Steuererklärung leicht gemacht: Ihre Vorteile durch Wohneigentum

Februar 24, 2025

Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten clever nutzen

Sie haben sich für ein Eigenheim entschieden – Ihr Rückzugsort, Ihre Investition in die Zukunft. Doch was viele nicht wissen: Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bedeutet nicht nur Lebensqualität, sondern auch handfeste steuerliche Vorteile. In der Schweiz können Sie Hypothekarzinsen abziehen, Renovationen steuerlich geltend machen und mit energiesparenden Massnahmen gleich doppelt sparen – für die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Höchstwahrscheinlich wird jetzt der Eigenmietwert abgeschafft, dadurch verändert sich, wie Ihr Eigenheim besteuert wird und welche Abzüge Sie nutzen können. Viele fragen sich: „Lohnt sich Wohneigentum dann überhaupt noch?“ Die Antwort ist klar: Ja – wenn Sie wissen, wie Sie Ihre Möglichkeiten nutzen. Besonders im Thurgau gibt es Regelungen, die Sie kennen sollten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast senken, sich auf die geplanten Änderungen vorbereiten und das Beste aus Ihrem Wohneigentum herausholen. Klingt kompliziert? Keine Sorge. Wir machen das Thema einfach, verständlich und praxisnah – damit Sie Ihre Steuererklärung entspannt angehen können.

Eigenmietwert ade? Was die Reform für Ihre Steuerlast bedeutet

Der Eigenmietwert – ein Begriff, der viele Wohneigentümer schon lange beschäftigt. Bisher mussten Sie diesen fiktiven Betrag, der den Mieteinnahmen entspricht, die Sie erzielen könnten, versteuern. Gleichzeitig konnten Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Doch das soll sich jetzt ändern: Der Eigenmietwert wird abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie? Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Haus mit einem Eigenmietwert von 15.000 CHF pro Jahr. Bisher wurde dieser Betrag zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet, wodurch sich Ihre Steuerlast erhöhte. Gleichzeitig konnten Sie aber Hypothekarzinsen von 8.000 CHF und Unterhaltskosten von 3.000 CHF abziehen. Unter dem Strich blieb ein steuerlicher „Gewinn“ von 4.000 CHF, den Sie versteuern mussten.

Nach der Reform fällt dieser Eigenmietwert komplett weg. Das bedeutet: Sie müssen keine zusätzlichen 15.000 CHF mehr versteuern. Doch gleichzeitig könnten auch die Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entfallen. Wie stark Sie davon profitieren oder betroffen sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Es lohnt sich, die geplanten Änderungen genau zu prüfen – denn jeder Kanton kann sie unterschiedlich umsetzen.

Hypothekarzinsen clever nutzen: Ihre Steuersparmöglichkeiten heute und morgen

Hypothekarzinsen gehören zu den wichtigsten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer. Solange Ihre Hypothek besteht, können Sie die Zinszahlungen direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das reduziert Ihre Steuerlast oft erheblich – besonders in Kantonen wie Schaffhausen, Frauenfeld und Thurgau, wo die Steuersätze für Eigenheimbesitzer vergleichsweise hoch sein können.

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts könnte jedoch Auswirkungen auf diese Abzugsmöglichkeiten haben. Zukünftig könnte der Abzug der Hypothekarzinsen eingeschränkt oder sogar komplett gestrichen werden. Gerade für Immobilienbesitzer mit hohen Hypotheken stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, die Hypothek zu reduzieren oder aufrechtzuerhalten?

Ein Beispiel: Sie zahlen jährlich 10.000 CHF Hypothekarzinsen. Aktuell können Sie diesen Betrag vollständig abziehen, was Ihnen – je nach Einkommen und Steuersatz – mehrere tausend Franken an Steuern spart. Nach der Reform könnten nur noch Hypothekarzinsen abgezogen werden, die direkt mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen. Läuft Ihre Hypothek beispielsweise schon viele Jahre, könnten diese Abzüge entfallen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsstrategie rechtzeitig. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank, um herauszufinden, wie Sie Ihre Hypothek am besten anpassen. So können Sie die steuerlichen Vorteile noch optimal nutzen, bevor die Reform in Kraft tritt.

Unterhaltskosten und Renovationen: Ihre steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen

Ihr Eigenheim braucht Pflege – von Zeit zu Zeit fallen Arbeiten an, die den guten Zustand Ihres Hauses erhalten. Genau hier liegt eine steuerliche Chance: Unterhaltskosten, die den ursprünglichen Wert Ihrer Immobilie sichern, können Sie direkt in Ihrer Steuererklärung abziehen. Das macht Renovieren nicht nur für Ihr Zuhause, sondern auch für Ihr Portemonnaie lohnenswert.

Was fällt unter abzugsfähige Unterhaltskosten? Dazu gehören Reparaturen wie das Streichen der Wände, das Ersetzen einer defekten Heizungsanlage oder der Austausch alter Fenster. Diese Ausgaben gelten als werterhaltend und mindern Ihr steuerbares Einkommen. Anders sieht es bei wertvermehrenden Investitionen aus, wie dem Einbau eines Wintergartens – diese erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und sind steuerlich nicht abziehbar.

Ein Beispiel: Sie lassen das Dach Ihres Hauses reparieren und zahlen dafür 18.000 CHF. Da es sich um eine werterhaltende Massnahme handelt, können Sie die volle Summe in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Dokumentieren Sie alle Arbeiten genau. Aufbewahrte Rechnungen helfen Ihnen nicht nur bei der Steuererklärung, sondern können auch den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf Ihres Hauses reduzieren. Auch in Schaffhausen und Frauenfeld gibt es kantonale Unterschiede, die Ihre Abzugsmöglichkeiten beeinflussen können. Ein Blick in die regionalen Regelungen macht sich bezahlt.

Energieeffizient und steuerlich smart: Ihre Investitionen, die sich doppelt lohnen

Ein energieeffizientes Zuhause ist nicht nur gut für die Umwelt – es schont auch langfristig Ihren Geldbeutel. In der Schweiz können Sie mit gezielten Massnahmen sowohl Ihre Energiekosten senken als auch steuerlich profitieren. Besonders interessant: Viele Kantone bieten zusätzliche Förderprogramme für energieeffiziente Renovationen an.

Abzugsfähig sind unter anderem Investitionen wie der Einbau einer modernen Wärmepumpe oder die Dämmung der Gebäudehülle. Diese Massnahmen gelten als werterhaltend und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihren Energieverbrauch und machen Ihr Eigenheim nachhaltiger.

Ein Beispiel: Sie investieren 25.000 CHF in eine neue Wärmepumpe, die Ihre alte Ölheizung ersetzt. Die Kosten können Sie als Energiesparmassnahme abziehen und so Ihre Steuerlast mindern. Zusätzlich profitieren Sie von kantonalen Förderungen, die je nach Region einen erheblichen Teil der Kosten decken können. Diese Kombination aus Steuervorteilen und Fördergeldern macht solche Investitionen besonders attraktiv.

Planen Sie energiesparende Renovationen frühzeitig und informieren Sie sich über regionale Fördermöglichkeiten. In vielen Fällen müssen diese bereits vor Baubeginn beantragt werden.

Hier weiterlesen, wenn Sie mehr über nachhaltiges Bauen erfahren möchten: Nachhaltiges Bauen in der Schweiz: Umweltschutz und Wertsteigerung

Schaffhausen oder Frauenfeld – steuerliche Feinheiten, die Sie kennen sollten

Die Schweiz ist bekannt für ihre kantonalen Unterschiede bei Steuergesetzen, und das kann für Wohneigentümer von Vorteil sein – wenn man sie richtig nutzt. Besonders bei Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen gibt es Möglichkeiten, steuerlich zu profitieren, die von Region zu Region variieren.

In Schaffhausen können Wohneigentümer zwischen einem Pauschalabzug für Unterhaltskosten und dem Abzug der tatsächlichen Ausgaben wählen. Bei älteren Immobilien liegt der Pauschalabzug bei 20 % des Eigenmietwerts, was oft eine einfache und attraktive Option darstellt. Die Entscheidung für den Abzug effektiver Kosten kann sinnvoller sein, wenn umfangreiche Renovationen anstehen und die tatsächlichen Ausgaben den Pauschalabzug übersteigen.

Ein Hausbesitzer in Schaffhausen mit einem Eigenmietwert von 30.000 CHF könnte beispielsweise 6.000 CHF pauschal abziehen, während tatsächliche Unterhaltskosten von 8.000 CHF für ihn steuerlich vorteilhafter wären. Auch für Hypothekarzinsen bleibt die Möglichkeit des vollständigen Abzugs vom steuerbaren Einkommen eine wichtige Grundlage, die viele Eigentümer nicht ausschöpfen.

Es lohnt sich, die individuellen steuerlichen Regelungen in Ihrer Region zu verstehen. Sorgfältiges Planen und ein Vergleich der Abzugsoptionen können erhebliche Ersparnisse bringen.

Klug planen, Steuern sparen – jetzt und in Zukunft

Die aktuelle Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts macht eines klar: Es lohnt sich, Ihre Steuerstrategie genau zu prüfen und rechtzeitig anzupassen.

Viele Abzüge und Förderungen sind zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Daher ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und Chancen zu nutzen, bevor sie verstreichen. Mit einer vorausschauenden Planung können Sie nicht nur Ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Wir wissen, dass Steuerfragen und kantonale Unterschiede manchmal komplex wirken. Genau deshalb stehen wir Ihnen zur Seite: Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Region und einem weitreichenden Netzwerk an Experten unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihr Wohneigentum.

Kontaktieren Sie uns noch heute: Ob Steueroptimierung, Renovationsplanung oder Fördermöglichkeiten – wir helfen Ihnen gerne, das Beste aus Ihren Möglichkeiten herauszuholen.

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