Steuerersparnisse und Immobilienfinanzierung: Die besten Tipps zum Jahresende

November 21, 2024

Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis mit der richtigen Strategie – von Säule 3a bis Hypothekarzinsen

Das Jahresende bietet Ihnen die ideale Chance, Ihre Finanzen in Schwung zu bringen und gleichzeitig noch ordentlich Geld zu sparen. Für Immobilienbesitzer – oder diejenigen, die es bald werden möchten – eröffnen sich gerade jetzt wertvolle Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast deutlich zu senken und das Beste aus den bestehenden Regelungen herauszuholen.

Ob Sie Hypothekarzinsen absetzen, Schuldzinsen geschickt nutzen oder durch Einzahlungen in die Säule 3a profitieren – kleine, gezielte Schritte können Ihnen grosse finanzielle Vorteile bringen. Es lohnt sich, die verbleibenden Wochen des Jahres zu nutzen, um clever zu planen. Denn mit den richtigen Massnahmen können Sie nicht nur kurzfristig Ihre Steuern senken, sondern auch langfristig Ihre finanzielle Zukunft sichern.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen konkret, was Sie jetzt tun können, um Ihre Finanzen zum Jahresende noch clever zu optimieren: Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis und starten Sie bestens gerüstet in das kommende Jahr.

Steuerliche Vorteile durch Immobilienfinanzierung

Eine der einfachsten und effektivsten Möglichkeiten, in der Schweiz Steuern zu sparen, ist die Absetzung von Hypothekarzinsen und Schuldzinsen von der Einkommenssteuer.

Das schweizerische Steuersystem erlaubt es Ihnen, die Zinsen, die Sie für Ihre Immobilienfinanzierung zahlen, direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abzuziehen.

Dies gilt sowohl für Hypotheken auf selbstgenutzte Immobilien als auch auf vermietete Objekte. Besonders bei grösseren Immobilien oder mehreren Finanzierungen kann dieser Abzug Ihre Steuerlast spürbar senken.

Besonders vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang die Saron-Hypothek, da sie sich durch besonders tiefe Zinssätze auszeichnet. Da sich die Zinsen dieser Hypothek an den aktuellen Marktzinsen orientieren und entsprechend schwanken, können Sie oft von geringeren Zinsbelastungen profitieren, was Ihren finanziellen Spielraum erweitert und gleichzeitig die steuerliche Abzugsmöglichkeit erhält.

Wichtig ist, dass der Abzug nicht nur für Hypothekarzinsen gilt, sondern auch für andere Schuldzinsen, wie beispielsweise Kredite für Renovierungen oder Darlehen. Das gibt Ihnen zusätzlichen Spielraum, Ihre Steuerbelastung zu minimieren.

Allerdings gibt es Grenzen: Sie können in der Regel nur die tatsächlichen Zinsen absetzen, die im laufenden Jahr angefallen sind, und nicht den gesamten Hypothekarbetrag. Zudem gibt es einen maximalen Betrag, den Sie in Abhängigkeit von Ihrem Vermögen absetzen können, da Vermögen in der Schweiz ebenfalls besteuert wird.

Besonders wichtig ist, dass Sie den absetzbaren Betrag noch vor dem 31. Dezember voll ausschöpfen. Jede Zinszahlung, die Sie bis zu diesem Datum leisten, kann in Ihrer Steuererklärung für das laufende Jahr geltend gemacht werden. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie bis zum nächsten Steuerjahr warten, um von den Vorteilen zu profitieren.

Steuerersparnis mit Säule 3a: Der Schlüssel zur Optimierung

Die Säule 3a ist eines der effektivsten Instrumente in der Schweiz, um Steuern zu sparen und gleichzeitig für Ihre Zukunft vorzusorgen. Als Erwerbstätiger mit Pensionskasse können Sie im Jahr 2024 bis zu CHF 7.056 in die Säule 3a einzahlen. 

Diese Einzahlung kann direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das bedeutet, je mehr Sie einzahlen, desto weniger Steuern müssen Sie zahlen.

Der Vorteil der Säule 3a liegt darin, dass Sie nicht nur Ihre Steuerlast im aktuellen Jahr senken, sondern gleichzeitig auch Kapital für Ihre Altersvorsorge aufbauen. Das angesparte Geld bleibt bis zur Pensionierung steuerfrei und wird erst bei Auszahlung zu einem meist günstigeren Steuersatz besteuert. 

Ein Beispiel: Wenn Ihr steuerbares Einkommen CHF 100.000 beträgt und Sie den vollen Betrag von CHF 7.056 in die Säule 3a einzahlen, sinkt Ihr steuerbares Einkommen auf CHF 92.944. Angenommen, Ihr kantonaler Steuersatz liegt bei 12 %, sparen Sie dadurch fast CHF 850 an Steuern. Eine doppelte Ersparnis: Sie zahlen weniger Steuern und sorgen gleichzeitig für spätere Jahre vor.

Besonders am Jahresende ist es wichtig, die volle Einzahlung in die Säule 3a zu nutzen. Denn wenn Sie bis zum 31. Dezember den maximalen Betrag einzahlen, wird dieser noch im laufenden Steuerjahr berücksichtigt.

Für viele Immobilienbesitzer bietet sich hier eine weitere Möglichkeit: Die Gelder aus der Säule 3a können für den Kauf von Wohneigentum verwendet werden.

Diese Kombination aus Steuerersparnis und Kapital für die Immobilienfinanzierung macht die Säule 3a besonders attraktiv für alle, die den Schritt in Richtung Eigenheim planen.

Niedrige Hypothekarzinsen optimal nutzen

Die aktuellen Hypothekarzinsen in der Schweiz sind auf einem niedrigen Niveau, was eine hervorragende Gelegenheit für Immobilienbesitzer und -käufer bietet. Wenn Sie bereits eine Hypothek haben, sollten Sie jetzt prüfen, ob eine Refinanzierung sinnvoll ist. 

Bei einer Refinanzierung lösen Sie entweder einen Teil oder die gesamte Hypothek vorzeitig ab und schliessen mit Ihrer Bank einen neuen Vertrag zu günstigeren Konditionen ab. Diese neue Hypothek bietet dann in der Regel niedrigere Zinsen, was bedeutet, dass Sie monatlich weniger für Ihre Zinszahlungen aufwenden müssen.

Im Thurgau gibt es aktuell besonders attraktive Hypothekenangebote mit niedrigen Zinsen. Banken und Finanzinstitute in diesen Regionen bieten oft spezielle Konditionen an, die von den lokalen Marktbedingungen abhängig sind. Diese können für Sie von Vorteil sein, wenn Sie sich entweder für eine Neufinanzierung entscheiden oder Ihre bestehende Hypothek ablösen und durch einen neuen Vertrag ersetzen. 

Durch die Reduktion der Zinskosten können Sie über die Laufzeit Ihrer Hypothek Tausende von Franken sparen, da die monatlichen Belastungen sinken und gleichzeitig steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarzinsen bestehen bleiben.

Für künftige Immobilienbesitzer oder Personen, die sich gerade im Kaufprozess befinden, stellt sich oft die Frage: Festhypothek oder variable Hypothek? Diese Frage ist entscheidend, da beide Finanzierungsmodelle unterschiedliche Vorteile bieten.

Festhypotheken zeichnen sich durch eine feste Zinsbindung über die gesamte Laufzeit aus. Das bedeutet, dass Sie über einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel 5, 10 oder sogar 15 Jahre, genau wissen, welche Zinszahlungen auf Sie zukommen. Diese Stabilität gibt Planungssicherheit, da Sie vor steigenden Zinsen geschützt sind. Allerdings profitieren Sie bei einer Festhypothek nicht von möglichen Zinssenkungen während der Laufzeit. Daher eignet sich dieses Modell besonders in Zeiten niedriger Zinsen, wie wir sie derzeit in der Schweiz erleben.

Variable Hypotheken hingegen bieten Flexibilität, da sich die Zinsen im Laufe der Zeit ändern können. Wenn die Zinssätze sinken, zahlen Sie weniger Zinsen, was Ihre monatlichen Belastungen verringern kann. Allerdings bergen variable Hypotheken auch das Risiko, dass die Zinsen steigen, was Ihre Finanzierung teurer macht. Diese Hypothek eignet sich vor allem für Personen, die kurzfristig von Zinsschwankungen profitieren möchten und sich bewusst auf mögliche Risiken einstellen.

In beiden Fällen bleiben die gezahlten Hypothekarzinsen in der Schweiz steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass Sie die Zinsen, die Sie im Rahmen Ihrer Immobilienfinanzierung zahlen, von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können, was Ihre Steuerlast spürbar verringert.

Jahresabschluss: Letzte Chancen zur Steueroptimierung

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, steuerliche Optimierungen durch Sondertilgungen vorzunehmen. Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung auf Ihre Hypothek, die über die reguläre monatliche Tilgung hinausgeht.

Allerdings gibt es hier in der Schweiz bestimmte Regelungen zu beachten: Viele Hypothekenverträge, insbesondere Festhypotheken, schränken die Möglichkeit zur Sondertilgung ein oder erlauben sie nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist daher wichtig, Ihren Hypothekenvertrag genau zu prüfen, bevor Sie eine Sondertilgung vornehmen.

Falls Ihr Vertrag Sondertilgungen zulässt, kann eine Rückzahlung vor dem Jahresende sowohl Ihre Zinslast als auch Ihre Steuerlast reduzieren. Die Hypothekarzinsen, die Sie in einem Jahr zahlen, sind in der Schweiz vollständig von der Einkommenssteuer absetzbar.

Wenn Sie durch eine Sondertilgung Ihre Restschuld verringern, sinken nicht nur die künftigen Zinszahlungen, sondern Sie haben auch bereits gezahlte Zinsen, die Sie in diesem Jahr steuerlich geltend machen können.

Wichtig ist, alle Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit sie noch in die Steuererklärung für das laufende Jahr fallen.

Wie Sie das Jahresende für weitere Einsparungen nutzen können, erfahren Sie hier: Optimieren Sie Ihre Gebäudeversicherung zum Jahreswechsel: ein Leitfaden für Schweizer Eigenheimbesitzer.

Jetzt handeln und Ihre Steuerersparnis sichern

Das Jahresende ist Ihre Chance, aktiv zu werden und das Beste aus Ihren Finanzen herauszuholen. Egal, ob Sie Ihre Hypothek überprüfen, in die Säule 3a einzahlen oder letzte Steuerabzüge geltend machen. Kleine Schritte haben jetzt eine grosse Wirkung.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, sind wir gerne für Sie da. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem breiten Netzwerk an Experten im Thurgau stehen wir Ihnen zur Seite.

Schreiben Sie uns einfach, gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie das Jahr finanziell erfolgreich abschliessen.

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