standards mit einer Zinsvergünstigung von bis zu CHF 20 000 – ein Anreiz, der doppelt wirkt: finanziell und ökologisch.

Der erste Schritt zur Finanzierung ist ein vollständiger Überblick über Ihre finanzielle Situation. Halten Sie alle Unterlagen zu Ihrem Einkommen aktuell: Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Steuerveranlagungen, Kontoauszüge. Auch regelmässige Ausgaben und bestehende Verpflichtungen – etwa Leasingverträge, laufende Kredite oder Unterhaltszahlungen – sollten transparent dargestellt werden.

Zweitens lohnt es sich, frühzeitig ein professionelles Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Die Bank darf nicht mehr automatisch mit dem Kaufpreis rechnen, sondern muss den tieferen Wert zwischen Kaufpreis und Schätzung als Basis nehmen – es gilt das Niederstwertprinzip.

Drittens: Prüfen Sie, ob Ihre Finanzierung durch Förderprogramme ergänzt werden kann. Besonders im Bereich nachhaltiges Bauen und energetische Sanierungen bieten Banken gezielte Vorteile – etwa zinsvergünstigte Hypotheken oder zusätzliche Kreditspielräume.

Immobilienmarkt trotz Vorschriften stabil: Ihre Chance für die kommenden Jahre

Wer erwartet hat, dass strengere Eigenkapitalregeln zu sinkenden Immobilienpreisen führen, wird enttäuscht sein – oder beruhigt. Denn der Markt im Thurgau zeigt sich erstaunlich stabil. Zwar haben sich einige Käufe verzögert, doch von einem Preissturz ist nichts zu sehen. Das liegt unter anderem daran, dass das Angebot begrenzt bleibt, gerade in gut erschlossenen Lagen wie Frauenfeld oder Kreuzlingen. Verkäufer sehen keinen Grund, ihre Preise zu senken – und gut vorbereitete Käufer finden weiterhin passende Objekte.

Für Sie als Käufer bedeutet das: Die Nachfrage ist da, die Preise halten – und es lohnt sich, die Finanzierung frühzeitig zu sichern. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur steigende Hypothekenzinsen, sondern auch, dass ein Objekt durch die Lappen geht, weil die Finanzierung zu spät steht.

Auch die Amortisation sollte nicht als Hürde gesehen werden. Sie ist ein fester Bestandteil der Finanzierung und lässt sich gut planen. Banken bieten heute verschiedene Modelle an – von der klassischen Direktrückzahlung bis zur gebundenen Vorsorgelösung. Wichtig ist nur, dass die Rückführung langfristig tragbar bleibt.

Check: Wie finanzierungsstark sind Sie wirklich?

Ein Hauskauf beginnt nicht beim Besichtigungstermin, sondern bei der ehrlichen Analyse Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Wer diese Fragen früh beantwortet, spart sich später unangenehme Überraschungen – und erhöht die Chancen auf eine reibungslose Finanzierung.

Beginnen Sie mit dem Fundament: Sind genügend liquide Mittel vorhanden, um die geforderten Eigenmittel zu decken? Was zählt, ist nachvollziehbares Kapital, das rasch verfügbar ist – etwa klassische Ersparnisse, Schenkungen oder ein Vorbezug aus der Pensionskasse.

Auch die Rückzahlungsfähigkeit will durchdacht sein. Wie viel Spielraum bleibt Ihnen nach Abzug aller Fixkosten? Denken Sie an Lebenshaltung, Versicherungen, Unterhalt, aber auch an Rücklagen für Unvorhergesehenes.

Nicht jede Käuferin bringt hohe Summen mit – doch auch mit begrenztem Eigenkapital kann der Weg zum Eigenheim gelingen. Eine bewährte Möglichkeit ist die Schenkung im Familienkreis. Eltern oder Grosseltern dürfen steuerfrei Vermögen übertragen, sofern bestimmte Freibeträge eingehalten werden. Wichtig: Die Schenkung muss als solche deklariert und nicht rückzahlbar sein. Der Erbvorbezug – eine Art vorweggenommene Erbschaft – funktioniert ähnlich. Auch hier ist ein klarer Vertrag nötig.

Wer zusätzlich Guthaben aus der zweiten Säule einsetzen will, sollte sich beraten lassen: Der Pensionskassenvorbezug reduziert das Alterskapital, ist aber in bestimmten Fällen eine sinnvolle Lösung.

So gelingt Ihre Immobilienfinanzierung im Thurgau

Der Thurgauer Immobilienmarkt bleibt attraktiv – auch unter den neuen Spielregeln. Klare Vorgaben und stabile Preise sorgen für Verlässlichkeit. Wer sich gut vorbereitet, hat beste Chancen, den Schritt ins Eigenheim erfolgreich zu meistern.

Wichtig ist ein strukturiertes Vorgehen: Eigenkapital prüfen, Tragbarkeit realistisch einschätzen, Finanzierung rechtzeitig klären. So treten Sie mit Sicherheit auf – und handeln, wenn das richtige Objekt kommt.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Käuferinnen und Käufer im Thurgau – mit Erfahrung, lokalem Wissen und einem offenen Ohr. Ob in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Umgebung: Wir unterstützen Sie gerne dabei, aus einem Plan ein Zuhause zu machen – schreiben Sie uns einfach.


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Gut vorbereitet zum Notar: Was Schweizer Hausverkäufer über ihren Kaufvertrag wissen müssen

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Praktische Tipps zu Obligationenrecht, Hypothek und Handänderungssteuer – damit Sie sicher und gut vorbereitet in die Beurkundung gehen

Ein Haus zu verkaufen, gehört zu den grossen Entscheidungen im Leben. Oft steckt darin nicht nur viel Geld, sondern auch Erinnerungen und ein Stück Geschichte. Doch sobald der Kaufvertrag ins Spiel kommt, wird’s schnell kompliziert: Paragrafen, Fristen, Obligationenrecht – und lauter Begriffe, die man selten braucht, aber plötzlich verstehen muss.

Vielleicht stehen auch Sie kurz vor dem Notartermin und fragen sich: Was genau unterschreibe ich da eigentlich? Keine Sorge – das geht fast allen so. Ein Immobilienverkauf ist kein Alltagsthema, und niemand erwartet, dass Sie alle juristischen Feinheiten kennen.

Dieser Artikel hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Er zeigt klar und verständlich, was beim Kaufvertrag wirklich zählt, wie der Notar Sie begleitet und welche Punkte Sie vor der Unterschrift kennen sollten – von der Hypothek bis zur Handänderungssteuer.

Ziel ist, dass Sie Ihren Notartermin mit einem sicheren Gefühl angehen können. Sie wissen, worauf es ankommt, stellen die richtigen Fragen und gehen mit dem guten Gefühl nach Hause: Alles geregelt – und das ganz ohne Stress.

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Warum der Kaufvertrag so wichtig ist – und welche Rolle der Notar spielt

Der Kaufvertrag ist das Herzstück jedes Hausverkaufs. Ohne ihn geht nichts – und ohne öffentliche Beurkundung ist er nicht gültig. Das Schweizer Obligationenrecht schreibt diese Form bei jedem Grundstückverkauf vor. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen Punkte korrekt festgehalten und für beide Seiten nachvollziehbar sind.

Mit der Unterschrift beim Notar wechselt das Eigentum noch nicht – das passiert erst mit der Eintragung im Grundbuch. Erst dann ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen.

Der Notar ist dabei die zentrale Figur. Er erstellt oder prüft den Vertragsentwurf, erklärt die Klauseln, liest den Vertrag beim Termin vor, beurkundet die Unterschriften und reicht die Unterlagen ans Grundbuchamt weiter.

Das Notariat ist kantonal organisiert. Je nach Kanton arbeitet man mit Amtsnotaren (z. B. in Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen) und freiberuflichen Notaren (z. B. in Bern, Basel oder Waadt). Wichtig: Der zuständige Notar muss im Kanton des Grundstücks beurkundet sein.

In der Praxis erhält der Notar die Verkaufsangaben vom Makler oder direkt von den Parteien, erstellt den Vertragsentwurf und verschickt ihn vorab zur Prüfung. Beim Termin liest er ihn laut vor, erklärt Schritt für Schritt und stellt sicher, dass beide Parteien alles verstehen. Erst danach wird beurkundet und der Vertrag an das Grundbuchamt weitergeleitet.

Eigentumsübertragung im Grundbuch: wann Sie offiziell kein Eigentümer mehr sind

Nach der Beurkundung prüft der Notar, ob alle Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind. Der Kaufpreis muss gesichert sein, Finanzierungsnachweise oder Bewilligungen müssen vorliegen, und eine bestehende Hypothek muss geregelt sein. Erst dann reicht der Notar die Unterlagen beim Grundbuchamt ein.

Sobald das Grundbuchamt alle Dokumente geprüft hat, erfolgt die Eigentumsübertragung. Mit diesem Schritt wird der Käufer offiziell als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ab diesem Moment sind Sie rechtlich entlastet – das Haus gehört nun der neuen Partei.

Der Zeitpunkt des Übergangs wird im Kaufvertrag genau festgelegt. Entscheidend sind dabei drei Begriffe: Besitz bezeichnet die tatsächliche Verfügung über das Objekt, Nutzen den wirtschaftlichen Vorteil wie zum Beispiel Mieteinnahmen, und Gefahr das Risiko von Schäden oder Verlusten.

Mit dem Übergang des Nutzens gehen auch Kosten und Risiken auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt haften Sie als Verkäufer nicht mehr für laufende Abgaben oder mögliche Schäden.

Damit der Grundbucheintrag erfolgen kann, müssen auch Hypothek und Finanzierung vollständig geregelt sein.

Hypothek und Schuldbrief: so läuft die Ablösung oder Übernahme richtig ab

Besteht noch eine Hypothek, muss sie vor dem Eigentumsübergang entweder abgelöst oder vom Käufer übernommen werden. Welche Variante gewählt wird, hängt von den Vereinbarungen und der Finanzierung ab.

Wird die Hypothek abgelöst, überweist die Bank des Käufers den Betrag direkt an Ihre Bank. Erst wenn die Schuld vollständig getilgt ist, stellt Ihre Bank die Löschungsbewilligung aus – diese benötigt der Notar für den Grundbucheintrag.

Soll die Hypothek übernommen werden, wird der Schuldbrief übertragen. Das kann sich lohnen, wenn der Zinssatz oder die Laufzeit vorteilhaft sind. Voraussetzung ist die Zustimmung der Bank, die prüft, ob der Käufer die Kreditbedingungen erfüllt.

Es gibt zwei Formen des Schuldbriefs: den klassischen Papier-Schuldbrief und den modernen Register-Schuldbrief. Letzterer ist heute Standard – sicherer und einfacher zu verwalten. Beide Varianten dienen als Pfandrecht: Sie sichern der Bank das Recht, die Immobilie im Fall von Zahlungsausfällen zu verwerten.

Damit keine Verzögerungen entstehen, stimmt der Notar die Abläufe zwischen den Banken genau ab. Erst wenn Löschungsbewilligung oder Übernahmeerklärung vorliegen, kann die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgen.

Ein häufiger Fehler: die Hypothek zu früh kündigen. Das kann Vorfälligkeitsentschädigungen von mehreren tausend Franken auslösen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, ob Ablösung oder Übernahme wirtschaftlich sinnvoller ist.

Steuern und Kosten beim Hausverkauf: Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer und Gebühren

Die wichtigste Abgabe ist die Grundstückgewinnsteuer. Sie betrifft den Gewinn, den Sie beim Verkauf erzielen – also den Betrag über Ihrem ursprünglichen Kaufpreis, abzüglich wertsteigernder Investitionen (z. B. neue Heizung oder Solaranlage). Jeder Kanton hat eigene Berechnungsregeln. In einigen steigt der Satz mit der Höhe des Gewinns, in anderen hängt er von der Besitzdauer ab.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen, wenn Sie noch tiefer ins Thema einsteigen möchten: Hypothekarzinsen, Eigenmietwert & Co.: Immobilienwissen für Käufer und Verkäufer in der Schweiz.

Daneben gibt es die Handänderungssteuer, die bei jedem Eigentümerwechsel fällig wird – je nach Kanton zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises oder ganz abgeschafft (z. B. Zürich, Aargau). Wer sie zahlt, wird im Kaufvertrag festgelegt.

Auch Notariats- und Grundbuchgebühren fallen an. Sie decken die Kosten für Beurkundung, Eintragung und Administration. Die Tarife variieren kantonal.

Damit alles reibungslos abläuft, wickelt das Notariat die meisten Abgaben direkt ab. Erst, wenn alle Steuern und Gebühren beglichen sind, erfolgt der endgültige Grundbucheintrag.

Unterlagen für den Notartermin: was Sie unbedingt bereithalten sollten

Damit die Beurkundung reibungslos verläuft, müssen alle wichtigen Unterlagen vollständig und aktuell vorliegen. Der Notar kann den Kaufvertrag nur dann rechtsgültig beurkunden, wenn sämtliche Informationen geprüft und bestätigt sind. Fehlende Dokumente führen schnell zu Verzögerungen.

Das wichtigste Dokument ist der Grundbuchauszug. Er zeigt, wer Eigentümer der Immobilie ist und welche Belastungen darauf eingetragen sind – etwa Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Wohnrechte. Der Auszug sollte aktuell sein, idealerweise nicht älter als drei Monate.

Ebenfalls wichtig sind Kataster- oder Situationspläne, die das Grundstück oder die Stockwerkeinheit genau darstellen. So weiss der Käufer genau, was er erwirbt, und der Notar kann die Angaben im Kaufvertrag mit dem Grundbuch abgleichen.

Neben den Eigentumsnachweisen benötigt der Notar einen gültigen Ausweis oder eine elektronische Identifikation (E-ID) beider Parteien. Diese Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Missbrauch. Wenn Sie sich vertreten lassen, etwa durch eine bevollmächtigte Person, muss die Vollmacht schriftlich vorliegen und beglaubigt sein.

Für Verkäufer sind zudem Belege über wertvermehrende Aufwendungen wichtig. Diese können später bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden. Rechnungen für Modernisierungen sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt und dem Notar oder Steueramt zur Verfügung gestellt werden.

Wenn vorhanden, empfiehlt es sich auch, den GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) oder einen Energieausweis beizulegen. Diese Dokumente sind nicht zwingend vorgeschrieben, schaffen aber Transparenz und stärken das Vertrauen des Käufers – vor allem bei energieeffizienten oder renovierten Immobilien.

Gut vorbereitet zum Notar – mit Ruhe, Klarheit und einem starken Partner an Ihrer Seite

Sie haben schon viel geschafft: Sie kennen die wichtigsten Punkte im Kaufvertrag, verstehen die Rolle des Notars, kennen die Abläufe und wissen, wann Hypothek und Handänderungssteuer ins Spiel kommen. Mehr braucht es nicht, um den nächsten Schritt ruhig und souverän anzugehen.

Lassen Sie sich Zeit. Stellen Sie Ihre Fragen. Ein guter Notar erklärt jede Klausel so, dass sie Sinn ergibt. Und wenn Sie möchten, begleiten wir Sie durch den Prozess – vom Entwurf bis zur Unterschrift.

Schreiben Sie uns einfach – gemeinsam gestalten wir Ihren Hausverkauf stressfrei und erfolgreich.


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Hausverkauf trotz Hypothek – so vermeiden Sie teure Fehler

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Reduzieren Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und lösen Sie Ihre Hypothek beim Hausverkauf sicher ab

Der Hausverkauf in der Schweiz ist schon ohne Hypothek ein komplexer Prozess. Wenn zusätzlich eine laufende Finanzierung besteht, wird es noch anspruchsvoller. Eigentümer müssen nicht nur den passenden Käufer finden, sondern gleichzeitig die bestehende Hypothek ablösen oder übertragen. Banken verlangen oft eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kredit vorzeitig beendet wird. Dazu kommt die Frage, wie hoch die Restschuld ist und ob der Verkaufserlös zur Deckung ausreicht.

Viele Eigentümer unterschätzen diese Hürden. Wer unvorbereitet verkauft, riskiert hohe Zusatzkosten oder langwierige Verhandlungen mit der Bank. Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Strategie lässt sich ein Hausverkauf trotz Hypothek jedoch erfolgreich und ohne böse Überraschungen umsetzen.

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Was bedeutet ein Hausverkauf mit Hypothek?

In der Schweiz wird fast jedes Haus mit einer Hypothek finanziert. Sie dient der Bank als Sicherheit und ist im Grundbuch eingetragen. Solange das Darlehen nicht zurückbezahlt ist, gilt die Immobilie als belastet. Erst wenn die Hypothek vollständig abgelöst ist, kann das Haus lastenfrei verkauft werden – was in der Praxis eher selten der Fall ist.

Trotzdem entscheiden sich viele Eigentümer schon vorher für einen Verkauf. Die Gründe sind vielfältig: ein neuer Job in einer anderen Stadt, eine Trennung oder schlicht, weil das Haus nach dem Auszug der Kinder nicht mehr zur Lebenssituation passt.

In solchen Fällen spielt die Bank eine zentrale Rolle. Sie hält nicht nur das Darlehen, sondern auch das Pfandrecht und muss deshalb jeder Lösung zustimmen. Erst wenn klar ist, wie mit der laufenden Hypothek umgegangen wird, gibt sie den Weg für den Verkauf frei.

Ebenfalls unverzichtbar ist der Notar. Er sorgt dafür, dass die Eigentumsübertragung im Grundbuch korrekt eingetragen wird und das Pfandrecht der Bank angepasst oder gelöscht wird. Erst wenn dieser Schritt erledigt ist, gehört das Haus auch rechtlich dem neuen Eigentümer.

Hypothek ablösen oder übertragen – Ihre Optionen im Überblick

Steht ein Verkauf an, haben Eigentümer grundsätzlich drei Möglichkeiten, mit der laufenden Hypothek umzugehen.

Die erste Option ist die Ablösung. Dabei wird die Restschuld bei der Bank zurückbezahlt. Der Vorteil: Die Immobilie wird lastenfrei und kann unkompliziert an den Käufer übergehen. Der Nachteil: Je nach Vertragsbedingungen kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die Hypothek noch mehrere Jahre läuft. Diese Kosten können erheblich sein und sollten frühzeitig berechnet werden.

Die zweite Möglichkeit ist die Übertragung der Hypothek auf den Käufer. Hier bleibt das Darlehen bestehen, der Schuldner wechselt jedoch. Das ist besonders interessant, wenn die bestehenden Zinsen deutlich günstiger sind als neue Angebote am Markt. Für den Käufer kann das eine erhebliche Ersparnis bedeuten, für den Verkäufer die Vermeidung hoher Zusatzkosten. Damit das klappt, muss die Bank den Käufer prüfen und akzeptieren.

Die dritte Option ist eine Anpassung der Finanzierung. Eigentümer können die Hypothek zum Beispiel in ein flexibleres Modell umwandeln, das besser zur geplanten Verkaufszeit passt. Beliebt ist die Umstellung auf eine variable Hypothek, die keine feste Laufzeit hat. Damit lassen sich einige Monate überbrücken, bis der Verkauf tatsächlich abgeschlossen ist. Oft sind die Zinsen dabei höher, dafür bleibt man beweglich und verhindert, an einen langfristigen Vertrag gebunden zu sein.

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, der Vertragslaufzeit, der Zinssituation und den Plänen des Käufers ab.

Welche Kosten durch den Verkauf noch auf Sie zukommen können, erfahren Sie hier: Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer und mehr – Kosten beim Hausverkauf.

Vorfälligkeitsentschädigung: Kostenfalle oder lösbare Hürde?

Wer seine Hypothek vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlt, muss in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Der Grund ist simpel: Die Bank rechnet mit den vereinbarten Zinsen über die gesamte Laufzeit. Kündigt der Kunde früher, entgehen ihr diese Einnahmen. Um den Verlust auszugleichen, verlangt sie eine Entschädigung.

Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die Restlaufzeit, der vereinbarte Zinssatz und das aktuelle Zinsniveau. Je länger der Vertrag noch läuft und je grösser die Differenz zwischen altem und neuem Zins ist, desto teurer wird es.

Eine Festhypothek mit fünf Jahren Restlaufzeit kann schnell mehrere zehntausend Franken an Kosten verursachen, wenn die Marktzinsen stark gefallen sind. Wer beispielsweise eine Hypothek zu 2,5 Prozent abgeschlossen hat und sie heute bei einem Marktzins von 1,3 Prozent vorzeitig kündigt, muss mit einer hohen Ausgleichszahlung rechnen, da der Bank diese Zinsdifferenz entgeht.

Für Eigentümer bedeutet das: Ohne genaue Prüfung der Vertragsbedingungen ist es kaum möglich, die tatsächliche Belastung einzuschätzen. Deshalb lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Einige Banken zeigen sich kulant, wenn gleichzeitig eine neue Immobilie beim selben Institut finanziert wird.

Auch Teilrückzahlungen oder eine Hypothekenübernahme durch den Käufer können helfen, die Entschädigung zu vermeiden oder zumindest spürbar zu reduzieren. Wer hier frühzeitig mit der Bank das Gespräch sucht, verschafft sich Spielraum und vermeidet unangenehme Überraschungen.

Einfluss der Restschuld auf den Verkauf

Die Restschuld ist der Betrag, der am Ende noch bei der Bank offen ist. Sie entscheidet wesentlich darüber, wie viel vom Verkaufserlös am Ende tatsächlich beim Eigentümer ankommt.

Liegt der Verkaufspreis über der Restschuld, ist die Situation einfach: Mit dem Erlös wird zuerst die Bank bedient, der verbleibende Betrag geht an den Verkäufer. Schwieriger wird es, wenn die Restschuld höher ist als der erzielte Verkaufspreis. In diesem Fall reicht der Erlös nicht aus, um die Hypothek vollständig zurückzuzahlen. Es entsteht eine Finanzierungslücke, die der Eigentümer zusätzlich ausgleichen muss.

Für Betroffene gibt es verschiedene Strategien. Eine Möglichkeit ist die Nachfinanzierung, also ein ergänzender Kredit, mit dem die Lücke geschlossen wird. Manche Banken bieten auch an, die Restschuld auf eine neue Immobilie zu übertragen, wenn unmittelbar ein weiterer Kauf geplant ist.

Ein Beispiel verdeutlicht die Zahlen: Angenommen, eine Familie verkauft ihr Haus in Frauenfeld für 900’000 Franken. Die Restschuld bei der Bank beträgt 850’000 Franken. Nach Abzug der Hypothek bleiben 50’000 Franken, mit denen sich zum Beispiel Umzugskosten oder eine neue Wohnung finanzieren lassen. Verkauft dieselbe Familie das Haus jedoch nur für 800’000 Franken, fehlt ein Betrag von 50’000 Franken, den sie aus eigenen Mitteln aufbringen muss.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine realistische Immobilienbewertung ist. Wer den Marktwert korrekt einschätzen lässt, minimiert das Risiko, dass die Restschuld den Verkaufserlös übersteigt.

Hausverkauf trotz Hypothek – welche Strategie passt zu Ihnen?

Ein erfolgreicher Hausverkauf beginnt mit einer realistischen Einschätzung des Marktwerts. Wer zu hoch ansetzt, schreckt Interessenten ab, wer zu tief kalkuliert, verliert bares Geld. Eine professionelle Bewertung oder die Einschätzung eines erfahrenen Maklers sorgt für Klarheit.

Noch wichtiger: Ein guter Makler versteht es, die Immobilie nicht nur ins rechte Licht zu rücken, sondern auch die Gespräche mit Banken vorzubereiten und potenziellen Käufern die Übernahme einer Hypothek als Vorteil zu präsentieren.

Trotz laufender Finanzierung ist ein Verkauf gut machbar, wenn die richtigen Fragen von Anfang an geklärt sind. Wie hoch ist die Restschuld? Welche Lösungen akzeptiert die Bank? Und welcher Verkaufspreis lässt sich tatsächlich erzielen?

Pauschale Antworten gibt es keine – für manche ist die Ablösung der Hypothek der direkte Weg, für andere die Übertragung auf den Käufer. Manchmal bietet sich auch eine flexible Zwischenlösung an, um Zeit und Spielraum zu gewinnen. Entscheidend ist, dass die Strategie zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Genau hier unterstützen wir Sie. Seit über 20 Jahren begleiten wir Hausverkäufe im Thurgau und kennen die Stolpersteine, die Eigentümer in dieser Phase erwarten. Ob in Schaffhausen oder Frauenfeld: Wir wissen, welche Details den Unterschied machen, und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Wenn Sie Unterstützung wünschen, schreiben Sie uns einfach. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt – damit Ihr Hausverkauf trotz Hypothek nicht zur Belastung wird, sondern der Beginn eines entspannten Neuanfangs.


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Immobilienbewertung, Wertgutachten und Verkehrswertschätzung – wann brauchen Sie was?

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So schätzen Sie den Verkehrswert Ihrer Liegenschaft und lassen Ihr Haus bewerten

Stellen Sie sich vor, Sie möchten Ihr gemütliches Zuhause in Winterthur verkaufen und sind sich unsicher, welchen Wert Ihre Immobilie auf dem Markt hat. Es ist ein wunderschönes Haus mit einem gepflegten Garten und einer modernen Küche – aber wie viel ist es tatsächlich wert? Um diese Frage zu beantworten, ist eine professionelle Bewertung unerlässlich.

Wenn Sie sich dem Thema bereits genähert haben, sind Ihnen die Begriffe Immobilienbewertung, Wertgutachten und Verkehrswertschätzung sicher schon begegnet. Alle spielen eine wichtige Rolle bei der Bestimmung des Immobilienwerts, dienen aber unterschiedlichen Zwecken. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede zwischen diesen Verfahren und zeigt, wann Sie welches brauchen.

Mit diesem Artikel gewinnen Sie Klarheit darüber, welche Art der Bewertung Ihres Hauses für Sie die richtige ist. 

Ob Sie nun eine detaillierte rechtlich belastbare Analyse benötigen, eine schnelle und kostengünstige Einschätzung wünschen oder den genauen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren möchten – hier finden Sie die passende Methode für Ihre Bedürfnisse.

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Wann benötigen Sie ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den genauen Wert einer Immobilie feststellt. Es wird von einem zertifizierten Gutachter erstellt und berücksichtigt viele Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und Marktbedingungen. Der Zweck eines Wertgutachtens ist es, eine präzise und rechtlich anerkannte Bewertung der Immobilie zu liefern.

Bei Erbschaften dient es dazu, den genauen Wert des Nachlasses festzustellen, um eine faire Verteilung unter den Erben zu gewährleisten. In Scheidungsfällen hilft das Gutachten, den Wert der gemeinsamen Immobilie zu bestimmen, damit eine gerechte Aufteilung erfolgen kann.

Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Streitigkeiten über den Wert einer Immobilie, ist ein Wertgutachten unverzichtbar. Es kann auch bei der Finanzierung durch Banken erforderlich sein, um den Belehnungswert der Immobilie festzulegen.

Die Erstellung eines Wertgutachtens folgt einem klar strukturierten Prozess. Zunächst wird ein Gutachter beauftragt, der eine gründliche Besichtigung der Immobilie durchführt. Dabei werden alle relevanten Merkmale erfasst, einschliesslich der baulichen Substanz, der Ausstattung und der Lage. Ausserdem vergleicht er die Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Region.

Im Thurgau variieren die Kosten für ein Wertgutachten je nach Grösse und Komplexität der Immobilie. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.000 und 2.500 Schweizer Franken. Grössere oder besonders komplexe Objekte können höhere Gebühren verursachen.

Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

Der Zweck einer Immobilienbewertung besteht darin, einen schnellen und kostengünstigen Überblick über den Wert der Immobilie zu geben.

Der Ablauf einer Immobilienbewertung ist in der Regel unkompliziert und schneller als ein vollständiges Wertgutachten. Zunächst nehmen Sie Kontakt zu einem Immobilienmakler oder einem Gutachter auf. Diese Experten analysieren die aktuellen Marktbedingungen und vergleichen Ihre Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Region.

In Städten wie Winterthur und Schaffhausen sind die Kosten für eine Immobilienbewertung im Allgemeinen niedriger als für ein umfassendes Wertgutachten. Typischerweise zwischen 500 und 1.500 Schweizer Franken, abhängig von der Grösse und Komplexität der Immobilie. Einige Immobilienmakler bieten sogar kostenlose Bewertungen an, insbesondere wenn Sie planen, die Immobilie über sie zu verkaufen.

Verkehrswert Ihrer Liegenschaft ermitteln: Was bedeutet das?

Der Begriff „Verkehrswert“ ist ein zentraler Begriff in der Immobilienbewertung und bezeichnet den Marktwert einer Liegenschaft. In der Schweiz wird der Verkehrswert als der Preis definiert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden kann.

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist besonders wichtig bei Transaktionen wie Verkauf, Kauf, Erbschaften und Scheidungen. Er dient als Grundlage für finanzielle Entscheidungen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Die Verkehrswertschätzung unterscheidet sich von anderen Bewertungsmethoden durch ihre umfassende und marktorientierte Herangehensweise. Während eine einfache Immobilienbewertung eine grobe Schätzung des Wertes liefert, berücksichtigt die Verkehrswertschätzung eine Vielzahl von Faktoren und folgt einem standardisierten Verfahren. 

Andere Bewertungsmethoden, wie die Ertragswertmethode oder die Sachwertmethode, konzentrieren sich auf spezifische Aspekte wie die potenziellen Mieteinnahmen oder die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie. 

Die Verkehrswertschätzung hingegen bietet eine ganzheitliche und marktorientierte Einschätzung des Immobilienwerts. Im Gegensatz zum Wertgutachten, das besonders detailliert und rechtlich anerkannt ist, bietet die Verkehrswertschätzung eine breitere Marktperspektive, ohne die gleiche Tiefe und rechtliche Bindung eines vollständigen Gutachtens.

Rechtliche Aspekte wie Baurechtsbestimmungen und Nutzungsbeschränkungen können den Verkehrswert Ihrer Immobilie beeinflussen. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein schönes Grundstück in einer begehrten Lage. Allerdings schreiben die Baurechtsbestimmungen vor, wie hoch Ihr Gebäude sein darf oder welche Art von Nutzung zulässig ist. 

Wenn zum Beispiel auf Ihrem Grundstück nur niedrige Gebäude erlaubt sind, während in der Nachbarschaft höhere Gebäude zugelassen sind, kann dies den Wert Ihrer Immobilie mindern. 

Oder Ihre Immobilie darf nur für Wohnzwecke genutzt werden und nicht für kommerzielle Aktivitäten. Das kann den Verkehrswert reduzieren. Umgekehrt kann eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit, wie die Erlaubnis, ein Homeoffice oder ein kleines Geschäft zu betreiben, den Wert erhöhen, da sie die Attraktivität der Immobilie steigert.

Ein weiteres Beispiel sind zukünftige Entwicklungen in der Umgebung, wie geplante Infrastrukturprojekte. Nehmen wir an, in Ihrer Nähe soll eine neue S-Bahn-Station oder eine Schnellstrasse gebaut werden. Solche Projekte können den Verkehrswert Ihrer Immobilie erheblich beeinflussen. 

Eine neue S-Bahn-Station kann die Erreichbarkeit verbessern und somit den Wert steigern, da die Nachfrage nach gut angebundenen Immobilien in der Regel höher ist. Andererseits könnte eine neue Schnellstrasse Lärmbelästigung und erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich bringen, was den Wert Ihrer Immobilie mindert.

Haus schätzen lassen: So geht’s Schritt für Schritt

Die Ermittlung des realistischen Marktwerts Ihres Hauses hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Sei es für den Verkauf, die Refinanzierung oder andere Zwecke. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Hausbewertung sowie die Rolle von professionellen Gutachtern und Immobilienmaklern.

Bevor die eigentliche Bewertung beginnt, sollten Sie alle relevanten Unterlagen vorbereiten. Dazu gehören Baupläne, Grundbuchauszüge, Energieausweise, Informationen über durchgeführte Renovierungen, Modernisierungen und Wert vermehrende Investitionen sowie alle anderen Dokumente, die den Zustand und die Ausstattung Ihrer Immobilie belegen. Diese Unterlagen geben dem Gutachter oder Makler einen umfassenden Überblick und erleichtern die Bewertung.

Nehmen Sie Kontakt zu einem professionellen Gutachter oder einem erfahrenen Immobilienmakler auf. Diese Experten verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um eine präzise Bewertung durchzuführen.

Ein Gutachter ist besonders nützlich, wenn eine detaillierte und rechtlich anerkannte Bewertung erforderlich ist, beispielsweise bei Erbschaften oder Scheidungen. Immobilienmakler hingegen können oft eine schnelle und kostengünstige Bewertung anbieten, insbesondere wenn Sie planen, die Immobilie über sie zu verkaufen.

Der Experte wird eine gründliche Besichtigung Ihrer Immobilie durchführen. Dabei werden alle relevanten Aspekte wie baulicher Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz und Lage berücksichtigt. Die Besichtigung dient dazu, einen umfassenden Eindruck von der Immobilie zu gewinnen und eventuelle Besonderheiten zu erfassen.

Nach der Besichtigung erfolgt die Analyse der gesammelten Daten. Der Gutachter oder Makler wird den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie auf Basis vergleichbarer Objekte in der Region sowie der aktuellen Marktbedingungen ermitteln. Diese Analyse umfasst sowohl quantitative Daten wie Quadratmeterpreise als auch qualitative Aspekte wie die Attraktivität der Lage.

Dann erstellt der Experte einen detaillierten Bewertungsbericht, der alle relevanten Informationen und die Methode der Bewertung enthält. Dieser Bericht dient als Grundlage für Ihre Entscheidungen und kann bei Bedarf auch für rechtliche oder finanzielle Zwecke verwendet werden. 

Haben Sie Ihre Immobilie schon bewerten lassen?

Stellen Sie sich vor, wie beruhigend es ist, genau zu wissen, was Ihre Immobilie wert ist. Ein zertifizierter Gutachter oder erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen diese Sicherheit geben. Eine professionelle Bewertung hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und den bestmöglichen Preis für Ihr Haus zu erzielen.

Warum warten? Beginnen Sie noch heute und lassen Sie Ihr Haus professionell schätzen. Eine präzise Bewertung Ihrer Immobilie ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Verkauf.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Seit über zwanzig Jahren sind wir in der Region Thurgau, Schaffhausen und im angrenzenden Zürich erfolgreich tätig. Nutzen Sie unsere Expertise und finden Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie heraus. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!


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Wohnung kaufen im Thurgau – Stockwerkeigentum, Erneuerungsfonds und Verwaltung richtig prüfen

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Eine praktische Anleitung für Käufer, um Eigentumswohnung, Sanierung und Gemeinschaft sicher zu beurteilen

Sie haben Ihre Traumwohnung im Thurgau gefunden? Grossartige Lage, fairer Preis, moderner Ausbau. Doch bevor Sie kaufen, lohnt sich ein Blick hinter die Fassade. Nicht jede Eigentumswohnung ist so solide, wie sie aussieht.

Wichtige Hinweise finden sich oft nicht nur im Inserat, sondern vor allem in den Unterlagen der Gemeinschaft. Ein zu kleiner Erneuerungsfonds kann auf teure Sanierungen hindeuten. Eine unklare Verwaltung führt zu Konflikten und unvorhersehbaren Kosten. Und die Protokolle zeigen, wie gut oder schlecht eine Eigentümergemeinschaft funktioniert.

Dieser Artikel hilft Ihnen, solche Punkte zu erkennen. Er zeigt, wie Sie Erneuerungsfonds, Verwaltung und Gemeinschaft richtig einschätzen – damit Sie nicht nur eine schöne Wohnung kaufen, sondern solide investieren.

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Stockwerkeigentum verstehen – Rechte, Pflichten und Gemeinschaft

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Diese Form des Wohneigentums verbindet private Freiheit mit gemeinsamer Verantwortung. Sie besitzen Ihre Wohnung vollständig, teilen aber Gebäudeteile wie Dach, Fassade oder Heizung mit anderen Eigentümern. Genau dort beginnt das, was viele unterschätzen: die Pflicht, gemeinsam zu entscheiden und gemeinsam zu bezahlen.

In der Praxis bedeutet das: Jede Gemeinschaft hat eigene Regeln und Abläufe. Sie bestimmt, wie Unterhalt und Verwaltung organisiert sind, wie Beschlüsse gefasst werden und wer welche Kosten trägt. Der rechtliche Rahmen ist klar, doch die Umsetzung kann sehr unterschiedlich sein. Eine engagierte Gemeinschaft achtet auf Werterhalt und klare Kommunikation. Eine schwache hingegen spart am falschen Ort – meist auf Kosten der nächsten Sanierung.

Beim Wohnungskauf im Thurgau lohnt es sich daher, die Gemeinschaft genau anzusehen. Fragen Sie, wie oft Versammlungen stattfinden, wie Entscheidungen dokumentiert werden und ob sich alle Eigentümer an Abmachungen halten. So gewinnen Sie ein realistisches Bild, ob das Zusammenleben funktioniert – oder ob Konflikte vorprogrammiert sind.

Erneuerungsfonds prüfen – Sicherheit für langfristigen Werterhalt

Der Erneuerungsfonds ist das finanzielle Rückgrat jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft. Aus ihm werden künftige Sanierungen bezahlt – vom neuen Dach bis zur Heizungsanlage. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte deshalb prüfen, wie gut er gefüllt ist.

Ein gesunder Fonds zeigt, dass die Gemeinschaft vorausschauend handelt. Er sorgt dafür, dass grosse Reparaturen nicht plötzlich mit Sonderbeiträgen finanziert werden müssen. Ist das Konto dagegen leer oder kaum vorhanden, drohen Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe. Besonders kritisch wird es, wenn das Gebäude älter als 20 Jahre ist und erste grössere Arbeiten anstehen.

Als Käufer sollten Sie den Stand des Fonds prüfen und ihn ins Verhältnis zu den erwarteten Sanierungskosten setzen. Faustregel: Jährlich sollten rund 0,3 bis 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts eingezahlt werden. Liegt der Betrag deutlich darunter, ist Vorsicht geboten. Fragen Sie ausserdem nach geplanten Projekten, etwa Dach-, Fassaden- oder Heizungsarbeiten, und ob Rückstellungen dafür vorgesehen sind.

Ein weiteres Indiz ist die Kontinuität: Werden regelmässig Beiträge einbezahlt, oder schwanken die Einlagen stark? Ein stabiler Aufbau über Jahre spricht für eine verantwortungsvolle Verwaltung und eine Gemeinschaft mit langfristigem Denken.

Im Thurgau achten viele Verwaltungen mittlerweile stärker auf solide Rücklagen, da Material- und Energiekosten gestiegen sind. Trotzdem gibt es Unterschiede: Manche Gemeinschaften halten an zu niedrigen Beiträgen fest. Wer hier nicht genau hinschaut, zahlt später doppelt.

Reglement und Protokolle – die wichtigsten Dokumente vor dem Kauf

Das Reglement und die Protokolle der Eigentümerversammlungen sind das Gedächtnis jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft. Sie zeigen, wie Entscheidungen getroffen werden, wie die Kosten verteilt sind und wie gut die Verwaltung funktioniert. Diese Unterlagen sollten Sie besonders aufmerksam lesen – sie sagen oft mehr aus als das Exposé.

Im Reglement steht, wie die Gemeinschaft organisiert ist. Es legt fest, wer für Unterhalt, Reinigung und Verwaltung zuständig ist, wie die Stimmrechte verteilt sind und welche Regeln für Umbauten gelten. Achten Sie darauf, ob das Reglement aktuell ist und den heutigen Standards entspricht. Veraltete Regelungen führen oft zu Streit.

Ebenso aufschlussreich sind die Protokolle der letzten Versammlungen. Sie zeigen, wie Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Suchen Sie nach Hinweisen auf Spannungen, wiederkehrende Diskussionen oder abgelehnte Investitionen. Häufig geben auch die Abstimmungsresultate einen Einblick in die Dynamik der Gemeinschaft.

Besonders wichtig: Lesen Sie Beschlüsse zu geplanten oder verschobenen Sanierungen. Wenn grössere Projekte mehrfach vertagt wurden, kann das auf fehlende Rücklagen oder Meinungsverschiedenheiten hinweisen. Auch Hinweise auf ausserordentliche Einzahlungen sollten Sie ernst nehmen – sie zeigen, dass die laufenden Beiträge nicht ausreichen.

Ein weiteres Dokument ist das Verwalterprotokoll. Es informiert über den Zustand des Gebäudes, laufende Verträge und ausstehende Arbeiten. Seriöse Verwaltungen dokumentieren transparent, welche Massnahmen abgeschlossen sind und welche noch offenstehen.

Sanierung und Verwaltung – wie stabile Gemeinschaften funktionieren

Eine Eigentümergemeinschaft steht und fällt mit ihrer Verwaltung. Sie sorgt dafür, dass Unterhalt, Buchhaltung und Versammlungen reibungslos laufen. Eine gute Verwaltung arbeitet transparent, informiert rechtzeitig über nötige Sanierungen und plant die Finanzen mit Weitblick. Eine schwache Verwaltung dagegen reagiert nur, wenn etwas kaputtgeht – und belastet damit langfristig alle Eigentümer.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, prüfen Sie deshalb, wer die Verwaltung führt. Fragen Sie nach Referenzen, Erfahrung und Zuständigkeiten. Gibt es klare Abläufe bei Offerten, Rechnungsprüfung und Wartung? Wird das Budget jährlich überprüft und mit den tatsächlichen Kosten verglichen? Eine sorgfältige Verwaltung kann viel Geld sparen und Konflikte vermeiden.

Sanierungen sind der grösste Belastungstest für eine Gemeinschaft. Sie zeigen, ob man vorausschauend plant oder kurzfristig entscheidet. Idealerweise erstellt die Verwaltung gemeinsam mit den Eigentümern einen Unterhalts- und Investitionsplan für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er listet alle grösseren Bauteile auf, schätzt Lebensdauer und Kosten und zeigt, wie diese über den Erneuerungsfonds finanziert werden sollen.

Besonders wichtig ist auch die Kommunikation: Wird offen informiert, wenn eine Sanierung nötig ist? Gibt es transparente Entscheidungsgrundlagen? Professionelle Verwaltungen legen Offerten und Kostenschätzungen offen, bevor abgestimmt wird. So können Eigentümer fundiert entscheiden.

Im Thurgau finden sich immer mehr Verwaltungen, die digitale Tools für Protokolle, Abstimmungen und Dokumentenablage nutzen. Das erleichtert den Informationsfluss und macht Entscheidungen nachvollziehbar.

Regionale Perspektive – Frauenfeld oder Winterthur?

Der Thurgau hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Wohnkanton entwickelt. Zwischen Zürichsee und Bodensee bietet er eine attraktive Mischung aus Lebensqualität, guter Verkehrsanbindung und moderaten Immobilienpreisen. Gerade für Käufer von Eigentumswohnungen ist der Markt interessant – aber auch sehr unterschiedlich, je nach Standort.

In Frauenfeld, der Kantonshauptstadt, sind Eigentumswohnungen besonders gefragt. Die Stadt wächst konstant, was den Druck auf den Markt erhöht. Hier treffen Käufer häufig auf moderne Überbauungen mit professionellen Verwaltungen und klaren Reglementen. Die Preise liegen im oberen Mittelfeld, dafür ist die Infrastruktur hervorragend. Wer auf langfristigen Werterhalt setzt, findet hier stabile Bedingungen.

In Winterthur, direkt an der Kantonsgrenze zu Zürich, ist die Nachfrage grösser. Viele Käufer weichen bewusst in den Thurgau aus, um von günstigeren Quadratmeterpreisen zu profitieren. Entsprechend lohnt sich hier ein genauer Blick auf die Gemeinschaft und den Erneuerungsfonds – ältere Liegenschaften werden oft günstiger angeboten, bergen aber höhere Sanierungsrisiken.

In den ländlichen Regionen des Thurgaus – etwa in Weinfelden, Amriswil oder Kreuzlingen – locken grössere Flächen und ruhigere Lagen. Hier sind die Unterschiede zwischen den Stockwerkeigentümergemeinschaften besonders gross. Manche Objekte sind hervorragend verwaltet, andere seit Jahren kaum betreut. Gerade in kleineren Gemeinden ist es wichtig, Verwaltung, Reglement und Fonds kritisch zu prüfen.

Mehr Informationen zum Thema Stockwerkeigentum finden Sie hier: Eigentumswohnung kaufen – für Ihre Altersvorsorge.

Checkliste – so prüfen Sie Ihre Eigentumswohnung vor dem Kauf

Die folgenden Punkte helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und wichtige Fragen zu stellen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

• Erneuerungsfonds: Wie hoch ist der aktuelle Stand? Werden regelmässig Beiträge einbezahlt? Liegt eine Übersicht über geplante Sanierungen vor?
• Reglement: Ist es aktuell und klar formuliert? Enthält es eindeutige Regeln zur Kostenverteilung, Nutzung und Entscheidungsfindung?
• Protokolle der letzten Jahre: Gibt es wiederkehrende Streitpunkte oder verschobene Sanierungen? Wurden Beschlüsse konsequent umgesetzt?
• Sanierungen: Welche Arbeiten stehen in den nächsten fünf bis zehn Jahren an? Gibt es Offerten oder Kostenschätzungen?
• Verwaltung: Wer führt sie, wie lange schon, und wie ist die Kommunikation? Wird transparent gearbeitet und zeitnah informiert?
• Finanzielle Übersicht: Stimmen Budget, Rücklagen und Jahresrechnungen überein? Gibt es Rückstände bei Beiträgen einzelner Eigentümer?
• Gemeinschaftsklima: Werden Beschlüsse mehrheitlich getragen, oder herrscht Uneinigkeit? Gibt es Anzeichen für Spannungen?

Eine gute Eigentumswohnung erkennen Sie nicht nur an schönen Räumen, sondern an einer Gemeinschaft, die funktioniert. Eine klare Verwaltung, ein gut geführter Erneuerungsfonds und transparente Abläufe sichern langfristig den Wert Ihrer Investition.

Wenn Sie beim Kauf unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Seit über 20 Jahren unterstützen wir Käufer im Thurgau dabei, Stockwerkeigentum richtig zu beurteilen. Mit Erfahrung, Marktkenntnis und einem klaren Blick fürs Wesentliche helfen wir Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Schreiben Sie uns einfach – wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Traumwohnung.


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Finanzierung des Eigenheims im Thurgau: Ihre Optionen im Überblick

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Wie Sie mit Hypothekendarlehen oder Baufinanzierung ihr Traumhaus sichern – von Frauenfeld bis Winterthur

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen ein bedeutender Schritt im Leben. Doch der Weg zu den eigenen vier Wänden beginnt mit einer der wichtigsten Entscheidungen: der Wahl der richtigen Immobilienfinanzierung. Diese Entscheidung ist weit mehr als eine blosse Formalität; sie legt den Grundstein dafür, dass Ihr Traumhaus nicht zur finanziellen Belastung wird.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Finanzierungsmodelle Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie die für Ihre Situation passende Option wählen. Wir führen Sie durch die Grundlagen der Finanzierung Ihres Eigenheims, beleuchten regionale Besonderheiten und geben Ihnen praktische Tipps, damit Sie den Prozess sicher und selbstbewusst meistern können.

Ob Sie bereits konkrete Pläne haben oder noch am Anfang Ihrer Überlegungen stehen – dieser Leitfaden bietet Ihnen die notwendigen Informationen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihren Traum vom Eigenheim im Thurgau zu verwirklichen.

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Finanzierung Ihres Eigenheims: Die Grundlagen verstehen

Da es sich bei einem Eigenheim um eine erhebliche Investition handelt, ist es selten, dass Käufer den gesamten Kaufpreis aus eigenen Mitteln aufbringen können. Hier kommt die Immobilienfinanzierung ins Spiel.

Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr Traumhaus zu erwerben, während Sie den Kredit über einen festgelegten Zeitraum zurückzahlen. Eine gut durchdachte Finanzierung reduziert nicht nur die monatliche Belastung, sondern führt auch langfristig zu mehr finanzieller Sicherheit.

Bei der Immobilienfinanzierung werden Sie auf verschiedene Begriffe stossen, darunter Baukredit und Hypothekendarlehen.

Ein Baukredit ist speziell für den Bau oder den Erwerb eines Neubaus gedacht. Sie deckt in der Regel die Kosten für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer neu errichteten Immobilie ab. Sie bietet Ihnen oft flexiblere Auszahlungsmöglichkeiten, die an den Fortschritt des Bauprojekts angepasst sind.

Das Hypothekendarlehen hingegen ist die klassische Form der Immobilienfinanzierung. Es wird durch eine Grundschuld oder Hypothek auf die erworbene Immobilie besichert.

Dies bedeutet, dass die Bank das Recht hat, die Immobilie im Falle eines Zahlungsausfalls zu veräussern, um das Darlehen zu tilgen. Diese Darlehensform ist besonders geeignet, wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen möchten.

Beide Finanzierungsmodelle im Überblick

Ein grosser Vorteil des klassischen Hypothekendarlehens ist die Planungssicherheit, insbesondere bei einem festen Zinssatz. Sie wissen genau, wie hoch Ihre monatlichen Belastungen sind und können diese über die gesamte Laufzeit kalkulieren. Allerdings bedeutet eine lange Laufzeit auch eine längere Verpflichtung, und bei variablen Zinssätzen besteht das Risiko steigender Zinsen.

Ein Baukredit wird, anders als beim klassischen Hypothekendarlehen, meist in mehreren Tranchen ausgezahlt, die sich an den Fortschritt des Bauprojekts anpassen. Dadurch zahlen Sie Zinsen nur auf die Beträge, die bereits ausgezahlt wurden, was während der Bauphase eine finanzielle Entlastung sein kann.

Achten Sie darauf, dass die Auszahlung der Tranchen flexibel gestaltet werden kann, um unvorhergesehene Bauverzögerungen abzudecken. Es ist auch ratsam, eine ausreichend lange Zinsbindungsfrist zu wählen, um vor Zinserhöhungen während der Bauzeit geschützt zu sein.

Ein weiteres Finanzierungsmodell, das immer beliebter wird, ist die Saron-Hypothek. Sie basiert auf dem Swiss Average Rate Overnight (SARON) und ist eine Form der variabel verzinsten Hypothek. Der Zinssatz passt sich dabei regelmässig den aktuellen Marktentwicklungen an. 

Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass Saron-Hypotheken in Phasen niedriger Zinsen günstigere Konditionen bieten als langfristige Festhypotheken. Allerdings besteht hier, wie bei variabel verzinsten Krediten generell, das Risiko steigender Zinsen, was zu höheren monatlichen Belastungen führen kann.

Vorteile der Saron-Hypothek: Der Zinssatz wird periodisch an die Marktbedingungen angepasst, was besonders in Zeiten niedriger Zinsen attraktiv sein kann. Die Saron-Hypothek hat keine feste Laufzeit, wodurch sie bei Bedarf flexibel in eine Festhypothek umgewandelt werden kann.

Nachteile der Saron-Hypothek: Zinsrisiko: Da der Zinssatz schwankt, können unvorhergesehene Zinserhöhungen zu steigenden Kosten führen. Erhöhte Unsicherheit: Die fehlende Planbarkeit kann in unsicheren Marktzeiten für Kreditnehmer unangenehm sein.

Bei allen Finanzierungsmodellen hat die Höhe Ihres Eigenkapitals direkten Einfluss auf die Konditionen Ihres Kredits. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto geringer ist das Risiko für die Bank – das führt in der Regel zu besseren Zinssätzen und niedrigeren monatlichen Raten.

In der Regel wird empfohlen, mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 10 % des Kaufpreises aus sogenannten „harten“ Eigenmitteln stammen müssen, die nicht aus der Pensionskasse (2. Säule) oder der Säule 3a kommen dürfen.

Gelder aus der 2. Säule können für die verbleibenden 10 % des Eigenkapitals verwendet werden, jedoch nicht für den gesamten Anteil von 20 %.

Das kann Ihnen helfen, nicht nur die Zinsen zu senken, sondern auch zusätzliche Kosten wie die Steuer und Notarkosten zu decken, ohne Ihren Kreditrahmen zu überschreiten.

Wenn Ihr Eigenkapital noch nicht ausreicht, können Sie über den Verkauf von Vermögenswerten, staatliche Förderprogramme oder auch durch eine Schenkung von Familienangehörigen nachdenken. Auch die Nutzung von Ersparnissen, die Sie langfristig angelegt haben, kann sinnvoll sein, um Ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen.

Regionale Besonderheiten der Immobilienfinanzierung

Beim Hauskauf in Städten wie Frauenfeld, Winterthur und Schaffhausen ist es wichtig, die lokalen Besonderheiten zu kennen. Diese können Ihre Finanzierung massgeblich beeinflussen.

Wie Sie Ihr Traumhaus am besten finden, haben wir für Sie hier zusammengestellt: Von Aargau bis Zürich: So verändert das Internet die Immobiliensuche in der Schweiz.

Die Immobilienpreise in der Region sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. In Winterthur liegt der Durchschnittspreis für ein Haus aktuell bei rund 1,4 Millionen Franken, während in Frauenfeld etwa 1,27 Millionen Franken gezahlt werden. 

Käufer müssen oft mehr Eigenkapital einbringen, um attraktive Kreditkonditionen zu erhalten – wer sich frühzeitig um eine solide Finanzierung kümmert, ist klar im Vorteil.

Regionale Banken in Thurgau bieten oft spezielle Hypothekenkonditionen, die auf die Bedürfnisse der lokalen Käufer abgestimmt sind. Wenn Sie sich frühzeitig bei diesen Banken informieren, können Sie von attraktiven Angeboten profitieren, die Ihnen nationale Banken nicht bieten.

Hypothekendarlehen optimal nutzen

Ein Hypothekendarlehen ist eine langfristige Verpflichtung, die sorgfältig geplant werden sollte.

Bei der Wahl zwischen variablen und festen Zinssätzen kommt es darauf an, wie viel Sicherheit Sie wünschen. Ein fester Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit des Darlehens konstant. Das gibt Ihnen Planungssicherheit, da Ihre monatlichen Raten gleich bleiben, unabhängig davon, wie sich die Zinsen am Markt entwickeln.

Ein variabler Zinssatz hingegen passt sich regelmässig an die aktuellen Marktbedingungen an. Das bedeutet, dass Ihre Raten steigen oder fallen können. Diese Option ist riskanter, bietet aber die Möglichkeit, von sinkenden Zinsen zu profitieren.

Die Laufzeit Ihres Darlehens beeinflusst sowohl die Höhe Ihrer monatlichen Raten als auch die Gesamtkosten des Kredits.

Eine längere Laufzeit führt zu niedrigeren Monatsraten, erhöht jedoch die Gesamtkosten, da Sie über einen längeren Zeitraum Zinsen zahlen.

Eine kürzere Laufzeit hat höhere Monatsraten, senkt aber die Gesamtkosten, da Sie schneller tilgen und somit weniger Zinsen zahlen.

Sondertilgungen sind zusätzliche Zahlungen, die Sie über die regulären Monatsraten hinaus leisten. Sie helfen, die Restschuld schneller zu reduzieren und die Gesamtkosten des Darlehens zu senken. Nutzen Sie Sondertilgungen, wann immer es Ihre finanzielle Situation erlaubt. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Darlehensbedingungen Sondertilgungen ohne oder mit nur geringen Gebühren zulassen.

Sondertilgungen sind besonders sinnvoll, wenn Sie unerwartet zu Geld kommen, etwa durch eine Erbschaft oder einen Bonus. Sie können so die Laufzeit Ihres Darlehens verkürzen und Zinskosten sparen.

Eine Umschuldung oder Refinanzierung kann sinnvoll sein, wenn sich die Zinsen stark verändert haben oder wenn Ihre finanzielle Situation eine Anpassung erfordert. Bei einer Umschuldung lösen Sie Ihr bestehendes Darlehen durch ein neues, oft zu besseren Konditionen, ab. Dies kann zu niedrigeren Monatsraten oder einer kürzeren Laufzeit führen.

Wichtig ist, die Kosten einer Umschuldung zu berücksichtigen. Dazu gehören mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen und Gebühren für den neuen Kredit.

Wie strukturieren Sie Ihre Immobilienfinanzierung?

Starten Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme Ihrer Finanzen. Das mag zunächst herausfordernd wirken, doch mit einem klaren Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse legen Sie den Grundstein für eine solide Finanzierung.

Setzen Sie sich ein realistisches Budget, das nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle Nebenkosten wie Notar- und Steuergebühren berücksichtigt. Ihr Eigenkapital ist dabei Ihr grösster Trumpf: Je mehr Sie einbringen, desto bessere Konditionen können Sie verhandeln.

Vergleichen Sie verschiedene Kreditangebote nicht nur nach dem Zinssatz. Achten Sie auch darauf, wie flexibel die Rückzahlung gestaltet ist und ob Sondertilgungen möglich sind. Das gibt Ihnen Spielraum und Sicherheit in der Finanzierung.

Mit über 20 Jahren Erfahrung haben wir ein starkes Netzwerk an Banken und Finanzexperten aufgebaut. Gerne beraten wir Sie individuell und vermitteln Ihnen die richtigen Kontakte. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung, damit Ihr Traum vom Eigenheim Realität wird!


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